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IGNORED

Langwaffe Definition


Elfredo

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Geschrieben

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen

Laut Wiki....

Also müssen beide oben genannten Bedingungen erfüllt sein um eine Langwaffe definieren zu können? Sowohl Lauf und Verschluss zusammen länger als 30cm UND länger als 60cm bestimmungsgemäß verwendbare Gesammtlänge -dann Langwaffe?

oder

Erfüllt eine Kurzwaffe zb. nur die erste Bedingung -Lauf und Verschluss zusammen länger als 30cm, bleibt diese eine Kurzwaffe da gesammtlänge unter 60cm?

Hab ich nen Knoten im Hirn?

Geschrieben

Diese komische 30 cm Regel ist die neu oder was ? Also alles, was unter 30 cm Verschluss + Lauf hat und trotzdem über 60 cm gesamt lang ist, ist eine Kurzwaffe ? Richtig oder doch nicht ?

Geschrieben
Diese komische 30 cm Regel ist die neu oder was ? Also alles, was unter 30 cm Verschluss + Lauf hat und trotzdem über 60 cm gesamt lang ist, ist eine Kurzwaffe ? Richtig oder doch nicht ?

Die Frage bringts auf n Punkt! Ich raff jetzt ganix mehr....

Geschrieben
Also müssen beide oben genannten Bedingungen erfüllt sein um eine Langwaffe definieren zu können? Sowohl Lauf und Verschluss zusammen länger als 30cm UND länger als 60cm bestimmungsgemäß verwendbare Gesammtlänge -dann Langwaffe?

Ja.

Alle anderen (also EINE VON diesen BEIDEN Bedingungen nicht erfüllenden) Schußwaffen gelten lt. dieser Definition als Kurzwaffen - und sind dementsprechend zu beantragen bzw. eintragen zu lassen.

Geschrieben
Ja.

Alle anderen (also EINE VON diesen BEIDEN Bedingungen nicht erfüllenden) Schußwaffen gelten lt. dieser Definition als Kurzwaffen - und sind dementsprechend zu beantragen bzw. eintragen zu lassen.

Okay Danke! Damit ist die andere Frageoption auch beantwortet -demnach sind Waffen mit Lauf+Verschluss unter 30cm aber über 60cm gesammtlänge Kurzwaffen!

Geschrieben
Okay Danke! Damit ist die andere Frageoption auch beantwortet -demnach sind Waffen mit Lauf+Verschluss unter 30cm aber über 60cm gesammtlänge Kurzwaffen!

Um es absolut exakt zu formulieren: Nicht "unter 30", sondern "nicht länger als 30" - sonst hätte man mit genau 30 cm ein Problem :-)

Und: Es ist nicht die "bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge", sondern die "KÜRZESTE bestimmungsgemäß verwendbare..." zugrundezulegen.

Da aber das Gesetz hier eindeutig formuliert, sollten wir die Rasiermesser jetzt wieder einpacken :-) Die armen Haare...

Geschrieben
Diese komische 30 cm Regel ist die neu oder was ? Also alles, was unter 30 cm Verschluss + Lauf hat und trotzdem über 60 cm gesamt lang ist, ist eine Kurzwaffe ? Richtig oder doch nicht ?

nein, die regel gibt es schon ein paar tage. aber keine sorge, auch andere kommen mit dieser regelung ins schleudern. ich habe z.b. schon bt96k und mke t94sd als langwaffe eingetragen gesehen. beides ist waffenrechtlich aber ganz klar als kurzwaffe einzuordnen - auch mit festem schaft (weil lauf+verschluss kürzer als 30cm sind).

Geschrieben
Diese komische 30 cm Regel ist die neu oder was ? Also alles, was unter 30 cm Verschluss + Lauf hat und trotzdem über 60 cm gesamt lang ist, ist eine Kurzwaffe ? Richtig oder doch nicht ?

Ja, deswegen ist zum Beispiel eine MKE T94SD mit Festschaft (MP5SD-Klon) eine Kurzwaffe.

edit: oh, wurde ja schon treffend festgestellt...

Tip an den Threadersteller:

Definitionen würde ich mir lieber aus dem Gesetzestext anstatt aus Wikipedia heraussuchen.

Geschrieben

Eine (pseudo) MPi gilt also als Kurzwaffe, obwohl deutlich als Langwaffe erkennbar ? Habe ich das richtig verstanden ? :ridiculous:

PS: Seit wann sind denn "ein paar Tage" ? Ich kannte diese Regel bis vor ein paar Tagen nämlich mal gar nicht. ;)

Geschrieben
PS: Seit wann sind denn "ein paar Tage" ?

Ich kannte diese Regel bis vor ein paar Tagen nämlich mal gar nicht. ;)

Dann hast Du die letzen ( fast ) Jahre verpennt:

WaffG vom 11.Oktober 2002 nach Bundesgesetzblatt 2002 Teil 1 Nr 73,

Seite 3970ff mit Änderungen vom 19. Dezember 2002 laut Bundesgesetzblatt

2002 Teil 1 Nr. 86, Seite 4592

Das WaffG ist dann in Kraft getreten am 01.04.2003.

Geschrieben
Dann hast Du die letzen ( fast ) Jahre verpennt:

WaffG vom 11.Oktober 2002 ...

Oder ich bin einfach alt. :confused: Meiner WSK lag das WaffG von 1978 zugrunde und da konnte eine LW noch keine KW sein. ;) Bisher kaufte ich auch immer LW, die deutlich als solche zu erkennen sind. ;) Aber Danke für die Aufklärung, was es nicht alles gibt in dieser schönen neuen modernen Welt.

PS: Mal eine Frage, dann ist also eine T/C Contender jetzt was ? Lauf und Verschluss sind über 60 cm und Gesamtlänge auch, ist diese EL-Pistole immer noch eine Langwaffe ?

Geschrieben
PS: Mal eine Frage, dann ist also eine T/C Contender jetzt was ? Lauf und Verschluss sind über 60 cm und Gesamtlänge auch, ist diese EL-Pistole immer noch eine Langwaffe ?

WaffG, Anlage 1 Begriffsbestimmungen:

2.5

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als

30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen

sind alle anderen Schusswaffen.

Beantwortet das Deine Frage?

Auf der Insel der Engel schweißen die an Kurzwaffen irgendwelche Verlängerungen dran, damit daraus eben eine (nicht für Zivilisten verbotee) Langwaffe wird.

Eine "Pistole" mit entsprechendn Abmaßen ist in Deutschland eine Langwaffe und ein sehr, sehr kurzes Gewehr (z.b. PDW) eine Kurzwaffe.

Das ist juristisch, nicht technisch zu verstehen.

Geschrieben
WaffG, Anlage 1 Begriffsbestimmungen:

Beantwortet das Deine Frage?

Auf der Insel der Engel schweißen die an Kurzwaffen irgendwelche Verlängerungen dran, damit daraus eben eine (nicht für Zivilisten verbotee) Langwaffe wird.

Eine "Pistole" mit entsprechendn Abmaßen ist in Deutschland eine Langwaffe und ein sehr, sehr kurzes Gewehr (z.b. PDW) eine Kurzwaffe.

Das ist juristisch, nicht technisch zu verstehen.

Und ich dachte, auf der besagten Insel wären die Kurzwaffen die böseren...

Geschrieben
Beantwortet das Deine Frage?

Keine Ahnung. Ich verstehe das nämlich immer noch nicht. Aber ich sage dir, was mir mein Gefühl sagt: Sie ist immer noch Langwaffe. Richtig ?

Auf der Insel der Engel schweißen die an Kurzwaffen irgendwelche Verlängerungen dran, damit daraus eben eine (...) Langwaffe wird. Eine "Pistole" mit entsprechendn Abmaßen....

Das mit der T/C Contender und ihrer Länge ist der alten WBK Gelb geschuldet, eben weil länger als 60 cm = Langwaffe galt, den restlichen Beischmuck gab es nicht. Also ein durchaus früher in der BRD ebenso üblicher Trick, daher ja meine Frage. ;)

Und die Abmaße der Pistole sind dabei eher unwichtig, wichtiger sind da ihre Abmessungen. ;)

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