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Gewicht B- Schrank- Verständnisfrage


sidolin

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Liebe Foristi!

Auch auf die Gefahr hin, daß ich nur zu blöd zum suchen bin: ich besitze einen B-Schrank, der laut Typenschild genau 200 kg wiegt. Im Gesetz steht jedoch, mehr als 5KW- mehr als 200 kg. ALso müßte der Schrank 201 kg wiegen, oder wie?

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Liebe Foristi!

Auch auf die Gefahr hin, daß ich nur zu blöd zum suchen bin: e?

wir sind nicht zu blöd sondern allenfalls zu faul, aber was soll's, pragmatischer Lösungsansatz:

Ich gehe davon aus dass auch Dein 200kg Schrank ein paar Vorbohrungen hat... 1x Wand, 1x Boden dübeln und schon darfst Du das Schränkchen hemmungslos befüllen...

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Leg nur eine Waffe rein - und dann muß man mehr als 200 kg heben, um das Trumm fortzuschaffen.

Wenns leer ist, machts nichts, wenns geklaut wird. Die Augen des Aufschneiders - UNBEZAHLBAR!

Aber, wie mein Vorposter schon erwähnte - max. 10 Kurzwaffen. Aber Auffüllen mit nur durch den Platz begrenzten Anzahl von Langwaffen ist ok.

  • 2 weeks later...
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Hier hat wohl keiner genau den § 13 Abs. 1 AWaffV gelesen, hm ? <_<

Dort steht doch ganz klar, dass sich die Kurzwaffenanzahl auf fünf verringert, wenn das Gewicht des Behältnisses 200 KG unterschreitet oder die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht liegt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man bei einem B-Tresor nach VDMA oder 0-Tresor nach DIN/EN 1143-1, der ein Eigengewicht von genau 200 KG hat, bereits bis zu zehn Kurzwaffen verwahren darf. Von dieser Sorte Tresore gibt es eine ganze Menge.

Wenn man - wie User SAL-Peter wohl nicht ganz ernsthaft vorschlägt - eine Waffe in einen o.g. 200KG-Tresor reinlegt, hat das zur o.g. Begrenzung keine Auswirkungen.

Generell ist eine Verankerung aber sicher auch dann kein Fehler, wenn der Tresor 200 KG wiegt. Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hatten das früher sogar bei Tresoren von bis zu einer Tonne (!) Eigengewicht angeraten - was ich dann wiederum "etwas" überzogen finde.

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Hier hat wohl keiner genau den § 13 Abs. 1 AWaffV gelesen, hm ? <_<

Dort steht doch ganz klar, dass sich die Kurzwaffenanzahl auf fünf verringert, wenn das Gewicht des Behältnisses 200 KG unterschreitet oder die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht liegt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man bei einem B-Tresor nach VDMA oder 0-Tresor nach DIN/EN 1143-1, der ein Eigengewicht von genau 200 KG hat, bereits bis zu fünf Kurzwaffen verwahren darf. Von dieser Sorte Tresore gibt es eine ganze Menge.

öhh,

da steht unterschreitet. Wenn der Tresor 200kg wiegt, dann unterschreitet er die 200 kg nicht.

Ergo: bei genau 200kg -> 10 Kurzwaffen

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Gemeint hatte ich das auch genau so, nur oben anstelle von zehn versehentlich fünf Kurzwaffen geschrieben. :peinlich:

Habs aber gerade editiert...

na, dann sind wir uns ja mal wieder einig :gutidee:

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Generell ist eine Verankerung aber sicher auch dann kein Fehler, wenn der Tresor 200 KG wiegt. Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hatten das früher sogar bei Tresoren von bis zu einer Tonne (!) Eigengewicht angeraten - was ich dann wiederum "etwas" überzogen finde.

War wohl ehr eine statische Empfehlung.

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Sind denn überhaupt Fälle bekannt, in denen ein nicht verankerter Tresor mit so 150 -200 kg mal eben weggetragen wurde? Mir kommt das gelegentlich etwas übertrieben vor mit dem vielen festdübeln. Mein Parkett würde sich bedanken, wenn ich da Schwerlastdübel reinhaue :rolleyes:

Ich selber habe bisher nur davon gehört, dass gelegentlich verdübelte 30-40 kg B-Würfel rausgehebelt und untern Arm geklemmt wurden.

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Hallo zusammen,

bei meinem B-Schrank ist die Tür im Verhältnis zum Tresorkörper so schwer, dass die ganze Kiste nach vorne kippt, wenn ich die Tür beim nichtverankerten Schrank öffne. Allein deswegen machts Sinn einen Schrank zu verankern (bei meinem kommt dazu, dass er knapp unter 200 kg wiegt).

Schönen Abend

P.

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Die Verankerung kann, wie Peppan schreibt, sinnvoll sein wenn die Tür schwerer ist als der Korpus, und das ist bei A-Schränken nicht selten der Fall.

Außerdem schreiben Versicherungen die Verankerung oft vor, um die volle Versicherungssumme abzudecken.

Für das Waffenrecht ist es nicht zwingend nötig, wenn man mit der unter Umständen eingeschränkten Aufbewahrungsmenge leben kann.

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Außerdem schreiben Versicherungen die Verankerung oft vor, um die volle Versicherungssumme abzudecken.

Wobei das aber z.B. bei meiner Hausrat nur für Wertgegenstände zutrifft. Der ganze Zirkus von wegen "Dieser Tresor ist versicherbar bis x Tausend €" oder sonstige Anforderungen gilt nur bei einer kleinen Reihe von Gegenständen. Beispiel (HUK):

Bargeld bis 1.500 €

Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 5.000 €

Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin bis 30.000 €

Die besonderen Entschädigungsgrenzen entfallen, wenn sich vorgenannte Wertsachen in verschlossenen mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder in eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür befinden.

Andere Sachen wie Waffen bzw. generell nicht so leicht verschiebbare Gegenstände gelten als Hausrat, egal ob im Tresor oder daneben. Hab extra nachgefragt, du darfst laut denen z.B. in einen 30 Kilo B-Würfel Kanonen für 20.000 € packen und der Betrag wird dir voll ersetzt, sofern die Hausrat bis zu der Versicherungssumme geht.

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Sind denn überhaupt Fälle bekannt, in denen ein nicht verankerter Tresor mit so 150 -200 kg mal eben weggetragen wurde?...

Ganze Geldautomaten verschwinden. Die sind m.W. deutlich schwerer.

Handwerklich ist das jedenfalls kein Problem, die Schränke werden ja auch von einem Mann angeliefert und an den Aufstellort verbracht. Von Tragne ist nicht dir Rede, aber Fragen deine Nachbarn, wenn eine "Spedition" vorfährt (meine schon, aber ich hab mal beim Unziehen in einem Vielfamilienhaus geholfen, da hat keiner gefragt).

Gruß

Erik

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