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IGNORED

Überprüfung einer WBK auf Echtheit


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wenn ich eine Waffe verkaufe, zu welchen Maßnahmen bin ich verpflichtet um sicherzustellen, dass der Käufer berechtigt ist die Waffe zu erwerben? Reicht ein Blick in die WBK oder ist es ein MUSS bei der ausstellenden Behörde nachzufragen?

BBF

Geschrieben
Hallo,

wenn ich eine Waffe verkaufe, zu welchen Maßnahmen bin ich verpflichtet um sicherzustellen, dass der Käufer berechtigt ist die Waffe zu erwerben? Reicht ein Blick in die WBK oder ist es ein MUSS bei der ausstellenden Behörde nachzufragen?

BBF

Ob es nun Pflicht ist oder nicht, ruf immer bei der Behörde an. Könnte sein, dass du im Fall der Fälle in Erklärungsnöte gegenüber den Ermittlern kommst falls sich rausstellt die WBK war wirklich gefälscht. Ich finde diesen Anruf unerlässlich.

Gruß MG34

Geschrieben
Ob es nun Pflicht ist oder nicht, ruf immer bei der Behörde an. Könnte sein, dass du im Fall der Fälle in Erklärungsnöte gegenüber den Ermittlern kommst falls sich rausstellt die WBK war wirklich gefälscht. Ich finde diesen Anruf unerlässlich.

Gruß MG34

Da ist auch die Frage in wieweit die Auskunft geben DÜRFEN wegen Datenschutz.... :00000733:

Geschrieben
Da ist auch die Frage in wieweit die Auskunft geben DÜRFEN wegen Datenschutz.... :00000733:

Man sollte sich aber auch fragen wozu der Datenschutz da ist!

Ist doch fast genauso, wenn ich in einer Arztpraxis anrufe und nachfrage, wann die Schwester XY erreichbar ist!

Gibt aber tatsächlich Ärzte die sich auf ihre ärztliche Schweigepflicht berufen! :peinlich:

Geschrieben

Und wie kann die Echtheit letztendlich feststellen? Bei Egon les ich bei privaten Anbietern oft "Scan der WBK samt Tel-Nr der zuständigen Waffenbehörde"

Gruß MG34

Geschrieben
Und wie kann die Echtheit letztendlich feststellen? Bei Egon les ich bei privaten Anbietern oft "Scan der WBK samt Tel-Nr der zuständigen Waffenbehörde"

Gruß MG34

Ich persönlich würde nie erlaubnispflichtige Waffen über das Internet verkaufen, da kann man mit Kopien erheblichen Schindluder treiben und der Verkäufer hat immer die berühmte A.-Karte!

Geschrieben
Ich persönlich würde nie erlaubnispflichtige Waffen über das Internet verkaufen, da kann man mit Kopien erheblichen Schindluder treiben und der Verkäufer hat immer die berühmte A.-Karte!

Das war jetzt nur ein Beispiel. Internetverkäufe hab ich noch nie gemacht und werd ich auch nicht. Nur steht immernoch die Frage im Raum wie die Echtheit nun festgestellt werden kann.

Gruß MG34

Geschrieben
Das war jetzt nur ein Beispiel. Internetverkäufe hab ich noch nie gemacht und werd ich auch nicht. Nur steht immernoch die Frage im Raum wie die Echtheit nun festgestellt werden kann.

Gruß MG34

Wie stellst Du die Echtheit eines Führerscheines, eines Personalausweises u.s.w. fest?

Was ist fälschungssicher?

Geschrieben
Reicht ein Blick in die WBK oder ist es ein MUSS bei der ausstellenden Behörde nachzufragen?

§ 34 WaffG

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.

Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Somit reicht ein Blick in die WBK ( oder WHL oder JJS oder ...),

denn damit ist die EWB nachgewiesen.

Wenn man immer bei der Behörde nachfragen müßte,

dann bräuchte der Erwerber ja gar keine WBK vorzulegen...

Geschrieben

Eigentlich hast Du es doch schon gesagt!

Sichere Methode ist bei der Waffenbehörde anzurufen und mitteilen dass ich beabsichtige die Waffe X an Y zu verkaufen oder eben umgekehrt und bitte um Prüfung ob die angegebenen Daten korrekt sind.

Es liegt doch wohl im Interesse der Waffenbehörde, dass keine´"linken Geschäfte" abgewickelt werden, also wird man Dich auch unterstützen, nur so stellt sich heraus, ob die waffenrechtliche Erlaubnis echt ist!

Geschrieben
Somit reicht ein Blick in die WBK ( oder WHL oder JJS oder ...),

denn damit ist die EWB nachgewiesen.

In Originalvorlage sehe ich das auch so, aber mit einem Scan habe ich persönlich Probleme und aus aktuellem Fall auch negative Erfahrung, denn ich suche die versandte Waffe immer noch (nicht meine)!

Geschrieben
Wie stellst Du die Echtheit eines Führerscheines, eines Personalausweises u.s.w. fest?

Was ist fälschungssicher?

Wenn man vom gesunden Misstrauen ausgeht, dann dürfte man nur Händlern bzw Privatleuten mit WBK die man kennt verkaufen

Geschrieben
Wenn man vom gesunden Misstrauen ausgeht, dann dürfte man nur Händlern bzw Privatleuten mit WBK die man kennt verkaufen

Naja, es ist wohl schon ein Unterschied, ob ich einen Rasenmäher oder eine Waffe verkaufe und über die Negativgeschäfte beim privaten Autoverkauf will ich gar nicht erst reden!

Geschrieben
Naja, es ist wohl schon ein Unterschied, ob ich einen Rasenmäher oder eine Waffe verkaufe und über die Negativgeschäfte beim privaten Autoverkauf will ich gar nicht erst reden!

Wie gesagt, es war von mir nur ein Beispiel was ich oft sehe. Ich hab auch nie gesagt, dass ich Waffen per Internet verkaufe. Außerdem gab es auch mit geklauten WBK`s +gefälschten Voreinträgen Vorfälle! Von daher kann es nie verkehrt sein bei der jeweiligen Behörde anzurufen.

Geschrieben
Dem hatte ich ja in meinem Post Nr. 10 doch auch zugestimmt!

Das war eher für den Threadersteller gedacht. :) Aber du hast schon Recht, fälshungssicher ist heutzutage ziemlich gar nichts mehr.

Geschrieben

Hallo,

wenn ich eine, zugegeben nicht ganz zum Thema passende, Zwischenfrage stellen darf:

Man entdeckt auf der Internetpräsenz eines Büchsenmachers eine günstige Repetierlangwaffe. Man ist sich nicht persönlich bekannt und entschliesst sich kurzfristig am Samstagvormittag dort aufzuschlagen um die Waffe zu kaufen, da WBK für Sportschützen vorhanden. Sie wird in die Erwerbserlaubnis eingetragen und man bekommt sie gleich mit. Der Büchsenmacher muss(?) den Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden.

Sowas ist mir schon passiert und wohl auch usus.

Nimmt jetzt der Verkäufer billigend in Kauf, dass die Erwerbserlaubnis gefälscht sein könnte oder reicht die augenscheinliche Echtheit der Erlaubnis aus? Am Samstag ist auf der Behörde wohl kaum jemand erreichbar.

Gruß

asmr

Geschrieben
Eigentlich hast Du es doch schon gesagt!

Sichere Methode ist bei der Waffenbehörde anzurufen und mitteilen dass ich beabsichtige die Waffe X an Y zu verkaufen oder eben umgekehrt und bitte um Prüfung ob die angegebenen Daten korrekt sind.

Es liegt doch wohl im Interesse der Waffenbehörde, dass keine´"linken Geschäfte" abgewickelt werden, also wird man Dich auch unterstützen, nur so stellt sich heraus, ob die waffenrechtliche Erlaubnis echt ist!

Und wenn ich rausfinden will, ob beim UW was zu holen ist, rufe ich auch be der Behörde an und frage.

Es ist illegal. Da gibt es keinen Speilraum, wenn ich bei der Behörde anrufe, auch wenn sich das mancher mit "interesse der Behörde" zusammenreimt. Die Behörde hat nämlich keine Interessen zu haben, nur welche zu vertreten.

Hat mich immer gewundert, was ich bei Verkäufen so erfahren konnte.....

Auch ist es absurd zu verbreiten, der "Verkäufer sei natürlich an allem Schuld, steht so im Gesetz"

Entweder die Berechtigung ist "offensichtlich": Händler

Oder derjenige hat eine Erwerbsberechtigung.: Der Rest.

Will man das nicht, muß man halt ein System einführen, dass eine Echtzeitprüfung gestattet. Ansonsten ist der Verkäufer halt auf das WBK-formular angewiesen.

Hätten unsere Helden vom Innenministerium mal einen Gedanken an die Fälschungssicherheit verschwendet, würde man nicht heute noch Formulare verwenden, die vor über 40 Jahren entwickelt worden sind, :ridiculous:

Davon druckt ein mittelmäßiger Geldfäscher, nachdem er sich von seinem Lachanfall beruhigt hat, ne Kiste am Tag.

Geschrieben
Nimmt jetzt der Verkäufer billigend in Kauf, dass die Erwerbserlaubnis gefälscht sein könnte oder reicht die augenscheinliche Echtheit der Erlaubnis aus? Am Samstag ist auf der Behörde wohl kaum jemand erreichbar.

Gruß

asmr

Zu diesem Verkaufsgeschäft gehören ja auch noch andere Legitimationspapiere, wo man anhand eines Lichtbides Deine Identität prüft!

Geschrieben
Es ist illegal. Da gibt es keinen Speilraum, wenn ich bei der Behörde anrufe, auch wenn sich das mancher mit "interesse der Behörde" zusammenreimt. Die Behörde hat nämlich keine Interessen zu haben, nur welche zu vertreten.

Absoluter Unsinn!

Mit dem NWR dürfte es dann allerdings einfacher sein!

Geschrieben

@UW Ja?

Hier sind die Landesdatenschutztgesetze maßgebend.

Und aus weder aus denen noch aus dem WaffG kann man herauslesen, das es zulässig ist, das eine Person A nachfagt, ob Person B eine waffenrechtliche Erlaubnis hat.

Und Ja, auch wenn das dir wie zu erwarten nicht passt, eine Behörde ist eine exekutive Instanz, sie hat nach dem Gesetz die interessen derselbeln zu vertreten, nicht ihre eigenen, auch wenn das, wie ein Reigen verwaltungsrechtlichen Prozessen zeigt, nicht bei jedem Typen mit Diplom einer Verwaltungshochschule angekommen ist....

Das mit dem NWR glaube ich nicht, auch wenn es wünschenswert wäre.

Auch in anderen Bereichen zeigt sich, das Datenchutz für den Bürger selten komfort bringt. Wer mal in seinem Leben studiert hat und auch nur 1 Euro Bafög geliehen haben wollte weis dass. Da muss jedes Jahr wieder in Papierform vom Antragsteller abgegeben werden, wass man sich dann im Zuge der Überprüfung dann doch direkt holt.....wäre natürlich einfacher das gleich zu holen, aber auch hier gilt: Datenschutz ist nur dann wirksam, wenn er dem Bürger zum Nachteil gereicht, will man ihm an dern Karren fahren ist er gegenstandslos.... :fool:

Geschrieben
Hier sind die Landesdatenschutztgesetze maßgebend.

Richtig und was sollen sie schützen?

Die Erlangung von Daten durch Unbefugte!

Und der Abgleich von Daten verschiedener Waffenbehörden auf Antrag eines Waffenbesitzers ist nach Deiner Ansicht unbefugt?

Krieg Dich mal wieder ein!

Geschrieben
Die Erlangung von Daten durch Unbefugte!

Und der Abgleich von Daten verschiedener Waffenbehörden auf Antrag eines Waffenbesitzers ist nach Deiner Ansicht unbefugt?

Ja ist es.

Is das so schwer zu verstehen, das ich z.b. unbefugt bin, Auskünfte über dich einzuholen?

Wer sagt denn, wenn der ASE in einem berliner Bezirk anruft und nachfragt, das er tatsächlich von dir eine Waffe erwerben will?

Kann ja auch sein, er hat eine beliebige Nummer aus dem Telefonbuch gewählt und mal gefragt.Halt so.

Vllt. hat er noch behauptet, er wolle von dir was kaufen.....

Du verwechselst hier abgleich zweier Behörden untereinander, mit anfrage durch Bürger bei Behörde.....

Auch du bist in deinem privatleben Bürger, der das nicht kann, nicht vergessen...

Geschrieben
Zu diesem Verkaufsgeschäft gehören ja auch noch andere Legitimationspapiere, wo man anhand eines Lichtbides Deine Identität prüft!

Ja, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Also WBK gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass, analog zur Erlaubnis n. §27 SprengG.

Danke für die Klarstellung.

Gruß

asmr

Geschrieben
Ja ist es.

Is das so schwer zu verstehen, das ich z.b. unbefugt bin, Auskünfte über dich einzuholen?

Meine Fresse, Du schmeißt aber etwas durcheinander! Es geht nicht um irgendwelche Auskünfte! Es geht um die Auskunft, ob ich berechtigt bin eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben oder nicht, und nicht um andere Daten!

Wer sagt denn, wenn der ASE in einem berliner Bezirk anruft und nachfragt, das er tatsächlich von dir eine Waffe erwerben will?

Kann ja auch sein, er hat eine beliebige Nummer aus dem Telefonbuch gewählt und mal gefragt.Halt so.

Vllt. hat er noch behauptet, er wolle von dir was kaufen.....

Falsch, ASE ruft in seiner Behörde an und fragt nach, dass er von XY aus Berlin eine Waffe erwerben oder verkaufen will und die Waffenbehörde klärt ob das möglich ist, mehr nicht, es werden doch keine Daten weitergegeben, sondern nur die Berechtigungen geprüft um einen Mißbrauch zu verhindern!

Du verwechselst hier abgleich zweier Behörden untereinander, mit anfrage durch Bürger bei Behörde.....

Rede ich eigentlich Bahnhof?

Auch du bist in deinem privatleben Bürger, der das nicht kann, nicht vergessen...

Eigentlich schön! :eclipsee_gold_cup:

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