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IGNORED

Hätte gerne Rat zu Ermittlungsverfahren


FridericusRex

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
[...]

Hilfsweise könnte man sich noch damit verteidigen, dass man ja eine gelbe WBK oder einen Jagdschein hat und deshalb für die komplette Waffe erwerbsberechtigt ist, dann also auch für gleichgestellte Teile davon. Man habe lediglich gegen die Anzeigepflicht verstoßen, was nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 I Nr. 5 WaffG, § 10 Ia WaffG, ) und keine Straftat darstellt.

§ 58 XII WaffG

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2 WaffG

Der Erwerb soll hier ja im Jahr 2007 stattgefunden haben!

Ein Einstecklauf oder ein Einsatz zum Verschießen kleinerer Munition ist nicht anzeigepflichtig und muss auch nicht in die WBK eingtragen werden. Diese Gegenstände sind nämlich unter Nr. 2a, nicht unter Nr. 2 der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 gelistet.

Geschrieben

Es geht hier offensichtlich um selbst hergestellte Reduzierhülsen, die dann über das Internet vertrieben wurden, so dass sich das eingeleitete Ermittlungsverfahren auf den § 21 WaffG beziehen dürfte.

Aus diesem Grunde dürfte es egal sein, ob jemand eine Berechtigung zum Erwerb derartiger Gegenstände hat!

Geschrieben
... dürfte es egal sein, ob jemand eine Berechtigung zum Erwerb derartiger Gegenstände hat...

Egal in welcher Beziehung? Belastung oder Entlastung?

Geht die Vermutung in die Richtung, dass "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz bei Eintrag in WBK" nicht ausreichend ist, da es sich um einen illegalen Gegenstand handelt?

Geschrieben

Ein im Jahre 2001 bei Frankonia erworbener Vorderschaftrepetierer mit Schulterstütze und 87 cm Gesamtlänge und ordnungsgemäßem Eintrag in die WBK war bis 2003 doch auch in Ordnung.

Wer ihn jedoch noch heute in seinem Schrank zu stehen hat, macht sich eines Verbrechens schuldig!

Geschrieben
(...)

Nun da Ihr mich aufgeklärt habt wie es rechtlich verhält, komme ich um einen Anwalt wohl nicht herum.

(...)

Versuche nie Justizorgane welcher Art auch immer durch "vernünftige" Argumente und Offenlegung des Sachverhalts zu überzeugen. Das geht nur schief. Zielführend ist hier leider nur der Gang zum Anwalt. Du weißt, dass du der Polizei gegenüber keine Angaben machen musst? Auch wenn die das gerne anders darstellt.

Ein im Jahre 2001 bei Frankonia erworbener Vorderschaftrepetierer mit Schulterstütze und 87 cm Gesamtlänge und ordnungsgemäßem Eintrag in die WBK war bis 2003 doch auch in Ordnung.

Wer ihn jedoch noch heute in seinem Schrank zu stehen hat, macht sich eines Verbrechens schuldig!

Ist das so? Weißt du die entsprechende Quelle im Gesetz?

Geschrieben
Ist das so? Weißt du die entsprechende Quelle im Gesetz?

Kurze VRF sind neuerdings böser als böse. Das F fehlte bei Uwe. Reichte Dir aber offenbar für Anpflaumerei.

Geschrieben
Versuche nie Justizorgane welcher Art auch immer durch "vernünftige" Argumente und Offenlegung des Sachverhalts zu überzeugen. Das geht nur schief.

Nicht immer!

Zielführend ist hier leider nur der Gang zum Anwalt. Du weißt, dass du der Polizei gegenüber keine Angaben machen musst?

Auch wenn die das gerne anders darstellt.

Keiner zwingt jemandem Angaben vor der Polizei zu machen, aber wenn ein Erklärungsschreiben zu diesem Teil vorhanden ist, würde ich eine Kopie mitschicken.

Auf keinen Fall würde ich die Herausgabe verweigern!

Klar kann er einen Anwalt aufsuchen, ich persönlich würde es in diesem Fall aber erst nach der nächsten Reaktion der Behörde tun, wenn erforderlich.

- Beratungskosten

- Gutachterkosten

- Verfahrenskosten

- Anwaltskosten

- Geldstrafe

Der Anwalt bekommt aber in der Regel erst Akteneinsicht nach Abschluß der Ermittlungen!

Geschrieben
Klar kann er einen Anwalt aufsuchen, ich persönlich würde es in diesem Fall aber erst nach der nächsten Reaktion der Behörde tun, wenn erforderlich.

- Beratungskosten

- Gutachterkosten

- Verfahrenskosten

- Anwaltskosten

- Geldstrafe

Der Anwalt bekommt aber in der Regel erst Akteneinsicht nach Abschluß der Ermittlungen!

Verknackt wird in Deutschland leider nicht immer wer schuld hat. Grundsätzlich aber immer, wer sich dumm anstellt. Dazu gehört meiner Meinung auch, wer sich nicht kundig beraten lässt.

Gutachterkosten gehören meist zu den Verfahrenskosten und die zahlt, ebenso wie eventuell die Geldstrafe nur die vor Gericht unterliegende Partei (oder ist das im Strafrecht anders als im Verwaltungsrecht?).

Gruß

Erik

Geschrieben
Gutachterkosten gehören meist zu den Verfahrenskosten und die zahlt, ebenso wie eventuell die Geldstrafe nur die vor Gericht unterliegende Partei (oder ist das im Strafrecht anders als im Verwaltungsrecht?).

Gruß

Erik

Natürlich hast Du Recht, aber gerade im Waffenrecht habe ich persönlich noch keinen Fall erlebt, wo der Waffenbesitzer vor Gericht Recht bekam!

Entweder der Sachbearbeiter stellt mit dem Gutachter des LKA fest, dass das ein verbotener Gegenstand ist, oder nicht.

Wenn nicht, geht der Vorgang als "keine Straftat" an die StA raus, ansonsten wird der Gutachter sein Gutachten vor Gericht verteidigen.

Ich weiß nicht, ob eine Rezuzierhülse es wert ist die Kosten explodieren zu lassen?

Geschrieben

Ein Bekannter hat mir dies am Wochenende auch berichtet:

Kauf einer Reduzierhülse auf eGon .308 auf gleiches Kaliber aber kleinerer Hülse.

Er ist WBK Inhaber und hatte auch das entsprechende Kaliber bzw eine entsprechende Waffe vor dem Kauf der Hülse in der WBK eingetragen. Er hat seine WBK kopiert, die entsprechende Waffe darauf gekennzeichnet, die Hülse sowie das Schreiben aus Gütersloh bei dem für ihn nächsten Polizeiposten gegen Quittung abgegeben - natürlich zur Weiterleitung an den sachbearbeitenden Polizeibeamten nach Gütersloh und davor gemachter Kopie des Schreibens.

Somit kann er dem ganzen gelassen entgegensehen da er ja Erwerbs- und Besitzberechtigt ist. Benutzt wurde das Ding nie. Erst durch das Gütersloher Schreiben wurde die Existenz der Reduzierhülse nach Jahren wieder zur Kenntnis genommen.

Vermutlich geht es darum, dass diese Hülsen, welche ja zweifelsohne gewerblich hergestellt wurden, die PTB-Prüfung nicht genossen haben. Diese Hülsen werden nun von der StA wieder eingesammelt und vermutlich als Beweismittel gegen den Hersteller verwendet - in z.B. 584 Fällen Verstoß gegen das Beschussgesetz!Und da die in Gütersloh ja nicht wissen, wer in D-Land Erwerbs- und Besitzberechtigt ist wird erstmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Interessant. Der Verkäufer darf vom Käufer alles einfordern (WBK etcpp) aber der Käufer hat keine Möglichkeit den rechtmäsigen Verkauf, in diesem fall der Reduzierhülse, nachzuprüfen.

Geschrieben
Natürlich hast Du Recht, aber gerade im Waffenrecht habe ich persönlich noch keinen Fall erlebt, wo der Waffenbesitzer vor Gericht Recht bekam!

...

In dem Fall geht es ja wohl darum, ob man dem Käufer eines solchen Gegenstandes ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen nachweisen kann. Er hat das Ding ja guten Glaubens gekauft und es nicht selbst gebaut.

Da kann schon mal Schweigen Gold und Reden Blech sein...

Auf Verwaltungsgerichtbarkeitsebene steht es im Moment 1:0 für Erik gegen die Obrigkeit. Der sogenannte "Sachverständige" der ADD (=Regierungsbezirk) hat damals übrigens einen totalen Müll geschrieben, z.B. dass eine .38 Spez aus einer .357Mag Trommel wegen des langen Freiflugs nie präzise sein kann.

Im Strafrechtsbereich habe ich noch keine Erfahrung, ich möchte eigentlich auch, dass es so bleibt. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenbereich hatte ich aber schon mal so ein "Aha"-Erlebnis, bei dem ein Nicht-Machen von Angaben dafür gesorgt hat, dass es das Bussgeld nur für etwas gab, das sich auch beweisen ließ. Das Verhalten der Polizisten, die mich angeblich gefilmt haben, hat mein Vertrauen in die Ordnungsmacht nicht gerade gestärkt...

Gruß

Erik

Geschrieben
Der sogenannte "Sachverständige" der ADD (=Regierungsbezirk) hat damals übrigens einen totalen Müll geschrieben, z.B. dass eine .38 Spez aus einer .357Mag Trommel wegen des langen Freiflugs nie präzise sein kann.

Gruß

Erik

Hatte ich aber auch schon einmal geschrieben, dass 3 Gutachter der gleichen Dienststelle zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können, gerade bei Verfahren zu denen es noch keine Grundsatzurteile gibt.

Meistens bleibt immer eine Restschuld übrig, aber ich sehe hier trotzdem nicht den Kriminalfall des Jahrhunderts für den TE, höchstens für den Hersteller und Händler!

Schon aus diesem Grunde würde ich antworten und das Teil sofort mitschicken, oder abgeben, damit nicht erst der Verdacht einer ev. Mitschuld aufkommt!

Tätige Reue?

Geschrieben
In dem Fall geht es ja wohl darum, ob man dem Käufer eines solchen Gegenstandes ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen nachweisen kann. Er hat das Ding ja guten Glaubens gekauft und es nicht selbst gebaut.

Gruß

Erik

Fahrlässigkeit?

Ich kenne einige, die über egun irgendetwas im guten Glauben gekauft haben, sei es Deko, die nicht gesetzeskonform unbrauchbar gemacht wurden und somit leicht zurück gebaut werden können u.s.w.!

Trotzdem hatten sie Ärger und Lauferei und die Verfahren wurden dann irgendwann eingestellt, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfand.

Geschrieben

Da ist ja der Kunde dieses "Herstellers" ja eigentlich eines Betrugs aufgesessen.

Ein Problem, könnte ich mir vorstellen, bekommt in jedem Fall der Produzent sowie die Kunden, welche keine EWB nachweisen können.....

Oder liege ich da falsch?

Geschrieben

Kann berichten, dass auch mir solch ein Schreiben zugestellt wurde. Ich kaufte 2008 ein Reduzierstück von 7,62x54R auf 7,65 Browning. Fakt ist in meinem Fall allerdings, dass ich Österreicher bin und diese Teile in Österreich als nicht waffenrechtliche Teile geführt werden. Kann man kaufen wir Wurstsemmeln, gibt nicht mal eine Altersbeschränkung. Hinzu kommt noch, dass ich das Teil schon vor Jahren wieder verkauft habe.

Habe jetzt nach Gütersloh geschrieben, dass ich Österreicher bin, die Teile bei uns frei sind, ich sicher keine WBK Kopie oder Jagdscheinkopie nach DE sende, weil das den deutschen Behörden einmal gar nichts angeht und ich das Teil auch nicht rücksenden werde, da es schon vor Jahren veräußert wurde.

Ich vermute die Daten der Käufer stammen vom Verkäufer, da in meinem Fall eine alte Adresse angeführt ist, unter der ich seit längerem nicht mehr gemeldet bin und dies eGun auch bekanntgegeben wurde. Nur durch Zufall kam ich überhaupt noch zu dem Schreiben.

Die deutschen Behörden sollen sich halt mal bei den östereichischen erkundigen, sollten sie mir nicht glauben, dass die Teile in Österreich rechtlich Alteisen gleichgestellt sind. Ich warte jetzt mal dir Rückantwort ab. Im Fall des Falles darf dann mein waffenrechtlicher Rechtschutz in Aktion treten.

Sonst ist die Aktion aber mal wieder typisch Deutschland. Das könnens einfach gut in der DDR 2.0.

zero1

Geschrieben
Sonst ist die Aktion aber mal wieder typisch Deutschland. Das könnens einfach gut in der DDR 2.0.

Ja! Einfach nur armselig. Es geht hier um eine Hülse, einen Klumpen Blech. Höchst sicherheitsrelevant! Dafür haben die geschlagene vier Jahre gebraucht. Wenn man damit etwas hätte anstellen können, wäre es jetzt eh zu spät.

Ich weiß nicht, ob du da als Österreicher wirklich aus dem Schneider bist, oder ob die dir da nicht vielleicht doch Ärger machen können. Durch den Kauf könntest du z.B. angestiftet haben (§ 26 StGB) zu einem Verstoß des Verkäufers gegen § 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG (Verbot des Verbringens von Schusswaffen in andere EU-Mitgliedsstaaten ohne Verbringunsgerlaubnis).

Geschrieben

Hallo

Ich habe heute auch diese Post bekommen. 2007 eine Reduzierhülse von 7,62x 39 auf 8mm Knall gekauft. Damals eigentlich nur weil die

für 1 Euro weggingen. Eine Verwendung hatte ich eigentlich eh nicht.

Waffe in diesem Kaliber ist natürlich auf der WBK vorhanden.

Vorgeworfen wird einem erstmal grob eine Straftat, und zwar ein Verstoß gegen das Waffengesetz.Im Anschreiben dann lässt sich herauslesen, das die Behörden

nicht wissen ob eine WBK vorhanden ist, und eher davon ausgehen das es eine Reduzierhülse für ein kleineres scharfes Kaliber ist.

Ich habe das Ding erstmal suchen müssen, hatte das damals weggelegt da es sichtlich auf einer normalen Drehbank gefertigt wurde.

Ich habe nun meine WBK kopiert, deren Anhörung ausgefüllt, den Sachverhalt wie hier dokumentiert,die unbenutzte Hülse eingepackt und werde das

ganze nach Gütersloh schicken.

Eigentlich solte sich das dann doch erledigt haben

Gruß

Thomas

Geschrieben
Hallo

Ich habe heute auch diese Post bekommen. 2007 eine Reduzierhülse von 7,62x 39 auf 8mm Knall gekauft. Damals eigentlich nur weil die

für 1 Euro weggingen. Eine Verwendung hatte ich eigentlich eh nicht.

Waffe in diesem Kaliber ist natürlich auf der WBK vorhanden.

Vorgeworfen wird einem erstmal grob eine Straftat, und zwar ein Verstoß gegen das Waffengesetz.Im Anschreiben dann lässt sich herauslesen, das die Behörden

nicht wissen ob eine WBK vorhanden ist, und eher davon ausgehen das es eine Reduzierhülse für ein kleineres scharfes Kaliber ist.

Ich habe das Ding erstmal suchen müssen, hatte das damals weggelegt da es sichtlich auf einer normalen Drehbank gefertigt wurde.

Ich habe nun meine WBK kopiert, deren Anhörung ausgefüllt, den Sachverhalt wie hier dokumentiert,die unbenutzte Hülse eingepackt und werde das

ganze nach Gütersloh schicken.

Thomas

Achtung: die sprechen hier von einem angeblich relevanten Waffenteil!

Versand darf daher nur mit over&night o.ä. erfolgen - nicht dass noch zusätzlich was konstruiert werden könnte.

Das Ding kann man aber auch einfach beim nächsten Polizeiposten abgeben....

Geschrieben
Achtung: die sprechen hier von einem angeblich relevanten Waffenteil!

Versand darf daher nur mit over&night o.ä. erfolgen - nicht dass noch zusätzlich was konstruiert werden könnte.

Das Ding kann man aber auch einfach beim nächsten Polizeiposten abgeben....

Hallo

Ich hoffe doch nicht. Immerhin reden wir hier von einem "Drehteil" aus dem nur Platzpatronen verschossen werden können.Das Ding hat keinerlei

Lauf.

Im Anschreiben steht wortwörtlich:

" Bitte nutzen Sie dazu den angehängten Anhörungsbogen und übersenden Sie ihn ausgefüllt mit der Reduzierhülse an die hiesige Dienststelle zurück.

Sofern sie über eine WBK verfügen bitte ich um Übersendung einer Kopie.

Die von Ihnen gekaufte(n) Reduzierhülse(n) unterliegen der Einziehung nach §54 WaffG, so daß sie diese auf keinen Fall behalten können. Deshalb übersenden sie

die Reduzierhülse mit dem Anhörungsbogen an die hiesige Dienststelle oder Übergeben Sie die Reduzierhülse mit em Bogen und einer kopie Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis ihrer Örtlichen Polizeidienststelle.

Sofern Sie noch über unterlagen der Überweisung des Kaufbeleges verfüge, bitte ich Sie auch diese dem Ermittlungsverfahren zur Verfügung zu stellen"

Ich weiß jetzt auch nicht, schicken wäre schon einfacher als extra zur Dienstelle zu fahren. Ich habs noch hier liegen, alles eingepackt, müsste nur noch in den Briefkasten geworfen werden.

Gruß

Thomas

Geschrieben
Achtung: die sprechen hier von einem angeblich relevanten Waffenteil!

Versand darf daher nur mit over&night o.ä. erfolgen....

bitte .....

ned das es wichtig waere

aber muss man immer den werbeschmarrn von der firma nachbeten?

an alle adressaten bei denen man annehmen kann dass alle personen die dort post entgegennehmen auch ueber die entsprechende waffenrechtliche legitimation verfuegen kann ganz normal eigenhaendig versendet werden

und das sind nicht nur alle waffenhaendler und buechsenmacher sondern ganz sicher auch waffenbehoerden

und das natuerlich jeder auch gerne auf nummer 5mal sicher gehen kann und es mit der genannten firma schicken kann ist eh richtig

man koennte auch einen werttransport draus machen

oder von mir aus einen begleiteten sicherheitstransport im panzerwagen..

aber noetig ist es - unter den genannten voraussetzungen - fuer eine popelige huelse genausowenig wie fuer eine scharfe waffe

Geschrieben

Hallo

Aber lieber mal darüber geredet als tatsächlich etwas falsch gemacht ,was einem hinterher noch falsch ausgelegt wird.

Ich habe gerade gesehen, das auf dem Anschreiben sogar die Mailadresse des Beamten steht. Den maile ich einfach mal

an und frag höflich nach.

Gruß

Thomas

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