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IGNORED

Hätte gerne Rat zu Ermittlungsverfahren


FridericusRex

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Auch ich habe besagtes Schreiben bekommen. Ich habe ihm Jahr 2007 eine Reduzierhülse 308 -> 30M1 über eGun gekauft. Ich kann noch nichtmal den eGun Verkäufer nachvollziehen. Natürlich verfüge ich über einen WBK mit passendem Waffeneintrag.

Bislang gehe ich von drei Tatsachen aus:

1. Der Verkäufer hat offenbar waffenwesentliche Teile ohne Erkaubnis hergestellt und diese gewerblich verkauft, vielleicht das auch ohne Erlaubnis.

2. Die KPB Gütersloh will wissen, ob der Käufer einen Waffeneintrag dafür hat. Deswegen ist im Anschreiben auch dieser Umstand der WBK Pflicht markiert.

3. Da die Hülse wohl illegal hergestellt worden ist und Bestandteil des Verfahrens gegen den Hersteller und Verkäufer ist, wird diese wieder eingezogen.

Ich frage mich nun, ob man sich mit dem Kauf irgendwelcher Straftat schuldig gemacht hat, wo man ja nicht wissen kann, dass die Teile ohne Erlaubnis hergestellt wurden.

Ist die Sache denn mit Abgabe der Hülse und der WBK Kopie nicht aus der Welt?

Wie denn nun weiter verfahren? Ich wollte die Hülse nebst WBK Kopie und Schreiben per Einschreiben/Rückschein dort hinschicken.

Wer war der eGun Verkäufer? (-> PN)

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Achtung: die sprechen hier von einem angeblich relevanten Waffenteil!

Versand darf daher nur mit over&night o.ä. erfolgen - nicht dass noch zusätzlich was konstruiert werden könnte.

Das Ding kann man aber auch einfach beim nächsten Polizeiposten abgeben....

Mann kann es aber auch wirklich übertreiben: § 12 Abs. 3 Ziff. c WaffG .... als Beauftragter ......... und dieser Auftrag liegt sogar schriftlich vor!

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Ein sehr weiser Rat!

Du scheinst ja wirklich "heiß" auf einen Durchsuchungsbeschluß zu sein!

Uwe,

das nennt sich "Richterlicher Beschluß".

Außerdem zieht er einen Bindfaden durch den Gegenstand, verknotet ihn zur Schlaufe und hängt Ihn sicherheitshalber mal ans Schlüsselbrett.

Falls es dann klingelt, kann man den Gegenstand (unter Protest) aushändigen und die Durchsuchung ist aufgrund "Aushändigung des gesuchten Gegenstandes" sofort beendet. Bliebe nur noch das Beschlagnahmeprotokoll auszufüllen.

Dauer: 5min.

Den Spaß wäre es mir wert!

Vieleicht könnte man den Vorgang sogar noch von der Lebensgefährtin auf Video dokumentieren lassen und möglicherweise bei YT hochladen. :00000733:

Gruß

Frank

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Hallo

Aber lieber mal darüber geredet als tatsächlich etwas falsch gemacht ,was einem hinterher noch falsch ausgelegt wird.

Ich habe gerade gesehen, das auf dem Anschreiben sogar die Mailadresse des Beamten steht. Den maile ich einfach mal

an und frag höflich nach.

Gruß

Thomas

nun...

in diesem unserem lande muss man bei diesem staat mit all seinen gutmenschen eben an alle eventuallitäten denken - und lieber auf 1000% gehen als hinterher der gelackmeierte zu sein.

wenn die wegen so nem stück altmetall schon so ein faß aufmachen - ja was machen die dann, wenn das gute stück auf dem versand abhanden kommt und festgestellt wird, dass evtl. nicht korrekt versendet wurde?

dann kommt der nächste anhörungsbogen........

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Uwe,

das nennt sich "Richterlicher Beschluß".

Darauf wäre ich jetzt nun wirklich nicht gekommen!

Außerdem zieht er einen Bindfaden durch den Gegenstand, verknotet ihn zur Schlaufe und hängt Ihn sicherheitshalber mal ans Schlüsselbrett.

Naja, wenn dann die Durchsuchung in Abwesenheit des Wohnungsinhabers erfolgt, weil er 3 x zu unterschiedlichen Zeiten nicht angetroffen wird, wird an dieser Stelle wahrscheinlich erst zuletzt gesucht!

Falls es dann klingelt, kann man den Gegenstand (unter Protest) aushändigen und die Durchsuchung ist aufgrund "Aushändigung des gesuchten Gegenstandes" sofort beendet. Bliebe nur noch das Beschlagnahmeprotokoll auszufüllen.

Dauer: 5min.

So kann es auch gehen, hatte damit noch nie ein Problem, nein im Gegenteil!

Den Spaß wäre es mir wert!

Vieleicht könnte man den Vorgang sogar noch von der Lebensgefährtin auf Video dokumentieren lassen und möglicherweise bei YT hochladen. :00000733:

Gruß

Frank

Ich denke das wäre ein langweiliges Filmchen!

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Zurück zum Kern der Sache.

Ich habe mit dem SB gesprochen. Es geht in dem Schreiben nur um die Feststellung, ob der Käufer zum Erwerb dieser Hülsen berechtigt war. Wer nun die WBK-Kopie, Außerungsbogen mitsamt der Hülse einsendet ist das Thema erledigt.

Jemand anderes bekommt wohl weit mehr Ärger, aber das ist ja schon dem Schreiben zu entnehmen.

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Ein Beamter der Polizeidienststelle Gütersloh ermittelt gegen den Hersteller der "Reduzierhülsen". Er hat es schwer, versteht wenig von der Sache und versucht durch sein Schreiben Beweismittel zu erlangen.

Es kann sein, dass die Polizeidienststelle in Gütersloh Vollzugsbehörde für das Waffenrecht im Bereich Gütersloh ist, im Rest der Republik und im Ausland ist sie es nicht.

Wer einer Straftat beschuldigt wird, darf schweigen. Wer nicht beschuldigt ist darf schweigen wenn er sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten müsste. Gegenüber der Polizei muss man überhaupt keine Angaben machen, nur gegenüber dem Staatsanwalt und dem Richter. Also nutzt Euer Recht, schreibt nicht im Forum "ich habe gekauft" und laßt das Schreiben der Polizei liegen.

Was die Einziehung betrifft, würde ich warten bis die wirklich angeordnet wird. Immerhin gelten die Vorschriften des StGB, nachzulesen in den §§ 73 ff auf die auch das WaffG verweist. Die Aussage "auf keinen Fall behalten" ist überzogen.

Zur Durchsuchung hat Frank222 alles notwendige gesagt.

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Die Aussage "auf keinen Fall behalten" ist überzogen.

Das ist Deine Ansicht und dann handel so, ist mir persönlich egal.

Ich weiß jedenfalls wie schnell so eine Einziehung angeordnet und in welcher Form vollzogen wird.

Ich habe aufgehört zu zählen, wieviele derartige Beschlüsse ich vollziehen mußte, die ich jedoch nicht einmal angeregt habe!

Floppyk hat es richtig gemacht und mit dem Sb gesprochen und für sich Klarheit geschaffen.

Reden hilft mehr als streiten, aber wenn reden nicht hilft, ja dann muss man auch streiten!

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Gibt es keine Versandnachweise, oder Sendungsverfolgung? :confused:

Hallo allerseits.

habe auch den Brief bekommen und den herrn heute mal angerufen.

laut seiner aussage haben diejenigen, die das kaliber in ihrer wbk eingetragen haben nichts zu befürchten, soviel dazu.

die reduzierhülsen werde ich bei der polizei abgeben, somit kann mir dann auch kein strick beim versand gedreht werden.

lg oli

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Zurück zum Kern der Sache. Es geht in dem Schreiben nur um die Feststellung, ob der Käufer zum Erwerb dieser Hülsen berechtigt war. Wer nun die WBK-Kopie, Außerungsbogen mitsamt der Hülse einsendet ist das Thema erledigt.

versteh ich jetzt nicht. Wenn man zum Erwerb berechtigt war, warum wird die Hülse dann eingezogen?

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versteh ich jetzt nicht. Wenn man zum Erwerb berechtigt war, warum wird die Hülse dann eingezogen?

Ich vermute, weil die Hülse illegal ohne Erlaubnis hergestellt worden ist und man daran kein Eigentum erlangen kann.

Dennoch war der Erwerb zum Kauf erlaubnispflichtig, was ja nun mit der WBK-Kopie belegt werden soll.

Nachtrag: Dennoch - hier wird mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dafür dass die Hülse waffenwesentlich ist und deswegen eine höhere Priotität hat, dafür kann die Polizei nichts. Aber eine einfache Anfrage nach der WBK hätte vollauf genügt, ohne dass man gleich als Beschuldigter hingestellt wird.

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Aber eine einfache Anfrage nach der WBK hätte vollauf genügt, ohne dass man gleich als Beschuldigter hingestellt wird.

Ich denke mal, dass hier eine größere Anzahl von Personen betroffen ist und es sich daher um ein "Massenanschreiben" handelt und noch nicht alle als Beschuldigte erfaßt sind, falls doch, steht dann später "keine Straftat" drüber.

Ich denke einfach (auch aus Erfahrung), dass "der Ball hier ziemlich flach gehalten wird".

Bei einem ZWR hätte man alle vorher auf Erwerbsberechtigung überprüfen können, aber so wäre der Aufwand zu groß.

Bei den Nichtberechtigten wird dann das Verfahren weitergeführt und je nach Schuld, Einsicht und Reue ev. eingestellt, entweder mit oder ohne Auflagen, oder mit Geldbuße oder ohne.

Die ganz Harten müssen sich dann vor Gericht beweisen, es ist dann nur die Frage wer am Ende davon einen Nutzen hat.

Behalten wird die Dinger mit Sicherheit niemand!

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Was die Einziehung betrifft, würde ich warten bis die wirklich angeordnet wird. Immerhin gelten die Vorschriften des StGB, nachzulesen in den §§ 73 ff auf die auch das WaffG verweist. Die Aussage "auf keinen Fall behalten" ist überzogen.

Schon einmal daran gedacht, dass die Einziehung nach § 54 WaffG bereits im Hauptverfahren gegen den Hersteller/Händler festgestellt wurde? :confused:

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Ich meinte nicht die Hauptverhandlung, sondern das Hauptermittlungsverfahren und da dürfte der Sachverständige wohl festgestellt haben, dass die Dinger illegal hergestellt wurden und somit der Einziehung unterliegen.

Weiß ich aber nicht, da ich bisher noch nicht involviert bin, was aber durchaus möglich sein könnte, wenn hier auch solche Hülsen erworben wurden.

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...Aber eine einfache Anfrage nach der WBK hätte vollauf genügt, ohne dass man gleich als Beschuldigter hingestellt wird...

Das kann man auch positiv sehen.

Das Anschreiben treibt als erste Reaktion den Blutdruck über 200.

Man fängt an zu denken und informiert sich. Und dieses Forum ist schon eine gute Basis.

Manche werden die Tragweite Ihres Handelns erkennen und können von Ihrem Recht gebrauch machen. Werden sich möglicherweise anwaltlich beraten lassen.

Durch dieses Vorgehen ist es wahrscheinlicher seiner Situation entsprechend korrekt zu handeln.

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Man fängt an zu denken und informiert sich. Und dieses Forum ist schon eine gute Basis.

Man muss dann nur das Richtige für sich rausfiltern!

Manche werden die Tragweite Ihres Handelns erkennen und können von Ihrem Recht gebrauch machen. Werden sich möglicherweise anwaltlich beraten lassen.

Aber dann auch von einem Fachanwalt!

Habe ich dem letzten hier auch geraten, aber er zog es vor seine Waffen im Wert von ca. 7.000,- € verschrotten zu lassen und seine WBK's abzugeben.

Der tat mir echt leid.

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Schon einmal darüber nachgedacht, dass es sich bei den Reduzierhülsen um Beweismittel handelt und deshalb die StA um Überlassung bittet!

Ich würde die Reduzierhülsen mit einer - von einem Fachanwalt formulierten Stellungnahme - an die StA schicken lassen!

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Wass soll die StA damit? ...

Weil die StA die Ermittlungen in einem Strafverfahren leitet und deshalb der Anwalt dort direkt Akteneinsicht beantragen kann!

Evtl. lässt sich dort auch schon direkt die Einstellung hinsichtlich einer - als Kunde - geringen Beteilung erreichen!

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Weil die StA die Ermittlungen in einem Strafverfahren leitet

Darum hat sie auch eine Dienststelle mit den Ermittlungen und Durchführung von weiteren Maßnahmen beautragt!

und deshalb der Anwalt dort direkt Akteneinsicht beantragen kann!

Das kann er doch trotzdem, das Ersuchen wird doch weitergeleitet, aber vor Abschluß der polizeilichen Ermittlungen, wird in der Regel auch keine Akteneinsicht gewährt, zumal es sich hier um ein Großverfahren mit über 100 Betroffenen handeln dürfte.

Evtl. lässt sich dort auch schon direkt die Einstellung hinsichtlich einer - als Kunde - geringen Beteilung erreichen!

Wenn Du den StA mit dem Asservat ärgerst, was er dann der Polizei zwecks Asservierung und Begutachtung zusenden muß?

Laßt doch einfach mal die Kirche im Dorf.

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