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IGNORED

Verkauf an Berechtigten mit persönlicher Übergabe


Mrks

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe via eGun ein Repetiergewehr (eingetragen auf meiner gelben WBK) angeboten. Ersteigert wurde die Waffe von einem Höchstbieter aus der Nähe, der das Gewehr gerne persönlich abholen würde.

Wie geht ihr in einem solchen Fall vor um auf der sicheren Seite zu sein? Lasst ihr euch nur WBK/Personalausweis vorlegen, lasst ihr weiterhin ein Schriftstück zur Übergabe unterschreiben oder wie geht ihr vor?

Ich möchte mich eigentlich absichern, indem ich bei seiner zuständigen Behörde anrufe und mich über das Vorhandensein einer EWB des Ersteigerers zum aktuellen Tag versichere...

Geschrieben
Ich möchte mich eigentlich absichern, indem ich bei seiner zuständigen Behörde anrufe und mich über das Vorhandensein einer EWB des Ersteigerers zum aktuellen Tag versichere...

Halte ich persönlich für die beste Variante.

Kenne einen Fall, wo gefälschte Kopien einer gefälschten WBK, gefälschten Voreintrag und entwendeten Personalausweis verwendet wurden.

Wer hatte wohl den größten Ärger?

Geschrieben
Auf jeden Fall lasse ich mir Perso und WBK vorlegen und fülle einne Kaufvertrag aus.

Anruf beim SB kann auch nicht schaden (wenn der gerade Sprechstunde hat)

Gruß

Michael

Würdet ihr den Anruf beim SB zur Voraussetzung machen? Ich tendiere eigentlich dazu.

Denn anders lässt sich m. E. nicht verifizieren, dass er das WBK Dokument selbst immer noch berechtigt besitzt. Ich möchte nicht "kniebohrerischer" sein als nötig aber trotzdem abgesichert sein.

Geschrieben

Ja, uwewittenburg, da war ich noch am Tippen meines Beitrages.

Danke euch allen schon mal. Leider ist der eMail-Kontakt zum Käufer sehr sporadisch, sodass ich weder bisher seine zuständige Behörde noch den Namen des Sachbearbeiters in Erfahrung bringen konnte. Am Wochenende will er das Teil abholen. Aber ohne Telefonat mit dem SB wird das von meiner Seite nichts.

Geschrieben
Anruf beim SB kann auch nicht schaden (wenn der gerade Sprechstunde hat)

Aber dann die Nummer des SB selbst aus dem Telefonbuch oder Internet raussuchen!!!

Wer schon gefälschte Unterlagen vorlegt kann auch mit Leichtigkeit nen Kumpel haben der sich am Telefon als SB ausgibt.

Geschrieben
Huch ...

Normalerweise kennt man sich doch.

Leider nicht mein Landkreis. Und ohne Geburtsdatum wird es aus datenschutzrechtlichen Gründen etwas schwer sein eine Auskunft zu bekommen.

Geschrieben
Würdet ihr den Anruf beim SB zur Voraussetzung machen?

Blödfug.

Ruf doch gleich beim Papst an. Vielleicht ist der Käufer ja exkommuniziert, was glaubste, was du DANN erst für Ärger bekommst.

Carcano

Geschrieben
Blödfug.

Ruf doch gleich beim Papst an. Vielleicht ist der Käufer ja exkommuniziert, was glaubste, was du DANN erst für Ärger bekommst.

Carcano

...komischer Ton ist das und m. E. unqualifiziert und am Thema vorbei.

Konstruiertes Beispiel: Ein Erwerber hat seine WBK mangels Zuverlässigkeit entzogen bekommen, dies setzt normalerweise die Abgabe des WBK-Dokuments voraus. Hat er das Ding allerdings "verloren" und gibt das so bei der Behörde an und taucht dann Wochen später mit dieser WBK/Personalausweis bei mir auf, was dann? An mir als Verkäufer ist es doch dafür zu sorgen, dass die Waffe nicht in die Hände eines Nichtberechtigten fällt. Oder was meinst du? Wie gehe ich bei so einem Fall sicher?

Geschrieben
Der carcano hat manchmal einen "rauhen" Ton drauf, das stimmt.

Aber unqualifiziert ist das nicht (wenn einer qualifiziert ist, dann carcano) und am Thema vorbei ist es auch nicht.

Die Verpflichtung, daß die Waffe nur an einen Berechtigten geht, hat halt irgendwo ihre Grenzen.

So war das sicher gemeint.

Verstehe ich, ich will es auch nicht bürokratischer machen als nötig und mir geht das kniegebohre auch auf den S...

Nur verarschen kann ich mich alleine, ich wollte eine Hilfestellung und eure Meinung aber die habe ich ja nun. Naja, nix für ungut, carcano...

Geschrieben
...komischer Ton ist das und m. E. unqualifiziert und am Thema vorbei.

Es gibt unqualifizierte Waffenbesitzer, ja.

Murks scheint einer zu sein.

Keiner wollte Dich ver@rschen.

Sorry, aber das stimmt so ("keiner") nicht. U.W. hat sich nach Kräften bemüht und hat es ja auch geschafft.

Carcano

Geschrieben

sag mal Murks, wenn du ein Waffe bei einem Waffenhändler kaufen willst und der macht auch so einen Aufstand, was würdest du ihm dann sagen?

Sicherlich kann eine WBK und/oder ein Perso gefälscht sein, aber das würde man erst durch umfangreiche Untersuchungen feststellen können. Mit der Einstellung dürfte man heutzutage aber nichts von niemanden kaufen.

Wenn du dir den Perso und die WBK vorzeigen lässt, hast du deiner Sorgfallspflicht genüge getan.

Geschrieben

Würdest du auch bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen ob der Typ dem Du gerade Dein Auto verkauft hast seinen Führerschein tatsächlich noch zu Recht besitzt oder ob er den vielleicht schon längst hätte abgeben müssen?

Manchmal frage ich mich in diesem Forum wirklich was das für Menschen sind die sich hinter derartigen Fragen bzw. Aussagen verstecken. Erklären kann ich mir das nur durch ein abnormes Maß an Unsicherheit und einer wahnsinnigen Angst übers Ohr gehauen zu werden.

Was bitte ist den die EWB? Das jeweilige Dokument oder wird irgendwo ein Anruf beim SB als Erwerbsvoraussetzung verlangt. Die von Steuergeldern bezahlte Arbeitszeit des SB soll der gefälligst sinnvoller nutzen als Telefonauskünfte an Käufer/Verkäufer herauszugeben. Ich als SB würde jedenfalls alleine aus diesem Grund schon keine Auskunft geben, hinzu kommt noch die Datenschutzproblematik.

Ähnlich seltsam finde ich die im Nachbarthread getätigte Aussage "Wenn der Polizist kontrolliert fasse ich auch auf seine Anweisung hin die Waffe nicht an, dann führe ich ja". Also ehrlich Leute, kommt mal klar!

Geschrieben

Ich war als "Käufer" ja schon öfter auf der Gegenseite - sprich ich bin bei jemandem aufgeschlagen und habe Waffen gekauft!

Stets hat die Vorlage von WBK + Perso gereicht um sich gegenseitig abzusichern! Anruf beim Amt ist übertrieben und unnötig - und Wochenends auch nicht machbar.

Übrigens sollte sich auch ein Käufer davon überzeugen, dass der Verkäufer das Zeugs in seiner WBK stehen hat und nicht irgendwelche "Kellerfunde" vertickert! Und sei es nur um Schreibfehler auszuschließen (blöde wenn Waff.Nr. xx123 verkauft - aber xx132 eingetragen wird).

Auf die Idee den SB des Verkäufers anzurufen und die Echtheit der (Verkäufer)WBK zu hinterfrage käme sicher auch keiner ;)

Also mir als Käufer, meinem Amt, den Verkäufern und deren Ämtern reichte diese Vorgehensweise!

Persönliche Abholung habe ich übrigens, wenn machbar, immer bevorzugt!

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