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IGNORED

Verkehrskontrolle


LI

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Geschrieben

Muss ich bei einer normalen Verkehrskontrolle (von oder zum Schießstand, oder Büma) von mir aus darauf hinweisen, eine Waffe im Auto zu haben, oder nur auf Nachfrage?

Thema wurde sicher schon diskutiert, habe aber nix gefunden. Please help!

Geschrieben

hi, allso ich würde sagen keine schlafenden Hunde wecken !

ich würde es immer so Handhaben dass wenn der Gesetzeshüter in den Kofferraum sehen will, ihn vorher darauf hinzuweisen das sich Waffen darin befinden .

dann ist dem Gesetz auch schon genüge getan.

Gruss und schöne Ostern

Geschrieben
Muss ich bei einer normalen Verkehrskontrolle (von oder zum Schießstand, oder Büma) von mir aus darauf hinweisen, eine Waffe im Auto zu haben, oder nur auf Nachfrage?

Hallo LI,

ich hatte mal die Polizei auf Waffen im Kofferraum hingewiesen, nachdem mir eine junge Dame hinten drauf gefahren war. Die Polizei wollte uns in nahegelegene Revier mitnehmen, die Autos sollten wir am Unfallort stehen lassen.

Der Polizist sagte dann: "Na dann stellen Sie Ihr Auto auf unseren Parkplatz, dort stehlt Ihnen keiner Ihre Waffen."

Nach der WBK hat weder er noch sein Kollege gefragt.

Ich würde aber immer wieder darauf hinweisen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gruß RNehring

Geschrieben

Nix Huhn oder Ei.

Die Frage ist, ob die Frage vor der Antwort kommen sollte. Oder die Antwort vor der Frage kommen sollte.

Da ich ein Antworten vor dem Gefragt werden für ein Paradoxon halte, gehöre ich zur Fragenabwarterfraktion.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
... Ab jetzt geht die Diskussion wieder los. Huhn oder Ei.

Hallo Dagobert,

na dann hole ich mir noch schnell ein Glässchen Wein. :ridiculous:

Zurück zum Ernst, ich würde es je nach Situation handhaben.

Gruß RNehring

Geschrieben

Hi LI,

es gibt bei ganz normalen Verkehrskontrollen eine ganz wichtige Regel und die gilt auf der ganzen Welt : immer das machen was der Kontrollierende sagt und auf das wahrheitsgemäß antworten, was sie oder er fragt. Bring doch nicht das ganze Konzept durcheinander.

Außerdem nehme ich an ,daß Du weißt wie man Waffen transportierst und Du die entsprechenden Dokumente mitführst.

Die Mädels und Jungs haben bei den Kontrollen schon genug Adrenalinausstoß, bitte nicht noch anreichern !

Greetings Pete

Geschrieben

hi

ich halte es hier genauso

wenn er nicht fragt gibt es keinen grund es zu sagen

wenn zu erwarten ist dass er die waffe oder eindeutig waffenrelevantes (gehoerschutz) sieht zuecke ich vorher die WBK ...

Geschrieben
...wenn der Gesetzeshüter in den Kofferraum sehen will...

...bin ich doch sehr neugierig, mit welcher begründung er dies tun will. mein verbandkasten und das warndreieck liegen im fahrerraum.

Geschrieben
...bin ich doch sehr neugierig, mit welcher begründung er dies tun will. mein verbandkasten und das warndreieck liegen im fahrerraum.

hi

ich denke auch bei euch gibt es die "verdachtsunabhaengige kontrolle" fuer die - je nach interpretation - ein "anfangsverdacht" noetig ist oder eben nicht

ein anfangsverdacht ist schon gegeben wenn es in der naehe einbrueche gegeben hat und "man" vermutet dass du evt einbruchswerzeug im kofferaum hast

dazu wuerde schon eine tatsaechlich oder auch nur "abstrakt" aehnliche farbe deines PKW mit einem als verdaechtig bekanntem PKW reichen ...

unabhaengig von der verdachtsunabhaengigen kontrolle gibt es auch noch sonderregelungen fuer den bereich menschenhandel und schlepperei die der beamte auch ohne "gefahr im verzug" nuetzen koennte um einen blick in deinen kofferraum zu bekommen...

Geschrieben
Das darf der normale Gesetzeshüter (also Streifenpolizist oder BePo) gar nicht wollen, weil Kofferraum Privatsphäre ist und er für dessen Durchsuchung einen Beschluß bräuchte.

Das dürfen Bundespolizsitsen oder die Steuerfahndung.

hio

anmerkung am rande:

hier in AT durften dass frueher nur zoellner in den zollgrenzbezirken

mit schengen kam dann die "abhebung" aber eigentlich ausweitung der zollgrenzbezirke auf das gesamte bundesgebiet und die sg. "schleierfahnung" die in ganz AT moeglich ist..

die befugnisse der ehemaligen zollwache haben nun alle polizeibeamte in ganz AT ..

Geschrieben
Nur Frauen reden über Dinge, nach denen Sie nicht gefragt wurden.

Gruß

Tauschi

:keule: Für so viel Chauvinismus gibt es jetzt aber virtuell eins zwischen die Ohren.

Lieber Tauschi, den screeshot Deines Beitrags habe ich Deiner Exverlobten geschickt.

:ridiculous::ridiculous::ridiculous:

Liebe Grüße

:knuddel01:

Geschrieben
hi

ich halte es hier genauso

wenn er nicht fragt gibt es keinen grund es zu sagen

wenn zu erwarten ist dass er die waffe oder eindeutig waffenrelevantes (gehoerschutz) sieht zuecke ich vorher die WBK ...

So interpretiere ich den Gesetzestext auch. Aber manchmal steht ja auch an verborgenen Stellen etwas anderes. Daher hier die Frage, schließlich gibt es immer einen, der sich richtig gut auskennt.

Geschrieben

Moin,

ich werde leider sehr häufig kontrolliert (liegt wohl an der Strecke),

und ich würde nie sagen was ich im Auto habe,außer es wird explizit danach gefragt.

Ich habe da schon einiges erlebt,z.B wenn man angehalten wird,und der zweite Polizist

mit der Hand am Holster durch die Beifahrerseite späht,als würde gleich sonstwas passieren.

Der bekommt doch überspitzt gesagt einen Nervenzusammenbruch wenn ich dem noch sage

das ich Waffen im Auto habe.Und ich will gar nicht wissen wie die Beamten reagieren würden.

Und wenn ich mal den Kofferraum öffnen mußte,hat sich bisher noch kein Beamter für die Koffer

und Futterale interessiert,oder überhaupt danach gefragt.

Und das wird wohl auch immer seltener vorkommen,da in letzter Zeit nicht mehr eine`allgemeine Verkehrskontrolle`gemacht wurde, sondern ein Fahrtauglichkeitkontrolle.

Und bei dieser ist es den Beamten egal ob Du Verbandskasten und Warndreieck hast,

oder ob man im Winter auf Sommerreifen unterwegs ist,die interessiert nicht das Auto.

Schöne Grüße,

Corbon

Geschrieben
Das darf der normale Gesetzeshüter (also Streifenpolizist oder BePo) gar nicht wollen, weil Kofferraum Privatsphäre ist und er für dessen Durchsuchung einen Beschluß bräuchte.

Das dürfen Bundespolizsitsen oder die Steuerfahndung.

Woher stammt diese Weisheit?

Ein PKW zählt nicht zum befriedeten Besitztum, außer er dient zum Bewohnen, als Wohnmobil o.ä.!

Dazu gibt es auch ein Urteil, habe ich aber gerade nicht zur Hand.

Frohe Ostern!

Geschrieben
Ein PKW zählt nicht zum befriedeten Besitztum, außer er dient zum Bewohnen, als Wohnmobil o.ä.!

Dazu gibt es auch ein Urteil, habe ich aber gerade nicht zur Hand.

hi

ist auch bei uns so!

trotz dieser ganzen schleierfahndung/verdachtsunabhaenigem zeuchs bleibt ein wohnmobil welches zum wohnen benuetzt wird bei solchen massnahmen tabu, das geht nur mit durchsuchungsbefehl vom gericht ...

Geschrieben

Hallo Uwe,

Um heletz mal etwas zu präzisieren: Der Blick in die Taschen bleibt zunächst einmal verwehrt, denn da beginnt die Durchsuchung.

Ich handhabe das insgesamt so, auch wenn ich in meiner gesamten Kraftfahrerkarriere. vllt. 5mal kontrolliert wurde, wir also wieder über absolute Einzelfälle reden:

1. Bei der Kontrolle bin ich genauso freundlich, wie ich es von meinem Gegenüber erwarte.

2. Ich treffe keine weiteren Aussagen, als die Benötigten.

Im Klartext. Ich folge freundlich den Anweisungen (Fahrzeugpapiere, Führerschein...) und erwähne selbst beim Blick in den Kofferraum (Warndreieck) mit keinem Wort, was sich in meinen Taschen befindet. Die Taschen sehen neutral aus und lassen keine Rückschlüsse auf ihren Inhalt zu. Nach max. 5 min wünscht mir der Beamte eine gute Weiterfahrt und ich ihm einen ruhigen Dienst.

Ende der Geschichte.

P.S.: Sollte er mich nach dem Inhalt meiner Taschen fragen, würde ich "Privates" antworten ;)

Geschrieben
Hallo Uwe,

Um heletz mal etwas zu präzisieren:P.S.: Sollte er mich nach dem Inhalt meiner Taschen fragen, würde ich "Privates" antworten ;)

Dem stimme ich doch auch zu!

Aber die Aussage; "Das dürfen nur Bundespolizisten oder die Steuerfahndung", ist so nicht korrekt!

Geschrieben

Ich wollte deine Aussage eigentlich stützen und heletz Aussage ein wenig korrigieren ;)

Geschrieben

Und wie schaut es aus, wenn er sieht, dass es Waffen sein werden.

Sind wir dann nicht im Waffengesetz.

Gehört es nicht zu den Aufgaben der Polizei nicht auch der Vollzug des Waffengesetzes:, Stichtwort mitzuführende Dokumente, ordnungsgemäßer Transport

Übrigens: einen Durchsuchungsbefehl gibt es nur im Fernsehen.

TD

Geschrieben

Jeder muss selbst wählen, wie offensichtlich er transportiert. Daran muss er sich dann auch beim Kontrollumfang messen lassen.

Ja, der Polizeibeamte ist berechtigt, die Einhaltung des WaffG zu kontrollieren. Er muss es aber nicht und was er nicht weiß interessiert ihn auch nicht. Die wenigsten schnüffeln am Auto herum, sondern erledigen einfach ihre Arbeit.

Es bracuht also etwas mehr als eine allg. Verkehrskontrolle, um nach Tascheninhalten zu fragen. Einen Anspruch auf eine korrekte Antwort gibt es auch nicht.

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