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IGNORED

Unglaubliche BSSB Empfehlung


Bikerwaldi

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...und militärisches Aussehen wäre dann mal zu definieren.

Das würde wieder so ein Eiertanz wie mit dem alten Anscheinsparagraphen, wo es den individuellen "Ariernachweis" vom BKA brauchte. <_<

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... wo es den individuellen "Ariernachweis" vom BKA brauchte. <_<

BDM-Style? Groß, blond, blauäugig, dicke Ti...?

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... Abgrund von rassistischem Gedankengut. :o

Ok, dann nehme ich eine Waffe in schwarz-weiß-rot. Alternativ in diarrhö-braun...äähh..tan.

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Hm...jetzt bin ich echt im zwiespalt muss ich mich jetzt auf unserem Stand selbst heim schicken???? :gaga:

Ich denk die einzigsten die was davon halten sind reine LG-Vereine weil es sicher bei anderen auch so ist das die eigenen Mitglieder nicht nur die DSB-Büchse schießen ..... bei uns wird geschossen was vom Gesetzgeber erlaubt ist und nicht was der Verband meint und das ist gut so :wub:

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"Den DSB Vereinen wird empfohlen, solche militärisch aussehenden HA auf ihren Ständen nicht zu erlauben."

Mein Verein schießt sehr viele Disziplinen nach WSV/DSB-Sportordnung. Mein Verein hat aber auch eine SLG des BDMP - diese hat Abteilungsstatus.

Ist mein Verein ein "DSB-Verein"? :ridiculous:

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Warum muss man den jagdschein zeigen? Wegen der SAchkunde?

Nein, nur de gelöste Jagdschein beweist mir als Standbetreiber, dass der Inhabe eine Haftplicht hat.

Warum will ich evtl. eine WBK sehen? Da Haftpflichtversicherungen nur dann zahlen, wenn man mit legalen Waffen schießt.

Warum möchte ich auch mal einen Blick auf eine mir völlig unbekannte Waffe oder alten Röchel werfen. Weil in D das Schießen mit Waffen ohne Beschusszeichen nicht erlaubt ist (bei Unfall---zahlt wieder die Versicherung nicht).

Ich empfehle jedem Interessierten den kostenlosen Kurs Schießen I und II von der Berufsgenossenschaft, da werden manchen Teilnehmern die Augen aufgehen. UVV-Vorschriften sind in D nämlich wie Gesetze. Und UVV haben ihren Grund!

Bei diesen Kursen werdet ihr feststellen, dass die Schießleitung bei "Fehlern" so was von "reif" ist, dass man in meiner Meinung nach vielen Vereinen dieses Amt schnellstens abgeben sollte.

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Beim DSB gibt es diese "Empfehlung" an die Standbetreiber keine kriegswaffenähnlichen Waffen auf den Schießständen zu dulden schon länger.

Denen ist aber schon klar, dass die im Fall der Fälle wenn man jemand nicht schießen lässt der

dem Verein gehörigen Ärger bei den Behörden machen kann oder ?

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Ich empfehle jedem Interessierten den kostenlosen Kurs Schießen I und II von der Berufsgenossenschaft, da werden manchen Teilnehmern die Augen aufgehen. UVV-Vorschriften sind in D nämlich wie Gesetze. Und UVV haben ihren Grund!

oooch ja, das ist ein Thema, wo sicch die BG in der Vergangenheit auch reingemogelt hat!

Die BG zahlt nicht für Haftpflichtschäden bezüglich des Waffenrechts, deren Tätigkeitsfeld ist die Versicherungspflicht des Vereines als Arbeitgeber!

Nicht die Schießleitung ist reif, sondern der (nicht?) bestellte Sicherheitsbeauftragte. (bzw. Vorstand)

Anmerkung: Die angebotenen Kurse sind nicht schlecht! Die erweitern den Horizont des Einzelnen, ob Er das im Vorstand übermitteln kann, steht auf einem anderen Blatt.

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Denen ist aber schon klar, dass die im Fall der Fälle wenn man jemand nicht schießen lässt der

dem Verein gehörigen Ärger bei den Behörden machen kann oder ?

servus,

wie kann der einem verein ärger machen?

gruß

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