mwe Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 So ein Satz von einem Schützenverband. Das ist endgültig der Anfang vom Ende . Von diesem Verband vielleicht. Aber es gibt ja noch andere. Ich finde es ist was feines, dass man sich seinen Verband selber aussuchen kann... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Persönliche Erfahrungen mit Individuen mal außen vor, schränkt der DSB die Nutzung nicht ein. wenn der DSb von kriegswaffenähnlich redet, ist etwas anderes wie das was einige sachunkundige Politiker ansprechen. Das ist in der "ächtungskampagne" auch erklärt worden. es bezieht sich mitnichten, auf sämtliche Halbautomaten. Ich persönlich stehe allerdings auch auf dem Standpunkt, dass man keine obertactical Varianten anschleppen braucht. Es sollte das zum Sport erforderliche sein. Alles andere fällt einem auf die Füsse. Ich selbst schieße AR15, verkneife mir nicht sportförderliche Ausführungen. Meine Waffe ist an die Disziplin angepasst, nicht auf hinderliche Imittierung. Natürlich kann jeder anmerken, dass dies ja nicht verboten sei, zielführend ist das allerdings nicht. Auf genau diese Dinge wird nämlich zgern angesprungen, ob sachlich begründet oder nicht. Der gegner nutzt das als Steilvorlage. Die vorgebliche DSB Weisung, ist bis jetzt hier noch nicht zitiert worden. Vorher verkneife ich mir eine Bewertung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Das ist in der "ächtungskampagne" auch erklärt worden. es bezieht sich mitnichten, auf sämtliche Halbautomaten. Herr Kohlheim bezieht sich im Interview explizit auf alle(!) Waffen, die ein entsprechendes Aussehen an den Tag legen. Diese Aussage betrifft somit auch entsprechende Repetierer von DTA etc. Er geht damit weit über alles hinaus, was sich aus §6 AWaffV etc. ergibt. Ich darf Herrn Kohlheim noch einmal kurz zitieren: Wir wollen allerdings nicht, dass Kriegswaffenimitate für das sportliche Schießen benutzt werden und empfehlen unseren Vereinen, diese auf ihren Schießständen nicht zuzulassen. Für das Schießen mit solchen Waffen besteht nach unserer Auffassung kein Bedarf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Nun, soweit ich mich erinnere, hat er darauf hingewiesen, dass mit Kriegswaffenimitaten eben nicht die nicht nach §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen gemeint waren. Leider finde ich die Stellungnahme gerade nicht. Gruß P.S.: Hier ist das deutlicher erklärt. Es handelt sich konkret um den Missbrauch, der sich durch Nachbildungen und unbrauchbar gemachte Waffen mit dem Anschein vollautomatischer Kriegswaffen entwickelt hat. Weiterhin weist der DSB darauf hin, dass er sich gegen den Antrag der Grünen positioniert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 servus, an unseren stand (bssb/dsb) darf jeder (mitglied oder gastschütze) mit allen egal von welchen verband zugelassenen waffen schießen. vorausgesetzt die waffe überschreitet keine vom amt aufgelegte begrenzung. ich behalte mir jedoch das recht vor, den schützen erst mal auf treffsicherheit zu testen... möchte nicht laufend den stand reparieren. bei (mir unbekannten) anbauteilen muß der schütze die wettkampfzulassung nachweisen (www vorhanden). kann er das dann nicht kommt das teil eben runter und gut ist´s. nach rücksprache mit den anderen schützen am stand darf auch mit gewehrriemen geschoßen werden. gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Es handelt sich konkret um den Missbrauch, der sich durch Nachbildungen und unbrauchbar gemachte Waffen mit dem Anschein vollautomatischer Kriegswaffen entwickelt hat. Er bezieht sich mit Nachbildungen explizit auf funktionsfähige Schußwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen. In dem Fall mit der Einschränkung vollautomatischer Schußwaffen. Das betrifft natürlich AR15, AR10, G3-Derivate und viele mehr. Wir fügen zusammen: Wir wollen allerdings nicht, dass Kriegswaffenimitate für das sportliche Schießen benutzt werden und empfehlen unseren Vereinen, diese auf ihren Schießständen nicht zuzulassen. Für das Schießen mit solchen Waffen besteht nach unserer Auffassung kein Bedarf. Hier bezieht er sich, wie bereits erwähnt, auf alle Waffen, auch Repetierer, die ein entsprechendes Aussehen aufweisen. Jetzt vergleichen wir mit §6 AWaffG: (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: ... 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Nr. 2 greift nur, wenn ein entsprechender Anschein gegeben ist. Daher läßt sich festhalten, daß Herr Kohlheim explizit auch Waffen, die zum sportlichen Schießen gem. AWaffG zugelassen sind, vom sportlichen Schießen auf Schießständen von Vereinen, die dem DSB angehören, ausschließen möchte. In der Steigerung spricht er sich sogar allgemein gegen das sportliche Schießen mit solchen Waffen aus und stellt sich damit gegen die übrigen anerkannten Schießsportverbände sowie deren Mitglieder. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 ...vorausgesetzt die waffe überschreitet keine vom amt aufgelegte begrenzung.... Was meinst du damit ? Was soll ein Amt an einer Waffe begrenzen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Alles was an gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist oder zusätzliche Eintragungen/Auflagen. Da gibts je einige Beispiele wie Magazinkapazitäten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted February 29, 2012 Share Posted February 29, 2012 Was meinst du damit ?Was soll ein Amt an einer Waffe begrenzen ? servus, das amt begrenzt nichts an der waffe, aber es kann dem standbetreiber auflagen machen.. z.b. erlaubte munition, max. energie, max. kaliber usw. gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
binnurich Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 Alles was an gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist oder zusätzliche Eintragungen/Auflagen. Da gibts je einige Beispiele wie Magazinkapazitäten. Die stehen aber auf der WBK und nicht der Waffe. Woher willst du das denn dann wissen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 ...bei (mir unbekannten) anbauteilen muß der schütze die wettkampfzulassung nachweisen (www vorhanden). kann er das dann nicht kommt das teil eben runter und gut ist´s. Hallo fswald, das mit den "amtlichen Eintragungen" ist ja jetzt geklärt. Danke ! Kannst du mir ein/ige Beispiel/e für unbekannte Anbauteile nennen ? Warum sollte ich mit diesen Anbauteilen nicht bei dir schiessen dürfen, wenn ich mich gar nicht in einem Wettkampf befinde ? Gruss Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 Hallo fswald,das mit den "amtlichen Eintragungen" ist ja jetzt geklärt. Danke ! Kannst du mir ein/ige Beispiel/e für unbekannte Anbauteile nennen ? Warum sollte ich mit diesen Anbauteilen nicht bei dir schiessen dürfen, wenn ich mich gar nicht in einem Wettkampf befinde ? Gruss servus, ein unerlaubtes anbauteil ist z.b. bei einer repitierflinte das ersetzen des hinterschafts durch einen pistolengriff...ist gesetzlich verboten. oder beim benchrestschießen ist der hinterschaft fest mit der hinterschaftauflage verbunden... ist nach sportordnung verboten ansonsten sind die schützen ja sehr fantasievoll was so anbauteile betrifft. es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber wenn ich vorher was sage gibt es im fall der fälle eben keine langen gesichter. du darfst deshalb nicht mit unerlaubten anbauteilen schießen, weil wir sportschützen sind und uns bei aller freiheit doch noch ein wenig an die verschiedenen sportordnungen halten. das ist keine gemeinheit von mir sondern wurde in einer vorstandssitzungen so beschloßen. aber ausnahmen bestätigen die regel... bei berechtigten allgemeinen interesse d.h. mehrere schützen möchten das ergebnis wissen, darf fast alles getestet werden. gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 ....oder beim benchrestschießen ist der hinterschaft fest mit der hinterschaftauflage verbunden... ist nach sportordnung verboten... Das ist irgendwie alles konfus mit deinen Sportordnungen. In Beitrag 80 schreibst du das es dir egal ist, welche Verbandszugehörigkeit der Schütze auf dem Stand hast. Hier schreibst du das es nach Sportordnung verboten ist. Welche meinst du ? Die von deinem Verband (DSB) oder die des (Gast-) Schützen ? Alles in allem habe ich den Eindruck das es hauptsächlich von deinem persönlichen Eindruck vom Schützen und der Waffe abhängt ob er schiessen darf. Die maßgeblich geltende Sportordnung wird dann von dir passend gewählt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 Die stehen aber auf der WBK und nicht der Waffe. Woher willst du das denn dann wissen? Befasse dich mal mit Pflichten beim Schießbetrieb. Da ist die WBK schnell gelesen. Heul selbst! Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted March 1, 2012 Share Posted March 1, 2012 Das ist irgendwie alles konfus mit deinen Sportordnungen. In Beitrag 80 schreibst du das es dir egal ist, welche Verbandszugehörigkeit der Schütze auf dem Stand hast. Hier schreibst du das es nach Sportordnung verboten ist. Welche meinst du ? Die von deinem Verband (DSB) oder die des (Gast-) Schützen ? Alles in allem habe ich den Eindruck das es hauptsächlich von deinem persönlichen Eindruck vom Schützen und der Waffe abhängt ob er schiessen darf. Die maßgeblich geltende Sportordnung wird dann von dir passend gewählt. servus, na ich schreibe doch "... an die verschiedenen sportordnungen halten. "... wenn ein schütze mit einer waffe kommt, die nach irgend einer in deutschland genehmigten sportordnung erlaubt ist, darf er schießen. insoweit ist der schütze gefordert, mir die entsprechende sportordnung zu nennen. das dürfte ja kein problem sein das ein schütze sagt, ich bin beim verband xy und die waffe ist nach dessen sportordnung zugelassen. bei zweifel kann man die sportordnung ja im netz nachsehen. mitlerweile haben wir aber da auch schon erfahrung und kennen die meisten zugelassenen waffen. unter der voraussetzung, das die amtlichen auflagen nicht betroffen sind (z.b. .50 bmg geht nicht zuviel energie) darf er schießen. wir im verein haben auch mitglieder, die waffen haben, welche nach bssb/dsb sportordnung nicht erlaubt sind (erbwaffen)... die dürfen sie natürlich schießen...wenn z.b. nach bdmp zugelassen. und ja.. der persönliche eindruck zählt allerdings... kommt einer unfreundlich, unverschämt oder verstößt gegen die standordnung erlaube ich mir ihm das schießen auf unserem stand zu untersagen. auch betrunken wird nicht geschoßen. bisher haben wir mit diesen regelungen keinerlei probleme mit schützen gehabt. jeder war froh und ist glücklich von unseren stand gegangen. gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manfred Breidbach Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 oder beim benchrestschießen ist der hinterschaft fest mit der hinterschaftauflage verbunden... ist nach sportordnung verboten Typischer Fall von Äpfel und Birnen. Beim Wettkampf dürfen keine Hinterschaftauflagen benutzt werden, die fest mit der Frontrest verbunden sind. Für Munitionstests kannst du als Auflage benutzen was du willst. Du könntest auch die Waffe am Tisch festnageln oder eine Auflage a la "Railgun" verwenden. Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holländer Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Typischer Fall von Äpfel und Birnen. Wenn schon, denn schon: das gilt nur bei light und heavy varmint. In der unlimited klasse ist das sehr wohl erlaubt, da muss es auch nicht immer ein railgun sein. Hat jetzt aber wirklich nichts mehr mit kriegswaffenähnliche gegenstände auf DSB schiessstände zu tun....... Adriaan Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Befasse dich mal mit Pflichten beim Schießbetrieb. Da ist die WBK schnell gelesen. Heul selbst! Und da kannst du auch eine Quelle außer das Hausrecht (zeig deine WBK oder du darfst hier nicht schießen) nennen? BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
binnurich Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Befasse dich mal mit Pflichten beim Schießbetrieb. Da ist die WBK schnell gelesen. Heul selbst! Du willst meine WBK lesen? Magst du einen Blockwartorden oder was? Woher willst du dir das Recht nehmen die einzusehen? Von Plicht wollen wir hier erst mal gar nicht reden.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
StarFire Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Du willst meine WBK lesen? Magst du einen Blockwartorden oder was?Woher willst du dir das Recht nehmen die einzusehen? Von Plicht wollen wir hier erst mal gar nicht reden.... Wenn ein mir unbekannter Gast-Schütze auf den Schießstand kommt, dann will ich Verbandszugehörigkeit und WBK sehen. Könnte ja jeder kommen. Einen Fall, wo jemand mit 'ner illegalen Knifte "üben" wollte, habe ich selber schon mal erlebt. Normalerweise legen uns unbekannte Gastschützen ihre Papiere unaufgefordert vor oder fragen nach, was man sehen will. So schafft man Vertrauen auf beiden Seiten. SF Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 ....dann will ich Verbandszugehörigkeit und WBK sehen... Ich bin in keinem Verband. Ich habe mein Schiessbuch und lasse mir jedes Schiessen z.B. von einem öffentlichen Schießstand quittieren. Dürfte ich bei dir schiessen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper-k98 Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Wenn ein mir unbekannter Gast-Schütze auf den Schießstand kommt, dann will ich Verbandszugehörigkeit und WBK sehen. Könnte ja jeder kommen. Einen Fall, wo jemand mit 'ner illegalen Knifte "üben" wollte, habe ich selber schon mal erlebt.Normalerweise legen uns unbekannte Gastschützen ihre Papiere unaufgefordert vor oder fragen nach, was man sehen will. So schafft man Vertrauen auf beiden Seiten. Wow...da wollte ich auch nicht schießen...meine WBK hat noch kein Standbetreiber bzw. Aufsichtsblockwart kontrolliert und ich war schon auf vielen Ständen! Aber sollte man mal auf so einen Stand kommen, werden ich mich dankend verabschieden! (Nicht, weil ich was zu verbergen hätte, sondern mir solche Schnüffellei auf den Sack geht, gegen nen Jagdschein kontrollieren ist nichts einzuwenden und damit sollte jegliche "Sachkunde" nachgewiesen sein!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Wow...da wollte ich auch nicht schießen...meine WBK hat noch kein Standbetreiber bzw. Aufsichtsblockwart kontrolliert und ich war schon auf vielen Ständen! Aber sollte man mal auf so einen Stand kommen, werden ich mich dankend verabschieden! (Nicht, weil ich was zu verbergen hätte, sondern mir solche Schnüffellei auf den Sack geht, gegen nen Jagdschein kontrollieren ist nichts einzuwenden und damit sollte jegliche "Sachkunde" nachgewiesen sein!) servus, und was machen alle die keinen jagdschein haben? wie weisen die die sachkunde nach? durch das zeugnis? wenn man die wbk verlangt mußt du sie nichtmal aus der hand geben... der name steht ja vorne drauf! und die waffe die du dabei hast muß auch nicht zwingend in der wbk drinnstehen... könnte ja eine leihwaffe vom büma sein zum testen oder so. also hilft mir das reinschaun auch nichts... aber ich weis, du hast zumindest eine. hat also mit schnüffelei nichts zu tun. für die mitgeführten waffen bist nur du verantwortlich... ist eine schwarze dabei ist das nicht das problem des standbetreibers. gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
StarFire Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Ich bin in keinem Verband. Ich habe mein Schiessbuch und lasse mir jedes Schiessen z.B. von einem öffentlichen Schießstand quittieren. Dürfte ich bei dir schiessen ? Da Du sicher eine WBK hast - warum nicht. Ich werde nicht kontrolliern, ob die Waffe(n) die Du dabei hast, drin stehen. Könnte ja 'ne Leihwaffe sein. Könnte auch 'ne Schwarze sein ... geht mich nix an. Aber seit wir jemanden ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit einer illegalen Waffe auf dem Stand hatten, sind wir da etwas empfindlich. SF Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 2, 2012 Share Posted March 2, 2012 Du willst meine WBK lesen? Magst du einen Blockwartorden oder was?Woher willst du dir das Recht nehmen die einzusehen? Von Plicht wollen wir hier erst mal gar nicht reden.... Verlange doch bitte nicht, dass ich deine Bildungslücke kostenlos schließe. Von einer sachkundigen Person erwarte ich eigenständige Weiterbildung, wenn es am Basiswissen hapert. Da offensichtl. erhebliche Wissensmängel vorliegen, gebe ich noch die Richtung AWaffV vor, damit der nur oberflächlich Sachkundige sich nicht von den wenigen waffenrechtlichen Vorgaben überfordert fühlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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