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IGNORED

Munition führen


tonyboy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

gerade ich sollte es eigentlich wissen bzw. herauslesen, aber habe dazu nichts gefunden.

Ist es also grundsätzlich rechtmäßig, Munition zu führen? (Eine entsprechende Besitzberechtigung ist natürlich vorausgesetzt)

Geschrieben
was heisst führen. in der hosentasche oder wie?

Führen i.S. einer analogen Anwendung des Führen-Begriffes von Waffen gemäss WaffG. In der Hosentasche, in der Jackentasche usw.

Geschrieben

Es gibt kein "Führen" von Munition, Führen im Sinne des Gesetzes kann man nur Waffen.

Ob du Munition "dabeihaben" darfst hängt davon ab wo du dich aufhältst - in der DB ist es zum Beispiel verboten, der Versuch der Mitnahme in den kontrollierten Bereich eines Flughafens oder in eine JVA ist sicher auch nicht clever...

Die ADR ist zu beachten, es gibt allerdings Mengen die man vereinfacht befördern darf. Das "bei sich haben" z.B. in einem Ersatzmagizin ist aber unter Umständen kein Befördern, spondern ein Mitführen, alles ganz einfach, oder?

Gruß

Erik

Geschrieben
Es gibt kein "Führen" von Munition, Führen im Sinne des Gesetzes kann man nur Waffen.

Das weiß ich. Daher meinte ich ja auch Führen im technischen Sinne in Analogie zum waffenrechtlichen Führen.

Ob du Munition "dabeihaben" darfst hängt davon ab wo du dich aufhältst - in der DB ist es zum Beispiel verboten, der Versuch der Mitnahme in den kontrollierten Bereich eines Flughafens oder in eine JVA ist sicher auch nicht clever...

Zivilrechtliche Ansprüche oder anderweitige, öffentlich-rechtliche Bedenken wollte ich eigentlich auch nicht beleuchten. Ich meine waffenrechtliche Bedenken.

Aber offensichtlich ist es erlaubt, Munition mit sich zu führen.(Führen im technischen Sinn)

Geschrieben
Aber offensichtlich ist es erlaubt, Munition mit sich zu führen.(Führen im technischen Sinn)

Wie ein mexikanischer Bandit? Gekreuzte, gefüllte Patronengürtel quer über der Brust?

Geschrieben
Wie ein mexikanischer Bandit? Gekreuzte, gefüllte Patronengürtel quer über der Brust?

Aus waffenrechtlicher Sicht: Null Problemo. In dieser, unserer Gesellschaft ist das ein prima Konzept, um das Gespräch zu seinen Mitmenschen zu suchen. Vor allem zu den Mitgliedern des SC Grün-Weiß. Wer Langeweile hat: nur zu.

Denkt an die Artikel über völlig übermunitionierte Sportschützen und die mit "Bandido-Bandolero" verbundene Außenwirkung.

Ich vermute aber, bis Karneval vorbei ist, bleibt der Auftritt unbeachtet.

Achja: wer eine von den Murmeln verliert, überlässt die Munition möglicherweise Nicht-Berechtigten Personen UND verstößt gegen den §36, weil eben keine "erforderlichen Maßnahmen" getroffen worden sind.

Geschrieben

Den Ausweis und eine Erwerbsberechtigung "sollte" man dabei haben, ansonsten kannst du die Muni mit dir rumschleppen, wie du willst. Im Gurt a la Mexican sollte man allerdings nicht, das könnte Ordnungshüter mit mäßig ausgeprägtem Humor zu unschönen Handlungen animieren.

Geschrieben

Ich habe nicht vor, Munition mit mir herum zutragen. Da die Munition aber mindestens genauso "gefährlich" ist wie die Waffe, hatte ich mich nur gewundert, dass es hier keine Beschränkungen gibt.

Geschrieben

Ja, ja, sehr gefährlich, ich kann nachts auch schon nicht schlafen deswegen ...

Es müssen wirklich sehr dringend neue und vor aller schärfere Gesetzte her deswegen... könnten ja welche einfach Munition schlucken oder sich einführen .... und wenn die dann stolpern ...

Geschrieben

VOOOORSICHT!!! So sicher wäre ich mir da persönlich (also meine Lesart des Gesetzes) nicht! Eine Ausnahme für Munition ist mir jetzt auf Anhieb nicht bekannt!

Bitte kurz das Gesetz zitieren zu dürfen:

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(...

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

...

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

...

(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

...

Die Anlage 2 Abschnitt 2 erspar ich mir jetzt, das dürfte nicht nötig sein! Also ich lese das so, als wäre das Führen von Mun auch erlaubnispflichtig, wobei es freilich keinen "Munitionsschein" gibt, klar! Es ist aber meines Erachtens nach 1 zu 1 an die Bestimmungen zum Führen von Waffen - z.B. sportliche oder jagdliche Zwecke - gebunden!

Gruß, Doc

Geschrieben
Anlage 1 WaffG

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

3.

überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt,

4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

5.

verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,

6.

nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt,

[...]

Fällt dir was auf? ;)

Geschrieben
Also ich lese das so, als wäre das Führen von Mun auch erlaubnispflichtig, wobei es freilich keinen "Munitionsschein" gibt, klar! Es ist aber meines Erachtens nach 1 zu 1 an die Bestimmungen zum Führen von Waffen - z.B. sportliche oder jagdliche Zwecke - gebunden!

Es gibt kein "führen" von Munition, lediglich bei Waffen und gleichgestellten Gegenständen.

Munition transportiert man.

Die Besitzerlaubnis vorrausgesetzt.

Mach es dir nicht komplizierter als es ist.

Pickett

Geschrieben
So sicher wäre ich mir da persönlich (also meine Lesart des Gesetzes) nicht!

Deine Lesart ist falsch. Die Legaldefinition von Führen ist in Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 4 zu finden. Eine analoge Anwendung ist absurd.

Geschrieben

Hm, ich lass mich ja gern von einem Irrtum überzeugen, sieht auch wirklich "nicht gut" aus für meine "Ansicht/Lesart"! Wobei ich - man möge mir bitte keine Unbelehrbarkeit oder Sturheit unterstellen - mir nicht vorstellen kann, dass ich Munition "einfach so" auf der Straße rumtragen kann! Das ist - bei nüchterner Betrachtung - doch nicht Sinn und Zweck der bestehenden Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung und zum Transport von Munition! Nun gut, bevor ich nicht das Gegenteil "beweisen" kann, nehm ich das so hin...

Geschrieben
Ja, ja, sehr gefährlich, ich kann nachts auch schon nicht schlafen deswegen ...

Es müssen wirklich sehr dringend neue und vor aller schärfere Gesetzte her deswegen... könnten ja welche einfach Munition schlucken oder sich einführen .... und wenn die dann stolpern ...

Naja, immerhin benötigt man zum Erwerb und Besitz eine Berechtigung.

Und mir fallen adhoc einige Wege ein, um Munition ohne Waffe zu "zünden". Andersherum ist das ziemlich schwierig bzw. unmöglich.

Geschrieben
Naja, immerhin benötigt man zum Erwerb und Besitz eine Berechtigung.

Und mir fallen adhoc einige Wege ein, um Munition ohne Waffe zu "zünden". Andersherum ist das ziemlich schwierig bzw. unmöglich.

Und ggf auch verboten. Also wo ist das Problem? Verbotenes noch mal verbieten?

Edit: Vor nicht allzu langer Zeit konnte man Munition noch ohne....

"einfach so" auf der Straße rumtragen kann! Das ist - bei nüchterner Betrachtung - doch nicht Sinn und Zweck der bestehenden Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung und zum Transport von Munition!

Es gibt spezielle Vorschriften zum Transport von Munition? Es gibt Vorschriften zum Transport von Waffen. Das die Munition nicht abhanden kommen ist dem Gesetz auch zu entnehmen. Möchtest Du unbedingt einen Satz wie "Munition darf nur im verschlossenen Behältnis mit mindestens Sicherheitsstufe "Atombunker" transportiert werden." im Gesetz haben?

Geschrieben

Also gut: ich kann tatsächlich KEINE Straf- oder Bußgeldvorschrift finden, die das Führen von Munition unter Strafe stellt! Wenn da nichts steht, kann es auch keine entsprechende Vorschrift geben! Ihr habt ganz offensichtlich Recht, ich ziehe meinen Hut! :hi:

Geschrieben
Es gibt spezielle Vorschriften zum Transport von Munition? Es gibt Vorschriften zum Transport von Waffen. Das die Munition nicht abhanden kommen ist dem Gesetz auch zu entnehmen. Möchtest Du unbedingt einen Satz wie "Munition darf nur im verschlossenen Behältnis mit mindestens Sicherheitsstufe "Atombunker" transportiert werden." im Gesetz haben?

Hab ich das gesagt? Bitte verzeih mir, dass ich Dich mit meinem Unverstand in Deiner Vollkommenheit gestört habe! Tststs... Könnte man als Überschrift hier einfügen, dass Irrtum in diesem Forum nicht erwünscht ist?

Geschrieben
Hab ich das gesagt? Bitte verzeih mir, dass ich Dich mit meinem Unverstand in Deiner Vollkommenheit gestört habe! Tststs... Könnte man als Überschrift hier einfügen, dass Irrtum in diesem Forum nicht erwünscht ist?

Ich hatte das eigentlich ganz ohne Emotion und sachlich geschrieben. Nicht persönlich nehmen. Vielleicht hätte ich ein paar Smilies benutzen sollen, damit man mir keine Arroganz unterstellt. Ich hole es hiermit nach: :s75:

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