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IGNORED

Hilfe beim UMZUG mit Waffen Frankreich/Deutschland


GAMBLER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

habe als Deutscher, in Frankreich wohnhaft, 5 Kurz- und 4 Langwaffen legal mit französischer Lizenz erworben. und auch im Verein genutzt.

Auch bin ich im DSB-Verein in Deutschland und habe über mehrere Jahre an den Rundenkämpfen teilgenommen. (Europ. Waffenpass)

Will nun wieder zurück nach Deutschland ziehen. Auf Anfrage beim zuständigen Amtmann, wird es Probleme mit der Anzahl der Waffen geben.

Ich möchte schon bei der Antragsstellung so wenig Fehler wie möglich machen.

:traurig_16: Was soll ich nun beachten, bzw. auf was kann ich mich berufen, nun doch alle Waffen mitbringen zu können.

Danke für Eure Antworten.

GAMBLER

Geschrieben

Hallo Zusammen,

habe als Deutscher, in Frankreich wohnhaft, 5 Kurz- und 4 Langwaffen legal mit französischer Lizenz erworben. und auch im Verein genutzt.

Will nun wieder zurück nach Deutschland ziehen. Auf Anfrage beim zuständigen Amtmann, wird es Probleme mit der Anzahl der Waffen geben.

:traurig_16: Was soll ich nun beachten, bzw. auf was kann ich mich berufen, nun doch alle Waffen mitbringen zu können.

Danke für Eure Antworten.

Hallo, wer soll dir dabei helfen ?? Der liebe Gott ?? Oder bist Du naiv ?? Du hast doch vorher schon gewusst das Du in Frankreich 12 Schußwaffen beantragen kannst und diese bei bei Rückwanderung nach Deutschland niemals in Deutschland genehmigt bekommst. Oder bist Du der Meinung Du bekommst einen Sonderstatus weil Du in Frankreich gewohnt hast ?? Also ich verstehe die Welt nicht mehr.

Klaus

Geschrieben

Ich würde sagen gehe erstmal in einem Verband in denen Großkaliber geschossen wird (BDMP, BDS).

Die haben ausreichend viele Disziplinen mit denen du eine vernünftige Begründung den Sachbearbeiter vorlegen kannst.

Im DSB wo Großkaliber nichtmal gerne gesehen wird kannst du nicht viel begründen.

Geschrieben

Klär mit deinem DSB-Verein und Landesverband, welche deiner Waffen du auf DSB-Kontingent übernehmen kannst.

Für die übrigen, kontaktiere andere Verbände und Vereine, z.B. BDS, BDMP, DSU.

In D sind 2 KW und 3 HA das Grundkontingent für Sportschützen, weitere mit Wettkampfnachweis.

Sammle alle Trainings- und Wettkampfnachweise, die du hast.

Viel Glück

Lt. Blueberry

Geschrieben
Im DSB wo Großkaliber nichtmal gerne gesehen wird kannst du nicht viel begründen.

wenn in meinem DSB Verein die GK Schützen aufhören würden, könnte unser Schiesstand, Leistungszentrum des DSB im Saarland, zumachen.....

Nicht von Ambacher auf alle schliessen............

Geschrieben

Früher nach dem alten Waffg. waren viele Behörden bei solchen Sachen recht großzügig, wenn auch bei weitem nicht alle.

Heute könnte man vielleicht versuchen über den §8 was zu konstruieren, wenn weiterhin auch in Frankreich geschossen wird. Allerdings kommt es auch hier darauf an, dass die Behörde keine Steine in den Weg legen will, was aber häufig in der Praxis leider anders aussieht.

Solange du noch in Fr wohnst, besteht auch die Möglichkeit, über eine Mitgliedschaft in einem entsprechenden Schützenverein in D die Waffen im Europäischen Feuerwaffenpass pauschal zur Mitnahme nach Deutschland für ein Jahr von einer deutschen Behörde genehmigen zu lassen, was eventuell die Bereitschaft zur späteren WBK Eintragung etwas erhöht, aber nicht sicherstellt. Ansonsten bei Langwaffen, die in die Gelbe WBK kommen, sollte es mit etwas gutem Willen möglich sein, diese auf einmal einzutragen, weil du sie ja schon länger erworben hast und man daher diese 2er Begrenzung nicht zwangsläufig anwenden muss.

Das Thema Umzug oder Zuzug findet in Deutschland heute wenig Gegenliebe. Beim Umzug nach Frankreich tut man sich da i.d.R. einfacher. Ist irgendwie schade, aber am Deutschen Wesen soll halt mal die Welt genesen. Allerdings muss man auch sagen, dass es sicherlich Länder gibt, wo man noch mehr Spaß bei solchen Sachen hat.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Das erste Problem ist das Erwerbsstreckungsgebot. Wier der letzte Wortbestandteil schon andeutet, sind Ausnahmen hiervon möglich. Ob die Behörde eine solche in ihrem (kaum judiziablen) Ermessen stehende Ausnahme gewährt, hängt neben Laune, politischer Großwetterlage und astrologischen Konjunktionen auch von Deinem sportlichen Leistungsniveau ab. Besorge Dir erst einmal eine gelbe WBK. Die steht zwar inzwischen genauso unter dem Erwerbsstreckungsgebot, aber schadet nie. :-)

Carcano

Geschrieben

Ich würde vorerst in beiden Ländern als Waffenbesitzer angemeldet bleiben.

Und wenn nur ein Tresor bei Verwandten/Bekannten im Keller steht.

Mit dem Europ. Feuerwaffenpass kannst Du Deine Waffen auch in D benutzen.

(Evtl. sind einzelne Stücke in D nicht zulässig, speziell bei Halbautomaten ist D etwas "eigen". )

Vorteil: Wenn Dein deutscher Sachbearbeiter nicht alle Waffen auf einmal übertragen will, hast Du keinen Stress damit.

Geschrieben
habe als Deutscher, in Frankreich wohnhaft, 5 Kurz- und 4 Langwaffen legal mit französischer Lizenz erworben. und auch im Verein genutzt.

Auch bin ich im DSB-Verein in Deutschland und habe über mehrere Jahre an den Rundenkämpfen teilgenommen. (Europ. Waffenpass)

Will nun wieder zurück nach Deutschland ziehen. Auf Anfrage beim zuständigen Amtmann, wird es Probleme mit der Anzahl der Waffen geben.

Ich möchte schon bei der Antragsstellung so wenig Fehler wie möglich machen.

Machen wir mal bei dem Problem eine Beamtenprüfung:

1) was ist das Ziel des Antrags

2) wer ist zuständig ?

3) welche Informationen müssen übermittelt werden

Du willst eine deutsche WBK erhalten, als Sportschütze. Das Problem ist, daß Du mehr Waffen als das "Sportschützen-Kontingent" (2KW, 3 HA-LW) besitzt. Ob die Waffen nach Typ und Art noch zusätzlich Überschneidungen bei der sportlichen Einstufung haben, wäre auch noch zu klären.

Als Deutscher im Ausland wäre für Dich jetzt noch das BundesVerwaltungsAmt zuständig, nach Deinem Umzug die Waffenbehörde Deines Wohnsitz'. Eventuell hat der BVA-Sachbearbeiter mehr Ideen und/oder weniger Schwierigkeiten. Die Erlaubnisdokumente des Europäischen Auslands müssen ja bei der Durchreise akzeptiert werden, eventuell lässt sich daraus eine Gleichwertigkeit konstruieren ? Einfach mal fragen, den EFWP hast Du ja schon.

Ein Weg wäre, wie ein "normaler" deutscher Sportschütze den Antrag auf WBK zu stellen. geeignet und zuverlässig bist Du wahrscheinlich, Du müsstest also Deine Sachkunde nachweisen und der Verband müsste Dir Verbandsbescheinigungen darüber ausstellen, daß Du diese Waffen, die Du besitzt sportlich nutzen kannst. Ab der 3. Kurzwaffe musst Du nachweisen, daß Du keine Waffe hast, die dasselbe kann (also zur Ausübung weiterer Disziplinen) oder Du eine Wettkampf- und eine Trainingswaffe brauchst (Leistungssport).

Gib' doch mal Info's was sich in Deinem Schrank befindet. (Achja, den Schrank wirst Du in 'Schland wohl auch kaufen müssen...)

Geschrieben
Das erste Problem ist das Erwerbsstreckungsgebot

Bist du sicher? Er ist ja schon im Besitz der Schusswaffen. Gilt das Verbringen nach Deutschland

denn als erwerben im Sinne des Waffengesetzes? :huh:

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