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IGNORED

Tresorkombination Schützenkollegen überlassen


ToBo

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Hallo Gemeinde,

viele Monate des Jahres bin ich beruflich im Ausland. Derweilen fristen meine Schätzchen Daheim ein einsames

Leben im Tresor. Um auf meine Termine zu kommen nutze ich jeden Heimaturlaub um die Schießbahn zu

besuchen. Hat bisher immer mit 20 - 25 Terminen / Jahr gut funktioniert.

Meine Waffen sind also während meiner Abwesenheit im Tresor, zu dem nur ich allein die Kombination kenne.

Das Zweifamilienhaus ist weiterhin bewohnt und der Raum, in dem meine Tresore stehen ist unter stetiger

Kontrolle. Von daher alles kein Problem. Kein anderer aus meiner Familie hat WBK's, so dass nur ich allein

die Kombination kenne, damit kein Unbefugter Zugriff erlangen könnte.

Jetzt kann aber im Ausland auch mal etwas passieren. Vielleicht fällt mir hier in China ein Sack Reis auf

dem Kopf, oder ein verrückter Taxifahrer mäht mich beim überqueren der Strasse ein über den Haufen.

Meine Überreste nehmen den Heimweg in einer Blechkiste auf, aber an meine Schätzchen zu Hause kommt

keiner ran, da die Kombination nunmehr schlecht aus meiner platt gefahrenen Birne rauszuholen ist......

Dacht jetzt daran, die Kombination auf einen Zettel zu schreiben, diesen in einen versiegelten Umschlag zu

stecken und einem Schützenkollegen zu übergeben. An diesen können sich dann meine Erben im Falle

des Erbstreites wenden um die Prügel zu Kohle zu machen.

Wie sieht das nun aber rechtlich aus ? Kann mich vage daran erinnern, hier mal einen ähnlichen Fall

gelesen zu haben, bei dem dann einiges schief lief, weil der Kollege wohl auch die Haussschlüssel bekam.

Das wäre bei mir nicht der Fall, sondern eben nur die Kombination im versiegelten Umschlag für den

absoluten Notfall. Und der Schützenkollege ist ebenfalls WBK Inhaber.

Beste Grüße.

ToBo

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An diesen können sich dann meine Erben im Falle

des Erbstreites wenden um die Prügel zu Kohle zu machen.

Wenns nur darum geht - notarielles Testament hinterlegen, das verhindert auch Erbstreitigkeiten. Die Kombination (die man allerdings gelegentlich/regelmäßig ändern sollte) in einem weiteren verschlossenen Umschlag beilegen.

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Du könntest auch die Nummer "teilen": 3 versiegelte Umschläge: 2 Ziffern für die Ehefrau, 2 Ziffern für einen Schützenkollegen, 2 Ziffern für einen weiteren Verwandten.

Keiner hat Zugriff.

Im Falle Deines Ablebens ist ein Öffnen des Tresors problemlos möglich.

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Um dieses öffnen zu dürfen, muß aber ein Erbschein ausgestellt sein. Ob das in so einem Fall dann sinnvoll ist?

Wenns drum geht dass die Waffen veräußert werden, oder einem Erben zugesprochen werden brauchts den sowieso.

Entweder entsprechend einem Testament, oder eben für die gesetzliche Erbfolge.

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Habe Kollegen als Anwalt und auch Sportschütze habe da alles hinterlegt

wie Testament und die Kombination aber versiegelt als letzter Wille

mann kann es aber auch verschlossen beim Amtsgericht als Testament hinterlegen

es ist auf jeden Fall sinnvoll etwas zu tun sonst kann es schnell in die Hose gehen

wie es man schon öfter gehört hat

vor allen wenn ein SB Gefahr in Verzug sieht oder sich es nur denkt

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Vielen Dank für die netten Vorschläge, aber auf meine eigentliche Frage hat leider

keiner geantwortet.

Überlassen der Kombination an einen Schützenkollegen in versiegeltem Umschlag,

wobei dieser keinen Zutritt zu den Räumen der Tresore hat, es sei denn ein

Familienmitglied würde Ihn einlassen.

Man könnte dazu noch ein Schriftstück aufsetzen, in dem der Grund beschrieben

wird und das öffnen des Umschlages nur bei ableben gestattet ist.

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Mein Gott Tobo............dann machs halt. :help:

Manchmal muss man auch nach gesundem Menschenverstand entscheiden....unabhängig von Vorschriften u.s.w.

Und manchmal muss ein Mann eben ein Mann sein.

Auch ich habe das Problem ganz für mich allein nach meinem Gewissen gelöst.....und viele in meinem Verein auch. So what?

Wenn Du für Dich entscheidest, dass das eine gute Lösung ist und Du Dich dann wohler fühlst MACH ES!!!

Wir sind hier nicht in Shanghai......Selberdenken ist in Deutschland NOCH gestattet. :knuddel01:

Zitat:

Man könnte dazu noch ein Schriftstück aufsetzen, in dem der Grund beschrieben

wird und das öffnen des Umschlages nur bei ableben gestattet ist.

Jau, dann aber mit Eigenblut unterschreiben.....sicher ist sicher

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...wobei dieser keinen Zutritt zu den Räumen der Tresore hat, es sei denn ein

Familienmitglied würde Ihn einlassen.

...

Oder er kommt Nachts durchs offene Fenster :eclipsee_gold_cup:

Wir habens anders geregelt.

Meine Frau hat vorletzte Woche die Waffensachkunde bestanden.

Jetzt wird die WBK beantragt. Problem gelöst. ^_^

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Hallo,

ich häng mich mit meiner Frage hier mal dran...

Nehmen wir mal an:

Ich bin Sportschütze und entsprechend ausgerüstet. Ledig.

In meinem Keller stehen 2 Tresore mit Land- und Kurzwaffen.

Diese Tresore haben Schlüssel, keine Zahlenschlösser.

Keiner der evtl. Erben ist irgendwie waffentechnisch veranlagt, es gibt

also keinen, der für mein Erbe eine WBK ablegen würde, weder Bruder

noch Eltern. Ich habe (bis dato zumindest) noch nichts notariell geregelt.

Es kommt zum Erbfall, mir stößt also etwas zu.

Wie gehts dann weiter?

Wer macht die Tresore auf (da ja keiner weiß, wo der Schlüssel ist...theoretisch)

Wenn man nun dem Amt meldet: Waffen sind da, aber eingeschlossen, was dann?

Kann man den Hinterbliebenen irgendwelche Tipps geben, um nicht

unnötig auf Geld zu verzichten bzw. auszugeben?

Sorry wenns das Thema schon gibt, ich habs dann über die Suche nicht

gefunden...

Das Thema klingt vielleicht doof, aber über die "stille Zeit" hat man so seine

Gedanken...

Gruß

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Hallo,

ich häng mich mit meiner Frage hier mal dran...

...Es kommt zum Erbfall, mir stößt also etwas zu.

Wie gehts dann weiter?

Wer macht die Tresore auf (da ja keiner weiß, wo der Schlüssel ist...theoretisch)

Wenn man nun dem Amt meldet: Waffen sind da, aber eingeschlossen, was dann?....

Gruß

Da würde ich spontan mal sagen, dass der Erbe die Kosten für die Öffnung des Tresors tragen muss. Er ist schließlich Erbe. Der Tresor iist sein Eigentum.

Danach WBK für Erben beantragen.....und dann auf das Ding...oder bin ich jetzt zu naiv?

Wolfgang

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Wenns drum geht dass die Waffen veräußert werden, oder einem Erben zugesprochen werden brauchts den sowieso.

Entweder entsprechend einem Testament, oder eben für die gesetzliche Erbfolge.

Es gibt Fälle selbst in besten Kreisen, da sollte der potentielle Erbe erst einmal einen Überblick über Soll und Haben bekommen, bevor er das Erbe annimmt.

Ich hatte in der engeren Verwandtschaft solch einen Fall, es war wesentlich wirtschaftlicher das Erbe auszuschlagen, als es anzutreten.

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Da würde ich spontan mal sagen, dass der Erbe die Kosten für die Öffnung des Tresors tragen muss. Er ist schließlich Erbe. Der Tresor iist sein Eigentum.

Danach WBK für Erben beantragen.....und dann auf das Ding...oder bin ich jetzt zu naiv?

Wolfgang

OK, das leuchtet ein, der Erbe muss das Ding öffnen lassen.

Wenn aber keine WBK beantragt wird, wer verwahrt dann die Waffen? BüMa, Vereinskollege... ?

Es geht mir auch drum, wenn so ein Sterbefall vorliegt, und die Hinterbliebenen, die von Waffen

keine Ahnung haben, keine vorschnellen Aktionen veranlassen.

Stattdessen sollte eine Chance da sein, abzuschätzen, was da an (Waffen)-Wert rumliegt, um diese

ggf nach und nach zu veräußern...

Gruß

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Wenn aber keine WBK beantragt wird, wer verwahrt dann die Waffen? BüMa, Vereinskollege... ?

dann müssen die Waffen einem Berechtigten überlassen werden.

Es geht mir auch drum, wenn so ein Sterbefall vorliegt, und die Hinterbliebenen, die von Waffen

keine Ahnung haben, keine vorschnellen Aktionen veranlassen.

Stattdessen sollte eine Chance da sein, abzuschätzen, was da an (Waffen)-Wert rumliegt, um diese

ggf nach und nach zu veräußern...

das beißt sich etwas mit dem was du oben fragst. keine WBK, keine Waffen, dann auch kein "nach und nach".

gruß alzi

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

sorry fürs späte Antworten...

Dann hat ein Nichtberechtigter, der auch kein Interesse an der Berechtigung hat, im Erbfall also nur

2 Möglichkeiten:

1. Berechtigt werden

2. Die Sachen quasi ungesehen dem LRA zu überlassen...

...oder aber ich hinterlasse die Sachen einem Berechtigten, der das dann "verwaltet".

Ist das so richtig?

Gruß

dann müssen die Waffen einem Berechtigten überlassen werden.

das beißt sich etwas mit dem was du oben fragst. keine WBK, keine Waffen, dann auch kein "nach und nach".

gruß alzi

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...oder aber ich hinterlasse die Sachen einem Berechtigten, der das dann "verwaltet".

Ist das so richtig?

Gruß

:gutidee: hola amigo StenBren,

si...in Absprache mit der Ordnungsbehörde(SB/in) habe ich so etwas schon mal durchgezogen, und die Waffen "verwaltet"= sichere Fremdverwahrung bei mir und nach und nach alles verkauft. saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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