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IGNORED

WBK beim Händler - Training/Meisterschaft


Pinata

Empfohlene Beiträge

Hallo Jungs, eventuell Mädels,

ich habe zwar bei der Suche eine Menge Treffer gehabt, aber keinen der mir eine ausreichende Antwort geliefert hat.

Ich habe eine Voreintrag für eine 9x19mm Kurzwaffe und meine WBK zum Händler geschickt weil er meinte sie sei ab KW52 lieferbar. Leider hat sich, wohl durch den Weihnachts und Feiertagswahnsinn das ganze verzögert. Jetzt ist die WBK beim Händler und ich habe am 05.01.2012 einen Start bei zwei Disziplinien, Landesmeisterschaft.

Ich habe mir zwar vor dem Versand der WBK noch eine beglaubigte Kopie auf der Gemeinde machen lassen, aber bin mir nicht sicher ob das ausreichend ist um an den Stand zum üben bzw. falls sie bis dahin noch nicht da ist, auf die Meisterschaft zu fahren. Gibt es irgendwie da eine Legale Möglichkeit?

Viele Grüße

Pinata

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Ich schließe mich Chris an.

Es gibt immer nur die Angabe der Vorlage von Originaldokumenten.

Natürlich wirst du im Einzelfall auf einen Kontrolleur treffen, dem du glaubhaft machen kannst, warum du eine beglaubigte Kopie mit dir herum trägst. Aber wenn er sich an die Buchstaben des Gesetztes hält, hast du erst einmal ein kleineres Problem.

Natürlich ist eine beglaubigte Kopie wiederrum besser als gar kein Nachweise.

CU

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Bei welcher Gelegenheit wird denn die WBK kontrolliert? Beim Wettkampf sicher nicht, bei einer möglichen Polizeikontrolle hast du ja die Kopie. Die fragen sowieso in der Zentrale nach und das war es dann auch. Eventuell gibts ein Ordnungsgeld so wie bei vergessener Fahrerlaubnis.

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Nicht ganz.

Es gbt hier dazu einen aktuellen Fred...

Meine "Null" war auf die nicht vorhandenen Risiken beim vorzeitigen Zurückfordern der WBK bezogen. Im Gegensatz zu anderen Möglichkeiten (Kopien etc.), die nicht ganz risikofrei sind.

Dass der Postversand einer WBK an sich nie 100% risikofrei ist, sollte jedem klar sein.

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Bei welcher Gelegenheit wird denn die WBK kontrolliert? Beim Wettkampf sicher nicht, bei einer möglichen Polizeikontrolle hast du ja die Kopie. Die fragen sowieso in der Zentrale nach und das war es dann auch. Eventuell gibts ein Ordnungsgeld so wie bei vergessener Fahrerlaubnis.

Wer eine Waffe führt hat die original WBK mitzuführen. Wer das nicht tut begeht eine Ordnungswidrigkeit, Der Bereich des Ordnungsgeldes ergibt sich aus dem Waffengesetz.

Ich würde ohne Original-WBK keine Waffe führen. Also wie schon gesagt, lass die die WBK zurückschicken und gut ist.

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Wer eine Waffe führt hat die original WBK mitzuführen.

Dann passt die Sache ja, der Threadstarter möchte die Waffe nicht führen sondern nur zum Schießstand transportieren.

Aber vorsichtshalber würde ich die zurückschick- Variante wählen um meine WBK nicht bei irgend einem Händler liegend zu wissen.

Guten Rutsch!

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Danke für die Schnellen Antworten. Ich versuche gerade jemand vom LRA zu erreichen und zu Fragen ob das vom Händler ausgefüllte Formular zum Anzeigen des Erwerbs einer Schusswaffe (oder so ähnlich) bereits ausreicht. Dann kann der Händler von mir aus seinen Stempel reinhauen und den Rest trägt das LRA ein. So ging es zumindest beim Erwerb meiner USP Expert von privat damals.

Das Originaldokument hat er ja dann gesehen und könnte sie mir dann wieder zurückschicken ... vielleicht kann ich dann vor der Meisterschaft sogar noch einmal trainieren .... :/

Danke, Gruß und guten Rutsch

Pinata

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Bei welcher Gelegenheit wird denn die WBK kontrolliert? Beim Wettkampf sicher nicht, bei einer möglichen Polizeikontrolle hast du ja die Kopie. Die fragen sowieso in der Zentrale nach und das war es dann auch. Eventuell gibts ein Ordnungsgeld so wie bei vergessener Fahrerlaubnis.

Guten Morgen,

in welcher Zentrale sollen / wollen die den nachfragen?!?

CU

TD

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Dann passt die Sache ja, der Threadstarter möchte die Waffe nicht führen sondern nur zum Schießstand transportieren.

...

Seufz ... zum x-ten Mal ... transportieren IST FÜHREN! <_<

WaffG:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

...

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Allerdings eine erlaubnisfreie Unterart des Führens:

WaffG:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

...

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Gruß

Sigges

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hallo,

eine beglaubigte kopie ist dem orginal gleichzusetzen....

voraussetzung: nicht älter als 4 wochen

liegt die wbk nicht ab und zu beim sb für voreintrag?

was macht ihr dann?

Laut dem SB beim Amt ist bei der WBK nur die original WBK gültig. Wenn sie wegen einem Voreintrag im Amt liegt ... hast du keine egal wie oft du sie kopierst und beglaubigen lässt ... Wenn du mich fragst ein nicht ganz durchdachtes das Konzept.

Aber wenn die Waffengesetze in Deutschland logisch/schlüssig/durchdacht wären, sähen sie sowieso ganz anders aus. Ich sage nur maximale Hülsenlänge bei militärisch aussehenden Halbautomaten nicht kürzer als 39mm. Das Gefärdungspotential der einer militärisch aussehenden Selbstladebüchse in 7,62x39mm Kaliber ist natürlich größer als das eines .50 BMG Haulbautomaten. Da könnte man mit den Magazinen weitermachen und dann ins unendliche gehen ;)

Ich hab jetzt nur die aussage vom SB, wer weiss da eine gesetzliche Regelung dazu?

Gruß

Pinata

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wo hast du das denn her?

von meinem sb...

nachdem ich ihn auf das problem aufmerksam machte, dass ich auf eine meisterschaft fahren möchte und er meine wbk zwecks voreintrag hat.

er machte mir dann eine kopie, hat diese dann abgestempelt und unterschrieben.

... bis auf die farbe war alles wie im orginal... seine unterschrift... sein stempel.... was will man mehr...

gruß

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damit ist die kopie noch lange nicht dem original gleichzusetzen. oder kannst du mit der munition kaufen gehen oder eine waffe?

na ja man kann es auch übertreiben mit den vorderungen.. (kleiner hinweis für dich: es ging hier nicht um den kauf von munition oder waffen !!!! sondern um den nachweis bei einer kontrolle !!! )

und für diesen fall ist die beglaubigte kopie dem orginal gleichzusetzen.

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eine beglaubigte kopie ist dem orginal gleichzusetzen....

voraussetzung: nicht älter als 4 wochen

Wo steht das?

Ist das Gleiche wie mit den Fahrzeugpapieren in von vielen verschiedenen Fahrern genutzten Fahrzeugen: Hast du die Originalpapiere nicht dabei, ist das ne Owi, der Polizist prüft per Telefon bei seiner Dinststelle, ob alles ok ist (also man theoretisch die Papiere hätte) und man zahlt, wenn man den Polizisten nicht umstimmen kann, die entprechende Summe ohne zu klagen. Fertig.

§ 38 Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum

Führen bedarf, den Waffenschein,

B) im Fall des Verbringens oder der Mitnahme einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Abs. 1

aus einem Drittstaat gemäß § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 den Erlaubnisschein, im Falle der

Mitnahme auf Grund einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 4 auch den Beleg für den Grund der Mitnahme,

c) im Fall des Verbringens einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) gemäß § 29

Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 aus einem anderen Mitgliedstaat den Erlaubnisschein dieses Staates oder eine

Bescheinigung, die auf diesen Erlaubnisschein Bezug nimmt,

d) im Fall der Mitnahme einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem

anderen Mitgliedstaat gemäß § 32 Abs. 1 bis 3 den Europäischen Feuerwaffenpass und im Falle des § 32

Abs. 3 zusätzlich einen Beleg für den Grund der Mitnahme,

e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1

und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das

Datum der Überlassung hervorgeht, oder

f) im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 diese, und

2. in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung

aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein

schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist.

Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Nur, wenn die Waffe "frischer" ist als 14 Tage oder geborgt, genügt ein entprechendes anderes Dokument.

Von beglaubigten Kopien lese ich nichts.

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Meiner Meinung nach reicht die beglaubigte Kopie der WBK.

wie wird es z.B. gemacht, wenn der Schütze bei der Meisterschaft mit Leihwaffe schießt? Bei uns erhält der auch nicht die Original WBK des Vereins sondern nur eine Kopie mit dem entsprechenden Leihschein. Auch der hat somit keine Original WBK dabei. Es gab zwar noch nie eine Kontrolle, aber mit dem Landratsamt so abgestimmt.

Weiterhin habe ich auch schon meine WBK an Amt geschickt und der Sachbearbeiterin die Frage gestellt, wie es nun ist, wenn ich schießen gehe und kein Original habe. Lapidare Antwort: Kopie reicht aus.

Gruß

sts

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Meiner Meinung nach reicht die beglaubigte Kopie der WBK.

nur eine Kopie mit dem entsprechenden Leihschein. Auch der hat somit keine Original WBK dabei. Es gab zwar noch nie eine Kontrolle, aber mit dem Landratsamt so abgestimmt.

Die Meinung müssen zu kontrollierende Beamte, die sich übrigens nicht von den Meinungen von irgendwelchen SBs die falsche auskünfte geben aber nicht teilen.

Die Ermittlungen führt dann auch nicht der SB sondern die Polizei und die Staatsanwaltschaft wird dann warscheinlich einstellen, aber wer braucht das schon?

Das diese Regelung in bestimmten Sonderfällen vielleicht nicht so praktisch ist steht ausser Diskussion. Aber diese ganzen Sachen weiß man ja als sachkundiger WBK Inhaber schon vorher, so dass man sich immer darauf einstellen kann. Meine original WBKs gebe ich nicht aus der Hand.

Der sogenannte Leihschein ist übrigens einer der Ausnahmen die dazu führen, dass für das Führen keiner Erlaubnis bedarf, also keine original WBK. Insofern macht ihr das schon richtig, hat aber mit dem Fall des Threaderstellers nichts zu tun.

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