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IGNORED

Soweit die Paranoia reicht


diana13

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wo werden den die Leute Überfallen und zusammengetreten? Auf Bahnhöfen und U-Bahn Stationen! Also ist der Gedanke sich bei einem Aufenthalt im Umfeld solch eines Gebäudes zu bewaffnen gar nicht so abwegig. Was man verwendet CN oder CS Gasspray oder Pfefferspray (leider nur für böse Tiere erlaubt) oder eben eine Gaswaffe bleibt ja jedem selbst überlassen. Ich habe auch so einen Kleinen Waffenschein, ich habe diesen erworben als er zum Führen von Gaswaffen Pflicht wurde, es ist ein normaler Waffenschein vor das Wort Waffenschein wurde mit Schreibmaschine "Kleiner" geschrieben, bei gültig bis: steht "Unbefristet. Bei Waffe Art steht jeweils ./. und zusätzlich wurde mit Schreibmaschine eingetragen. Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB Zeichen im Kreis. Der gleiche Spruch steht noch mal bei Auflagen und Beschränkungen und sonst gar nichts! Auf der ersten Seite steht der gleiche Spruch wie auf einem Normalen Waffenschein: Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen! Es war sicher nicht sehr klug die Waffe so zu führen, aber verboten war es auch nicht und was sich manche Behörden so ausdenken, ich erinnere nur an das Thema "Gelbe WBK" oder manche unsinnige Eintragung in Sprengstofferlaubnisscheinen wissen wir ja! Ich sage nur Rechtsanwalt für Waffenrecht aufsuchen!

Manche Behörden würden dem Bürger am liebsten für teures Geld den Kleinen Waffenschein verkaufen mit der Auflage: Nur zum Transport der ungeladenen Waffe! :peinlich:

Wolfgang :bb1:

Geschrieben

Warum war das nicht Klug?

Ich bin der Meinung, das JEDER, der die Beschränkung NICHT hat, siene "Waffe" offen führen sollte. Dann, so meine Hoffnung (die bekanntlich zuletzt stierbt) würde langsam aber sicher ein Gewöhnungseffekt eintreten und nicht gleich bei der Ansicht einer Waffe eine Massenpanik ausbrechen!

Geschrieben
Ich bin der Meinung, das JEDER, der die Beschränkung NICHT hat, siene "Waffe" offen führen sollte. Dann, so meine Hoffnung (die bekanntlich zuletzt stierbt) würde langsam aber sicher ein Gewöhnungseffekt eintreten und nicht gleich bei der Ansicht einer Waffe eine Massenpanik ausbrechen!

Entweder dass oder die Gesetze werden geändert: "Kann ja nicht angehen das da solche Typen offen mit Waffen rumlaufen, und am besten den Jägern bei der Gelegenheit das Führen außerhalb des Reviers auch noch gleich mit verbieten..."

Auch wenn mir das Vorgehen recht sympathisch ist, denke ich so eine Provokation in der Öffentlichkeit ist nicht der richtige Weg, zumindest nicht zum aktuellen Zeitpunkt und auf so eine Art.

Gruß

Dobe

P.S.

Mal völlig unabhängig davon wie sinnvoll das Führen einer PTB-Waffe überhaupt ist

Geschrieben
Ich bin der Meinung, das JEDER, der die Beschränkung NICHT hat, siene "Waffe" offen führen sollte. Dann, so meine Hoffnung (die bekanntlich zuletzt stierbt) würde langsam aber sicher ein Gewöhnungseffekt eintreten und nicht gleich bei der Ansicht einer Waffe eine Massenpanik ausbrechen!

Ich denke nicht, dass das klappen würde. Im Gegenteil, wir hätten viel mehr solcher "Fehlalarme", vielleicht mir weit tragischerem Ausgang.

In einer Gesellschaft, in der die meisten immer noch glauben was im Spiegel und im Stern steht, kann eine solche Gewöhnung nur funktionieren, wenn sie "von oben" kommt, aber das ist gegenwärtig nicht zu erwarten.

Ich wiederhole mich: Akzeptanz von Waffen, und der Wunsch selbst eine zu besitzen, erreichen wir in der Masse nur über die SV-Schiene (mit Spots wie dem mit der Dusche). Und selbst diese Akzeptanz wird bei den meisten Leuten eine schweigende sein, weil wir mittlerweile ein derart polit-korrektes Unterdrückungsklima haben, dass sich die wenigsten trauen offen Farbe zu bekennen. Ist ja bei anderen Themen (Beispiel Sarrazin) genau so.

Um mal ein (meiner Meinung nach) repräsentatives Beispiel zu bringen, ein Erlebnis das ich auf WO schon einmal gepostet habe.

Vor Jahren war ich mit einer kleinen Gruppe auf Motorradtour in der Schweiz unterwegs und wir wollten von unserem Quartier in einem kleinen Dorf mit dem Linienbus nach Zürich fahren. Im Bus saß ein junger Bursche mit seinem Stgw. 90. Irgendwann stiegen dann zwei Männer ein, die ich optisch der Drogenszene zurechnete und ich bekam ein ungutes Gefühl. Zwei Haltestellen später stieg der Junge mit dem Gewehr aus (die Junkies blieben mit uns im Bus) und eine Frau aus der Gruppe meinte, dass sie sich jetzt sicherer fühle - sie erhielt allgemeine Zustimmung.

Genau so ist die Stimmung momentan in D, vielleicht eher noch schlimmer (das war vor Erfurt und Winnenden).

So etwas ändere ich nach und nach über (kaum vorhandene) Aufklärungsarbeit, aber nicht mit offen geführten SSW.

Geschrieben

Ganz unabhängig von "Meinungen", nur mal zum Nachdenken:

In den vielen US-Bundesstaaten, die Führ-(CCW-/RTC-)Lizenzen ausgeben, wird in aller Regel

"concealed carry", also verdecktes Führen, zur Auflage gemacht - und auch darauf geachtet.

Geschrieben
Warum war das nicht Klug?

Ich bin der Meinung, das JEDER, der die Beschränkung NICHT hat, siene "Waffe" offen führen sollte. Dann, so meine Hoffnung (die bekanntlich zuletzt stierbt) würde langsam aber sicher ein Gewöhnungseffekt eintreten und nicht gleich bei der Ansicht einer Waffe eine Massenpanik ausbrechen!

Dann viel Spaß dabei, jedes Mal als Anscheinsstörer von der Polizei mehr oder weniger verhältnismäßig überwältigt zu werden, bis der Effekt eintritt.

Ob die Maßnahme dann rechtswidrig war oder nicht, kann ja auch geklärt werden, nachdem Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden.

Ich sage nur Rechtsanwalt für Waffenrecht aufsuchen!

Der dann so tut, als ob die Behörde im Unrecht ist, behauptet, man könne vor Gericht ziehen wo es aber nicht sicher ist, ob man denn gewinnt? Naja, von irgendwas muss er schließlich leben...

Vielleicht vorher mal einfach in das Gesetz schauen, welches einen selbst betrifft. Ab und zu kann es Fragen beantworten.

Mein KWS von 2004 sieht bspw. so aus:

dsc022697wqaq.jpg

Es handelt sich wohl um einen richtigen Waffenschein, der um die Angaben ergänzt wurde, um einen KWS daraus zu machen. Von einem verdeckten Tragen steht in dem Dokument nichts.

Das waren damals 50€ für das sichere legale Führen einer Signalpistole (Für's Boot). Wobei man sich bei Antragstellung gleich Signal-, Reiz- und Schreckschusswaffen eintragen lassen konnte. So hab ich das natürlich gemacht.

Dass nur ein verdecktes Tragen gestattet sei, kann auf § 9 WaffG gestützt werden.

Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die Reaktionsfähigkeit auf einen Angriff durch ein verdecktes Tragen zu hemmen. Und ob es nun besser ist, eine solche Waffe nicht offen zur Schau zu stellen?

Nimmt man mal an, er hätte sie verdeckt getragen und seine Jacke wäre etwas nach oben gerutscht o.ä. Ein Passant hätte dann vielleicht sogar eher damit gerechnet, dass der Träger evtl. etwas böses im Sinn hat, als wenn er ganz offen damit zugegen gewesen wäre.

Einzige Lösung, um solche Reaktionen zu verhindern, ist wohl oder übel, so eine Waffe garnicht zu führen.

Geschrieben

Der Sinn oder Unsinn eines KWS erschließt sich für mich eh nicht. Einen Zinkspritzgussnachbau einer echten Schusswaffe darf ich mitführen, ein Einhandmesser nur mit demontierter Öffnungshilfe, es sei denn es erfüllt einen arg schwammig definierten Bedürfniszweck. Das deutsche Waffengesetz gibt es nicht in sinnvoll. Das gibt es nur in bescheuert.

Geschrieben
Hab ich das nicht schon immer "durch die Blume" anklingen lassen?

Auch mit KWS darst Du kein Einhandmesser führen, nicht einmal mit einer WBK.

Das ist mir soooooooooooooooooooooo egaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaallllllllllllllllllllllllllllllllllllllll !

Ich befinde mich IMMER mit einem von MEINEM "Bedürfnis" adäquat umfassten Zweck mit MEINEM Eigentum auf dem Weg zu einem Ort meiner Wahl.

Ich befinde mich in einem freien, demokratischen Land, das lasse ich mir von blödsinnigen Gesetzen grundsätzlich NICHT vergraulen !

Ich tue keinem was, solange man mir nichts zu tun versucht.

That´s it !

BFP

Edit: Bezogen auf das Einhandmesser..... Gasplempen "Führen" ist wie im Auto sitzen ohne Wagenschlüssel.... !

Geschrieben
Hab ich das nicht schon immer "durch die Blume" anklingen lassen?

Komischer Post, uwe...

@Sal-Peter hat doch richtig angemerkt, das es das WaffG nicht in "Sinnvoll" gibt, und als Beispiel den KWS einerseits und den 42a andererseits angeführt.

Niemand sagt, das der KWS zum Führen von etwas Anderem als PTB-Waffen taugt. Oder daß mit einer WBK das Führen von Einhandmessern abgedeckt ist. Wäre ja auch einfach sachlich falsch.

Richtig ist aber, daß der Inhaber einer WBK noch stärker auf die Einhaltung des WaffG achten muss als jemand, der keine "Zuverlässigkeit" erhalten muss.

Geschrieben

Letzens habe ich irgendwo hier gelesen, das das Führen einer SSW mit Jagdschein im Revier abgedeckt sei.

Das ist genau so ein bescheuerter Blödsinn, wie eine Kurzwaffe auf dem Weg ins Revier nur "mit-ohne" Magazin, aber zugriffsbereit führen zu dürfen.

Entweder ich darf es, oder nicht.... aber so ein Halb-Gemache ist mir einfach nicht zugänglich !

BFP

Geschrieben
....genau so ein bescheuerter Blödsinn, wie eine Kurzwaffe auf dem Weg ins Revier nur "mit-ohne" Magazin, aber zugriffsbereit führen zu dürfen.

Entweder ich darf es, oder nicht.... aber so ein Halb-Gemache ist mir einfach nicht zugänglich !

Tja, so gilt es aber.

Geschrieben
Ich befinde mich IMMER mit einem von MEINEM "Bedürfnis" adäquat umfassten Zweck mit MEINEM Eigentum auf dem Weg zu einem Ort meiner Wahl.

Ja, bis Du in eine Kontrolle gerätst, wo Dein Zweck angezweifelt wird!

Was meinst Du wie egal mir das denn ist! :peinlich:

Geschrieben
"Mistverstanden" worden? :traurig_16:

Kryptische Aussagen bringen uns wohl kaum weiter. Falls Du meinen solltest, es wäre eine vernünftige Sache, wenn "Normalbürger" Waffen auf eine abgespeckte WS-Variante Führen dürften, sind wir einer Meinung. Könnte den 42a ersetzen.

Das Resümmee der Thread-Start Pressemeldung lautet aber:

Bürger mit Waffe im Laden ist verboten, selbst wenn es erlaubt ist...

Und das ist so rechtsstaats-widrig, wie es nur geht.

Geschrieben
Falls Du meinen solltest, es wäre eine vernünftige Sache, wenn "Normalbürger" Waffen auf eine abgespeckte WS-Variante Führen dürften, sind wir einer Meinung. Könnte den 42a ersetzen.

Genau das meine ich!

Das Resümmee der Thread-Start Pressemeldung lautet aber:

Bürger mit Waffe im Laden ist verboten, selbst wenn es erlaubt ist...

Und das ist so rechtsstaats-widrig, wie es nur geht.

Muß der Inhaber von Geschäftsräumen dulden, dass in seinen Geschäftsräumen, gegen seinen Willen Waffen geführt werden?

"Anzweifeln" kann man mit genügend bösem Willen alles.

Warum auch nicht mit Unwissen, oder Unsicherheit?

Geschrieben
Warum auch nicht mit Unwissen, oder Unsicherheit?

Gegenfrage:

Wie viel Unwissen oder Unsicherheit dürfen denn in "Professionalität" drin stecken?

Und wie stark dürfen sie zu Lasten des Bürgers gehen?

Geschrieben
Gegenfrage:

Wie viel Unwissen oder Unsicherheit dürfen denn in "Professionalität" drin stecken?

Und wie stark dürfen sie zu Lasten des Bürgers gehen?

Was meinst Du, wie oft ich mir diese Frage an jedem einzelnen Tag stelle???

Wenn ich heute noch höre, dass es PVB gibt, die nicht einmal wissen, dass ein Bürger legal scharfe Schusswaffen zu Hause besitzen darf, ergeben sich bei mir extreme Zweifel!

Geschrieben
Ja, bis Du in eine Kontrolle gerätst, wo Dein Zweck angezweifelt wird!

Was meinst Du wie egal mir das denn ist! :peinlich:

Genau, lieber Uwe !

Es kann, soll UND muss Dir egal sein !

Lass´einfach den Umstand meiner immer noch selber über mich und meine Handlungen entscheidenden Persönlichkeit aussen vor und überlege einfach, welchen Sinn wohl meine Aussage dahingehend gehabt haben könnte......

Genau.

NICHT alles, was der Gesetzgeber beschließt, macht auch für den einzelnen Bürger Sinn.

Wenn dieser sich an einzelne, blödsinnige und unnötige Gesetzesvorgaben nicht zu halten gewillt ist, ist dies "umfasst" vom Risiko der persönlichen Lebensführung.

Ich für meinen Teil habe beschlossen, das die Vorteile des Führens eines Messers zu meinem persönlichen Zweck (und dieser geht keinen etwas an...) zu jeder Zeit UND an jedwedem Ort in diesem noch demokratischen Lande absolut überwiegen gegenüber der Gefahr, einmal in eine "Messerkontrolle" zu geraten.

q.e.d.

BFP

Geschrieben
Lass´einfach den Umstand meiner immer noch selber über mich und meine Handlungen entscheidenden Persönlichkeit aussen vor und überlege einfach, welchen Sinn wohl meine Aussage dahingehend gehabt haben könnte......

Denkst Du über den Sinn meiner Aussage nach? Nein, dann würdest Du verstehen!

Genau.

NICHT alles, was der Gesetzgeber beschließt, macht auch für den einzelnen Bürger Sinn.

Trotzdem muß er sich daran halten und wenn nicht und er erwischt wird mit den Konsequenzen leben!

Wenn dieser sich an einzelne, blödsinnige und unnötige Gesetzesvorgaben nicht zu halten gewillt ist, ist dies "umfasst" vom Risiko der persönlichen Lebensführung.

Darum existieren immer noch reichlich illegal beschaffte Waffen, aber sie werden weniger!

Ich für meinen Teil habe beschlossen, das die Vorteile des Führens eines Messers zu meinem persönlichen Zweck (und dieser geht keinen etwas an...) zu jeder Zeit UND an jedwedem Ort in diesem noch demokratischen Lande absolut überwiegen gegenüber der Gefahr, einmal in eine "Messerkontrolle" zu geraten.

q.e.d.

BFP

Der Krug geht immer solange zu Brunnen, bis er bricht!

Die Vorteile der Einhandmesser bestreite ich doch nicht, aber die Umstände haben mich dazu gebracht, dass ich als PVB nur noch Klappmesser benutze, auch wenn es lächerlich erscheint, aber ich werde meine WBK nicht riskieren, bloß weil ich meinen Dickschädel durchsetzen will, so wichtig ist mir das nicht, da gibt es wichtigere Sachen!

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