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IGNORED

Polizist mit Waffe in der Freizeit


akkon

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Geschrieben

Hallo, ich hab da mal ne Frage die zwar knapp am Waffenrecht vorbei zielt aber wo soll ich sie sonst stellen. :rolleyes:

Mein Nachbar ist normaler Polizist auf dem Revier um die Ecke. Und läuft oft in seiner Freizeit mit Schulterholster und Dienstwaffe spazieren.

Jetzt meine Frage ist das erlaubt. Ich kenn mich hier so nicht aus, ich komme ursprünglich aus Berlin und da ist das glaube ich nicht erlaubt.

Ist das Polizeigesetz soooo unterschiedlich??

Geschrieben

Das ist in jedem Bundesland gestattet ( wie und wo ist

jeweils in Erlassen geregelt ).

Der Beamte darf seine Waffe auch privat tragen, muß es aber nicht.

Einige tun dies und einige eben nicht.

edit: Und ja, Polizeigesetze können ganz schön unterschiedlich sein...

Geschrieben

Dann ist der Beamte wenigstens allzeit bereit !

Würde ich auch machen, wenn ich Beamter wäre und es dürfte.

Wenigstens darf ich meine Kurzwaffe auf der Jagd führen, ich komme mir nur sehr albern vor, da ich sie auf dem Weg zur und von der Jagd nur ungeladen führen darf. Macht keinen Sinn, da hätte man es gleich ganz untersagen können, oder soll ich im Notfall einem Angreifer die dicke Governante an den Schädel werfen ???

Blödes, undurchdachtes Waffengesetz !

BFP

Geschrieben
Die Lösung ist der Eintrag im Dienstausweis.

Nein,

denn dann dürfte der PVB immer und überall seine Waffe privat führen.

Und dies ist eben nicht der Fall; geregelt wird dies durch die o.a. Erlasse...

Geschrieben
da kommen dann in der Tat Erlasse zum tragen, die ihn wieder dazu verpflichten!

Hallo Waffenfreunde ! Ich war von 1968 - 1977 bei der Volkspolizei in Berlin tätig und von 1971 -1977 ständiger Waffenträger( Makarov mit 16 Schuß Munition. Von der Dienstelle wurde mir eine Stahlblechkassette mit Buntbartschloss mit gebogenen Kupferdraht zu öffnen zu Verfügung gestellt. Das tragen der Waffe -auch in der Freizeit,war mir freigestellt. Zu Hause hing die Waffe bei mir in der Unterschnalltasche am Schlafzimmerschrank. Laut Vorschrift sollte die Waffe samt Mun. einmal im Quartal in der Waffenkammer vorgelegt werden und man erhielt einen Stempel auf der Waffenkarte.Wenn man es nicht schaffte wurden die Stempel auch am Jahresende vom Kammerbullen lächelnd nachgeholt. Viele Grüße Hundeführer

Geschrieben
Hallo Waffenfreunde ! Ich war von 1968 - 1977 bei der Volkspolizei in Berlin tätig und von 1971 -1977 ständiger Waffenträger( Makarov mit 16 Schuß Munition. Von der Dienstelle wurde mir eine Stahlblechkassette mit Buntbartschloss mit gebogenen Kupferdraht zu öffnen zu Verfügung gestellt. Das tragen der Waffe -auch in der Freizeit,war mir freigestellt. Zu Hause hing die Waffe bei mir in der Unterschnalltasche am Schlafzimmerschrank. Laut Vorschrift sollte die Waffe samt Mun. einmal im Quartal in der Waffenkammer vorgelegt werden und man erhielt einen Stempel auf der Waffenkarte.Wenn man es nicht schaffte wurden die Stempel auch am Jahresende vom Kammerbullen lächelnd nachgeholt. Viele Grüße Hundeführer

Das Führen von KW immer und überall war von 1938 mit kurzen Unterbrechungen bis 1973 für Jagdscheininhaber auch analog möglich.

Geschrieben

Hallo,

Das Führen außerhalb des Dienstes kann man sich von der Dienststelle genehmigen lassen. Ausgenommen hiervon sind z.B. Veranstaltungen, Versammlungen,usw.

Das heißt: Brötchen holen beim Bäcker: ja,

In die Bar mit Freunden: nein,

Ins Kino: nein

Freundin vom Kino abholen: ja

Die Aufbewahrung ist genauso wie mit WBK.

Bei Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften: Disziplinarverfahren mit z.B 2 Monatsgehältern Strafe...

Übrigens kann mit der Dienstwaffe alles geschossen werden(Disziplinen+Combat)

Mit der privaten auf WBK grün beschafften nur nach Sportordnung.

Bei Vermischung: Verstoß WaffG mit allen Konsequenzen

Grüße

Geschrieben
Das Führen von KW immer und überall war von 1938 mit kurzen Unterbrechungen bis 1973 für Jagdscheininhaber auch analog möglich.

Nur da nicht, wo die Vopos aufgepasst haben...

Gruß

Erik

Geschrieben

[quote name='Hundeführer' date='17.11.2011 - 21:54' post='17556

... Ich war von 1968 - 1977 bei der Volkspolizei in Berlin tätig und von 1971 -1977 ständiger Waffenträger...

Da wär ich nicht unbedingt stolz drauf. Ist nämlich ein Kennzeichen von Dikaturen dass es bewaffnete Organe der Unterdrücker aber eine entwaffnete Bevölkerung gibt...

Gruß

Erik

Geschrieben

Moin

Führen von Dienstwaffen ist in Niedersachsen im entsprechenden Erlass und dann durch Eintrag im Dienstausweis geregelt. Nur bei Versammlungen und Veranstaltungen bedarf es der Genehmigung des Behördenleiters.

Aufbewahrung regelt sich dann natürlich nach dem Waffengesetzt jedenfalls in Niedersachsen.

Gruß

Geschrieben
[quote name='Hundeführer' date='17.11.2011 - 21:54' post='17556

... Ich war von 1968 - 1977 bei der Volkspolizei in Berlin tätig und von 1971 -1977 ständiger Waffenträger...

Da wär ich nicht unbedingt stolz drauf. Ist nämlich ein Kennzeichen von Dikaturen dass es bewaffnete Organe der Unterdrücker aber eine entwaffnete Bevölkerung gibt...

Gruß

Erik Hallo Erik !Und was ist nun der Unterschied zu heute ? Woher weißt Du das das Volk in der DDR unbewaffnet war ?Der Grundtenor aller Waffengesetze in der hochgelobten Demokratie ist doch " S o wenig wie möglich Waffen im Volk" und wenn ich richtig im Stoff stehe wird doch am totalen Waffenverbot von freigewählten Volksvertretern gebastelt,die wie in der Diktatur natürlich nicht mit einbezogen werden.Und es wird auch immer so sein das sich ein Teil der Bevölkerung nicht entwaffnen lässt.Und was nützt Dir nachts auf der Straße oder im Park Dein schönes Stück Metall zu Hause im Waffenschrank??? wenn der Schlüssel groß genug ist,kannst Du damit werfen.Auch der Notwehrparagraf und kann Dir da nicht weiterhelfen. Außerhalb Deines Eigentums bist Du wehrlos. Gruß Hundeführer

Geschrieben

Zu dem Thema Polizist mit Waffe in der Freizeit hat mir mal ein Kripo Beamter gesagt das Polizeibeamte theoretisch immer im Dienst sind!? Ich habe auch einen Bekannten der war Hundeführer bei einer Sondereinheit der Polizei, der fuhr des öfteren direkt von zu Hause zu Einsatzstellen, den Hund hatte er sowieso zu Hause und seine Dienstwaffe ebenfalls sowie ein Magnetblaulicht für sein Auto. Bei mir gegenüber wohnt auch ein Polizeibeamter der ist bei der Autobahnpolizei, der fährt von seiner Dienststelle jeden Tag in Uniform mit der Bahn nach Hause der hat auch seine Dienstwaffe zu Hause. Zur Aufbewahrung hat er einen eingemauerten Tresor Schutzklasse I/O in den er die Waffe geladen mit samt Holster packt. (Die Polizisten von denen ich hier berichtet habe gehören überigens nicht zu den Gegnern der Legalen Waffenbesitzern) :rolleyes:

Wolfgang :bb1:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Es gibt auch die sog. "Ersatzbescheinigung" mit der sich private Schusswaffen kaufen lassen (als Ersatz für eine WBK bzw. WS). Zu beantragen beim jeweiligen Präsidium. Probleme gibts nur beim Kaliber, 9mm und .357Mag sind eher problemlos, grössere Kaliber sind nicht gern gesehen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also: Bei uns in Rheinland-Pfalz ist der Polizeibeamte berechtigt seine Dienstwaffe zu führen. Mir ist nach all den Jahren kein Erlass bekannt, der ein Führen in der Freizeit verbietet. Auch Nachfragen bei uns im Präsidium ergaben keine Kenntnis über ein Verbot des Führens in der Freizeit!

Für die Verwahrung zu Hause gelten grob gesagt, die gleichen Bedingungen wie für Jäger oder Sportschützen.

Geschrieben

Achso: Logischerweise dürfen die Dienstwaffen in der Freizeit nicht geführt werden wenn man auf eine Versammlung o.ä. geht. D.h. man darf sie nicht mitnehmen wenn man auf eine Demonstration, Fußballspiel ooder ähnliches geht.

Geschrieben
Achso: Logischerweise dürfen die Dienstwaffen in der Freizeit nicht geführt werden

wenn man auf eine Versammlung o.ä. geht. D.h. man darf sie nicht mitnehmen wenn

man auf eine Demonstration, Fußballspiel ooder ähnliches geht.

Aber es gibt auch Ausnahmen, die in der Öffentlichkeit nicht unbedingt

breitgetreten werden müssen....

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