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IGNORED

Volkstrauertag & Totensonntag


USA_Urlauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sollte der pöhse DSB dieses eine Mal unschuldig sein??! :blink:

Ja, denn er ist nicht der Landesgesetzgeber und davon gibt es viele, die alle eien leicht unterschiedliche suppe kochen.

Im Detail muss man dann bei seinem Bundesland anchsehen was Sache ist. Außerdem sind gewisse Ausnahmen auf Antrag wohl möglich.

Geschrieben

Hallo,

es gibt auch Auflagen für den Schießstättenbetrieb, regelt im normalfall das Landratsamt mit einen Sachverständigen(ist zumindest bei uns so).

Darin enthalten sind auch die erlaubten Schießzeiten UND wann NICHT geschoßen werden darf.

Ein Verstoß dagegen kann den Entzug der Erlaubniss eine Schießstätte zu führen nachsichziehen.

Im Übrigen:

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte man sich auch an nicht Gesetzlich geregelte Bräuche halten und diese nicht mit aller Gewalt abschaffen.

Ach Ja... Der Schießstand gehört dem Verein.... aber der Betreiber ist die gewählte Vorstandschaft und der Gesetzliche Vertreter normalerweise der 1. Vorstand

Geschrieben

Muß man aus Prinzip gegen Alles sein was andere für Richtig erachten und gleich zum Anwalt rennen wenn man anderer Meinung ist und glaubt diese um jeden Preis durchsetzen zu müssen?

Sind wir ein Land, bevölkert von gelangweilten Querulanten?

Gibt es nicht genug Dinge, gegen die man etwas unternehmen müßte?

Muß man sich da an sowas verkämpfen?

Ich will jetzt, will jetzt, will jetzt aber!!!mitedemfußaufstampf!!! Das ist m.M.n. kindisch und kleinkariert.

Geschrieben

Aus dem FTG

2) 1 An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. 2 Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. 3 Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Bezüglich Schiessverbot an Ramadan:

Nach Artikel 6 des FTG:

Israelitische Feiertage

(1) Als israelitische Feiertage werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 geschützt

das Osterfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage),

das Wochenfest (zwei Tage)

das Laubhüttenfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage),

das Neujahrsfest (zwei Tage),

der Versöhnungstag (ein Tag).

Da können alle Israeliten frei nehmen und in der Nähen von Synagogen darf nicht gelärmt werden.

Was den Islam (Ramadan) betrifft: Ist wohl nur noch eine Frage der Zeit .....

Geschrieben

Meine Meinung

An 2,3 Sonntagen im Jahr kann man sich an die Abenländische Kultur halten. Bei uns ist auch immer die Diskusion ,weil das wurde ja noch nie gemacht .Jedes Jahr das Selbe

Geschrieben
Muß man aus Prinzip gegen Alles sein was andere für Richtig erachten und gleich zum Anwalt rennen wenn man anderer Meinung ist und glaubt diese um jeden Preis durchsetzen zu müssen?

In meinen Hirnskasten geht das auch nicht rein.Solche Tagen an denen der Stand dicht ist sollte eigendlich jeder der den Verein angehört wissen!

Bei der Generalversammlung gegen das Schießverbot angehen?Gute idee,aber ich glaube das sich dann niemand mehr über das Schießverbot aufregt und du dann ganz alleine bist.

Spätestens 14 Tage nach Totensonntag regt sich niemand mehr darüber auf.

Schon einmal darüber nachgedacht das am Volkstrauertag auch um die getöteten deutschen Soldaten wärend ihres Afganistaneinsatzes gedacht wird :confused:

Geschrieben

Diese beiden Tagen dienen einfach der Besinnung an die Kriegsopfer und dem Gedenken unserer Lieben, die bereits einen Stein auf dem Friedhof haben.

Ich versteh diese Diskussion nicht!

Geschrieben

So n Blödsinn.

Ich gehe jeden Sonntag und jeden Mittwoch/Donnerstag(je nach Arbeit/Zeit etc) in die Kirche.

Komme gerade z.b da her.

Solche Schießverbote(gleich wie Jagdverbote) des Anstandes wegen kommen dann meistens/oft von Leuten die das ganze Jahr nicht oder nur an Weihnachten ne Kirche von innen sehen.

Toten und Kriegsopfer gedenken.

Kann man immer.

Brauchts keinen extra Tag dazu und schon garkeine scheinheiligen Verbote.

Ins Schützenhaus können die Herren dann reinsitzen und 5Weizen in den achso Trauererfüllten Leib schütten.

Aber wenn einer schießen will, DAS geht ja dann GARNICHT.

Man

Man

Man

Geschrieben
Möglicher Weise geht dann vielen in dem Ort euer Geschieße auf den Wecker und stellt den Antrag die Bude zu schließen.

Das ist genau der springende Punkt, und deshalb erlaube ich es als Betreiber auch nicht, egal ob das jetzt eine gesetzliche

Vorschrift besteht oder nicht. Der von einem Schießstand ausgehende Lärm ist ohnehin schon problematisch, das muss man

nicht zusätzlich noch was drauf setzen, nur weil man sich im Recht sieht.

Geschrieben

Denkt dran! :o

Heute hat wieder Herr Totensonntag Aufsicht.

Bei uns trägt sich der Dackel immer um diese Jahreszeit als Aufsicht ein und kommt dann nicht! :mad:

Um ganz ehrlich zu sein: Ich hab ihn noch nie gesehen, muss eine Karteileiche sein... :blink:

Schön' Sonntag Euch allen. :)

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