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IGNORED

Zweitwohnsitz Spanien


Madmax282

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Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine spezielle Frage.

Meine Frau und ich wollen unseren Ertswohnsitz nach Spanien verlegen, haben in D grüne/gelbe WBKs, Europäischer Feuerwaffenpässe und ich habe noch einen Pulverschein.

Da einige meiner Kaliber .223 / .308 in Spanien nicht erlaubt sind, muß ich diese Waffen in D beim Büchsenmacher einlagern solange ich nicht da bin.

Frage: Können Waffen am Zweitwohnsitz D ohne Probleme verbleiben? Bei den Trainigseinheiten komme ich problemlos hin, falls das eine Rolle spielen sollte.

Muss ich die Waffen in Spanien anmelden? Müssen die dann in D ausgetragen werden? Leider konnte mir da bis jetzt keiner so richtig weiterhelfen.

DVC Maxl

Geschrieben

Hallo Zusammen,

diese Frage interessiert mich auch. Wie sieht es mit dem Bedürfnisnachweis für die in Deutschland hinterlegten Waffen?

Rote WBK (Kurzwaffen) kann sie mit nach Spanien genommen werden?

Gruß vom Hptm

Geschrieben
Meine Frau und ich wollen unseren Ertswohnsitz nach Spanien verlegen

Mir wäre neu, dass es ein europäisches Melderecht gibt, nach dem Wohnsitze in verschiedenen EU-Staaten Erst- oder Zweitwohnsitzcharakter haben. M.E. ist sowohl der deutsche als auch der spanische Wohnsitz Hauptwohnsitz (für das jeweilige Land natürlich). Einen EU-weiten Hauptwohnsitz gibt es meiner Meinung nach nicht.

Geschrieben
Mir wäre neu, dass es ein europäisches Melderecht gibt, nach dem Wohnsitze in verschiedenen EU-Staaten Erst- oder Zweitwohnsitzcharakter haben. M.E. ist sowohl der deutsche als auch der spanische Wohnsitz Hauptwohnsitz (für das jeweilige Land natürlich). Einen EU-weiten Hauptwohnsitz gibt es meiner Meinung nach nicht.

...und fürs Finanzamt ist wichtig, wo hauptsächlich die Kohle verdient wird, aber das hat ja nix mit der Frage zu tun. Vielleicht ganz gut so.

Geschrieben
Mir wäre neu, dass es ein europäisches Melderecht gibt, nach dem Wohnsitze in verschiedenen EU-Staaten Erst- oder Zweitwohnsitzcharakter haben. M.E. ist sowohl der deutsche als auch der spanische Wohnsitz Hauptwohnsitz (für das jeweilige Land natürlich). Einen EU-weiten Hauptwohnsitz gibt es meiner Meinung nach nicht.

Das ist völlig richtig. Wer einen Wohnsitz in D hat, hat diesen immer als faktischen "Hauptwohnsitz" aus Sicht deutscher Behörden.

Auch hindert es nicht, wenn man bei 2 Wohnsitzen eine deutsche und eine z.B. norwegische Waffenbesitzkarte für ein und dieselbe Waffe hat. Hatte ich jahrelang.

Die Behörde in Norwegen hat mir damals auch angeboten, mir einen europäischen Waffenpass auszustellen. Dafür hätte ich dann allerdings - das sagten sie mir - den EFWP der deutschen Behörde zurückgeben müssen. 2 EFWP für ein und dieselbe Waffe geht nicht, 2 nationale Waffenbesitzkarten hingegen schon.

Für Länder für die das BAFA noch zuständiog ist kann man sich übrigens auch ein Dokument ausstellen lassen, mit dem man z.B. auf 2 Jahre befristet unbeschränkt oft die eigenen Waffen aus D in ein anderes Land ex- und wieder importieren darf.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

wobei ich lange Zeit einen französischen und einen deutschen europäischen Feuerwaffenpass hatte. Der französische war sogar wirklich günstig, hat mehr Waffen aufgenommen und er war dazu handlicher, allerdings musste er alle 3 Jahre kostenfrei verlängert werden.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Norwegen als nicht EU-Mitglied?

Norwegen ist aber ein EWR-Staat und da dürfen die den auch ausstellen.

Mit skandinavischem EFWP hat man u.a. den Vorteil, z.B. bei der Durchreise einfach nur online seine Transitroute und ungefähre Transitzeit angeben zu können, dann braucht man an der Grenze keine Waffen anmelden etc., sondern kann einfach durchfahren.

@Makalu: Dann hattest Du Glück oder die norweg. Behörde hatte unrecht. Mich haben sie 2006 halt gefragt, ob ich den deutschen schon hätte, dann müsste ich den abgeben. Beides ginge nicht (angeblich).

Grüße Schwarzwälder

Geschrieben

Norwegen gehört wie Island und die Schweiz zu den sogenannten "assoziierten" Staaten. Dies sind keine vollwertigen EU-Staaten, aber z.B. gelten im Waffenrecht für diese alle Regelungen ebenfalls, weil sie nicht zu den Drittstaaten zählen. Insofern stellen die Norweger auch europäische Feuerwaffenpässe und Verbringungserlaubnisse aus.

Wie hier schon richtig ausgeführt wurde, ist ein in der BRD gemeldeter Wohnsitz automatisch der Hauptwohnsitz. Erst ab einem zweiten Wohnsitz in Deutschland kann man wählen, welcher davon Haupt- und Nebenwohnsitz ist, wobei sich dies in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt entscheidet.

Ob Du die Waffen in BRD oder Spanien lagerst, ist ganz alleine Deine Entscheidung. Dem Bundesverwaltungsamt Köln, welches Deine Waffenakte führt, solltest Du den Sachverhalt aber bekanntgeben (wobei Du hoffentlich zuvor die Erlaubnisse für die vorherige Verbringung dorthin hattest).

Sprengstoffrechtlich bleibt übrigens auch nach Wegzug nach Spanien Deine vorherige deutsche Sprengstoffbehörde zuständig (§ 36 Abs. 2 SprengG). Für Verbringungsvorgänge von Treibladungspulver innerhalb der EU ist das BAM zuständig, für Ein- und Ausfuhren in/aus Drittstaaten die BAFA.

Geschrieben

Mit dem BVA habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, nur meine sprengstoffrechtlich zustaendige Heimatbehoerde hat Gebrauch von der "Kann"-Formulierung gemacht.

Sie wuerden mir den nur ausstellen, wenn ich in CZ in einem Verein.... und eine Berechtigung fuer einen Wiederladeschein in CZ nachweisen koenne.

Viele hier schiessen aber nicht in einem Verein und als "Auslaender" muss man immer mit einen CZ-Waffenbesitzer auf den Stand. Schiessbuecher werden ungelaeubig angesehen.

Wiederladeerlaubnis bekommt man automatisch mit dem MES fuer das jeweilige Kaliber, da gibt es also nichts "separates".

Aktuell schaue ich also bei der Heimatbehoerde in die Roehre...

Also schnell den Wiederladekram hier nochmals verlaengern, falls das geht...

Viele Gruesse aus Prag

Micha

Geschrieben
Wie hier schon richtig ausgeführt wurde, ist ein in der BRD gemeldeter Wohnsitz automatisch der Hauptwohnsitz. Erst ab einem zweiten Wohnsitz in Deutschland kann man wählen, welcher davon Haupt- und Nebenwohnsitz ist, wobei sich dies in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt entscheidet.

Ob Du die Waffen in BRD oder Spanien lagerst, ist ganz alleine Deine Entscheidung. Dem Bundesverwaltungsamt Köln, welches Deine Waffenakte führt, solltest Du den Sachverhalt aber bekanntgeben (wobei Du hoffentlich zuvor die Erlaubnisse für die vorherige Verbringung dorthin hattest).

Hm, wieso ist das Bundesverwaltungsamt für ihn zuständig? Er behält ja seinen Wohnsitz in D (und zwar nicht bloß auf dem Papier, sondern nutzt ihn auch in beachtlichem Umfang "4-5 Monate eh in Deutschland" und lagert dann auch seine Waffen dort).

M.W. ist das Bunbdesverwaltuingsamt nur in den Fällen zuständig, in denen Deutsche vorübergehend ganz wegziehen und für eine bestimmte Zeit gar keinen Wohnsitz in D mehr haben. Das ist hier aber nicht der Fall.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Maßgebend für die örtliche Zuständigkeit der Waffenbehörde ist der gewöhnliche Aufenthalt, nicht der Wohnsitz.

Bei der geschilderten Konstellation dürfte dies im Ausland der Fall sein - und somit wird das BVA Köln zuständig. Wenn die Waffen weiterhin in der BRD aufbewahrt werden, hat das damit nichts zu tun.

Einzige Ausnahme: der LWB ist nicht deutscher Staatsangehöriger. Dann bleibt die Akte IMMER bei der letzten deutschen Waffenbehörde.

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