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Gültige Verwaltungsvorschrift WaffG


Bootsie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schnuffi & all:

Nein, es gibt noch keine Meinungsverschiedenheit mit dem SB.

Ich benötige die aktuell Gültige, nicht den Entwurf der "noch nicht Verabschiedeten"!

Der SB möchte zwar mit der "noch nicht Verabschiedeten" arbeiten, ich möchte aber zunächst prüfen, ob dadurch im Hinblick auf einige Aspekte des § 17 WaffG nicht Nachteile entstehen. Es geht im das große Thema "Sammeln von Repliken" als "technisch-wissenschaftliche Sammlung".

Also, wer hat den Link zur "Gültigen" für mich?

Danke.

Bootsie

Geschrieben

Das ist die richtige (und bis auf die diverse Gesetzesänderungen betreffende Teile) nach wie vor so gültig.

Genau wegen des Klammervermerks ist auch dringend eine neue nötig. Nach dem großen Schnitt zum April 2003 und den danach erfolgten Änderungen hat sich ja doch "ein bissl" was geändert. <_<

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