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IGNORED

Tactical Pen's


FloTheBrain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo in die Runde,

Mich würde mal interessieren wie es rechtlich mit den sog. Tactical Pen's aussieht. Google spuckt dazu jede Menge Resultate aus. Viele Händler verkaufen den Artikel direkt unter Benennung des SV-Aspekts. Auch für Türsteher werden diese Kugelschreiber empfohlen.

In einem Online-Shop stand jedoch der Hinweis:

"Bitte beachten Sie, dass unter Umständen, für diesen Artikel ein Führverbot

nach § 42 a WaffG besteht!"

"unter Umständen" ist ja nun keine klare Aussage.

Von dem Sinn oder Unsinn so ein Teil zu erweben mal abgesehen. Gibt es irgendwo schon Quellen die eindeutig defenieren was man damit darf und was nicht und was überhaupt?

Zumindest das Vortäuschen eines Alltagsgegenstandes kann doch ausgeschlossen werden? Es ist was es ist, ein Stift mit robuster Bauweise, jedoch eventuell durch leichte Veränderung der Form eben nicht mehr nur zum Schreiben geeignet.

Gruß

Flo

Geschrieben
Waffen sind

1.

Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.

tragbare Gegenstände,a)

die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Das dein Kugelschreiber also eine Waffe ist dürfte unstrittig sein. Insbesondere wenn der Hersteller selbst damit wirbt. Ein stabiler Kugelschreiber - ok, ein Tactical Kugelschreiber - böse. Nachem also geklärt ist das der Schreiber eine Waffe ist weiter zum nächsten Punkt, darfst du Ihn führen? Dazu lesen wir in § 42a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen.... und zwar folgendes:

Es ist verboten

1.

Anscheinswaffen,

2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Jetzt müsste also nur geklärt werden was Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 sagt:

1.1

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Insorfern ja. Sobald der Hersteller oder Händler den Kugelschreiber als Waffe bewirbt fällt er unter das Führverbot. Ob du persönlich denkst ob es ein Stift ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Außschlaggebend ist ob dieser Stift, hergestellt, beworben und mit der Intention in den Verkehr gebracht wurde als Waffe dienen zu können.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Zuerst dachte ich ja an "Schießkugelschreiber", dann wurde mir aber klar, worum es geht.

Es geht hier immer um die Frage, ob ein Gegenstand als Waffe definiert wird, oder eben nicht. Denn führen i.S.d. WaffG kann man nur eine Waffe.

Ist ja beispielsweise auch das Problem bei Teppichmessern aus dem Baumarkt: Diese gelten oftmals als Werkzeug, demnach greift kein Führverbot.

Die Vermutung liegt nahe, dass diese Stifte ebenfalls nicht als Waffen, sondern als Werkzeuge (oder Schreibzeug oder was auch immer)

eingestuft werden und somit nicht vom Führverbot erfasst werden. Klarheit kann hier, glaube ich, nur eine Aussage des BKA treffen,

die die Waffeneigenschaft bestätigen oder verneinen, sofern es nicht bereits gesetzlich geregelt ist (ich glaube diese Stifte werden nirgends erwähnt).

Das ist jetzt eine eher praktische Aussage, ob die Theorie zu 100% richtig erfasst wurde, kann ich leider nicht garantieren ;)

Geschrieben

Dann nimmt man eben einen anderen, sehr stabilen, spitzen Kugelschreiber... man liebt nunmal langlebige Schreibgeräte aus Metall; u.a. von Rotring, diverse "Spacekugelschreiber"...

Im "technischen Zeichnerbedarf" wird man überhaupt sehr fündig, wenn man langlebiges Gerät mit diversen Spitzen und Ecken, die dieser Beruf von seinem Arbeitsgerät so fordert, sucht. Auch Lineale dieser Berufsgruppe sind vielfach verwendbar...

Geschrieben
Klarheit kann hier, glaube ich, nur eine Aussage des BKA treffen

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das eine Aussage des BKA die Waffeneingenschaft verneint, wenn selbst der Hersteller, Verkäufer oder Inverkehrbringer damit wirbt.

Gruß,

Thomas

---falsche Aussage---

Geschrieben

Weil es gerade zum Thema passt.

Die Festellungsbescheide des BKA waren bisher auf der Homepage des BKA unter "Häufig gestellte Fragen" einsehbar.

Jetzt hat das BKA die Homepage umgestaltet und siehe da unter "Waffenrecht" gibt es keine Feststellungsbescheide mehr.

Man kann nur hoffen dass sich das wieder ändert.

Geschrieben
Insorfern ja. Sobald der Hersteller oder Händler den Kugelschreiber als Waffe bewirbt

Das ist des Pudels Kern.

Ein Hirschfänger ist tatsächlich nicht als Waffe (gegen Menschen) gebaut worden, fällt aber trotzdem unter den 42a wegen der Klingenlänge... (sorry für den Exkurs)

Aber der Kugelschreiber ist nunmal ein richtiger Grenzfall. Als Sekundär-Konstruktionsmerkmal ist er stabil, spitz und griffig, somit eventuell tatsächlich als Waffe konstruiert. Hauptmerkmal ist aber doch: Unverwüstliches Schreibwerkzeug mit Weltraum-Technik-Mine...

Man kann sich darüber wohl vortrefflich streiten, was denn nun überwiegt... Pragmatisch mag sich jeder Urban Warrior solch einen überpreisten Schreiberling einstecken, die Marketingabteilungen sollen ja auch Ihr Geld verdienen. In 'Schland wird der durchschnittliche Kontrolletti die immense taktische Wirkung eines Kugelschreibers wahrscheinlich übersehen. Irgendjemand muss noch eine Kampfsportart für Frauen einführen, wo tactical High-Heels gelehrt wird...Da hab' ich eher Respekt vor, und einen Schuh kann man wenigstens greifen.

Falls Du jemals diesen Kuli in den Bauch eines Angreifers rammst, hoffe Ich, daß Du belegen kannst, in Notwehr gehandelt zu haben. Und wenn das nicht glasklar ist, dann wird Dich der Staatsanwalt zu Recht juristisch kreuzigen.

Meine persönliche SV-Einschätzung zu dem Zeugs: Mit einem solchen Kuli bist Du nicht bewaffnet. Als Not-Behelf hat er keine Vorteile gegenüber seinem nicht-tacticoolen, zivilen sozusagen Gegenstück. Ich nähm's nur mit, wenn ich es geschenkt bekäme, jeder Cent über 300 ist mir zu viel.

Geschrieben

Nun, diese Dinger sollte man nicht unterschätzen. Jeder Vorteil muss genutzt werden und da bieten sie einige zur leeren Hand (zum in den Bauch rammen sind sie übrigens nicht gedacht).

Die Bewerbung des Herstellers tritt ebenfalls in den Hintergrund. Der ganzen Ausgestaltung nach ist dies keine Waffe. Darüber kann hier jetzt wieder trefflich diskutiert werden, ist aber so. Auch Kubotans werden als SV Mittel hergestellt, beworben und verkauft. Dennoch sind sie nicht vom WaffG betroffen.

BKA Feststellungsbescheid (AZ SO11-5164.01-Z-170, vom 05.03.2008)

Nicht jeder Gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoß Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt und von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinn erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben ausgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen.
Geschrieben

Die Feststellungsbescheide sind gott sei dank doch noch da. Nur an anderer Stelle.

Dort findet Ihr auch den hier einschlägigen zum Kubotan.

So findet man hin auf der Seite des BKA.

Startseite - Themen A-Z - Deliktsbereiche - Waffen - Feststellungsbescheide

Geschrieben

Edit: Zu langsam!!! :rolleyes:

Viele Antworten, Danke. Einen BKA FB hätte ich da, der fast gleichwertige Gegenstände NICHT als Waffen einstuft, obwohl sie als Waffen beworben und verkauft werden:

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Dow...Z170Kubotan.pdf

Und nein, ich führe solche Dinger nicht! Da sie aber unverwüstlich sind und durchaus schön verarbeitet sind, nutze ich 2 davon als Schreibgerät... Teuer sind sie nicht mehr. 20 - 30 Euro.

Geschrieben

..und am Besten: Ich marschier damit durch jede Flughafenkontrolle.

BTW: Ich habe schon ungläubige Berufskollegen davon überzeugt, indem ich die Wirkung auf Druckpunkte demonstriert habe.

Jene die sowas verachten, haben die Wirkung noch nicht gesehen. Ist so wie bei meiner "Taschenlampe" (400im)

Wenn meine Mitarbeiter sowas bei einer Kontrolle durchgehen lassen gibt's Senge.

DVC

Glockzilla

Geschrieben

@Glockzilla

Taschenlampen sind aber auch nicht vom Waffengesetz betroffen, bis auf dieses Ding da:

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Dow...aschenlampe.pdf

Ist wegen der "Ausfahrfunktion" aufgefallen, auch wegen der Schärfe.

Hast du mit Kontrollen am Flughafen zu tun?

Was ist mit normalen Stiften? Oder anderen Gegenständen? Werden die einem heute auch abgenommen?

Nachtrag:

Bei Wikipedia steht: "Kubotane werden mit Kugelschreibern kombiniert "tactical pens" genannt."

Damit dürfte in Deutschland kein Verbot zum Führen existieren. (Wie Schlittenfahrer bereits schrieb) In GB gelten diese Kubotane als Angriffswaffen und sind verboten... Sehr interessant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kubotan

Geschrieben

Hallo

ich "führe" so einen Kugelschreiber. Ich benutze ihn zum Schreiben und im SV-Fall würde ich ihn zum Abwehren eines Angriffes einsetzen.

Wie weit sind wir gekommen, daß wir ein schlechtes Gewissen haben, wenn wir einen Kugelschreiber mit uns führen und uns fragen, was sagt das BKA dazu!

Steven

Geschrieben
Wo bekommt man denn sowas her?

Das ist ein Cal .45 CID, Google kann damit was anfangen, insbesondere die Ergebnisse vom Tacticalforum. Mit bekommen wird es schwierig werden, da es davon nur eine Kleinserie von 20 Stück gibt, die alle verkauft sind. Wurden von Thomas Braunagel von Black Forest Knives gebaut.

Geschrieben
Wenn meine Mitarbeiter sowas bei einer Kontrolle durchgehen lassen gibt's Senge.

Dein Arbeitgeber ist aber nicht (mehr) für die deutsche Öffentlichkeit zuständig. Afair müßt Ihr ja selbst Handies und Fotoapparate einsammeln.

@all: Bin gespannt, was passiert, wenn mal der erste Spinner mit bloßen Händen Mist baut (martial arts?) - laufen wir dann alle nackt mit Teletakt um den Hals spazieren?

Geschrieben
Das dein Kugelschreiber also eine Waffe ist dürfte unstrittig sein. Insbesondere wenn der Hersteller selbst damit wirbt. Ein stabiler Kugelschreiber - ok, ein Tactical Kugelschreiber - böse. Nachem also geklärt ist das der Schreiber eine Waffe ist weiter zum nächsten Punkt, darfst du Ihn führen? Dazu lesen wir in § 42a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen.... und zwar folgendes:

Jetzt müsste also nur geklärt werden was Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 sagt:

Insorfern ja. Sobald der Hersteller oder Händler den Kugelschreiber als Waffe bewirbt fällt er unter das Führverbot. Ob du persönlich denkst ob es ein Stift ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Außschlaggebend ist ob dieser Stift, hergestellt, beworben und mit der Intention in den Verkehr gebracht wurde als Waffe dienen zu können.

Gruß,

Thomas

Denke kaum das,daß hier greift der Kuli tut keine andere Waffe vortäuschen.

Es gibt genug "normale" Kugelschreiber die sind aus metall,robust,gerieft (kordiert nennt mann die oberfläche auch)

und sehen ähnlich aus, wo will man denn da Anfangen???

Da müssten theoretisch auch alle Zahnarztsonden,Pinzetten,Küretten und sonstige medizinisch-Chirugische Instrumente unter ein "Führverbot" fallen, selbst eine Anreissnadel aus "Vaters garage" die hat sogar ein gehärtete Spitze!

Geschrieben
Dann nimmt man eben einen anderen, sehr stabilen, spitzen Kugelschreiber... man liebt nunmal langlebige Schreibgeräte aus Metall; u.a. von Rotring, diverse "Spacekugelschreiber"...

Im "technischen Zeichnerbedarf" wird man überhaupt sehr fündig, wenn man langlebiges Gerät mit diversen Spitzen und Ecken, die dieser Beruf von seinem Arbeitsgerät so fordert, sucht. Auch Lineale dieser Berufsgruppe sind vielfach verwendbar...

Ich weis nicht die ganze Diskussion erinnert mich irgendwie an vorrauseilenden Gehorsam einige Experten erreichen

irgendwann noch das ein Radiergummi unters Waffengesetz fällt, da müssten wir auch diskutieren ob man eine

Fahrradpumpe wie sie der Fachhandel führt (es gibt da sehr handliche kurze Ausführungen) noch "führen" darf die Dinger sind

mitunter auch aus Polycarbonat und Alu und dürften durchaus die gleichen Eigenschaften wie ein kurzer Tonfa besitzen....

.

Wenn meine Mitarbeiter sowas bei einer Kontrolle durchgehen lassen gibt's Senge.

DVC

Glockzilla

Und auf welcher Grundlage??? Und für solche Miesepeter gibts auch nur eins-Rechtsanwalt! :peinlich:

Geschrieben
Und auf welcher Grundlage???

Hausrecht ?

Es zwingt die Besucher ja niemand mit Waffengewalt, durch die gute Security in das gelobte Land zu passieren und sich filzen zu lassen.

Aber jemand, der mir als Besucher solches Mißtrauen demonstriert, wird mich höchst selten als Gast sehen.

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