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IGNORED

Umbau KK-Pistole (auf EL), damit diese auf die neue Gelbe "passt"?


chr

Empfohlene Beiträge

Hallo Forenmitglieder/Innen,

wer kann mir beantworten, ob es möglich ist eine KK-Pistole umzubauen (auf dann natürlich Einzellader), dass ich sie mit der neuen Gelben erwerben darf?

Die zweite Frage, die sich natürlich gleich anschließt, kennt Ihr Büxer, die soetwas machen?

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KK-Pistole umzubauen (auf dann natürlich Einzellader), dass ich sie mit der neuen Gelben erwerben darf?

Nach welcher Sportordnung wäre der Halbkastrat denn noch zugelassen (und, nicht ganz so wichtig, sinnvoll einzusetzen)?

Im BDS wird Mag-Kapazität von mind. 5 Schuß verlangt.

Und ohne Sportordnungsnummer nix Eintrag auf Gelb!

Wo liegt das Problem?

Mit ein paar Teilnahmen an überörtlichen Wettkämpfen ist doch die 3., 4. oder 5. Kurzwaffe kein Problem.

Auf jeden Fall billiger, als für teuer Geld eine funktionierende Waffe zu demolieren.

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Nach welcher Sportordnung wäre der Halbkastrat denn noch zugelassen (und, nicht ganz so wichtig, sinnvoll einzusetzen)?

Im BDS wird Mag-Kapazität von mind. 5 Schuß verlangt.

Und ohne Sportordnungsnummer nix Eintrag auf Gelb!

Wo liegt das Problem?

Mit ein paar Teilnahmen an überörtlichen Wettkämpfen ist doch die 3., 4. oder 5. Kurzwaffe kein Problem.

Auf jeden Fall billiger, als für teuer Geld eine funktionierende Waffe zu demolieren.

Frei Pistole - wird auf Gelb eingetragen das russische Modell ist ein Einzellader, heißt glaub ich "Tortz" oder so.

Diese Waffe ist aber bereits ein Einzellader also kein Umbau

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Frei Pistole - wird auf Gelb eingetragen

Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.

Aber da schießt man in einer Klasse mit sowas:

Ob da eine umgebaute SpoPi mithalten kann - sowohl preislich als auch technisch?

Aber das ist (wie Thomas St bereits bemerkte) eine akademische Betrachtung, da es im WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 so heißt:

Ist eine

erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und

Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so

richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies

gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5

(Salutwaffen).

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Ob da eine umgebaute SpoPi mithalten kann - sowohl preislich als auch technisch?

Klar, Du hättest aber nur eine ähnliche Chance wie mir so einer

"Luftpistole"

bei einem Lupi-Match

Manfred

PS: Ich hatte früher (gaaaanz lange her) mal so ein Ding. Allerdings nicht mit dem Luxus-Holzgriff. Standard war schwarzer Kunststoff.

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Wo liegt das Problem?

Mit ein paar Teilnahmen an überörtlichen Wettkämpfen ist doch die 3., 4. oder 5. Kurzwaffe kein Problem.

Auf jeden Fall billiger, als für teuer Geld eine funktionierende Waffe zu demolieren.

Ein Problem wird sicherlich sein, dass man (zumindest) bei erstmaliger Überschreitung des Grundkontingents unter Geltung des WaffG 2009 auch für das Behaltendürfen der Waffen an Wettkämpfen teilnehmen muss. Wenn man sich jetzt als dritte KW eine SpoPi für 1.500 EUR kauft und dann nach ein paar Jahren berufsbedingt keine Zeit mehr für Wettkämpfe hat, dann wird man (untechnisch gesprochen) enteignet.

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Danke Euch für die Antworten.

Ja die Waffe sollte für die Disziplin "Freie Pistole" sein. Wie Ihr schon richtig verstanden habt, ist nicht die Präzision, sondern der Wunsch die Waffe zu behalten, die treibende Kraft....

Naja aber das WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 macht einem alles kaputt :contra:

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Ja die Waffe sollte für die Disziplin "Freie Pistole" sein. Wie Ihr schon richtig verstanden habt, ist nicht die Präzision, sondern der Wunsch die Waffe zu behalten, die treibende Kraft....

Was spricht denn gegen eine richtige "Freie Pistole" Kal. .22 l.r. ?

Bei Egun kann man sich einen Überblick über verschiedene Modelle verschaffen.

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Was spricht denn gegen eine richtige "Freie Pistole" Kal. .22 l.r. ?

Bei Egun kann man sich einen Überblick über verschiedene Modelle verschaffen.

Die Waffe möchte ich aus persönlichen Gründen (Erbwaffe im indirekten Sinn, ich habe die damals zum Jagdschein von meinem Großvater geschenkt bekommen) behalten. An einer "Freien Pistole" an sich habe ich ein eher sekundäres Interesse, da ich die Disziplin nicht schieße.

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du bestitzt die pistole also schon und das soll auch so bleiben. das habe ich verstanden.

gibt es einen bestimmten grund warum sich an der besitzerlaubnis für diese pistole etwas ändern sollte bzw. ändern wird?

evtl. wäre hier eher eine andere lösung möglich als die pistole zu kastrieren ( von dem oben schon genannten anderen problem mal ganz abgesehen).

gruß alzi

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Pistole steht auf WBK grün.

Als Jäger bekommst Du nur zwei KW genehmigt. D.h. die Pistole blockiert einen KW-Platz, den ich nun andersweitig brauche.

...und bevor jemand fragt, leider gibt es in meiner Nähe keinen Schießstand, auf dem ich KW sportlich schießen kann.

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Als Jäger bekommst Du nur zwei KW genehmigt. D.h. die Pistole blockiert einen KW-Platz, den ich nun andersweitig brauche.

KK?......KW?......Jäger........*grübel*..... "nur 2 KW" ?....*grübel*........3. KW in KK für Fallenjagd??

gruß alzi

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KK?......KW?......Jäger........*grübel*..... "nur 2 KW" ?....*grübel*........3. KW in KK für Fallenjagd??

Aber nicht unbedingt zwingend. Ich meine mich an einen Fall hier im Forum zu erinnern, in dem eine Niedersächsische Behörde einem Sportschützen und Jäger eine Fangschusswaffe verweigerte, da er ja einen Perkussionsrevolver besitze.

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KK?......KW?......Jäger........*grübel*..... "nur 2 KW" ?....*grübel*........3. KW in KK für Fallenjagd??

gruß alzi

Naja das geht nur wenn man zwei Große hat und dann eine KK kauft. Die KK-KW war aber meine erste KW...., daher scheidet diese Variante aus...

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KK Waffe verkaufen (also zum Händler, er übernimmt die Waffe, also raus aus deiner WBK, Händler "lagert" die Waffen nur, verkauft sie nicht)

gewünschte GK-Waffe kaufen

KK-Waffe als dritte Kurzwaffe für die Fallenjagd beantragen (Lehrgangszeugnis?)

deine KK-KW wieder erwerben.

Zwischen den Punkten evtl. etwas Zeit vergehen lassen. Und eine Garantie für den Erfolg des Vorhabens gibts auch nicht.

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KK Waffe verkaufen (also zum Händler, er übernimmt die Waffe, also raus aus deiner WBK, Händler "lagert" die Waffen nur, verkauft sie nicht)

gewünschte GK-Waffe kaufen

KK-Waffe als dritte Kurzwaffe für die Fallenjagd beantragen (Lehrgangszeugnis?)

deine KK-KW wieder erwerben.

Zwischen den Punkten evtl. etwas Zeit vergehen lassen. Und eine Garantie für den Erfolg des Vorhabens gibts auch nicht.

Ja das könnte klappen, ABER das wird den SB auf dem Ordnungsamt, zudem ich ein eigentlich gutes Verhältnis habe, sicherlich nachhaltig verärgern. Ich sage nur Stichwort Waffennummer..... Und ein verärgerter Sachbearbeiter ist sicherlich kein guter Startpunkt für weitere Genehmigungsverfahren, denn bisher war der SB zwar immer korrekt, hat mir aber von sich aus oft mögliche Lösungswege aufgezeigt.

Ich muss noch mal in Ruhe überlegen, ich habe durch WO ja einige Anregungen bekommen. Ich werde mal sehen, welchen Weg ich nun beschreite. Ich werde mich wieder hier melden, wenn ich eine Lösung gefunden habe.

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