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IGNORED

Billiger B Schrank für unter 5 KW


Prestat

Empfohlene Beiträge

Das wurde hier im Forum bereits gefühlte 100 mal diskutiert. Mir sagt es der

gesunde Menschenverstand, dass ich nicht einen Schlüssel für einen Tresor Klasse 1

neben dem Tresor in einem Sparschwein für Kinder mit Zahlenschloss aufbewahren kann.

Das wurde bei uns im Verein auch schon stundenlang diskutiert, leider wird es hierzu immer

zwei Meinungen geben.

HugoS

Jedesmal mit dem gleichen Ergebnis: Keine Vorschrift!

Wenn man statt juristisch sauberer Auslegung den "gesunden Menschenverstand" zugrunde legen wollte, gäbe es tausende unterschiedliche Urteile.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch , dass meine Frau ruhig den Schlüssel verwahren dürfte, das ist aber leider nicht erlaubt.

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www.tresore.net

Die nennen immerhin Preise, aber vernümftig suchen kann ich da nicht. Ich will einfach sagen: Zeig mir alles mit Schutzklasse x und dann meinetwegen aufsteigend nach Preis sortiert. Ich will nich erst in Waffenschränke suchen, dann das selbe noch mal in Möbeltresore, dann in Wertschutzschränke, achja vielleicht gibt es ja auch etwas interessantes in Feuerschutzschrank usw. Ist mir doch egal was für ein Name da drauf steht.

Trotzdem Danke für den Link! Wie gesagt, immerhin Preise. Vielleicht muss ich die Suche über zwei Webseiten aufteilen: Auf der einen die Schränke, auf der anderen die Preise....

bye knight

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Die Aufbewahrung der Schlüssel in einem Stahlschrank ist explizit nicht verboten.

Allerdings halte ich es für meine moraliche Pflicht als LWB dafür zu sorgen, dass die Barrieren die überwunden werden müssen um an meine Schlüssel zu kommen mindestens die gleichen Sicherheitsstufen vorweisen wie vom Gesetz für die aufbewahrten Waffen gefordert.

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@webster

Volle Zustimmung. Die Aufbewahrung der Schlüssel ist überhaupt nicht geregelt. Klar ist, dass ich keinen Fehler mache, wenn ich sie ständig bei mir habe. Aber ist das praktikabel? Ich gehe zum Baden, in die Sauna, fahre länger in Urlaub usw. Nur gibt es leider hier im Forum einige, die meinen, "wenn das nicht geregelt ist, kann ich machen was ich will".

HugoS

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Allerdings halte ich es für meine moraliche Pflicht als LWB dafür zu sorgen, dass die Barrieren die überwunden werden müssen um an meine Schlüssel zu kommen mindestens die gleichen Sicherheitsstufen vorweisen wie vom Gesetz für die aufbewahrten Waffen gefordert.

Das bedeutet also: Schlüssel fürn B Schrank im B Schrank. Oder wie?

Schlüssel für einen Waffenraum wird dann warscheinlich im zweiten, extra für diesen Schlüssel gebauten Waffenraum verwahrt.

Für mich ist es völlig unpraktikabel die Schlüssel immer mit mir rumzuschleppen, von der Verlustgefahr mal ganz abgesehen.

Also ab in die Kiste und fertig. Dann hab ich sie zugriffsbereit wenn ich an meine Schränke will.

Über die Aufbewahrung von Tresorschlüsseln gibts keine Aufbewahrungsvorschrift wie für Waffen, genausowenig wie die "entzertifizierung" :00000733: von A/B/0/1 Schränken. Solche Gerüchte entstehen an Stammtischen.

Wir brauchen nicht noch mehr Vorschriften, wir machens uns auch so schwer genug.

Gruß

tetzlaff

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Es ist ja auch sinnvoll, nicht denselben Standard für die Schlüsselaufbewahrung wie für die Zertifizierung des Schrankes zu verlangen.

In der Realität kann vernünftigerweise höchstens vorkommen, dass Einbrecher die Schlüssel suchen und finden.

Wenn jetzt die Schlüssel in einem Behältnis sind, was aufgebrochen werden muss - na, wieviele Behältnisse müssten die Bösewichter erst im Rahmen der Suche aufbrechen und wüßten sie, wo sie suchen müssten?

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Hallo

die Diskussion, wo ich die Schlüssel aufbewahren darf, hatten wir tatsächlich schon oft und es gab immer 2 Meinungen.

Einfach mal ein Beispiel. Ein Sammler hat 100 Kurzwaffen auf 10 B-Tresore verteilt. Die 10 dazugehörigen Schlüssel hat er in einem unzertifizierten Belchschrank neben den Tresoren verschlossen aufbewahrt. Der erste Einbrecher hebelt den unzertifizierten Blechschrank auf, schließt alle Schränk auf und nimmt die Kanonen mit. Dann erklärt mal dem Richter. daß im WaffG nirgends eine Regelung über die Aufbewahrung der Schlüssel steht. Denn vor dem steht ihr, wenn ihr um eure Waffen kämpft, da die Behörde die Waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen hat.

Steven

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moin kollegen der schiessenden zunft.

nur so ein kurzer, rein persönlicher und völlig unsachlicher einwurf von mir:

wir reden hier von sport oder jagdwaffen die wir uns für ordentlich geld ( i.d.r. mehrere tausende euro ) gekauft haben.

wir haben zusätzlich noch richtig geld für einen oder mehrere waffenschränke ausgegeben.

wir mussten etliches an wartezeit, training und behördenkram investieren

in den presse werden wir als verantwortunglose waffennarren dargestellt.

und jetzt diskutieren wir darüber, ob wir die schlüssel zu alle dem in einer 25,- blechbüchse aufbewahren dürfen ?

stand by......

handgunner

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Das ist meines erachtens im WaffG geregelt.

§36 WaffG:

"(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Das ist die grundlegende Aussage zum Thema "Aufbewahrung von Waffen/Munition".

Danach geht es im Gesetz an die Details.

(Es steht übrigens auch nirgends ausdrücklich das ich die Tresortüre auch schließen muß wenn ich das Haus verlasse. Dann kann ich das Ding ja auch auflassen, gibt ne bessere Durchlüftung :D )

Wenn ich den Schlüssel zum Tresor unter der Nachttischlampe, oder im billig-Tresörchen verstecke, habe ich eben nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, da jeder der einen Schraubenzieher dabei hat auch an die Waffen kommt.

Aber wie so oft, jeder hat seine eigene Sicht der Dinge, und solange nix passiert ist alles in Butter....

Gruß Farmer

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Ich hab mir heute bei Bauhaus den B-Würfel m410 für 110€ geholt. Dunkelgrau und mit Doppelbartschloss. Ein Zahlenschloss wäre zwar praktischer gewesen, aber dann hätte der gleiche Würfel 260€ gekostet, die anderen lagen dann gleich bei 500+.

Blöd, dass ich jetzt erst lese.

Ich habe die Kombination B-Würfel und A-Schrank mit Innenfach abgestoßen und mir einen B-Schrank (8 LW, Einstellhöhe 130cm) mit Zahlenschloß gekauft. Da hab ich einen Schrank und kann alles darin deponieren. Für die Mun kommt demnächst ein absperrbares unkaputtbares BW-Panzercase her. Und wenn damit wehrpflichtige Hanswursten damit Granaten rumschleppen, dann darf ich da auch meine Mun reintun. :ridiculous:

Und 260 EUR für nen B-Schrank mit Zahlenschloß ist ja ne Frechheit. Dann brauch man noch einen A-Schrank.

Außerdem soll die Verwahrung des Schlüssels demnächst wirklich bald geregelt werden.

Hab übrigens 400 EUR gelöhnt.

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Außerdem soll die Verwahrung des Schlüssels demnächst wirklich bald geregelt werden.

Und wo? In der kommenden VwV steht nichts drin. Ins Gesetz wird man das nicht reinschreiben (obwohl wohl einem on dit zufolge an einer Neufassung gebastelt wird)

Dass die AWaffV geänder werden soll, ist nicht bekannt.

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