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Artikel auf n-tv.de


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Hallo zusammen,

ich habe einen Artikel auf n-tv.de gelesen, welcher sich im letzten Absatz auf die Notwehrhandlung des Rentners (glaube ein Jäger) vom letzten Jahr bezieht und dies auf relativ ekelige Weise völlig falsch darstellt. Ich habe an n-tv geschrieben, wäre schön, wenn ihr dies ebenfalls tun könntest.

http://www.n-tv.de/ntvintern/kontakt/

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf diesen Artikel:

http://www.n-tv.de/panorama/Mann-toetet-Nachbarn-wegen-Laerm-article3502511.html

Im letzten Absatz beziehen Sie auf eine "ähnliche" Tat mit den Worten "Selbstjustiz" und "angeblich Notwehr".

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die oben gewählte Darstellung im letzten Absatz falsch ist und zusätzlich stark färbend auf den Sachverhalt der Notwehr eingeht. Der erwähnte Rentner wurde von einer größeren Gruppe von Jugendlichen gewaltsam in sein Haus gebracht und zur Herausgabe von Wertgegenständen gezwungen. Es stellte sich nach der Überfall heraus, dass der erschossene Jugendliche polizeilich bekannt ist und außerdem wurden in der Gegend bei einem ähnlichen Vorfall einige Wochen davor ein Überfallopfer durch den verwendeten Knebel getötet. Der von Ihnen erwähnte Rentner wurde noch nicht angeklagt, da Notwehr gegeben war. Sie sprechen zudem mit dem Begriff "Selbstjustiz" fälschlicherweise einen Tatbestand an, welcher nicht zutreffend ist.

Ich bitte Sie darum, den Artikel entsprechend zu korrigieren, am besten löschen Sie den letzten Absatz und sprechen dem gesetzestreuen Bürger bitte nicht das Recht auf Selbstverteidigung ab.

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Im letzten Absatz beziehen Sie auf eine "ähnliche" Tat mit den Worten "Selbstjustiz" und "angeblich Notwehr".

hi

genau genommen ist das was n-tv.de da schreibt verleumdung gegen den mann

zumindestens hier in AT waere das strafrechtlich klagbar mit erfolgsaussichten

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Hallo zusammen,

kam gerade als Antwort von der n-tv Redaktion. Ich bin begeistert! Funktioniert also:

Sehr geehrter Herr,

danke für Ihren Hinweis! In der Tat haben die beiden Sachverhalte nicht sehr viel miteinander gemein, wir haben den Absatz gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

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Leider stehts beim Spiegel noch genauso drin!

Hab auch grade mal gemeckert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Beitrag haben Sie im letzten Absatz folgendes geschrieben:

"Erst im Dezember 2010 hatte ein Rentner aus Niedersachsen mit Selbstjustiz gegen junge Männer bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der heute 77-Jährige war von Einbrechern in seinem Haus überfallen worden. Als die Alarmanlage anging, tötete er einen flüchtenden 16-Jährigen mit einem Schuss in den Rücken, angeblich in Notwehr."

Im Fall Sittensen handelte es sich um einen überaus brutalen bewaffneten Raubüberfall polizeibekannter Intensivtäter auf eine schwerbehinderten 77 jährigen!

Dieser hat in allerhöchster Not und aus Angst um sein Leben zur Waffe gegriffen - dazumal erst kurz vorher im Nachbarort ein Überfallopfer getötet wurde.

Diesen klaren Notwehrfall als Selbstjustiz abzustempeln ist eigendlich schon eine Frechheit, passt aber leider ganz gut zur allgemeinen Berichterstattung zu Notwehrfällen und/oder legalen Schusswaffen.

Etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Voreingenommenheit würde auch dem Spiegel gut zu Gesicht stehen!

Mit freundlichen Grüssen:XXX

Hoffe mal, das war nicht zu dick aufgetragen.... :huh:

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Und wo lassen sie denken, ähh, schreiben ? :)

Der Artikel ist von dpa/dapd und auch im Greenpeace-Magazin und Westdeutscher Zeitung erschienen.

sailfan

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Es kann ja gut sein, dass der Artikel (wie die große Masse der Artikel eben...) von der Presseagentur stammt

und "unreflektiert" von einer Vielzahl von Medien übernommen wurde.

Trotzdem war bzw. ist der Ansatz, hinsichtlich der objektiv falschen Berichterstattung bei einzelnen Medien vorstellig zu werden,

m.E. richtig. Was die Presseagentur versandt hat, das hat sie versandt, und ist bereits "in der Welt". Die einzelnen Medienhäuser

(siehe oben erfolgreicher Versuch bei n-tv) können es aber bei sich jeweils richtig stellen (wenn sie denn

an korrekter Berichterstattung inteterssiert sind).

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Im Fall Sittensen handelte es sich um einen überaus brutalen bewaffneten Raubüberfall polizeibekannter Intensivtäter auf eine schwerbehinderten 77 jährigen!

Dieser hat in allerhöchster Not und aus Angst um sein Leben zur Waffe gegriffen - dazumal erst kurz vorher im Nachbarort ein Überfallopfer getötet wurde.

Nehmen wir an es war Notwehr, ich hoffe es auch, aber wir wissen gar nichts und die Presse auch nicht.

Das kann im Nachhinein nur durch ein Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft geklärt werden-hoffentlich.

Und -polizeibekannter Intensivtäter- ist im Endeffekt auch nur eine Pressefloskel genauso wie "Waffennarr" :angry2:

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Nehmen wir an es war Notwehr, ich hoffe es auch, aber wir wissen gar nichts und die Presse auch nicht.

Das kann im Nachhinein nur durch ein Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft geklärt werden-hoffentlich.

Und -polizeibekannter Intensivtäter- ist im Endeffekt auch nur eine Pressefloskel genauso wie "Waffennarr" :angry2:

Sieht aber gar nicht so schlecht aus:

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Sieht aber gar nicht so schlecht aus:

Jupp, aber hier: "In dem aktuellen Prozess in Stade stehen vier Komplizen des Toten im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wegen schwerer räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor Gericht." liese sich noch etwas verbessern. Die Anklage wegen Mordes und Verschwörung fehlt nämlich noch.

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  • 2 Wochen später...
Hoffe mal, das war nicht zu dick aufgetragen.... :huh:

Nö, m.E. war's noch viel zu harmlos... aber trotzdem :icon14:

Ich spare mir lieber solche Anschreiben an die gleichgeschaltete Systemjournallie, bevor mir im rhetorischen

Eifer dann die Pferde durchgehen und die Äußerungen u.U. in den strafrechtlich relevanten Bereich abgleiten...

Aber zum Fall mit dem Rentner: Hat man den nicht mitttlerweile freigesprochen ? Oder werfe ich da jetzt etwas durcheinander ? :confused:

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Und -polizeibekannter Intensivtäter- ist im Endeffekt auch nur eine Pressefloskel genauso wie "Waffennarr" :angry2:

da täuschst Du dich aber gewaltig.

Der Begriff des "Intensivtäters" ist ein im strafverfolgungsbehördlichen Bereich durchaus offiziell verwendeter Terminus. Näheres hierzu kann man u.a. dem folgenden Werk entnehmen:

http://www.amazon.de/Das-Ende-Geduld-jugen...7600&sr=8-1

Kann ich nur jedem Bürger ans Herz legen...

Wobei mich nach Studie dieses Buches schwer gewundert hat, daß dieses noch ohne Probleme im "freiesten Rechtsstaat, den es je auf deutschen Boden gegeben hat" verfügbar ist.

Nach momentanem Zeitgeist, bzw. auf neudeutsch "mainstream" müßte dieses umgehend von der BPJM kassiert werden...

Zumindest habe ich es als wesentlich "härter" als das vielgescholtene und verteufelte Buch von Thilo Sarrazin empfunden.

Demgegenüber stellt der Begriff "Waffennarr" ausschließlich eine Ausscheidung des Kloakenjournalismus dar.

Polizeilichen Pressemeldungen habe ich eine derartige Verbalentgleisung bislang nicht entnehmen können.

"polizeibekannt" oder "bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.." dagegen ständig.

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