Zum Inhalt springen
IGNORED

Voreintrag & Erwerb


tecnolli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nabend,

der RSB hat mir neulich ein Bedürfnis zum Erwerb einer Pistole im Kaliber .22lfb bescheinigt, der Voreintrag steht bereits auf meiner WBK.

Bin ich jetzt verpflichtet, die Waffe nach den Regeln des RSB-Sporthandbuchs auszuwählen, oder darf die Waffe auch den Regeln des BDS entsprechen, in dem ich ebenfalls Mitglied bin?

Meine Frage bezieht sich vorrangig auf die Lauflänge. Wenn ich richtig informiert bin, dann sind beim RSB 4" Lauflänge als Minimum verlangt, beim BDS aber nur 3". Wenn ich da falsch liege, dann lasse ich mich gerne belehren.

Gruß,

tecnolli

Geschrieben

Wenn es eine Waffe sein soll, die nicht für die Disziplin beim RSB zugelassen ist, warum dann ein Bedürfnis vom RSB? Seltsam. Hättest halt beim BDS beantragt.

Du hast einen Antrag gestellt, eine Waffe kaufen zu dürfen für eine bestimmte Disziplin (wohl 2.40 des DSB), und dann kaufts du was anderes. Das ist nicht zulässig. Und nur weil es die Waffenbehörde meist nicht merkt, wird es nicht legaler.

Geschrieben
Das ist nicht zulässig.

Genau darum ging's ja bei meiner Frage. Ich war bloß neugierig, ob das irgendwo im WaffG-Dschungel definiert ist. Der Voreintrag in der WBK lautet "Pistole .22lfb", vom RSB steht da nix, daher die Frage.

Und um mal eine (besonders bei meiner Freundin) beliebte Fernsehwerbung zu zitieren: "Der kapitalistische Konsumapparat hat eine neue Bedrohung auf uns gerichtet!!!" In meinem Falle in Gestalt einer Beretta 87BB. Die ist aber leider 3mm zu kurz, Himmelarschundzwirn.

Es gibt einfach zu viele hübsche .22er.

Geschrieben

Du hast eine Waffe für eine bestimmte Disziplin beantragt, und genehmigt bekommen. Du hast also nur ein Bedürfnis für eine Waffe, die für diese Disziplin zugelassen ist. Und nicht für eine kürzere. Dass der Voreintrag nur "Pistole .22lfb" lautet, heißt nicht dass du dir irgendeine Pistole in dem Kaliber kaufen darfst. Beantrage beim BDS neu, für die Disziplin mit der kürzeren Waffe, und alles ist in Butter. Sonst bleibt alles mindestens Grauzone.

Ein weiteres Beispiel: Du darfst mit deinem Voreintrag nicht alles kaufen was "Pistole .22lfb." heißt. Keine Pistole unter 3 Zoll Lauflänge (in deinem Fall sogar nicht unter 4 Zoll), keine KK-Mini-Uzi von Walther. Kein extra langer Lauf (Regeln DSB, maximal 153mm), nicht zu kurz (unter 100mm), nicht zu schwer (max 1400g), Visierlinie nicht zu lang (max. 220mm),...

Deshalb: vorher nachschauen, was man beantragt. Lieber Vorsorge, als Nachsorge.

Mein Rat: hol dir vom BDS ein passendes Bedürfnis, alles andere ist Murks.

Geschrieben

Die Rechtsgrundlage ist klar:

WaffG, § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Geschrieben

Sowas liebe ich ja... wenn die Leute net weiterwissen, dann kommen sie mit Argumenten an. ;)

War nur Spaß, besten Dank für Deine Erklärung, Du hast mich überzeugt. Ich werde mich an 2.40 des DSB halten, die 5mm sind mir den Stress nicht wert.

Danke + Gruß

tecnolli

Geschrieben

So, Thema durch.

Mir lief gestern eine Colt Woodsman Match Target von 1965 über den Weg. Lauflänge 6", verdammt hübsch und völlig RSB-konform. Alles wird gut!

Geschrieben

Ich habe über ein DSB-Bedürfnis eine Glock 17 gekauft. Disziplin "Zentralfeuerpistole" oder so - keine Ahnung.

Jetzt schieße ich mit dieser Glock aber schon seit einem Jahr IPSC. An der DSB-Disziplin habe ich kein Interesse mehr.

----------------------> Ich bin ein elendiger krimineller!

Ich werde morgen früh meine Glock dem Büchsenmacher zum Kauf anbieten, die Waffe austragen lassen und mir über den BDS eine Bedürfnisbescheinigung für eine Glock 17 besorgen.

Dann muss ich mal schauen, wo ich günstig ne G17 herbekomme.

Oder - nee, viel besser:

Ich schieße einmal im Jahr fünf Schuss nach den DSB Richtlinien und besorge mir für IPSC einfach eine zusätzliche G17.

Gut, dass ich zusätzlich im BDMP bin. Die haben auch schöne Dienstpistolen-Disziplinen. Eventuell besorge ich mir dann ein Bedürfnis für eine dritte G17...

Geschrieben

Hallo

Halleluja, macht uns die Ministerialbürokratie mit ihren verkrusteten Strukturen nicht schon genug Ärger?

Muß jetzt die Eifersucht auch noch zwischen den Verbänden ausbrechen? Eine .22er Pistole ist eine .22er Pistole ist eine .22er Pistole.

Steven

Geschrieben
----------------------> Ich bin ein elendiger krimineller!
Ich kenne Dich nicht gut genug, um Dir zu widersprechen.
Gut, dass ich zusätzlich im BDMP bin. Die haben auch schöne Dienstpistolen-Disziplinen. Eventuell besorge ich mir dann ein Bedürfnis für eine dritte G17...
Wenn Du beim BDMP e.V. einen Bedürfnisantrag stellst, dann fordert der Verband von Dir die Auflistung aller bereits vorhandenen Waffen einschliesslich der Vorlage der Kopien aller WBKs. Wenn der zuständige Referent nun feststellt, dass Du bereits eine für die beantragte Disziplin geeignete Waffe besitzt, dann kannst Du Dir Deinen Bedürfnisantrag an die Klotür nageln.

Tja, das Leben ist eines der härtesten, aber es übt kolossal.

CM :)

Geschrieben
Ich habe über ein DSB-Bedürfnis eine Glock 17 gekauft. Disziplin "Zentralfeuerpistole" oder so - keine Ahnung.

Vielleicht denkst Du nochmal einen Moment über den Unterschied nach zwischen:

- Eine Waffe haben mit der man verschiedene Disziplinen in verschiedenen Verbänden schießen kann, weil sie ins Regelwerk passt,

im Gegensatz zu

- Eine Waffe beantragen und dann etwas kaufen was nicht zur beantragten Disziplin passt, weils dem Regelwerk widerspricht.

Eine .22er Pistole ist eine .22er Pistole ist eine .22er Pistole.

Nein - ist sie nicht. Weder rechtlich, noch technisch noch praktisch. Und das ist auch gut so. Sowohl rechtlich, als auch technisch als auch praktisch!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.