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IGNORED

Langwaffen-Munition im B-Schrank mit Kurzwaffe zusamme aufbwahren?


fragender

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Geschrieben

Hallo,

ist es nach heutigem Waffenrecht erlaubt, die Langwaffen-Munition im B-Schrank mit der Kurzwaffe zusammen zu lagern?

Die Munition passt ja nicht zur Kurzwaffe, nur zu den Langwaffen im A-Schrank.

Früher jedenfalls war dies erlaubt - wie sieht es heute aus?

Gruß

Geschrieben
Genauso wie "früher".

Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, daß das heute nichtmehr erlaubt sei - daß also auch die Langwaffenmunition extra gelagert werden muss und nicht mehr in den B-Schrank der Kurzwaffe darf.

Geschrieben

Lästig lang der Text.

Maßgebend ist diese Passage hier aus § 13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV:

"Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden."

Demnach ist eine Überkreuzverwahrung von Munition auch im A-Schrank zulässig. Praktisch z.B. dann, wenn jemand das Innenfach schon mit ein paar Kurzwaffen belegt hat und für diese viel Munition hat. Diese findet dann - sofern Sie nicht zu den Langwaffen passt - wunderbar im großen A-Teil des Tresores Platz.

Geschrieben
Demnach ist eine Überkreuzverwahrung von Munition auch im A-Schrank zulässig. Praktisch z.B. dann, wenn jemand das Innenfach schon mit ein paar Kurzwaffen belegt hat und für diese viel Munition hat. Diese findet dann - sofern Sie nicht zu den Langwaffen passt - wunderbar im großen A-Teil des Tresores Platz.

Kurzwaffen dürfen aber nicht in A-Schränken mit Blechinnenfach verwahrt werden, sondern nur in solchen mit B-Innenfach! Und da darf auch die KW-Mun zu den Kurzen ins Innenfach (Stichwort: "Jägerschrank")

MfG

LWB

Geschrieben
Dachte immer der Tresor, in dem der Schlüssel verwart wird, müsste mindestens die Sicherheitsstufe des darin liegenden Schlüssels haben.

Ist dein grün kaputt?? Oder hast du Hosentaschen, die A oder B klassifiziert sind?

Geschrieben
Dachte immer der Tresor, in dem der Schlüssel verwart wird, müsste mindestens die Sicherheitsstufe des darin liegenden Schlüssels haben.

Mal rein hypothetisch....Wo würdest Du denn dann den Schlüssel des Tresores hinstecken, in dem der Schlüssel des Waffentresors ist?

Das könnte eine unendliche Geschichte werden.

Geschrieben
Mal rein hypothetisch....Wo würdest Du denn dann den Schlüssel des Tresores hinstecken, in dem der Schlüssel des Waffentresors ist?

Das könnte eine unendliche Geschichte werden.

Im B-Wuerfel mit elektr. Zahlenschloss natuerlich, die einzig wirkliche Moeglichkeit.

Michael (Zeugwart BY)

Geschrieben

In JEDES Innenfach darf Munition. Auch ein verschließbarer Massivholzschrank kann als gleichwertig hierfür angesehen werden. Meines Erachtens sind die in der Regel sogar sicherer als der minimal geforderte Spind (Stahlblechschrank mit Schwenk- oder Stangenriegelschloss).

Nur für Kurzwaffen ist (meines Erachtens übertrieben, da durch Innenfächer generell zusätzliche Widerstände bestehen) auch im Innenfach B Vorschrift, wobei es natürlich nach § 13 Abs. 8 AWaffV in Härtefallen auch Ausnahmemöglichkeiten gibt.

Geschrieben
Dachte immer der Tresor, in dem der Schlüssel verwart wird, müsste mindestens die Sicherheitsstufe des darin liegenden Schlüssels haben.
Im B-Wuerfel mit elektr. Zahlenschloss natuerlich, die einzig wirkliche Moeglichkeit.

Die einzige Vorschrift ist die sichere Verwahrung. Es bedarf keines zertifzierten Schrankes und schon gar keine Abhängigkeit zum Waffenaufbewahrungsbehältnis. Das ist mal wieder so eine sich hartnäckig haltende WO-Legende.

greetz

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