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IGNORED

Was hat Beruf und Familienstand mit Waffen zu tun?


Hägar

Empfohlene Beiträge

Jedesmal wenn ich eine Waffe an- oder abmelde oder sonstige Anträge bei der Waffenbehörde stelle, muß ich im Formular Beruf und Familienstand angeben.

Was hat das mit dem Waffenrecht zu tun, ob ich ledig, verheiratet oder geschieden bin? Welchen Einfluß hätte die Berufsbezeichnung? Wenn ich nicht gerade Bankräuber oder Terrorist angebe?

Überprüfen die das überhaupt? Merken die das, wenn ich beim nächsten Mal "Hebamme" oder "Erzbischof" als Beruf hinschreibe?

Fragen über Fragen ...

Gruß Hägar - weder katholisch noch Geburtshelfer

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Als Bankräuber oder Terrorist benötigst Du die Waffen zur Berufsausübung!

Wahrscheinlich hättest Du weniger Probleme mit den Bedürfnissen: wie z.B. Jäger :-)

Im Aufnahmeformular "Schützenverein" gibts auch den Passus "Beruf"...

Da vielleicht, wegen dem "Königwerden", damit man alles bezahlen kann :-)

oder soooo...kriegerlein

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Wurde hier in letzter Zeit öfters diskutiert.

Das kommt noch aus alten Meldezeiten zur Differenzierbarkeit von Personen ist wegen der heutigen technischen Möglichkeiten schon lange überholt. Da Anlage 16 zur alten VwV aber immer noch in Kraft ist, kann die Waffenbehörde nach wie vor danach verfahren.

Wer die Angaben einfach freilässt, dürfte im Regelfall aber keine Rückfragen mehr erhalten. Wenn die Behörde darauf besteht, würde ich nach dem Sinn und Zweck fragen bzw. wofür das benötigt wird.

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Das kommt noch aus alten Meldezeiten zur Differenzierbarkeit von Personen ist wegen der heutigen technischen Möglichkeiten schon lange überholt. Da Anlage 16 zur alten VwV aber immer noch in Kraft ist, kann die Waffenbehörde nach wie vor danach verfahren.

Danke, das war eine klare Auskunft!

Gruß Hägar

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Jedesmal wenn ich eine Waffe an- oder abmelde oder sonstige Anträge bei der Waffenbehörde stelle, muß ich im Formular Beruf und Familienstand angeben.

Was hat das mit dem Waffenrecht zu tun, ob ich ledig, verheiratet oder geschieden bin? Welchen Einfluß hätte die Berufsbezeichnung? Wenn ich nicht gerade Bankräuber oder Terrorist angebe?

...

Selbst als ich mal ALS GESCHÄDIGTER eine Anzeige wg. Sachbeschädigung im Bereich meines Grundstückes (was ja eineindeitig sein sollte) bei der Polizei aufgegeben hatte, wurde ich nach Beruf, Familienstand und so Zeugs befragt.

M.E. extrem daneben ...

Grüße

Iggy

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Das kommt noch aus alten Meldezeiten zur Differenzierbarkeit von Personen ist wegen der heutigen technischen Möglichkeiten schon lange überholt. Da Anlage 16 zur alten VwV aber immer noch in Kraft ist, kann die Waffenbehörde nach wie vor danach verfahren.

Sobald wir einen Chip unter die Haut bekommen, fällt dies alles sowieso weg!

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

:ridiculous:

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

:021:

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

Ich habe es zwar erst nachschlagen müssen aber GENIAL !!!

Vielleicht sollte man dazu aufrufen das jeder der bei der Waffenbehörde dieses Feld ausfüllen soll ,als kleiner ziviler Ungehorsam, in Zukunft Anthropophage einträgt. :ridiculous:

Für die öffentliche Meinung stehen wir sowieso auf der gleichen gesellschaftlichen Stufe.

MfG Bratensaft

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

:ridiculous:

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Da ist meine SB eine von der ganz netten Sorte; ich gebe ihr meine "Rote", sie gibt

mir den Zahlschein und ich gehe zur Kasse, zahle meine 12 Euro für den Eintrag und

dann noch ein Autogramm unter den inzwischen fertigen Vorgang (kein Ausfüllen

und nix). Dauer zehn Minuten und etwas nette Konversation. Fettich! :)

Als ich damals das Gutachten für die "Rote" abgegeben habe und fragte welchen

Vordruck ich noch ausfüllen soll hieß es nur "nicht nötig, ich sehe ja was Sie wollen".

"Mein Amt"? Nett, immer freundlich und hilfsbereit. So möchte man / frau überall be-

handelt werden!

Grüße, Frank

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Ich habe es zwar erst nachschlagen müssen aber GENIAL !!!

Vielleicht sollte man dazu aufrufen das jeder der bei der Waffenbehörde dieses Feld ausfüllen soll ,als kleiner ziviler Ungehorsam, in Zukunft Anthropophage einträgt. :ridiculous:

Für die öffentliche Meinung stehen wir sowieso auf der gleichen gesellschaftlichen Stufe.

MfG Bratensaft

:ridiculous:BRÜLL :rotfl2:

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Als Bankräuber oder Terrorist benötigst Du die Waffen zur Berufsausübung!

Wahrscheinlich hättest Du weniger Probleme mit den Bedürfnissen: wie z.B. Jäger :-)

Vielleicht sollte man dazu aufrufen das jeder der bei der Waffenbehörde dieses Feld ausfüllen soll ,als kleiner ziviler Ungehorsam, in Zukunft Anthropophage einträgt. :ridiculous:

Für die öffentliche Meinung stehen wir sowieso auf der gleichen gesellschaftlichen Stufe.

:ridiculous::ridiculous::ridiculous:

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Wurde hier in letzter Zeit öfters diskutiert.

Das kommt noch aus alten Meldezeiten zur Differenzierbarkeit von Personen ist wegen der heutigen technischen Möglichkeiten schon lange überholt. Da Anlage 16 zur alten VwV aber immer noch in Kraft ist, kann die Waffenbehörde nach wie vor danach verfahren.

Wer die Angaben einfach freilässt, dürfte im Regelfall aber keine Rückfragen mehr erhalten. Wenn die Behörde darauf besteht, würde ich nach dem Sinn und Zweck fragen bzw. wofür das benötigt wird.

Sollte dennoch zu Rückfragen bezüglich weiterer Personen als der des Antragstellers geben, erfordert dies die Einholung einer schriftliche Einwilligung des Betreffenden durch die Behörde gem. Bundesdatenschutzgesetz. Des Weiteren ist der Betroffene durch die zuständige Stelle zu informieren. Die Speicherung von Daten ohne Einwilligung des Betreffenden stellt einen Verstoß dar. ebenfalls bedarf es der Erforderlichkeit der Daten. Aus meiner Sicht, sind diese geforderten Angaben fragwürdig.

Familienstand

Vor- und Familienname (Geburts-)name des Ehegatten

erlernter Beruf des Antragstellers

derzeit ausgeübter Beruf

greetz

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Ich hatte mal vor langer Zeit Aerger mit der Telekom gehabt , die als Berufsbezeichnung "Import - Export " fuer meinen Telefonbucheintrag nicht so ohne weiteres akzeptieren wollte. Nach langem hin und her habe ich dann "Anthropophage " ins Formular geschrieben - und damit stand ich dann jahrelang im Telefonbuch.

Nenn Dich doch einfach HANNIBAL!

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Das ist nicht schlecht.

Wenn einer fragt, was ein Anthropophage ist, kann man ja sagen, dass das was ähnliches ist wie ein Anthopologe.

Und man hat nicht mal gelogen.

Armin Meiwes wird im Knast ja auch scheinbar in Ruhe gelassen.

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...ebenfalls bedarf es der Erforderlichkeit der Daten.

Genau. Letztendlich hat die Waffenbehörde im Verrwaltungsverfahren den sogenannten Untersuchungsgrundsatz nach § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz zu beachten. Dort steht geschrieben:

"(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält."

Was übrigens auch oft rechtswidrig abgefragt wird sind Angaben des Antragstellers zu seiner persönlichen Eignung. Er muss sich im Verfahren nicht selbst belasten. Bei entsprechenden Bedenken (z.B. Bekanntwerden einer Behinderung, Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, Eigen- oder Fremdgefährdung) ist es Aufgabe der Genehmigungsbehörde, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und ggf. dem Betroffenen die Vorlage ein amts- oder fachärztliches Gutachtens aufzugeben.

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Bekanntwerden einer Behinderung

Sehr interessant sowas nennt man wohl auch Diskriminierung!

Wenn meine linke Hand ab ist kann ich ja noch mit der rechten schießen!

Oder stuft man "Behinderte" bereits als Sicherheitsrisiko ein?

Diese Sesselpupser sollten mal in sich gehen und mal nachdenken wie schnell sie selbst durch einen Unfall beispielsweise

"behindert" werden können, gehts noch fühle mich gleich an die dunklen Jahre zwischen 33-45 erinnert als man alles

"nicht normale" "ausmerzen" wollte. :peinlich:

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Moment mal. Nicht jeder Grad einer Behinderung führt natürlich dazu, dass die persönliche Eignung nicht (mehr) gegeben ist.

Es bedarf jedoch stets einer Prüfung im Einzelfall, die bei begründeten Bedenken der Waffenbehörde auch gemäß § 6 Abs. 2 WaffG die Vorlage einer amts- oder fachärztlichen Bescheinigung auslöst.

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