Zum Inhalt springen
IGNORED

mal wieder Kurzwaffen Lagerung


low-ready

Empfohlene Beiträge

Bei mir stehen demnächst KW 3 und 4 an. Habe jetzt 2 KW und 1 WS dafür.

Wie sieht es da mit der Lagerung aus? Zählt das Wechselsystem als Kurzwaffe?

Wenn ja müsste ich ja ab "5 KW" oder ebend 4 KW mit WS den ollen B-Würfel in der Wand verankern?

Oder sind es ebend nur 4 Kurzwaffen und 1WS und ich muss ihn nicht verankern.

Bitte jetzt nicht über Sinn und Unsinn von Verankerungen diskutieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.) Es heißt ab Lagerung von mehr als 5 KW, also erst ab 6++ brauchst du Verankerung / anderen Schrank

2.) Ich meine, gelesen zu haben, dass viele SB ein WS als Waffe ansehen (weil ja "der Schusswaffe gleichgestellt"), also 4 KW + 2 WS = 200kg+ oder Verankerung.

In deinem Fall reicht dein Würfel wohl (noch).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2.) Ich meine, gelesen zu haben, dass viele SB ein WS als Waffe ansehen (weil ja "der Schusswaffe gleichgestellt"),

also 4 KW + 2 WS = 200kg+ oder Verankerung.

Wenn dieser Unsinn mit der Anrechnung von WS bei den Behörden "Schule" macht, dann können sich

so einige Waffenbesitzerfür für diese WaffenTEILE zusätzliche Tresore anschaffen - oder es wird

wegen dieser Nonsens-Auslegung die Beanstandungs-Quote hochgetrieben.

Vielleicht ist Letzeres ja gewollt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... 2.) Ich meine, gelesen zu haben, dass viele SB ein WS als Waffe ansehen (weil ja "der Schusswaffe gleichgestellt"), also 4 KW + 2 WS = 200kg+ oder Verankerung....

Laut meinen Infos kann ich mir aber ne Großkalibrige Waffe mit nem zusätzlichen Wechselsystem für KK als eine Waffe in die WBK eintragen lassen. Es würde dann nur das größere Kaliber eingetragen und ich könnte noch ne Weitere eintragen lassen.

Im Grunde hätte ich bereits mit dem Wechselsystem (sollte es denn als Waffe angesehen werden) das Limit von zwei KW erreicht. Ist aber wohl nicht so. :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das ... der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen ... aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Mit 4 KW und einem WS bist Du mit Deinem B-Würfel auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich find's ja auch Unsinn, liegt nur leider nicht in meiner Hand

Ich bleibe dabei, die Auslegung ist völliger Unsinn, der so auch nicht in der Intention des Gesetzgebers lag.

Die formale "Gleichstellung" von Wechselläufen und Wechselsystemen bewirkt in Bezug auf die Aufbewahrung

zweifellos, dass eine Lagerung in zertifiziertem Behältnis analog zur ganzen Waffe erfolgen muss. Unbestritten.

Im Gesetz ist in Bezug auf die Höchstlagermenge jedoch explizit von "Kurzwaffen" und "Langwaffen" die Rede.

Und ein Lauf/Schlitten wird noch lange nicht zur "Kurzwaffe".

Hoffen wir, dass die VwV auch da endlich Klarheit bringt und jegliche abstruse Auslegung beendet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab nämlich als "junger Hüpfer" keine Bohrmaschine...

Lieber junger Freund, nimm' bitte den Rat eines "alten Hasen" an und leih' Dir von einem schützenkollegen mittleren bis älteren Baujahres eine Bohrmaschine, Kauf Dir für 10€ anständige schrauben und Dübel und tacker' Deinen Würfel an die Wand... Auch wenn Du nach dem Gesetz noch nicht dazu verpflichtet bist.

Etwaige Bösewichter nehmen mit Vorliebe unverankerte kleintresore mit und öffnen die dann in aller Seelenruhe in einer Werkstatt oder auf der grünen Wiese, und nachher ist das Gejaule von wegen abhanden gekommener Waffen wieder groß.

Auch wenn es nicht zwingend im Gesetz steht ist die Verankerung des Tresors für mich und alle meine bekannten eine Selbstverständlichkeit...

Nur mal so von alt zu jung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn es nicht zwingend im Gesetz steht ist die Verankerung des Tresors für mich und alle meine bekannten eine Selbstverständlichkeit...

Klingt einfach, ist es aber nicht immer. Ich wohne z.B. in einer Dachgeschosswohnung und die besteht fast nur aus Gipskarton. Und im Wohnzimmer (Giebelwand) möchte ich das Ding ungern stehen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klingt einfach, ist es aber nicht immer. Ich wohne z.B. in einer Dachgeschosswohnung und die besteht fast nur aus Gipskarton. Und im Wohnzimmer (Giebelwand) möchte ich das Ding ungern stehen haben.
Dann verankerst Du das Ding am Boden, irgendwo drauf mit einer Festigkeit oberhalb von Presspappe wird das DG ja gegründet sein...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann verankerst Du das Ding am Boden, irgendwo drauf mit einer Festigkeit oberhalb von Presspappe wird das DG ja gegründet sein...

Hallo,

Super Vorschlag,

er hat dem Gesetz genüge getan, was will man mehr.

Ausserdem muß ersteinmal geschaut werden ob überhaupt Löcher schon da sind, wenn nicht Bech gehabt, dann ist nämlich nichts mit verankern.

Dann muss er beim Boden ersteinmal schauen welches Heizsystem er hat, nicht das Er die Fußbodenheizung anbohrt, und, und, und.

Als Vermieter würde ich mich schon aufführen, wenn Jemand Löcher in meinen Fußboden bohrt.

Gruß

voyager

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hanseat hat im Prinzip schon recht, auch wenn man als Mieter mit solchen Dingen gerne zurückhaltend ist. Jedes Loch mehr muss beim Auszug auch wieder geschlossen werden.

Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten abseits einer Verankerung, den leicht tragbaren B-Würfel zu sichern, z.B. in einem stets verschlossenen separaten Raum (Gäste-WC ? :D ).

Der Unfug mit der WL/WS-Einstufung als eigene Waffe sollte in der Tat in der VwV klargestellt werden. Diese Dinger sind wie Verschlüsse nur wesentliche Teile einer Waffe. Mehr nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es würde dann nur das größere Kaliber eingetragen und ich könnte noch ne Weitere eintragen lassen.

Vorsicht!

Es werden Waffe und Wechselsystem eingetragen. Wenn du für eine Waffe ein gleich- oder kleinerkalibriges Wechselsystem erwirbst (als Erlaubnisinhaber für die Grundwaffe erlaubnisfrei), musst du dieses ebenfalls binnen zwei Wochen eintragen lassen. Für den Erwerb ist lediglich keine gesonderte Erwerbserlaubnis (Voreintrag mit Bedürfnis usw.) erforderlich.

In einem Sachkundebuch habe ich mal gelesen, dass Wechselsysteme (bzw. wesentliche Teile im Allgemeinen) in Bezug auf die Aufbewahrung so lange nicht als eigenständige Waffe betrachtet werden, bis alle erforderlichen Teile für eine komplette Waffe im gleichen Tresor lagern. Das war aber eher eine Einschätzung des Autors, vermute ich.

Einerseits macht der Ansatz Sinn, sonst könnte man die Limits dadurch umgehen, die Waffen einfach zerlegt aufzubewahren (von Platzproblemen mal abgesehen). Andererseits sollten einzelne wesentliche Teile nun wirklich keine eigenständige Waffe darstellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Keller vielleicht?

Also das steht bei mir nicht zur Diskussion. Der Keller ist nass und außerdem hat jeder im Haus Zugang zum Keller. Die Sache mit der Verankerung im Boden wäre eventuell etwas, aber wie hier schon geschrieben, muss man ja auch nicht unnötig über das Gesetz hinaus und alles noch sicherer als sicher machen. Bei mir bleibt der Waffenschrank ruhigen Gewissens so stehen. Hätte ich die Möglichkeit, würde ich den aber auch an der Wand befestigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe einen Tresor der speziell gegen Feuer ausgelegt ist, dieser hier :

http://www.burg-waechter.de/live_website/h...-698ebt.de.html

FP 4 Feuerschutztresor Ausführung E

Hat das E hier eine andere Bedeutung.... ?

Gerne möchte ich meine KW lagern, weiß aber nicht ob das rechtens ist da er ja als "Feuerschutztresor" beschrieben ist.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerne möchte ich meine KW lagern, weiß aber nicht ob das rechtens ist da er ja als "Feuerschutztresor" beschrieben ist.

Gut, dass Du vorher fragst: Der Tresor hat keine für Waffenaufbewahrung geeignete Klassifizierung. Du kannst darin höchstens Munition gesetzeskonform lagern.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es dich nicht stört einen Schlüssel rumzutragen, dann warte bis beim Praktiker wieder 20%-auf-Alles-Aktion ist. Da haben zwei Kollegen letztes Jahr einen B-Würfel für 109 Euro gekauft.

Die Dinger sind von Burgwächter und auch mit Elektroschloss zu bekommen. Weiss aber nicht, was die kosten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.