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IGNORED

mal wieder Kurzwaffen Lagerung


low-ready

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Mutter, dein Tresor da hat aber kein Innenfach ! Das hätte ich schon gerne.

Darf ich Munition im Keller in einem Tresor lagern? Der Keller ist doppelt verschlossen und hat KEINE Holzverschläge !

Dann würde ich meinen jetzigen Tresor nach unten bringen, 2 Tresore und die Freundin flippt total aus :)

Gruß

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Für die Mun hast du doch deinen Feuertresor ;) Gegen die Munlagerung im Keller spricht eigentlich nix. Der Keller sollte ordentlich gesichert sein und ich würde die Munkiste dort fest verankern.

Ein B-Würfel mit Innenfach ist schnell zu klein. Man unterschätzt seinen Munitionsbedarf schnell. In so nem kleinen Fach ist kaum Platz ;)

greetz

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Für die Mun hast du doch deinen Feuertresor ;) Gegen die Munlagerung im Keller spricht eigentlich nix. Der Keller sollte ordentlich gesichert sein und ich würde die Munkiste dort fest verankern.

Ein B-Würfel mit Innenfach ist schnell zu klein. Man unterschätzt seinen Munitionsbedarf schnell. In so nem kleinen Fach ist kaum Platz ;)

greetz

hast auch wieder Recht, Z.Zt. lagern im Verein 2000 Schuß .22 , wiegt einiges :-)

Gruß

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich habe mal etwas gesucht und habe bei W+H einen Intressanten Link gefunden.

Aber Schaut selbst für Bayern.

http://www.bssb-ofr.de/Muell/Waffeng/Vollz...ewahrung_IM.PDF

Siehe Punkt 1.12:

"1.12 Da wesentliche Teile von Schusswaffen waffenrechtlich wie Schusswaffen zu

behandeln sind, sind Wechselsysteme oder Wechsel- oder Austauschläufe

bei der Berechnung der Höchstzahlen der Aufbewahrung in Sicherheitsbe-

hältnissen grundsätzlich zu berücksichtigen."

So, nun könnt Ihr weiter draüber diskutieren, leider ist das so.

Gruß

voyager

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Ausgerechnet in bzw. für Bayern überrascht mich diese Auslegung (die an sich keinen Sinn macht, außer,

die Konjunktur bei den Waffenschrankherstellern zu fördern; halb leere Schränke, die schon mit wenigen

KW plus ihren Wechselläufchen rechtlich "voll" sind...).

Bayern hat ansonsten nämlich einigen gesunden Menschenverstand bei der WaffG-Auslegung bewiesen.

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In dem großen B-Schrank von über 200 kg Gewicht (oder entsprechendem Abrissgewicht bei Verankerung)

darfst du dann z.B. 2 Revolver mit je einer Wechseltrommel sowie 3 Selbstladepistolen mit jeweils einem Wechselsystem

lagern. Also ganze 5 Kurzwaffen und ein paar Teile, die in einem kleinen "Eck" des Schranks Platz hätten...

rechtlich ist er aber "voll".

Darüber mag man "glücklich" sein... Ich finde die Wechsel-Teil-Anrechnung eher grotesk.

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@ smallgroup

genial, größer ist besser :ridiculous:

Problem ist nur "die Frau" , wenn ich einen Waffenschrank größer einem Ankleideschrank ins Haus stelle......

Ich lasse mir zwar nix sagen (bei meinen Hobby´s) aber das ist keine gute Idee :rolleyes:

Da ich erst mit meiner 1/2 KW starte denke ich es reicht ein "normaler" Waffenschrank erstmal aus (für mich).

Gruß

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