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IGNORED

Schlimmes Urteil gegen Sportschützen


2nd_Amendment

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Geschrieben

Also ich bin mir nicht sicher, ob man von "Schwarzen Schafen" reden kann/soll wenn einer nicht jedes Jahr Schießnachweise abliefern kann.

Für andere Sportarten muss ich doch auch nicht immer wieder Nachweise erbringen, dass ich noch aktiv bin.

Ein schwachsinniges und nutzloses Gesetz zu akzeptieren und es vielleicht mehr als zu erfüllen hilft auch nicht. Die neue "Verbesserung" des Gesetzes wird dann weiter die Daumenschrauben anziehen.

Aus 18 Mal Nachweis pro Jahr wird dann vielleicht eine zu erreichende Ringzahl bei Rundenwettkämpfen oder einfach: Wer die DM nicht erreicht verliert seine WBKs. Wäre doch auch toll, oder - fastshooting?

Was würdest du DANN machen?

Wer es noch nicht begriffen hat: Wir müssen mehr als kämpfen....

EDIT: Ich möchte noch unsere neuen Mitglieder "fastshooting" und "sigman" bei WO begrüßen. Willkommen.

Geschrieben

Der Großteil der Diskussion erübrigt sich, wenn man sich das Urteil nebst Begründung einmal durchliest. Auch die Auslegung des Begriffs "regelmäßig" ist für alle "stehtnichtimgesetz" Anhänger mit amtlicher Begründung aufgeführt.

greetz

Geschrieben

Danke für den Willkommensgruß SieGer,

Ich für meinen Teil finde die Bedürfnisregelung auch bekloppt und sie gehört abgeschafft oder zumindest abgeändert.

Das die Verbände in einem Anfall vorauseilenden Gehorsams eine nicht gültige Verwaltungsvorschrift, oder einen Teil davon zumindest, in ihre Sportordnungen aufnehmen ist mehr wie bescheuert aber im Moment nicht zu ändern.

Manche Verbände, oder Landenverbände beharren sogar darauf, dass für eine Bedürfnisbescheinigung das verbandseigene Schießbuch vorgelegt werden muß und strikt nach der Sportordnung des Verbandes zu trainieren ist. Ist schon ein wenig schwierig, wenn man nur auf Ständen des DSB trainieren kann, aber Mitglied im BDMP oder BDS ist.

Wie ich in meinem vorherigen Posting erwähnte, kenne ich genügend Schützen, die sich die Zeit nicht nehmen wollen. Es geht nicht mal ums können, sondern tatsächlich um das wollen und da sind diejenigen, die uns das Leben letztlich schwer machen.

Ich gehöre zu dieser Gruppe, habe mich aber gelöst und beschreite meinen eigenen weg, der mich zu einem regelmäßigen Training und zu mehrerenn Wettkämpfen bringt.

Ich sehe den Schießsport nun auch aus ganz anderen Augen und Gesichtspunkten.

Ich bin aber auch strikt dagegen, wenn jemand aus gesundheitlichen, beruflichen oder familliären Gründen eine Auszeit nehmen muß oder will, dass man hier das Bedürfnis aussetzen und fünfe gerade sein lassen sollte.

Aber das ist weder vom Gesetzgeber, noch von den Verbänden so gewünscht.

Auch habe ich mehr und mehr den Eindruck gewonnen, dass unseren Verbände die jetzige Situation im Waffenrecht nicht ungelegen kommt. Da gerade der größte so die Möglichkeit bekommt, die kleinen GK Verbände auszustechen.

Geschrieben
Das die Verbände in einem Anfall vorauseilenden Gehorsams eine nicht gültige Verwaltungsvorschrift, oder einen Teil davon zumindest, in ihre Sportordnungen aufnehmen ist mehr wie bescheuert aber im Moment nicht zu ändern.

Diese Behauptung ist in vielen Punkten nicht richtig.

greetz

Geschrieben
Es gibt viel zu viele Waffenbesitzer, die ihre Waffen des Haben wollens wegen haben.

Na und? Wer es sich leisten kann soll sich den Keller vollstellen.

Wen stört es denn?

Wer sich nicht dazu in der Lage fühlt, seinen Sport so auszuüben, dass er die gestzlichen Rahmenbedimgungen erfüllt, sorry, dem geschieht es nicht anders.

Richtig so.

Wer nicht 100% nach SpO schießt, wer nicht jeden Monat mindestens einmal intensiv trainiert oder wer nicht alle seine Waffen benutzt > alles wegnehmen.

Btw: wofür trainieren wir eigentlich alle?

Für Wettkämpfe kann es ja nicht sein, die würden die Menschenmassen gar nicht bewältigen können.

Es gibt einfach zuviele schwarze Schafe unter den Waffenbesitzern, die es denjenigen, die sich an die Gesetze und die Vorgaben halten, alles versauen.

Und auch für Dich nocheinmal zum Mitdenken:

der Mann und viele andere passive Waffenbesitzer haben nichts falsch gemacht. Wo stehen Deine 12/18x im GESETZ?

Schön für Dich das Du so oft schießen gehst. Aber wo steht es?

Aber auch Du wirst eines Tages feststellen das Dein Verein/Verband schließen wird weil die passiven Mitglieder fehlen.

Dann kannst Du mit den anderen Gesetzestreuen zusammen weinen weil die böse Behörde Eure WBK mangels geeigneter Schießstätte einzieht.

Vorschlag:

Druckt das Urteil doch aus und hängt es im Verein aus und sendet es an alle Mitglieder.

Vielleicht wachen die dann auf und schießen wieder.

Obwohl: das sind ja gar keine richtigen Sportschützen und vielleicht gar nicht erwünscht.

Andere Vorschlag: meldet doch Eurer Behörde wer bei Euch alles inaktiv ist. Gibt vielleicht ein Sternchen in der Akte...

Geschrieben

Bei einigem, was ich hier so lese, kommt mir ein abgewandelts Zitat aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts in den Sinn: "Wer bei mir Sportschütze ist, bestimme ICH!"...

Geschrieben

Hallo Mopper,

voll Deiner Meinung - aber hier scheinen einige das nicht verstehen zu wollen.

Warum ist nur in den Hirnen der Schützen festzementiert, nur der ist ein Waffenbesitzer der mit allen immer schießen geht. Kann er mal nicht, warum auch immer - enteignen! Es passiert doch mal objektiv gesehen, absolut sehr wenig bis nichts. Die wenigen Fälle aber werden immer hochgebauscht - jetzt wieder Genthin und anstatt die richtigen Schlüsse draus zu ziehen, geht das Gefassel vom Verschärfen wieder v. IM H. los. Keiner käme auf den Gedanken unsere Nachweislast von anderen Sportlern zu verlangen, aber im Schießsport ist das die normalste Sache der Welt und wird auch unterstützt.

Geschrieben
Diese Behauptung ist in vielen Punkten nicht richtig.

greetz

Dann zeig mir bitte das Gesetz in dem klar und deutlich steht, dass ein Sportschütze mindesten 12mal im Jahr regelmäßig oder 18 mal im Jahr unregelmäßig trainieren muß.

Das Waffenrecht kennt nur den Begriff "regelmäßig" und dieser Begriff ist von der Deffinition her nicht mit einer Zahl hinterlegt.

Eine Verwaltungsvorschrift, die nie verabschiedet wurde, zähl in meinen Augen nicht wirklich.

Es sind ide Verbände, die dem Begriff "Regelmäßig" schlußendlich eine Zahl gegeben haben.

Und das wurde in vorauseilendem Gehorsam gemacht, in der Erwartung, dass die Verwaltungsvorschrift gültigekit Erlangt.

Und da die Verbände diese Zahl nicht aus ihren Beführwortungsregularien entfernen werden, ist es nicht zu ändern.

@ mopper,

mich stört das nicht im geringsten. Mir ist es ziemlich egal.

Nur dann, wenn es zu einem Problem für uns wird, dann ist es mir nicht mehr egal.

Die Frage dabei ist aber immer, wer es zu einem Problem von uns macht.

Unsere Gegner oder wir selbst. Ich sage: Es sind beide!

Geschrieben
Und trotzdem müssen wir akzeptieren, dass eine Große Anzahl der Bevölkerung Angst vor uns und unseren Waffen hat.

Diese meinen eben, jede Waffe weniger, ist ein Sicherheitspunkt mehr.

DAS liegt doch wahrscheinlich nur daran, dass VIELE zwar LWBs kennen aber NICHT WISSEN dass sie einen LWB vor sich haben.

Geschrieben

Ein Urteil mit fadem Beigeschmack...mir kommt dazu nur in den Sinn.

- Jäger ohne gelösten JS...

- Jäger mit gelöstem JS aber ohne jeglich Jagdausübung

@Mutter

Stimmt....also ne Pause ist auch erlaubt...aber nicht ewig lange...

Geschrieben
Der Großteil der Diskussion erübrigt sich, wenn man sich das Urteil nebst Begründung einmal durchliest. Auch die Auslegung des Begriffs "regelmäßig" ist für alle "stehtnichtimgesetz" Anhänger mit amtlicher Begründung aufgeführt.

In der Begründung steht:

Zitat: "Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht"

Zitat Ende

Wie wird denn das fettgedruckte ausgelegt?

Als Laie lese ich daraus: mit jeder Waffe für die ich ein Bedürfnis benötige muss ich das Bedürfnis nachweisen.

Heisst: habe ich 5 KW muss ich mit den 5 KW je 12/18x schießen gehen.

Sagt mir das ich mir irre.

Das würdd bedeuten das man gefühlte 50% der Waffen in Deutschland verschrotten kann.

Selbst bei mir wäre eine über, da ich mich von der Disziplin abgewandt habe.

Geschrieben
Und trotzdem müssen wir akzeptieren, dass eine Große Anzahl der Bevölkerung Angst vor uns und unseren Waffen hat.

Diese meinen eben, jede Waffe weniger, ist ein Sicherheitspunkt mehr.

Das muß man keinesfalls akzeptieren!

Diesen Leuten würde ich mal diese Statistik zeigen: Tot. Töter. Am totesten.

Geschrieben

Wieso akzeptiert ihr diese Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme eigentlich klaglos? Natürlich könnt ihr sie nicht einfach ignorieren, aber hier verteidigen einige diesen Schwachsinn ja auch noch aktiv. Nicht alles was die da "oben" beschließen muß man ohne zu murren mitmachen. Es gibt etwas, das man in D leider recht lange suchen muß: Nennt sich Ziviler Ungehorsam. Siehe E10 - da funktioniert's ja auch.

Darf man heute nichts mehr aus Spaß heraus machen? Darf man ein Hobby nicht einfach ausüben ohne dass dies gleich zur Pflicht oder zur Semiprofessionalität ausartet?

Was würdet ihr denn machen, wenn die Verrückten in Berlin Euch vorschreiben ihr dürft nur noch Radfahren, Tischtennis oder Fußball spielen, wenn ihr einem Verein beitretet,mind. 18x pro Jahre trainiert und Euch jedesmal in eine Spielerkladde eintragt? Den dritten Fußball gibts nur wenn Wettkämpfe auf Bezirksliga nachgewiesen werden, und der dritte Tischtennisball innerhalb von einem Jahr is' nicht drin weil 2/6.

Müssen wir Deutsche alles bis zum Exzess professionalisieren, darf man nicht Dinge einfach dann tun wenn man will? Muß man ein Hobby ohne Pause jahrein-, jahraus ausüben, darf ich nicht vielleicht in dem einen Jahr Fußball spielen, im nächsten Radfahren + Schwimmen, bevor ich mich wieder ein Jahr mehr dem Schiessen widme?! Nicht jeder hat den Anspruch seine Freizeit mit dem Run auf irgendwelche Titel oder Listenplätze zu verbringen.

Was kommt denn als nächstes? Fasching darf nur mehr feiern, wer mind. 18x im Jahr zu seinem Faschingsverein geht?!

Geschrieben

Hallo mopper

Ja du irrst ;) In der günstigsten Auslegung bedeutet dies Kurzwaffe oder Langwaffe. Es könnt natürlich auch schärfer ausgelegt werden: Einzellader, Selbstlader, Revolver, Selbstladepistole ...

Um mal grob in die Thematik reinzukommen ist, die viel geschmähte BT-Drs. 14/7758, S. 56 hier alles zum §8 Bedürfnis eine ganz gute Lektüre.

Das vorweg genannte Urteil hat ganz sicher ein paar Angriffspunkte für einen versierten Anwalt. Am Sachverhalt wird dies jedoch nichts ändern, da objektiv festgestellt wurde, dass kein Schießsport betrieben wurde und dies gemäß Urteilsbegründung auch relativ unwidersprochen blieb.

@sniper-k98

Das eine Pause aus nachvollziehbaren Gründen möglich ist, wurde im aktuellen Gesetzgebungsverfahren erläutert. Im vorliegenden Fall hat es sich dem Anschein nach, jedoch nicht um eine Pause gehandelt.

@sigman

Die Quelle ist bereits benannt. Lesen ist leider noch selbst notwendig.

greetz

Geschrieben

He tabs

Das Schießen selbst ist weitgehend unreglementiert für nahezu jedermann möglich. Kompliziert wird erst der Waffenbesitz ;)

greetz

Geschrieben

Und genau dieses Schärfer auslegen können - hat einen negativen Beigeschmack der Art, was kommt als nächstes? Schießen mit allem in Besitz befindlichen Waffen - 90 mal im Jahr oder mindest Ringzahlen. Fast alles ist möglich - deswegen verstehe ich die Akzeptanz von einigen hierzu überhaupt nicht! Noch ist es nicht so - noch!

Geschrieben

Aber bitte nicht Akzeptanz mit versuchter Aufklärung verwechseln ;) Ein beliebiges Verschärfen ist ebenfalls nicht möglich. Durch die Festlegung wurde eine einheitliche Richtlinie vorgegeben.

Nach besagter BT-Drs. sah die bspw vorher so aus

Über die regelmäßige Schießsportausübung fehlten aber jegliche konkreten Regelungen mit der Folge, dass laut einer Länderumfrage im Jahre 1995 festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Schießsportausübung durch einen Sportschützen die Verwaltungspraxis offensichtlich vollkommen unterschiedlich ist und zwischen einmal pro Woche bis einmal pro Monat schwankt; überwiegend wird aber ein mindestens zweiwöchiger Rhythmus der Schießsportausübung verlangt.

Aus diesem Blickwinkel wäre die neue Regelung dann eine Erleichterung ;)

greetz

Geschrieben
Ja du irrst ;) In der günstigsten Auslegung bedeutet dies Kurzwaffe oder Langwaffe. Es könnt natürlich auch schärfer ausgelegt werden: Einzellader, Selbstlader, Revolver, Selbstladepistole ...

Also wieder schwammig und reine Auslegungssache.

Wir werden ohne eine vernünftige Vorschrift nie Ruhe darein bekommen.

Geschrieben

Das ist leider eine bedauerliche Tatsache, durchzieht aber alle Rechtsbereiche. Ein Gesetz beschreibt immer nur den Rahmen.

greetz

Geschrieben
Und trotzdem müssen wir akzeptieren, dass eine Große Anzahl der Bevölkerung Angst vor uns und unseren Waffen hat.

Diese meinen eben, jede Waffe weniger, ist ein Sicherheitspunkt mehr.

Das ist Augenwischerei auf der unsere Politiker gerne draufherum kauen. Aber bei vorsichtigen geschätzten 25 mio Waffen auf schwarze WBK. Was ein Potenzial darstellt was manchem Politiker eigentlich Schlaflose nächte bereiten müsste. Es aber nicht tut. Weil interessiert eh niemand. Wird sich auf dem Rücken der Sportschützen profiliert da der gesetzestreue Bürger sich am wenigsten wehrt. Wenn es irgendwann keine legalen Waffen mehr geben sollte, und dann doch wieder was passieren sollte werden sich alle fragen, wie konnte das nur passieren. Dann wird wahrscheinlich wieder die Todesstrafe für illegalen Waffenbesitz eingeführt. Aber das das Problem im Sozialen Bereich liegen könnte, wird halt auch gerne bei Seite geschoben.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich kaputtlachen. :heuldoch:

Geschrieben
nach einem ergangendem gerichtsurteil von einer vorverurteilung zu sprechen ist an schwachsinnigkeit kaum zu überbieten

da für waffen in d das bedürfnissprinzip gilt ist es unerheblich warum man nicht mehr schiessen geht und es führt automatisch zum verlust der wbk

schiessen gehen 1 stunde wenn man nicht viel schiessen will

das ganze ein mal im monat

das sind etwa 1,3 promille der zeit

wer will mir jetzt erklären das er bis aufs letzte promille über jahre ausgebucht ist???

sicher keiner

offensichtlich waren ihm andere freizeitbeschäftigungen wichtiiger!

warum dann das gejammer?

Na und dann waren ihm halt andere Freizeitbeschäftigungen wichtiger :eclipsee_gold_cup: . Ich besitze als Jäger eine p-210 als Sportschütze. Diese benutze ich jedes Jahr zur Stadtmeisterschaft und ich trainiere damit 3 Monate vorher recht intensiv. Dann vll. noch Weihnachtsschießen. Die restlichen Monate liegt die nur im Safe!

Bin ich jetzt ein schlechterer Sportschütze als du? Nur weil ich das restliche Jahr neben der Jagd andere Hobbies habe und zum Schießsport keine Lust habe.

und nur weil Du 30 Tage im Jahr auf dem Schießstand bist, bist du der SUPERSPORTSCHÜTZE :heuldoch:

Geschrieben
Aber wenn ich dann lese, dass der Kläger selbst Anwalt ist, sollte er doch schon einiges in der Berufung bewegen können, selbst wenn er kein Fachmann für Waffenrecht sein sollte.

Hi,

die erste Hürde ist, dass keine Berufung zugelassen wurde; ich nehme an, es wird wohl erstinstanzlich rechtskräftig und dann gern durch die Gerichte zitiert werden. Vielleicht auch gut so, wenn es im konkreten Fall "nur" ein VG-Urteil bleibt. In der hier für mich sichtbaren Konstellation nehme ich an, dass es auch halten wird.

Die Vorgeschichte zwischen Schütze (Anwalt in eigener Sache) und Behörde ist nicht bekannt. Aber vielleicht begann es so, wie man es hier so oft liest als Verhaltensratschlag: Ich weiss es besser und fühl mich stark und geb dem SB gar nix, soll er doch einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid machen. Und schwupps, ein Bärendienst für die Sache.

Das Urteil mit Begründung im Verein zu veröffentlichen, scheint mir als "Wachmacher" für die Träumer und Schläfer eine gute Idee.

Für mich persönlich gilt: Was ich an Waffen nicht oder nicht mehr regelmäßig benutze, wird verkauft. Ich bin Schütze, nicht Sammler!

Geschrieben

Ich habe auch mal eine Auszeit vom Schießsport genommen allerdings lange vor der Erfindung von Schießbüchern und Nachweispflichten, ich habe aber trotzdem während der Auszeit immer an den Vereinsmeisterschaften teilgenommen, als dann mein Schein nach § 27 verlängert werden musste und dort 1 Jahr nichts eingetragen war gab es kein Problem als ich den SB über den Grund informiert habe. Ich bin seit 1980 Sportschütze und führe seit 1982 eine sogenannte Schießkladde, alleine um meine Ergebnisse zu vergleichen damals war ich noch im DSB und bin später zum BDS gewechselt. Diese Persönlichen Unterlagen haben mir bisher immer gute Dienste geleistet.

Wolfgang :bb1:

Archiviert

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