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IGNORED

Entscheidung über WBK


uhx

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Geschrieben

Hallo Kollegen,

ich bin jetzt fast ein Jahr in meinem Verein, trainiere so 1-2 mal pro Woche mit Vereinswaffen.Sachkunde habe ich schon vor 10 Jahren abgelegt,aber wegen Zeitmangel wieder aus dem Verein damals ausgetreten.Ich möchte demächte meine WBK beantragen (grün und gelb) um mir als erste eine eigene Sportpistole zu kaufen.

Dummerweise habe ich eine Trunkenheitsfahrt in der Vergangenheit begangen wurde natürlich verurteilt und habe meinen Führerschein auch wieder erhalten. Nun möchte ich einmal wissen wer entscheidet ob ich mir eine eigene Waffen kaufen darf.Der Ablauf der Beantragung ist mir soweit klar,auch dass meine TF "ans Licht" kommt da es ja im Führungszeugnis steht.Ich weiss auch dass es kein polizeiliches Führungszeunis ist sondern ein Auszug aus dem Bundeszentralregister.Auch wird eine Stellungsnahme der Ortspolizei eingeholt.

Aber wer entscheidet über den Antrag.Der Sachbearbeiter.?

Bei meiner Strafe war ich deutlich unter den Vorraussetzungen für eine WBK nach Waffenrecht.Dort steht ab einer Verurteilung von 60 TS. Ich denke dass es bei mir dann zu einer verweigerung kommen könnte da die "persönliche Eignung" enventuell nicht gegeben ist.

Ich möchte auch jetzt keine emotionale Diskussion starten wie wer betrunken fährt,dem gehört auch keine Schusswaffe.

Ich weiss dass es ein riesen fehler war,allerdings befand ich mich auch in einer familieren Extremsituation,was natürlich nicht als Entschuldigung zählt.

Geschrieben
Sachkunde habe ich schon vor 10 Jahren abgelegt,aber wegen Zeitmangel wieder aus dem Verein damals ausgetreten.

Aber wer entscheidet über den Antrag.Der Sachbearbeiter.?

Das könnte möglicherweise ein Problem darstellen, in den letzten 10 Jahren hat sich viel getan.

Mein Bruder musste die Sachkunde nach 7 Jahren neu machen. Hat es im Nachhinein aber nicht bereut, da er meinte das sich da schon einiges geändet hat.

Der Sachbearbeiter entscheidet, möglicherweise hilft da ein persönliches Kennenlernen.

Geschrieben

Ich wurde vor 2 Jahren zu 40TS verurteilt.Ich hatte mal auf dem Amt angerufen dort sagte mir der SB dass die Sachkunde lebenslang gültig ist.Das mit dem kleinen Waffenschein möchte ich nicht machen da ich den nicht benötige.Mich interessiert wer genau dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt

Geschrieben

Hallo uhx,

der Verein bestätigt deine Schießsportliche Aktivität (Training, Meisterschaften oder so),

der Verband bestätigt (aufgrund der sportlichen Aktivität) dein Bedürfniss,

Der/die SB auf dem Amt genehmigt (oder im Falle eines Zweifels an der Zuverlässigkeit oder Eignung eben nicht)

die WKB, egal ob gelb oder grün.

So ist meines Wissens nach Stand der Dinge.

Gruß

GKBubi

Geschrieben
Mich interessiert wer genau dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt

Die erste Instanz dafür ist der Sachbearbeiter. Ich weiss nicht wie es bei euch ist aber bei uns kann man den einfach mal locker anrufen und nett fragen was er meint. Einfach so reden, das geht tatsächlich! :gutidee:

Alles unter 60TS hat wenig belang, Trunkeheit allerdings könnte die Zuverlässigkeit in Frage stellen, bei einem Verstoss würde ich keine Probleme sehen.

Geschrieben

Hallo uhx

Versuch macht Kluch.

Beantrage doch einfach eine Waffe. Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Formular ausfüllen und ab zum SB. Dann wirst du sehen, ob er was einzuwenden hat oder nicht. Wenn er meckert, kannst du immer noch versuchen, über einen Anwalt dein Recht durchzusetzen. Evtl. kommt ja gar keine Mopperei, sondern du bekommst deine begehrte WBK und die ganze Aufregung war umsonst. Wenn ein Veto kommt, bist du schonmal schlauer.

Übrigens Respekt vor deiner Offenheit.

Steven

Geschrieben
Versuch macht Kluch.

Beantrage doch einfach eine Waffe. Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Formular ausfüllen und ab zum SB.

Joa... je nachdem welcher Verband schießt du da aber auch gut Geld mit in den Wind, den Sachbearbeiter einfach fragen ist viel besser.

Die beißen meist auch nich...

Geschrieben

Ja, fragen kostet nichts. Es macht darüber hinaus auch einen guten Eindruck, wenn man das im Vorfeld bespricht.

Geschrieben
Ja, fragen kostet nichts. Es macht darüber hinaus auch einen guten Eindruck, wenn man das im Vorfeld bespricht.

Ja ich weiss echt nicht was ich tun soll.Erst mit dem SB sprechen,dann denke ich machmal man solle keine schlafenden Hunde wecken,oder einfach den Antrag abgeben und nichts sagen,da ich ja durch meine Verurteilung von 40 TS nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben und das nit der persönlichen Zuverlässigkeit/Eignung ist ja auch so eine auslegungssache.Ich weiss echt nicht was ich tun soll.

Geschrieben

Den Rat von low-ready befolgen. Kosten von 50.-€ sind weniger für einen Testballon als das WBK- Prozedere.

Gruß JM

Geschrieben
Den Rat von low-ready befolgen. Kosten von 50.-€ sind weniger für einen Testballon als das WBK- Prozedere.

Gruß JM

Wenn du dir schon die 50 Eu für den Testballon nicht leisten kannst, ist das Hobby eh zu teuer für dich.

Geschrieben

An Deiner Stelle würde ich das auch mit dem kl. Waffenschein probieren.

Du musst Dir dann ja keine Schreckschusswaffe kaufen.

Ich kenne auch jemanden der das so gemacht hat. So kannst Du dir wirklich sicher sein, daß Du eine WBK erhälst ohne vorher viel Geld für Verein/Verband, Schützenausstattung usw. zu opfern.

Geschrieben

Und nicht vergessen: Wer fragt, verliert :)

Ich würde persönlich nicht zu meinem SB laufen und dem das oben von Dir gesagte auf die Nase binden. Lass ihn mal seine Informationen ranholen, dann kann man schauen.

Geschrieben
,aber ich weiss jetzt echt nicht was ich machen soll,also mit dem SB reden oder nicht??????

Eine Frage des persönlichen Stils.

Var.1:

Antrag stellen (Bescheinigung =Verband fragt nicht nach DUI oder Sachkunde). Der SB entscheidet dann nach der ihmzugänglichen Aktenlage über:

- (alte) Sachkunde

- persönliche Eignung (eines Trunken-Fahrers)

- Zuverlässigkeit (dto.)

Nach den allgemein zugänglichen Maßstäben sollte Deine Eignung nicht in Frage gestellt werden. Die Zuverlässigkeit muss nicht regelmäßig angezweifelt werden. Wahrscheinlich kriegst Du WBK, aber vielleicht stellt Dein SB Dir Auflagen.

Var.2:

Klärung vorab beim SB. Wahrscheinlich erleichtert solch ein Vorgespräch alle Prüfungen nach demProzedere oben,denn das bleibt jedenfalls gleich. Restrisiko: Der hält Dich aufgrund des Vorgesprächs für ungeeignet. Aber eigentlich hinterlässt Du doch einen guten Eindruck,oder ?

Der Testballon KWS ist eine Fortführung von Var1.

Geschrieben
Danke für Eure Antworten,aber ich weiss jetzt echt nicht was ich machen soll,also mit dem SB reden oder nicht??????

Mit allem Respekt:

Du willst die Verantwortung übernehmen, mit Waffen umzugehen, vielleicht sogar solche zu besitzen ?

Dann solltest du jetzt auch die Verantwortung übernehmen können (nach den o.gegebenen Ratschlägen), dich selbst zu entscheiden, wie du jetzt weiter vorgehst.

Geschrieben
Mit allem Respekt:

Du willst die Verantwortung übernehmen, mit Waffen umzugehen, vielleicht sogar solche zu besitzen ?

Dann solltest du jetzt auch die Verantwortung übernehmen können (nach den o.gegebenen Ratschlägen), dich selbst zu entscheiden, wie du jetzt weiter vorgehst.

Nana, nicht ganz so grob bitte. Wir haben uns doch alle furchtbar lieb. :gutidee:

Was diana13 WOHL meinte :rolleyes: ist, dass es Deine eigene Entscheidung ist und Dir diese keiner Abnehmen kann. Beide Versionen haben Vor- und Nachteile.

Geschrieben
Mit allem Respekt:

Du willst die Verantwortung übernehmen, mit Waffen umzugehen, vielleicht sogar solche zu besitzen ?

Dann solltest du jetzt auch die Verantwortung übernehmen können (nach den o.gegebenen Ratschlägen), dich selbst zu entscheiden, wie du jetzt weiter vorgehst.

Bei den Waffen werden uns die meisten Entscheidungen abgenommen.

Verantwortlicher Umgang ist Verhalten, keine Entscheidung.

Geschrieben

@sozialwirt

Nein, ich fand meine Antwort nicht grob - nur deutlich. Und anscheinend (mit hinblick auf seine vielen Fragezeichen) auch notwendig.

Das ganz besonders mit Hinblick auf sein - ähm - "Mißgeschick".

Vielleicht ist das ein bischen seine schwache Seite (ich sagte vielleicht), und hoffentlich (ich sagte hoffentlich) hat sein Mißgeschick da auch eine positive Entwicklung seiner Persönlichkeit bewirkt. Dann kann er das jetzt auch mal in Eigenverantwortung umsetzen - er hat sich hier über Möglichkeiten beraten lassen, aber er muß es jetzt selbst entscheiden, was er tut (nicht, dass dann jemand anderes schuld ist, wenns nicht klappt....)

@hephaistos

ja, ähm, vielleicht. Oder auch nicht. Uns werden nicht Entscheideungen abgenommen - wir haben ein paar Vorschriften zu befolgen.

Kaufentscheidungen fällst du schon selbst - oder ob du diesen Sport betreibst....

Und wenn er doch selbst entscheidet, trägt er doch selbst die Verantwortung fürs Ergebnis ? Also fürs Ergebnis ?

Gell?

Geschrieben

Danke für deine Antwort Diana.Ich wollte mich erstens mal informieren wie es mit der Entscheidung über die WBK ausschaut bzw wer sie fällt.Laut dem Waffengestz liege ich mit meiner Strafe von 40 Ts deutlich unter dem "Grenzwert" laut Waffengesetz. Der Einzige "Haken" scheint wohl die "Persönliche Eignung/ bzw Zuferlässigkeit " zu sein.

Dass Alkohol und fahren nicht zusammen passt wusste ich auch vor meiner TF.Das gleiche gilt auch für Waffen.Ich wollte hier die Sache auch nicht emotionalisieren oder meine genauen Beweggründe zu diesem Vorfall thematisieren.Ich wollte mich einfach nur gründlich informieren damit ich weiss was alles auf mich zu kommen kann und glaube mir ich würde sehr viel dafür geben diese TF rückgängig machen zu können.Ich hatte schon 20 Jahre meinen FS und nicht einmal einen Punkt,Unfall oder sonstiges. Diese ganze S******e ist in einer sehr sehr schwierigen Zeit meines Lebens passiert,und ich hoffe auf für Dich,dass DU soetwas nicht erleben musst.Dies soll natürlich keine Entschuldigung sein.Ich habe getrunken,ich bin gefahren ich war schuld.Punkt!

Aber eines vielleicht noch

Es gab mal einen Politiker der ist besoffen gefahren,es gab einen Toten und Schwerverletzte.Schrecklich oder????Und so 10 Jahre später war er Verkehrsminister.

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