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IGNORED

Jetzt war es Alkohol...


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Es kann auch bedeuten "Ich weiß, dass du weißt wo sie unverschlossen liegt, aber das ist mir egal".

Überlassen hat immer einen "aktiven" teil, zumindest in der Form der Duldung.

... womit dann künftig die Kfz-Startschlüssel oder -karten in ein Sicherheitsbehältnis gehörten, wenn sie nicht am Mann oder an der Frau sind.

Geschrieben
... womit dann künftig die Kfz-Startschlüssel oder -karten in ein Sicherheitsbehältnis gehörten, wenn sie nicht am Mann oder an der Frau sind.

Eben dieses habe ich gestern mit einem der Opferanwälte besprochen.

Er meinte dann, das wenn ein KFZ-Besitzer weiss das bspw. sein,kein FS besitzender, Sohn vorhat sich das Auto zu "borgen", der Schlüssel verschlossen werden muss.

BTW: Ich fragte ihn wie er plädieren wird. Er meinte das er sich im großen und ganzen der StA anschliessen wird und er der Meinung ist das das Strafmaß für jemanden der Reue zeigt angemessen ist.

Geschrieben

Wenn allerdings bereits das Überlassen in diesem Fall vorlag, weil nicht richtig aufbewahrt wurde, was eigentlich nur eine OWi war, warum brauchte man dann die Einführung eines zusätzlichen Straftatbestandes bzgl. der falschen Aufbewahrung?

Richtig stimmig ist das Gesamtbild nicht.

Geschrieben
Wann erkennt endlich der letzte Legalwaffenbesitzer, daß diese NICHT zur Selbstverteidigung bewilligt wurden und somit auch gesetzeskonform gelagert werden müssen!

Das Ansehen der Schützen in der Bevölkerung hat spürbar gelitten - hauptsächlich durch falsche Berichterstattung fast aller Medien und durch populistischer Aussagen der Politiker fast aller Parteien.

Und das sagt ausgerechnet jemand, der sich öffentlich "Ballerkalle" nennt? :confused:

Geschrieben
Wenn allerdings bereits das Überlassen in diesem Fall vorlag, weil nicht richtig aufbewahrt wurde, was eigentlich nur eine OWi war, warum brauchte man dann die Einführung eines zusätzlichen Straftatbestandes bzgl. der falschen Aufbewahrung?

Anscheinend gilt das mit der falschen Aufbewahrung nur dann, wenn sich im selben Haushalt ausschließlich EWBs aufhalten - in diesem Fall müßte ein Dieb erst einmal in das Haus einbrechen, und die entwendung der Waffen wäre dann kein Überlassen im Sinne das WaffG mehr.

Was auch bedeutet, daß man bei den angesagten Kontrollen eigentlich sofort mit einer Strafanzeige rechnen kann, wenn die Aufbewahrung nicht gesetzeskonform ist und sich Personen im Haushalt befinden, die nicht zum Erwerb berechtigt sind.

Gast solideogloria
Geschrieben
Und das sagt ausgerechnet jemand, der sich öffentlich "Ballerkalle" nennt? :confused:

Und das sagt ausgerechnet jemand der sich öffentlich Magnum2 nennt......

Geschrieben
Was auch bedeutet, daß man bei den angesagten Kontrollen eigentlich sofort mit einer Strafanzeige rechnen kann, wenn die Aufbewahrung nicht gesetzeskonform ist und sich Personen im Haushalt befinden, die nicht zum Erwerb berechtigt sind.

Die fahrlässige Überlassung ist ein Erfolgsdelikt. Ein Nichtberechtigter muss die Waffe in Händen halten.

Dagegen ist der neu eingeführte Straftatbestand bereits dann erfüllt, wenn lediglich die Gefahr besteht, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder unbefugt darauf zugegriffen wird. Hierzu ist dann aber auch ein vorsätzlicher Aufbewahrungsverstoß erforderlich.

Geschrieben
Und das sagt ausgerechnet jemand, der sich öffentlich "Ballerkalle" nennt? :confused:

Wo ist da ein Widerspruch? Ich schieße Großkaliber Kurz- und Langwaffen! (www.Ballerkalle.de)

Den Spitznamen bekam ich von Segelfliegern!

Geschrieben

Wir ballern nicht, wir üben Schießsport aus.

Das Sportgerät dazu kann effektiv zum Töten benutzt werden.

Dieses Treiben nennt sich dann Verbrechen, Krieg oder Notwehr/-hilfe und hat rein gar nichts mit dem Sport zu tun.

Es ist egal, ob eine Axt oder das Auto auch töten kann; Ein Hummer wird auch im Krieg eingesetzt und es sterben viel mehr Menschen bei den als Unfällen deklarierten Amokfahrten.

Diese Gegenstände werden ja auch nicht verboten, was aber in einem solchen Verfahren nichts zur Sache tut! Hier geht es um das konkrete Verbrechen und nicht um Prävention.

Herr Kretschmer hat einen schweren Fehler begangen. Das bleibt solange nur ein Sicherheitsverstoß, wie nichts passiert. Es ist aber etwas schreckliches passiert!

Tatwaffe war definitiv die Waffe des Vaters, der gegen Auflagen verstieß und nun mit den Konsequenten leben muss.

Das, was Herr K. tat, war jedoch seit je her strafbar. Dazu bedarf es keines neuen Waffengesetzes oder einer generellen Kriminalisierung alles LWB!

Die Waffe war streng genommen keine legale Waffe::

Sie hätte von Tim nicht geführt werden dürfen, sie hätte vom Vater nicht so aufbewahrt werden dürfen und Mord sowie Beihilfe zu so einem Verbrechen sind auch schon ewig strafbar. Die Waffe hätte -und das ist der einzige Punkt, zu dem ich mich als Sportschütze äußern würde!- ebenso eine der dreimal häufiger vorkommenden Waffen sein können, die niemals legal beschafft wurden. Denn so einen Vorfall kann man sich ebenso in einem dieser Haushalte vorstellen, wo Opas MP noch auf dem Dachboden schlummert. Eine Waffe muss nicht ihr Leben lang eine legale Waffe bleiben, nur weil sie mal als solche angeschafft wurde! Dies zeigt auch der Fall "Lörach", wo die Waffe illegal wurde, da kein Bedürfnis mehr bestand. Die Behörden hätten dies alle drei Jahre prüfen können, verschliefen aber mehr als 10.

Nach meinem Wissensstand:

Vater Kretschmer war ein Idiot, der Psychiater unfähig und der Sohn krank. Er gehörte in die Geschlossene. Wenn ich so einen Sohn habe, muss ich noch sorgfältiger werden.

Wir sollten den Vorfall daher nicht zu einem Unfall herunterspielen, nur weil sich irgendwelche Idioten auch eine KW unters Kissen legen wollen.

Ach ja:

Für mich sind auch die nicht ganz echt, die ohne akuten Grund zu Hause mit der Waffe im Holster auf Patrouille gehen. Auch wenn dies völlig legal ist; Eventuell mal den Fernsehkonsum reduzieren?

Geschrieben
(...) der Prozess ist imho auf Druck der Medien & Politisch gewollt Zustande gekommen.

Eine weitere denkbare Motivation könnte die folgende sein (neulich auf WO in einem anderen Kontext):

(...)eine wirksame Strafverfolgung hat auch einen bedeutenden generalpräventiven Effekt. Sie dient der Sicherheit und dem Schutz des Bürgers (...)

Kommentar eines WOlers dazu:

Genau Das & Nichts Anderes wird von den Behörden erwartet & zu Recht gefordert.

Halt immer ganz wie es beliebt...

Geschrieben
Hätten sie nicht und verschlafen haben sie auch nichts.

Daß das im Gesetz nicht vorgesehen ist, haben wir doch nun ausführlich diskutiert, oder?

Alle drei Jahre ist die Zuverlässigkeit zu überprüfen - Richtig.

Es werde am Amt (so sagte mir das mein SB) jedoch nicht nur die Zuverlässigkeit geprüft, sondern bei der Gelegenheit auch eventuelle Austritte unter die Lupe genommen!

Liegt ein Austritt und somit Vereinslosigkeit vor, so besteht der Verdacht (!), dass das Bedürfnis nicht fortbesteht! Dann gilt:

(Quelle:

http://fwr.de/index.php?id=124&tx_ttnews[tt_news]=11&cHash=2dbe4f9496b22c396f6271c1745605d6)

"Das Bedürfnis darf nach der überwiegend vertretenen Meinung zwar auch nach vielen Jahren noch überprüft werden, jedoch nur, wenn ein Verdacht besteht, dass es weggefallen sein könnte.

Die Behörde wird jedoch in der Regel nach dem Fortbestehen des Bedürfnisses fragen, sobald sie von einem Schützenverein die Meldung über den Austritt eines WBK-Inhabers erhält. Zu dieser Meldung sind die Vereine nach dem neuen Waffengesetz verpflichtet. Dies sollte man vor einem Vereinsaustritt bedenken, wenn man seinen einzigen Schützenverein verlässt und nicht noch einen Zweitverein "in petto" hat.

"

Oder liege ich falsch?!

Geschrieben

Ja, da es eine "Kann" Prüfung war und keine "Muss" Prüfung. Es gab also die Möglichkeit, jedoch keine Verpflichtung.

greetz

Geschrieben
Halt immer ganz wie es beliebt...

Chapeau , Gut gemerkt :icon14:

Aber wie erklärst Du mir diese Zusammenhänge, das passt da wohl irgendwie NICHT in das Bild :

Link WO

Geschrieben

Dieser Zusammenhang ist nicht erklärbar, da es keinen gibt.

greetz

Geschrieben
Dieser Zusammenhang ist nicht erklärbar, da es keinen gibt.

greetz

Sehe ich aber ganz anders:

(...)eine wirksame Strafverfolgung hat auch einen bedeutenden generalpräventiven Effekt. Sie dient der Sicherheit und dem Schutz des Bürgers (...)

Der Effekt hier ist klar, ICH kann erst mal machen was Ich will, die Strafe erfolgt irgendwann...

Geschrieben

Der eine Fall hatte - aufgrund der Opferzahlen und medialen "Welle", die er schlug - eine so politische Dimension,

dass der Generalstaatsanwalt in Ba.-Wü. einen großen, "generalpräventiv wirksamen" Prozess"

(und, unausgsprochen im Hintergrund: eine scharfe Verurteilung des Angeklagten) forderte.

Der andere Fall hatte diese politische Dimension eben nicht...

Man denke sich, was man will.

Geschrieben
Aber wie erklärst Du mir diese Zusammenhänge, das passt da wohl irgendwie NICHT in das Bild :

Zusammenhänge sind hier nur insoweit zu erkennen, als dass in beiden Fällen ja gerade eine Strafverfolgung erfolgt.

Die Untersuchungshaft (nur um diese geht es im verlinkten Vorgang) ist hingegen auch im Falle von Tims Vater - zu Recht - nicht angeordnet worden. Der Vergleich hinkt deshalb.

Die Uhaft hat überdies entgegen landläufiger Vorstellung nicht den Zweck, Verdächtige zu bestrafen; die Verneinung von Haftgründen präjudiziert im Übrigen rein gar nichts im Hinblick auf den (späteren) Strafprozess.

Geschrieben
Zusammenhänge sind hier nur insoweit zu erkennen, als dass in beiden Fällen ja gerade eine Strafverfolgung erfolgt.

Die Untersuchungshaft (nur um diese geht es im verlinkten Vorgang) ist hingegen auch im Falle von Tims Vater - zu Recht - nicht angeordnet worden. Der Vergleich hinkt deshalb.

Die Uhaft hat überdies entgegen landläufiger Vorstellung nicht den Zweck, Verdächtige zu bestrafen; die Verneinung von Haftgründen präjudiziert im Übrigen rein gar nichts im Hinblick auf den (späteren) Strafprozess.

Danke für die Antwort. Persönlich bin ich der Meinung, das bei einem Serientäter eine U-Haft nach erstmaligem Erwischt werden eine „spezielle“ Wirkung erzielen könnte. So aber wird der Eindruck erweckt, alles halb so schlimm, der „Kleine Prinz“ kann weiter wirken wie bisher. Bis zur Hauptverhandlung geht ja wohl eine gewisse Zeit ins Land, ich glaube kaum dass diese zu besinnlichen Gedanken genutzt wird, siehe dazu auch die „Entrüstung“ der lieben Verwandtschaft. Der „Richterin“ empfehle ich mal das Buch Ihrer leider verstorbenen Kollegin Heisig, aber vielleicht lese ich auch die Falschen Bücher. :rolleyes:

b.t.t Grundsätzlich sind es natürlich zwei gegensätzliche Taten, die mediale Wirkung ist aber in Beiden Fällen gegeben.

Geschrieben

..., nur weil sich irgendwelche Idioten auch eine KW unters Kissen legen wollen.

Ach ja:

Für mich sind auch die nicht ganz echt, die ohne akuten Grund zu Hause mit der Waffe im Holster auf Patrouille gehen. Auch wenn dies völlig legal ist; Eventuell mal den Fernsehkonsum reduzieren?

Vielen Dank für Deine klärenden, toleranten Worte. :016:

Mit Deinem Wissensstand kannst Du bestimmt eine Liste :rtfm: erstellen, welches Verhalten einen LWB zum Idioten macht.

Damit wäre dann auch geklärt, wer aufgrund seines geistigen Zustandes (Idiotie=andauernde Schwachsinnigkeit :crazy: ) die Zuverlässigkeit nach geltendem Waffg. verloren hat.

Vielleicht auch Die, die nicht ganz echt sind. :alien_wos_14:

Geschrieben
Und das sagt ausgerechnet jemand der sich öffentlich Magnum2 nennt......

Magnum ist ein Zusatz bei einer Kaliberbezeichnung und deutet auf eine starke Ladung hin, die auch aus Sportwaffen verschossen werden kann ...

Geschrieben
Ach ja:

Für mich sind auch die nicht ganz echt, die ohne akuten Grund zu Hause mit der Waffe im Holster auf Patrouille gehen. Auch wenn dies völlig legal ist; Eventuell mal den Fernsehkonsum reduzieren?

Für mich sind die nicht echt, die anderen dieses Recht absprechen wollen. Wie ich die Amerikaner, Österreicher und Schweizer bei diesem Thema beneide

BBF

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