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IGNORED

Bedürfniss für WBK


aw93

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Das Problem heißt nicht 12-, 15-, 17-, 18-, 19-mal.

Das Problem ist, daß irgendwer eine Zahl in den Ring schmeißt und damit solange (incl. Bande) gespielt wird, bis sich diese Zahl verselbständigt. Und irgendwann taucht sie in einem amtlichen Schreiben auf und wird damit quasi zum "Gesetz".

Für jemanden, der seine Schießstände "vor der Tür" hat, genügend Trainingsmöglichkeiten hat und Vielschießer ist, sind 18 Termine ein Lacher; für andere LWB könnten schon 12 Termine manchmal zu einem Problem werden.

Für mich wären 8 - 10 Termine auch regelmäßig und ich würde solchen Schützen die "Ernsthaftigkeit" keineswegs absprechen. Und diejenigen, die gute trainingsmöglichkeiten haben und auch dadurch zu "Vielschießern" geworden sind, sollen froh darüber sein; sie sollten aber nicht davon ausgehen, daß solche paradisischen Zustände an jeder Ecke dieser Republik zu finden sind.

Manchmal gewinne ich den Eindruck, daß der Blick durch die Visiereinrichtungen dazu führt, daß auch sonst der Blick ziemlich eng focussiert wird.

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@ sniperman

Es hat garnichts mit dafür oder dagegen zu tun. Es sind einfach mal die Fakten und der Begriff "regelmäßig" ist eben nicht frei zu interpretieren, sondern hinterlegt. Das darf man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Ob man das nun mag oder nicht.

In einer Bundesdrucksache, die NICHT rechtlich bindend ist!

Wenn schon, das sage die ganze Wahrheit...und das ist auch FAKT.

Daher ist derzeit überhaupt nichts bzgl. der Anzahl der Trainingseinheiten IM GESETZ "hinterlegt".

Warum geilst du dich immer an einer Drucksache auf, die jetzt wie lange schon existiert ?

Da ich unter +5°C generell nicht zum schießen geh (weil ich mit kalten Fingern eh nix treffe)

habe ich halt "nur" 8-10 mal schießen im Jahr in Büchle stehen, und was nun ?

Glaubst du echt das interessiert jemand ?

Die Behörde hat besseres zu tun als zu prüfen ob wir nun 8, 10 oder 20 mal im jahr zum schießen gehen.

Also, mal locker bleiben!

o.g. Fettdruck im Zitat von mir

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Ich habe im ganzen Thread noch kein einziges Mal die Bundesdrucksache erwähnt. Die gute Aufarbeitung diverser fleißiger Mitschreiber scheint ebenfalls für die Katz gewesen zu sein.

greetz

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Ich denke ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt und wer behauptet es kann einem nicht negativ ausgelegt werden, diese Unterbrechungen - OK. Ich habe auch andere Erfahrungen schon gehört und teilweise erlebt. Es kommt immer drauf an, was man für ein Gegenüber hat - ist der Ok -> perfekt, ist das aber ein selbsternannter "Fürst" - viel Spaß! Bevor jetzt wieder Einwände kommen mit Klagen etc. klar alles machbar nur selber hat man erst wieder den Ärger muß Zeit und Geld ans Bein binden etc. Fakt ist das die 18 mal im Jahr bzw. 1x pro Monat in den Verbänden defakto existend sind und da auch Ihren Ursprung hatten, nur das heißt noch lange nicht das man darüber Beifall klatschen sollte und das gut finden sollte. Die Begründungen dafür habe ich genannt.

@Commerzgandalf: Nun es ist ein impliziter Rückschluß basierend auf folgenden Tatsachen:

1. Bei Neuerwerb einer Waffe muß ein Trainingsnachweis vorgelegt werden,bei Erwerb über dem Kontigent noch ein Wettkampfnachweis und der ist in S-A beim SV-ST min. 6 Wettkämpfe mit WBK gn Waffen (Verbandsvorlage)

2. Glaubhaftmachung der Sportschützeneigenschaft - Vorlage Trainingsbuch bzw. Wettkampfnachweis

Daher hatte ich geschrieben - ein Nachweis ist quasi Pflicht. Sollte es sich inzwischen im Jahr 2011 geändert haben, wovon ich aber bisher keine Informationen habe, Asche auf mein Haupt.

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1. Bei Neuerwerb einer Waffe muß ein Trainingsnachweis vorgelegt werden,bei Erwerb über dem Kontigent noch ein Wettkampfnachweis...

Daher hatte ich geschrieben - ein Nachweis ist quasi Pflicht.

Damit ist alles auf den Pkt. gebracht. Die Prüfung des geforderten obliegt dem Verein bzw. dem Verband. Dieser bestätigt und befürwortet,mehr nicht.

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Fakt ist das die 18 mal im Jahr bzw. 1x pro Monat in den Verbänden defakto existend sind und da auch Ihren Ursprung hatten,...

Der Ursprung ist falsch dargestellt. Die Verbände haben das übernommen und nicht ohne Grund.

greetz

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1. Bei Neuerwerb einer Waffe muß ein Trainingsnachweis vorgelegt werden,bei Erwerb über dem Kontigent noch ein Wettkampfnachweis und der ist in S-A beim SV-ST min. 6 Wettkämpfe mit WBK gn Waffen (Verbandsvorlage)

2. Glaubhaftmachung der Sportschützeneigenschaft - Vorlage Trainingsbuch bzw. Wettkampfnachweis

Zu 1. Ich verweise da auf die Website von Kreis und Landesschützenverband. Da stehe ich bei den Wettkämpfen drinne. Bis jetzt gabs keine Probleme

Zu 2. Das habe ich erst hinter mir. 3 Jahre nach Ersterwerb. Mein Präsident hat mir in nem Formlosenschreiben bestätigt das ich Mitglied des Vereins bin und den Schiesssport ausübe.

Fertig!

SB hat das gereicht.

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In einer Bundesdrucksache, die NICHT rechtlich bindend ist!

Wenn schon, das sage die ganze Wahrheit...und das ist auch FAKT.

Ja, es wird Richter geben die sich daran halten, es wird welche geben die im Ernstfall der Argumentation deines Anwaltes

folgen werden.

Weiterhin habe ich das Glück, dass mein Schiessstand (leider DSB - organisiert) 5 min. mit dem Auto weg ist.

Da dauert das Einpacken des Traningsmaterials länger als dei Fahrt zum Stand.

Ich kann also auch mal "unter der Woche" mal eben vor dem Abendessen eine Runde trainieren gehen,

Das wünsche ich allen Schiesssportfreunden aber einiege fahren richtige Strecken um zu einem akzepablen

Stand zu kommen.

Bei einem Nachbarverein hat sich die SBine übrigens die Aufzeichnungen des Vereines geben lassen und vermutlich eine

tolle Tabelle angelegt. Lt. Aussagen des Vorstandes rechnet man damit, dass nun einige Mitglieder Probleme bekommen werden.

Als ich in einem vorigen thread davon sprach "Öl ins Feuer zu giessen" meinte ich vor allem eines:

Regelmässig ist vielfach beschrieben - aber eben nicht im Gesetz festgeschrieben. Ich möchte dies auch gar nicht

fordern, da es der Deutschen Übergründlichkeit entsprechen würde.

Nur kein mal in fünf Jahren ist natürlich auch regelmässig - nicht trainiert.

LG

M

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Aus den Vollzugshinweisen (also nicht absolut bindend) zum Waffenrecht des bayrischen Innenministeriums:

"Für die Anerkennung eines Bedürfnisses fordert § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG nach wie vor, dass der Sportschütze seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein "regelmäßig" betrieben hat. Nach der Gesetzesbegründung 2003 bedeutet "regelmäßig" in diesem Zusammenhang, dass der Sportschütze in diesem Zeitraum mindestens 18 Trainingseinheiten oder je eine pro Monat absolviert haben muss. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingsprogramm (dafür mit längeren Pausen) absolviert. Ausnahmen können von den ausstellenden Verbänden in besonders begründeten Einzelfällen gemacht werden. "

http://www.innenministerium.bayern.de/sich...n/detail/17045/

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Also mal zur Nichtbindung. Tatsächlich (wie aufgeführt) entstammt die Ausführung zum unbestimmten Begriff "regelmäßig" der Begründung des WaffG von 2003. Unzählige Gerichtsurteile nehmen genau darauf Bezug. Es ist dieser ominöse "Wille des Gesetzgebers" der uns dann entgegenschlägt. Zahlreiche Erlasse der jeweiligen Innenministerien haben diese Zahlen ebenfalls statuiert. Als Beispiel mal der Erlass IM NW vom 19.11.2003. Das StMI nimmt in den Vollzugshinweisen ebenfalls darauf. Bezug. Die Verbände waren verpflichtet in ihrem Anerkennungsverfahren nach §15 WaffG Richtlinien für Befürwortungen zu benennen. Diese hatten sich ebenfalls daran auszurichten. Weitere Gerichtsurteile verfestigen die Auslegung des Begriffs "regelmäßig" in diesen Zusammenhang und in den Kommentierungen zum WaffR ist es ebenfalls nachzulesen.

Soviel zur Relevanz und/oder Verbindlichkeit und wer wie Schuld daran ist.

greetz

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SB hat das gereicht.

Ohne jetzt in eine "ich hab Recht" Disskussion einzusteigen, aber sei froh das es Deinem SB gereicht hat! Es gibt leider auch andere Fälle und bei einem Neuerwerb reicht bei UNS eben nicht nur der Hinweis auf die Listen im LV, sondern der komplette Abzug des Trainingsheftes mit mind. 18 Trainingseinheiten von erlaubnispflichtigen Waffen bzw ein Stempel pro Monat. Ein reiner Verweis auf Wettkampflisten wurde nicht anerkannt, das ist auch kein ausgedachter Quatsch, sondern ich habe das in meinem Umfeld durch, inklusive der Ablehnung mit anschließendem späteren neuen Antrag! Auch wenn ich dieses nicht mehr benötige, kenne ich genug die unbedingt diese Nachweise benötigen und daher kann ich zumindest aus meiner allerdings zugegeben begrenzten Regionalsicht sagen, damit es eine Form v. Pflicht!

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Pflicht

§15 (1) Nr. 7 b WaffG

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

...

b ) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

greetz

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Als Sportflieger " muss " ich auch meine Stunden fliegen ansonsten ist der Schein weg , komm ich nicht zum Fußballtraining zahl ich in die Mannschaftskasse usw. und sofort !

Für diejenigen die es ernsthaft mit dem Schießsport meinen dürften die obigen Zeilen gegenstandslos sein für andere eher zum Nachdenken.

Liesel

Der "klitzekleine" Unterschied besteht allerdings darin, dass du auch ohne Pilotenschein dein Flugzeug und ohne Training deinen Ball behalten darfst.

Als Schütze darfst du in diesem Fall lediglich selbst innerhalb von 4 Wochen für deine Enteignung sorgen !!!!! :contra:

Und JA, auch jemand der z.B. "nur" 8x im Jahr die Zeit oder die Möglichkeiten zum Training hat, hat in meinen Augen das Recht, Sportschütze zu sein !!

...ist leider nur meine Meinung, aber lasst uns ruhig unser eigenes Grab schaufen, indem wir hier solche Willkür auch noch unterstützen! :gaga:

kopfschüttelnd,

LWB (der auch locker über 40 Termine im Jahr zusammenbekommt)

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Unterschied zw. Besitz und Eigentum nochmal ins Gedächtnis rufen.

Aus Wikipedia:

Zitat:

"Unter einer „kalten Enteignung“ versteht man umgangssprachlich eine Maßnahme (durch Gesetz oder Verwaltungsakt), die dazu führt, dass Personen de facto ihres Eigentums beraubt werden, ohne dass tatsächlich eine Enteignung im juristischen Sinne vorliegt"

/Zitat

@Mutter

Damit habe ich versucht, die Konsequenzen eines Widerrufs der Erlaubnisse für die Betroffenen zu verdeutlichen, auch wenn ich dir damit mal wieder eine Chance zur juristischen Haarspalterei gegeben habe.

Ohne Besitz meiner Waffen ist auch das Eigentum daran für mich wertlos!

Keine eigenen Waffen verfügbar => Kein Training => Aufgabe meines Hobbys => Zwang zur Veräusserung unter/ohne Wert innerhalb von 4 Wochen! :traurig_16:

LWB

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Um weiter Haare zu spalten: Das ist ebenfalls nicht richtig. Du kannst mit deinem Eigentum weiterhin auf Schießstätten schießen. Der Pilot darf jedoch ohne Schein weiterhin nicht fliegen. ;)

greetz

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Man könnte es sich auch sehr viel einfacher machen, in dem man nicht immer irgendwelche unhaltbaren Behauptungen aufstellt.

Im Prinzip ist es doch recht einfach. Wir wissen, dass wir regelmäßig schießen gehen müssen und unseren Krempel entsprechend sicher aufzubewahren und transportieren zu haben. Mehr will ja im Alltagsgeschäft gar keiner von uns.

greetz

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Man könnte es sich auch sehr viel einfacher machen, in dem man nicht immer irgendwelche unhaltbaren Behauptungen aufstellt.

Im Prinzip ist es doch recht einfach. Wir wissen, dass wir regelmäßig schießen gehen müssen und unseren Krempel entsprechend sicher aufzubewahren und transportieren zu haben. Mehr will ja im Alltagsgeschäft gar keiner von uns.

greetz

Es könnte unendlich viel einfacher sein, wenn sich die LWB in Form der Verbandsoberen nicht jedem Kuhhandel hingegeben hätten und wenn es nicht dauernd irgendwelche Rechtsverdreher geben würde, die die jedes Quäntchen Gesetz aus dem Text herausquetschen würde. Und wenn es Richter geben würde, die nicht nur von irgendwelchen seelenlosen Gesetzen sondern vom gesunden Menschenverstand geleitet würden.

Aber dafür haben sich wohl schon zuviele arbeitlose Juristen in regierungsamtlichen Stellen niedergelassen. So muß alles rechtlich perfekt "ausgestaltet" sein und die persönliche freiheit und damait auch die Demokratie bleibt auf der Strecke.

Es ist m. E. zu spät, um den Moloch Staatsapparat zu stoppen.

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Wir leben aber nicht ein einer Blase und deshalb hat alles wechselseitige Einflüsse. Was belastet dich denn in deiner täglichen Lebensführung bezüglich des WaffR? Wir hatten irgendwann mal dieses Interesse. Dann haben uns spezielle Disziplinen besonders interessiert. Dazu wollten wir dann bestimmte Waffen und Munition. Diese bewahren wir zu Hause ordentlich auf und verdrehen ein paar Zahlen an der Transporthülle. Das wars aber auch schon.

Wir müssen nicht so tu als wären wir Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg anno 1919 (um mal was tagespolitisches einzubringen). Sicher läuft es alles andere als optimal. Der Weltuntergang steht aber auch nicht bevor.

Außerhalb von emotionalen Hochlagen wie Kinderermordung an Schulen interessiert sich kein Schwein für uns.

greetz

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Sorry Mutter, aber irgendwie verstehe ich Deine Intention nicht! Für Dich ist das jetzige WaffG perfekt und OK, nichts ist verbesserungswürdig alles kann so bleiben wie es ist. Wohl gemerkt für Dich. Es sei Dir unbenommen, diese Meinung für Dich zu vertreten, aber es gibt da auch andere Meinungen, die unser jetziges WaffR als massive Bremse und Bürgergängelung sehen. Ich für mich persönlich sehe das so und mit mir viele andere. Wir müssen was zur Liberalisierung des WaffR tun und nicht immer behaupten der Istzustand ist toll. Das ist er mM nach nicht! Klar könnte es schlimmer kommen, aber diese Sichtweise ist keine Option, wenn man die Entwicklung der letzten Jahre betrachtet - es gab keine Verbesserungen und keine wirklichen Erleichterungen. Auf der anderen Seite, wo ist denn in den letzten Jahren wirklich die Bedrohung gewesen, die diese Einschnitte in der Gesetzgebung REAL erforderlich gemacht hätten? Ich kenne keine! Es wurde aktionistisch auf Einzeltaten reagiert und verschärft und verschärft, ohne Faktenprüfung ohne Analysen. Das jetzige Gesetz ist ein Moloch und kaum noch verständlich! Es beinhaltet jede Menge Fallstricke und eine Ermächtigungsgesetzgebung bez.Aufbewahrung. Dies soll gut und akzeptierbar sein? Für mich ganz klar nein!

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