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IGNORED

Bedürfniss für WBK


aw93

Empfohlene Beiträge

Um mal auf den Anfang zurück zu kommen :rolleyes:

2 x im Monat als Pflicht ist Kappes - und den Rest erfüllt man als leidenschaftlicher SpoSchü doch mit links.

Das Jahr hat 52 Wochen - man geht min. jede 2.te Woche schiessen (besser öfter :pro: ) - und man ist immer im Grünen Bereich. :00000733:

Und wer das zeitweilig z.B. aus beruflichen oder krankheitsbedingten oder sonstigen nachvollziehbaen Gründen nicht kann - der wird (hoffe ich mal) das auch mit seinem SB klären können.

Wer die WBK schon nur auf der Basis des "kleinsten gemeinsamen Vielfaches" erwirbt - der hat eben im Fall der Fälle vermutlich ein Problem.

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Hier mal für diejenigen, welche die Drucksache 81/06 nicht kennen ein kleiner Auszug:

14.2.1

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer1);

-- die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15

Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);

der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten

des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Waffenbehörde

muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit

und Plausibilität überprüfen.

Das Bedürfnis ist zu verneinen, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen

bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist.

Ansonsten mal die Ausführungen von Seiner Pestilenz lesen, (hier im Fred) besser ist das...Sind übrigens 217 Seiten :rolleyes:

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Fakt ist doch, das im GESETZ nichts der gleichen drin steht (mit dem 12x oder 18x Quatsch!)

Für uns ist das GESETZ bindend ! Sonst nichts....

Fakt ist ebenso das hier maximal um das AUSSTELLEN des Bedürfnis geht.

Da ist nur relevant was der Verband will.

DSU hat von mir noch nie diesen 12x Blödsinn gefordert.

Ich habe meinen AK Klon auch mit 9x Schießen bekommen...

(glaubt echt jemand das ICH bei -10°C schießen geh?)

Wenn man eben später nur noch 1x im Quartal schießen geht, na und ???

Das Bedürfnis ist bestätigt durch die Mitgliedschaft im Verein.

So locker sollten das auch mal einige "Verbissene" sehen, die gerne abducken und sich mobben lassen.

Sieht das nicht die Masse der LWB´s, daß dieser Vorgabenblödsinn reine Schikane ist, egal von wem das kommt ?

Sind wir hier im Kindergarten ?

Im Waffengesetz steht es nun mal nicht drin. Also kann dagegen gerichtlich geklagt werden.

Und "regelmäßig" ist reine Ansichtssache, dehnbar wie Kaugummi.

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Langsam wirds amüsant. Zur Schau gestellte Ahnungslosigkeit funktioniert also nicht nur im TV. Die einen gehen zu DSDS obwohl sie nicht singen können, andere äußern sich zu rechtlichen Dingen,... ;)

greetz

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So locker sollten das auch mal einige "Verbissene" sehen, die gerne abducken und sich mobben lassen.

Sieht das nicht die Masse der LWB´s, daß dieser Vorgabenblödsinn reine Schikane ist, egal von wem das kommt ?

Sind wir hier im Kindergarten ?

Im Waffengesetz steht es nun mal nicht drin. Also kann dagegen gerichtlich geklagt werden.

Und "regelmäßig" ist reine Ansichtssache, dehnbar wie Kaugummi.

Eine gewisse Regelmässigkeit beim Ausüben des Schießsports ( 18mal im Jahr ) kann ja sooooooooooo schlecht nicht sein !

Für die Vereine ist es gut aktive Mitglieder zu haben und Außenstehende stellen fest, der Verein lebt ( Gut für die Außendarstellung ) !

Was nützt das aktive Mitglied , dass 1 mal im Jahr am 1 April kommt und sein Sturmgewehr auspackt ?

Ja jetzt höre ich es schon , dass ist auch regelmässig !!!!

Hand aufs Herz und im eigenen Interesse , dass kann es doch auch nicht sein, oder ?

Überhaupt wird nirgends soviel Tam Tam gemacht wie im Schießsport !

Als Sportflieger " muss " ich auch meine Stunden fliegen ansonsten ist der Schein weg , komm ich nicht zum Fußballtraining zahl ich in die Mannschaftskasse usw. und sofort !

Für diejenigen die es ernsthaft mit dem Schießsport meinen dürften die obigen Zeilen gegenstandslos sein für andere eher zum Nachdenken.

Liesel

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So locker sollten das auch mal einige "Verbissene" sehen, die gerne abducken und sich mobben lassen.

Sieht das nicht die Masse der LWB´s, daß dieser Vorgabenblödsinn reine Schikane ist, egal von wem das kommt ?

Sind wir hier im Kindergarten ?

Im Waffengesetz steht es nun mal nicht drin. Also kann dagegen gerichtlich geklagt werden.

Und "regelmäßig" ist reine Ansichtssache, dehnbar wie Kaugummi.

So sehe ich das auch...

Manche stammeln hier ein "WIR" zusammen, und verfallen gleichzeitig in vorauseilenden Gehorsam der übelsten Sorte.

Da kann maximal ein Euch entfleuchen, aber kein WIR, denn ICH lasse mich sicherlich

auf so ein "Abducken" nicht ein.

Schließlich habe ich die Behörde für das Einfordern eines "Bedürfnisses" für die Gelbe schon vor Gericht verklagt.

Die haben (weil es eben im gesetz NICHT gefordert war) massenhaft Verloren vor Gericht...

Man sollte hier auch endlich mal unterscheiden wie ich in meinem Vorpost erwähnt habe, das es hier

in erster Linie um das Ausstellen des Bedürfnisses vom Verein/Dachverband geht!

Da sind eben nicht das im Gesetz stehende "Regelmäßig" bindend, sondern die Gängelung durch die

Verbände und evtl. Schützenvereine mit ihrem 12x oder 18x Blödsinn.

ICH habe weder in meinem Verein so einen Gängelung mit dem 18x oder 12x Schrott erlebt, noch

von unserem Dachverband der DSU erlebt.

Wer sich das bieten lässt ist selbst schuld!

Wenn man die Waffen hat, interessiert es doch keine Sau mehr ob man nun 12x, 18x oder nur 7x im Jahr

schießen geht. Selbst wenn man die 3 Jahre spätere "Überprüfung des Bedürfnisses" mal mit einrechnet.

Im Gesetz steht nun mal NICHT 12x oder 18x sonder REGELMÄßIG.

Natürlich lange man im Verein Mitglied ist, welches zwingende Vorraussetzung ist....

Allerdings ist fraglich ob wie von Liesel erwähnt ein 1x im Jahr als "regelmäßig" durchgeht....

@Liesel

"Was nützt das aktive Mitglied , dass 1 mal im Jahr am 1 April kommt und sein Sturmgewehr auspackt ?"

Wer hat hier bitte ein Sturmgewehr?

WIR haben allenfals Halbautomaten...

Von einem Sturmgewehr träumen wir leider nur !

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Die DSU hat aber auch ganz "schöne" Befürwortungsrichtlinien. Die würde ich jetzt nicht gerade als leuchtendes Beispiel nehmen. Ich lese da was von Höchstgrenzen und Mindestleistungen und bundesweiten Wettbewerben für weitere Waffen...Früher durfte der dritte Selbstlader nur KK sein. hat sich das wenigstens geändert?

Eine weitere Diskussion ist hier reine Zeitverschwendung.

greetz

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So sehe ich das auch...

Manche stammeln hier ein "WIR" zusammen, und verfallen gleichzeitig in vorauseilenden Gehorsam der übelsten Sorte.

Das kann maximal ein Euch entfleuchen, aber kein WIR, mehr, den ICH lasse mich sicherlich

auf so ein "Abducken" nicht ein.

Man sollte hier auch endlich mal unterscheiden wie ich in meinem Vorpost erwähnt habe, das es hier

in erster Linie um das Ausstellen des Bedürfnisses vom Verein/Dachverband geht!

Da sind eben nicht das im Gesetz stehende "Regelmäßig" bindend, sondern die Gängelung durch die

Verbände und evtl. Schützenvereine mit ihrem 12x oder 18x Blödsinn.

ICH habe weder in meinem Verein so einen Gängelung mit dem 18x oder 12x Schrott erlebt, noch

von unserem Dachverband der DSU erlebt.

Wer sich das bieten lässt ist selbst schuld!

Wenn man die Waffen hat, interessiert es doch keine Sau mehr ob man nun 12x, 18x oder nur 7x im Jahr

schießen geht. Selbst wenn man die 3 Jahre spätere "Überprüfung des Bedürfnisses" mal mit einrechnet.

Im Gesetz steht nun mal NICHT 12x oder 18x sonder REGELMÄßIG.

Natürlich lange man im Verein Mitglied ist, welches zwingende Vorraussetzung ist....

@Liesel

"Was nützt das aktive Mitglied , dass 1 mal im Jahr am 1 April kommt und sein Sturmgewehr auspackt ?"

Wer hat hier bitte ein Sturmgewehr?

WIR haben allenfals Halbautomaten...

Von einem Sturmgewehr träumen wir leider nur !

Klar , soll ja nur als Beispiel dienen !

Leider Gottes gibt es halt diese Pseudo Sportschützen die aus reinem Machogehabe irgend wann im Verein als Neumitglied auftauchen und ihr Interesse bekunden, solange bis sie ihr " Ding " haben !

Später hat man sie dann gesehen !

Nun was hat der Verein von solchen " Aktiven Mitgliedern " außer dem Mitgliedsbeitrag ?

Insofern finde ich diese " Schwammige Regelung von 18mal im Jahr " nicht unbedingt schlecht !

Manch einer würde sich dadurch abgeschreckt fühlen und es sich gründlich überlegen ob er das auch wirklich will !

Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass die zuständigen Ordnungsämter diesbezüglich ein erhöhtes Augenmaß walten lassen.

Bei den Landesverbänden sieht es doch mittlerweile auch nicht anderst aus , ist jemand aktiv und steht irgendwo auf irgend einer Liste gibts in aller Regel kein Problem , erscheint er nicht wird hinterfragt !

So und wo wird hinterfragt , klar beim Vereinsvorstand des Heimatvereins !

Ja das ist gängige Praxis und da tut sich manch einer schwer damit einem Schützen der unter Regelmässigkeit " 1 mal im Jahr reicht auch " entgegen zu kommen !

Liesel

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Das Schönste dabei:

Alle rühren hier im Trüben. Der Threaderöffner hat ja noch nicht mal verdeutlicht, ob er die Information zum Bedürfnis für die beantragung einer WBK oder zum Thema Bedürfniserhalt gem. § 4 (4) WaffG haben möchte ...

Spekuliert schön weiter. Reisst Euch die Köpfe ab. Habt Spass dabei.

Ehrlich, Leute .... :peinlich:

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Tach,

leicht OT:

Ich verwahre mich genau wie alle Anderen gegen sinnlose Regelungen, das stelle ich mal vorn an! Auch über die Abgründe des (W)affengesetzes will ich mich hier nicht auslassen.

Fakt ist aber m.M. nach, das diese interne 18er-Regelung bei den Verbänden nicht nur vorauseilender Gehorsam ist, sondern eher der Tatsache geschuldet, das man nicht einfach mal geschwind in einen Verein eintritt, dann sichs 12 Monate schön gemütlich macht und sich dann das Objekt der Begierde an Land zieht und in die Schublade legt, zu welchem Zweck auch immer. Und den Faktor "Habenwollen" lasse ich da auch nicht gelten, den kann man auch haben wenn man ernsthaft dabei ist.

Das will und soll niemand von Verein oder Verband verantworten müssen.

Und ernsthafte Schützenanwärter überspringen diese Hürde allemal. Von daher setzen die Behörden da wohl auf eine Art "Selbstkontrolle". Soweit ich weiß, ist da noch nichts Konkretes gesetztechnisch in Planung, zumindest nicht mit Termin.

Ich kenne selber Sprüche und Fragen an mich, wie das mit dem Bedürfnis läuft, da denken viele, sich mal schnell in nem Verein anzumelden und dann nach 12 Monaten einfach hinlatschen und irgendeine Flinte abgreifen, wenn ich dann dem Laien erzähle, wie es wirklich läuft, kommen Sprüche wie: "Ach so? Nee, da hab ich kein Bock drauf!" oder: "Was? Solange?" usw.

Besser ist so wie es jetzt geregelt ist, finde ich persönlich, da ich auf solche "Schützenbrüder" ebenfalls keinen Bock habe! :peinlich:

MFG Andi!

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Das Schönste dabei:

Alle rühren hier im Trüben. Der Threaderöffner hat ja noch nicht mal verdeutlicht, ob er die Information zum Bedürfnis für die beantragung einer WBK oder zum Thema Bedürfniserhalt gem. § 4 (4) WaffG haben möchte ...

Spekuliert schön weiter. Reisst Euch die Köpfe ab. Habt Spass dabei.

Ehrlich, Leute .... :peinlich:

Ich denke es geht hier auch um die Ernsthaftigkeit des Schießsports als Solches !

Diese ewige Paragraphenreiterei und Schlupflochsucherei führt doch zu nix !

Sport ist nunmal mit Training eng verbunden und sollte gerade im Schießsport auch gepflegt werden !

Jemand der 1 mal im Jahr auf dem Stand vorbeischaut ist es nach meiner Auffassung kein Sportschütze !

Liesel

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Jemand der 1 mal im Jahr auf dem Stand vorbeischaut ist es nach meiner Auffassung kein Sportschütze !

Liesel

Sehe ich genau so...

1x im Jahr heisst, der ist maximal "Waffenbesitzer" und nicht Sportschütze.

Schließlich macht UNS das Schießen ja Spaß !

(zumal es unheimlich gut Streß abbaut)

Wäre mal in dem Zusammenhang interessant, wie mit solchen (die nur 1x im Jahr schießen gehen)

Seitens der Behörden verfahren wird, da ja neuerdings jederzeit geprüft werden kann ob noch ein Bedürfnis für

den Besitz von Sport-/Schusswaffen gegeben ist.

(nicht mehr wie früher nur nach den ersten 3 Jahren der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis)

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Ganz einfach, die prüfen Dein Bedürfnis gem § 4 (4) WaffG. Und dann kannst Du die gleichen Antworten geben wie oben. Aber Dir kann ja nichts passieren, weil Du das Gesetz auf deiner Seite hast .

Noch Fragen ?

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Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der Disskussion hier, so wundern mich doch so einige Aussagen hier. Das für einen Ersterwerb entsprechende Hürden vorhanden sind und auch weiterhin bleiben sollen ist ja noch akzeptierbar und verständlich, aber es hier gut zu finden, das 18mal oder am besten wöchentlich sprich 52mal im Jahr trainiert werden müßte um ein "guter" Schütze zu sein, ist kontraproduktiv und für mich persönlich Quatsch! Schlimm genug das Sportschützen einen Schießnachweis führen müssen, sollte man da nicht noch zusätzliche Hürden geradzu einfordern. Jeder von uns kann aus gesundheitlichen, beruflichen oder auch persönlichen Gründen pausieren müssen, dann passieren diese 1x im Jahr Training ganz schnell und nun - soll derjenige alles verlieren, sein teures Eigentum abgeben müssen?! Dann kann es doch wohl nicht sein! Von daher haben Zwangsschießnachweise mit konkreten Mindestanforderungen immer ein ganz gewaltiges Negativschmankerl und die Befürworter sollten mal in aller Ruhe überlegen, das auch für sie der Tag kommen könnte wo sie rein aus altersgründen diese Anforderungen nicht mehr erfüllen könnten, hoffentlich ist es dann nicht schon zu spät! Noch steht im Gesetz nichts von einer konkreten Anzahl bzw. es wird von den Verbänden nur bei Neuerwerb herangezogen, aber jetzt gibt es die Regelüberprüfung und da kann es sehr schnell passieren, das konkrete Zahlen Gesetz werden und dann jedes Jahr nach oben geschraubt werden, bis für die breite Masse Schluß ist.

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Aus der Praxis:

Dabei bedeutet regelmäßige Ausübung des Schießsports zwar nicht, dass der Sportschütze nach einem festgelegten Plan regelmäßig den Schießsport betreiben muss. Mit Blick auf die diesbezüglichen Vorstellungen des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren sind allerdings völlig unregelmäßige Trainingszeiten und ein im Umfang nicht mehr als effektives Training zu bezeichnendes gelegentliches Schießen mit dem Begriff des Sportschützen nicht mehr vereinbar. In der Bundestagsdrucksache 14/7758, S. 63 - zu § 14 Abs. 1 alt -heißt es hierzu: "Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit der Waffe derart betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht."

Erforderlich, aber auch ausreichend trainiert damit derjenige, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingsprogramm

(dafür mit längeren Pausen) absolviert. Vgl. Bushart in: Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 8.

Fundstelle (Rn 45 ff)

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Du darfst hier nicht erwarten, dass ein Urteil als Beleg angesehen wird. Es steht ja schließlich nicht im Gesetz. Du kannst auch nicht mit Kommentaren zum Waffenrecht kommen. Diese sind lediglich privates Geschreibsel und üüüüüberhaupt von Nullrelevanz. Selbst dann, wenn ein Richter diese zur Urteilsbegründung heranzieht. Es steht schließlich nicht im Gesetz. Das ist nämlich alles nur vorauseilender Gehorsam ;)

greetz

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Hallo,

die Befürworter der „Regelmäßig-Gängelei" und die das noch gut finden, sollten mal in die Nachbarländer sehen und berücksichtigen, daß unsere waffenrechtlichen „Regelungen“ weit überzogen sind. Sicherlich kennt auch jeder ein Nachbarland, bei dem das Sturmgewehr nach dem Wehrdienst mit nach Hause genommen werden kann. Ohne Bedürfnis und die ganzen Kontrollschikanen. Haben sich die deutschen Schützen schon so an die Überregulierungen gewöhnt ? Manche merken gar nicht mehr, wie sie gemobbt werden, lassen sich alles gefallen. Ich meine damit nicht, daß man sich nicht an die bestehenden Gesetze halten soll. Der eine oder andere kann mal darüber nachdenken, wie viel Kontrollwahn brauchen wir überhaupt noch ? Sicherlich sollen die ganzen Schranken zum Waffenerwerb abschrecken. Aber ist das wirklich von Nöten ? In anderen Ländern funktioniert es auch viel einfacher.

Gruß, sniperman

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Du darfst hier nicht erwarten, (...)

Ach so, ok, ja dann...

Würde ich aber o.g. Auslegung - ohne Fundstellen zu benennen - schlicht als die meinige ausgeben, müsste sie doch annähernd dem Rang anderer hier geäußerter Meinungen entsprechen, mithin an WO-Wert gewinnen. Nicht wahr? ;-)

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@ sniperman

Es hat garnichts mit dafür oder dagegen zu tun. Es sind einfach mal die Fakten und der Begriff "regelmäßig" ist eben nicht frei zu interpretieren, sondern hinterlegt. Das darf man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Ob man das nun mag oder nicht.

@Gloeckner

:s75:

greetz

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... Jeder von uns kann aus gesundheitlichen, beruflichen oder auch persönlichen Gründen pausieren müssen, dann passieren diese 1x im Jahr Training ganz schnell und nun - soll derjenige alles verlieren, sein teures Eigentum abgeben müssen?! ...

:appl:

Seh' ich genauso, ich betreibe z.B. andere Hobby's auch nicht über Jahrzehnte ohne Unterbrechungen.

Mit einem hab ich beispielsweise 5 - 6 Jahre ausgesetzt (wg. Umzug) - so könnte es ja eines Tages

auch mit dem Schießsport kommen..

Wenn mich dann der Gesetzgeber enteignen wollte, ginge ich durch alle Instanzen :teufel_17:

Mo

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Wer diese Befürchtung hat, hat sich nicht ernsthaft mit dem Thema beschäftigt. Zum Wegfall des §8 WaffG ist eine umfassende Diskussion erfolgt. Unterbrechungen sind durchaus anerkannt.

greetz

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