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IGNORED

Bedürfniss für WBK


aw93

Empfohlene Beiträge

hallo

habe da mit einem schützenkollegen eine meinungsverschiedenheit,er sagt man müsse 2x im monat trainieren,ich sagte zu ihm das es hinreicht 18x im jahr zu schießen,ist das nicht irgendwo im waffengesetz oder in der verwaltungsvorschrift geschrieben? wir schießen bei uns im verein nach dem DSB

wäre hilfreich wenn jemand einen link hätte wo es auch genau beschrieben steht,irgendwelche leute im internet die sagen das man 18x schießen muss habe ich selber schon gefunden

gruß und danke schon mal

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http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)

Steht unter den Abschnitt:

Die „Grüne Waffenbesitzkarte"

In diesem Abschnitt steht die Wunschvorstellung der Vorschriftenmacher:

"Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG werden 18 Trainingseinheiten pro Jahr angesetzt. Sollte die Verwaltungsvorschrift irgendwann vom Bundesrat beschlossen werden, beträgt die Anzahl der geforderten Trainingseinheiten bundeseinheitlich 18x pro Jahr, also 1 bis 2 Mal pro Monat."

Ein Entwurf, der nicht beschlossen ist.

Es wird zwar immer argumentiert mit 18x im Jahr oder 1x im Monat aber auf welcher gesetzlichen Grundlage ?

Ich kenne keine, die das gegenwärtig vorschreibt. Meiner Meinung ist eine vorzuschreibende Trainingsanzahl Mobbing, daß dem Hobby nicht gut tut.

Hat jemand andere Infos dazu ?

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Die Verbandsvorgaben sind entscheidend und verbindlich. Dort werden die Befürwortungen nach deren Maßgaben erteilt.

greetz

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So wird das beim BDS LV08 gehandhabt:

"Als Mindestzahl werden in den vergangenen 12 Monaten jeweils 1 Trainingseinheit pro Monat oder

insgesamt 18 Trainingseinheiten gefordert, wenn nicht mindestens einmal monatlich geschossen

wurde. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines

regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingsprogramm absolviert. Mindestens 8 Trainingsein-

heiten hiervon müssen im befürwortenden Verein absolviert worden sein."

Quelle: Richtlinien zur Bedürfnisausstellung

Gruß Tauschi

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§ 14 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ....

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Um "regelmäßig" geht es. Die 18 Mal im Jahr sind glaube ich ganz vernünftig - ob man da nun auf 1mal monatlich rumreitet oder nicht (siehe auch Verbandsvorgaben).

Der Verband bescheinigt die regelmäßige Teilnahme und die Zulassung nach Sportordnung.

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:boese040: M=WaffG/AWvv hola amigos,

auch wenn viele hier es anders sehen: ES GIBT IM WAFFG KEINE "TRAININGSVORGABEN"...aber nun kommt der dicke Hund: die Vereine /Verbände haben in vorrauseilender

Gehorsam aus dem WVwV Entwurf(der NICHT vom Bundesrat ratifiziert wurde, dh. KEINE Gesetzeskraft hat) die 12 mal im Jahr (1x in Monat) oder bei Aussetzer 18 mal übernommen, und den Vereinen/Verbänden steht es frei die "Beführwortungsrichtlinien" schärfer auszulegen als das WaffGn es vorschreibt.

So gibt es zB. Vereine die eine 2 Jährige Mitgliedsschaft fordern bevor sie eine Beführwortung an den Verband weiter geben...

Amigo aw93 frag doch mal euer Vereinsvorstand wie das gehandhabt wird.

Wir verschärfen uns das WaffG selber...dafür brauchen wir die Politokraten nicht! :contra:

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

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:gutidee: hola amigo Mutter,

so wie es jetzt ist kann es doch bleiben. Im WaffG stehen genug Sachen drin die eine "Waffenbeschaffung" sehr schwer machen, zB. die Meldepflicht, des Vereins der Behörde gegenüber, bei Austritt. Und wenn ein Verein (interne) Richtlinien hat die mir NICHT gefallen...dann muss ich da nicht Mitglied werden. Es gibt genug vernünftige Vereine.

Aber Mutter wir haben doch schon mal drüber diskutiert...oder schon vergessen?

saludos de pancho lobo -PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN-:hi::drinks:

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:boese040: M=WaffG/AWvv hola amigos,

auch wenn viele hier es anders sehen: ES GIBT IM WAFFG KEINE "TRAININGSVORGABEN"...aber nun kommt der dicke Hund: die Vereine /Verbände haben in vorrauseilender

Gehorsam aus dem WVwV Entwurf(der NICHT vom Bundesrat ratifiziert wurde, dh. KEINE Gesetzeskraft hat) die 12 mal im Jahr (1x in Monat) oder bei Aussetzer 18 mal übernommen, und den Vereinen/Verbänden steht es frei die "Beführwortungsrichtlinien" schärfer auszulegen als das WaffGn es vorschreibt.

So gibt es zB. Vereine die eine 2 Jährige Mitgliedsschaft fordern bevor sie eine Beführwortung an den Verband weiter geben...

Amigo aw93 frag doch mal euer Vereinsvorstand wie das gehandhabt wird.

Wir verschärfen uns das WaffG selber...dafür brauchen wir die Politokraten nicht! :contra:

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Ja so sehe ich das auch.

Dieser Schwachsinn mit den Trainingsvorgaben wird von den eigenen Verbänden favorisiert !

Hier wurden die falschen Leute gewählt. Mir fällt der Film "Der Untertan" ein mit der Hauptfigur "Diederich Häßling".

Nach oben abducken und nach unten treten. Solche Leute brauchen wir nicht in den Vorständen der Verbände. Die Verschärfer gibt es in den eigenen Reihen. Wie :peinlich:

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Hallo Pancho,

Natürlich nicht vergessen. Meine Meinung hat sich jedoch nicht geändert. ;) Man muss einfach mal die Realitäten beachten.

@ sniperman

Deine Aussage zeugt einfach nur von vollkommener Sachunkenntnis. Was denkst du wie das läuft und welche Regelung es geben würde, wenn die Verbände diese Vorgaben nicht machen würden?

greetz

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Ganz einfach.

Es gibt noch keine gesetzliche Vorschrift dazu. Ebenso gilt die Verwaltungsvorschrift noch nicht!

Die 18 Trainingstagen sind den Waffenrechtsbehörden durch die Innenministerien der Länder per Erlass aufgegeben worden. Der Erlass ist für die Behörde bindend!

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Ein Entwurf, der nicht beschlossen ist.

Das erklärst Du mal - so es tatsächlich verwaltungstechnisch relevant werden sollte - dem Sachbearbeiter, der vom Innenministerium des betreffenden Bundeslandes diesen Entwurf "als heiße Empfehlung" ans Herz gelegt bekommen hat.

Der lacht Dich auf Deine o.g. Einwendung kurz aus und sagt Dir, dass Du gerne dagegen klagen kannst, solltest Du Probleme mit seiner Auffassung haben.

Da stehst Du dann, mit Deiner selbstbewussten Meinung zu BR-Drs. 81/06; der Einzelrichter oder gar die Kammer des VG wird hocherfreut sein, sich mit einer derart staatstragenden Materie auseinander setzen zu dürfen und Dich grandios einfahren lassen.

Klingt komisch - ist aber so. Dies vermag ich vor allem deswegen zu beurteilen, weil ich schon öfter in waffenrechtlcihen Angelegenheiten die Gerichtsbarkeit beaufschlagt habe. Obsiegt habe ich bisher ausnahmslos vor allem deswegen, weil ich weiß, warum und wann man ein Fass aufmacht und wann man das besser bleiben lässt.

Im Übrigen gibt es wirklich drängendere Probleme als die - sowohl nach der einen, als auch nach der anderen Leseweise - wohl für alle praktischen Belange erfüllbare Anzahl von Trainingsterminen.

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Um hier mal ein wenig Feuer in die Diskussion zu bringen:

1 x im Quartal ist auch regelmäßig.

Und nun?

Wo stehen die 12 und 18 x jurisitsch verankert. Alles andere ist freier Ermessenspielraum und

Glaskugellesen.

LG

M

Und demnächst werden irgendwelche Vebände 50 x im Jahr fordern: 1 x pro Woche ist auch regelmässig und 2 Wochen darfst du krank sein.

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Es steht vielfach verankert. In den Bedürfnisrichtlinien der Verbände und in den Verwaltungsrichtlinien der Ministerien. Das Wort "regelmäßig" bedarf nunmal einer näheren Bestimmung. Sylvester an allen Schaltjahren ist eben auch regelmäßig, aber blödsinnig. Deshalb gibt es zu allen Gesetzestexten weiterführende Kommentierungen. Da macht das WaffG keine Ausnahme zu anderen Gesetzen.

Es kann und soll nicht alles auf Punkt und Komma genau in Gesetzen stehen. Solch eine Herangehensweise/Erwartungshaltung ist hochgradig naiv.

greetz

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Die Verbände zählen nicht. Die können tun was sie wollen. Alles was die machen hat KEINERLEI rechtliche Relevanz - solange es nicht in einem Gesetz steht.

Und ob eine Richtlinie im Falle eines Falles auch bei jedem Richter durchkommt ist auch erst mal fraglich.

Und der Richter ist das Einzige was zählt. Alles andere sind schön, aber nicht wirklich Entscheiden wenn es um die Wurst geht.

Deswegen ist hier genau genommen ein riesiges, großes Loch. Und im Ernstfall suchst Du Dir einen anderen Verband und gut ist es.

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1 x im Quartal ist auch regelmäßig.

Nach den Befürwortungsrichtlinien welches Verbandes (die nach § 15 WaffG auch für die Anerkennung als Verband durch das Bundesverwaltungsamt relevant sind) wäre das gleich noch einmal möglich?

Nach keinem? Na dann?

Und nun?

Nichts "und". Es scheitert bei einem deartigem Umfang an der Verbandsbescheinigung, die Du nicht bekommst.

Alles andere ist freier Ermessenspielraum und

Glaskugellesen.

Na freilich. Ist schon recht.

Die Verbände zählen nicht. Die können tun was sie wollen. Alles was die machen hat KEINERLEI rechtliche Relevanz - solange es nicht in einem Gesetz steht.

:00000733: Es wird immer besser. Hast Du auch nur die geringste Ahnung, wie das mit der Anerkennung von Schießsportverbänden durch das Bundesverwaltungsamt funktioniert?

Offensichtlich nicht. Wenn ein Verband da "macht was er will" wird die Anerkennung widerrufen.

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Man könnte es auch so sagen:

Der SB braucht eine Bescheinigung vom Verband.

Der Verband gibt die Bescheinigung nach gewissen Vorgaben heraus.

Wenn einem die Vorgaben nicht passen, dann ist das im Verband zu klären.

Edit: Und der Verband will weiterhin anerkannt sein (siehe Pestilenz)

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Fakt ist doch, das im GESETZ nichts der gleichen drin steht (mit dem 12x oder 18x Quatsch!)

Für uns ist das GESETZ bindend ! Sonst nichts....

Fakt ist ebenso das hier maximal um das AUSSTELLEN des Bedürfnis geht.

Da ist nur relevant was der Verband will.

DSU hat von mir noch nie diesen 12x Blödsinn gefordert.

Ich habe meinen AK Klon auch mit 9x Schießen bekommen...

(glaubt echt jemand das ICH bei -10°C schießen geh?)

Wenn man eben später nur noch 1x im Quartal schießen geht, na und ???

Das Bedürfnis ist bestätigt durch die Mitgliedschaft im Verein.

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Die DSU ist ja auch ein Top Verband wo Schießsport auch Spass macht und nicht in Frohnarbeit ausartet.Wo man mit Vorständen sprechen kann und jeder als vollwertiges Mitglied zählt und niemand einem einen Knüppel zwischen die Beine wirft.

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