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IGNORED

Erbschaft ein bisschen anderst


Alex80

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mir wurde das Forum von meinem Büchsenmacher empfohlen, hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.

Folgendes Problem:

Ich bin Jagdscheininhaber und habe 2 WBK´s mit 8 Lang- und 2 Kurzwaffen.

Mein Vater war auch ein Jäger, ist aber leider vor 6 Monaten verstorben. Er hatte 9 Kurzwaffen in seinen WBK´s stehen.

Als ich auf dem Ordnungsamt war, hies es zu mir ich dürfe die Kurzwaffen nicht mehr übernehmen weil ich schon 2 habe, und ich nicht der direkte Erbe sei.

Gibt es trotzdem für mich eine möglichkeit die Kurzwaffen trotzdem zu übernehmen?

Danke vorab für Antworten

Gruß Alex W

Geschrieben

Gibt es ein Testament, in dem die Waffen vermacht werden?

Wer ist der direkte Erbe?

Der direkte Erbe kann für die Waffen in der Regel eine Erben-WBK bekommen.

Gast solideogloria
Geschrieben

Da fangen dann die Probleme an. Der direkte Erbe muss die Waffen dann wohl blockieren lassen.

Geschrieben

Wenns dein seeliger Vater war - Herzliches Beileid! - warum bist du kein Erbe?

Selbst nach Enterbung steht dir ein Pflichtteil zu.

Die Erben können sich bezüglich der Aufteilung der einzelnen Sachen gütlich einigen.

Also d.h., wenn es z.B. 3 gleichberechtigte Erben gäbe, daß eben nicht jeder 3 der 9 KW bekommt, sondern der, der sie will, wenn die anderen nichts dagegen haben.

Geschrieben

Danke für die schnellen Anworten.

Meine Mutter ist die direkte Erbin.

Sie möchte allerdings die Waffen nicht als Erschaft in eine WBK.

Und ich würde Sie gerne nehmen.

Gäbe es da die möglichkeit das sie eine Erbverzichterklärung für die Waffen unterschreibt?

Geschrieben

Soweit ich weis steht dir als einziges Kind, wenn kein spezielles Testament besteht, das das Erben des Kindes vor Ableben des 2ten Elternteils ausschliesst ung 1/4 der Erbmasse zu, was Du dann bekommst musst Du mit Deiner Mutter ausmachen! Schau mal hier

Als meine Mutter gestorben ist habe ich auf meinen Erbanspruch zugunsten meines Vaters verzichtet, hätte aber immer noch einen Pflichtteilanspruch gehabt!##

Erik

Edith sagt Ergänzung eingefügt

Geschrieben

Wenn möglich eine Erben-WBK auf deine Mutter und sie überlässt sie Dir zur Aufbewahrung.

Ansonsten wird das wohl nichts werden, kenne ich leider aus eigener Erfahrung. Du hast da mehr HickHack mit dem restlichen Erbe als Dir liebsein wird, glaub es mir.

Wenn im Testament nicht direkt drinsteht, dass du die Waffen erben sollst, hast Du kaum eine Chance da was zu machen, auch wieder eigene Erfahrung.

Geschrieben
@greyman: er ist als Kind auch direkter Erbe, wenn ein Elternteil stirbt hat e zumindest einen Pflichtteilanspruch!

Erik

Dann sieht es aber beim Tod der Mutter aber bescheiden aus mit dem Erbteil, und ihr glaubt gar nicht, wer dann alles zum Erben kommt.

Pflichteilbeanspruchung ist ein sehr heikles Thema.

Geschrieben

Ist nicht auch ein mündliches Vermächtnis i. O. ? Wenn Deine Mutter z.B. dem Ordnungsamt schreiben würde: Mein Mann hat immer gesagt, wenn er nicht mehr lebt, dann soll sein Sohn die Jägerei mit seinen Waffen weiterführen, Sie hätte ja eben keine Freude daran. War ja wohl auch so...

Wahrscheinlich ist der Zug schon abgefahren, da Du ja bereits mit dem OA geredet hast.... :ninja:

Wenn es ein Testament gibt, in dem sich Deine Eltern gegenseitig als Alleinerben einsetzen dann geht es nur über diese Vermächtnis-Schiene, wo Vermögens-Gegenstände von der Erbmasse ausgenommen werden und an bestimmte Personen gehen.

Aber wir sind kein Rechts-Beratungs-Forum, insofern einfach Anwalt hinzuziehen. Waffenrechtlich kannst Du ja mal weiter auf die Waffen aufpassen. Aber Du müsstest die Waffen auf irgendeine Weise "Im Zuge der Erbfolge" erwerben, wenn Du sie auf Deine eigene WBK eintragen lassen willst.

Geschrieben
Ist nicht auch ein mündliches Vermächtnis i. O. ? Wenn Deine Mutter z.B. dem Ordnungsamt schreiben würde: Mein Mann hat immer gesagt, wenn er nicht mehr lebt, dann soll sein Sohn die Jägerei mit seinen Waffen weiterführen, Sie hätte ja eben keine Freude daran. War ja wohl auch so...

Keine Chance, auch das geht nicht, selber probiert. Ohne was schriftliches geht da gar nix.

Geschrieben

jA DESWEGEN MEINTE ICH JA MEINE MUTTER SAGT SIE WÜRDE SO EIN SCHREIBEN AUFSETZTEN DASS SIE AUF DAS ERBE DER WAFFEN VERZICHTET:

DAS SOLLTE DOCH EIGENTLICH DANN FUNKTIONIEREN:

Geschrieben
jA DESWEGEN MEINTE ICH JA MEINE MUTTER SAGT SIE WÜRDE SO EIN SCHREIBEN AUFSETZTEN DASS SIE AUF DAS ERBE DER WAFFEN VERZICHTET:

DAS SOLLTE DOCH EIGENTLICH DANN FUNKTIONIEREN:

Das ist auch heikel, könnte passieren das dass Erbe dann an den Staat geht, ist letztes Jahr bei einem verstorbenen Soldaten aus meinem Verband passiert.

Ich würde in der Situation lieber mal nen Anwalt fragen wie die ganze Sache aussieht.

Geschrieben

Auf der Verzichtserklärung muß natürlich dann auch stehen das es zu meinen Gunsten ist.

Dann sollte das alles doch kein Problem darstellen.

Geschrieben
Ja aber wieso sollte es dann an den Staat gehen, wenn somit ich Erbe werde?

Weil Du im Vorfeld auf dein Erbteil bestanden hast. Somit bist Du für einen Teil des Erbes nicht mehr erbberechtig. Der Staat greif da in soweit nur zu wenn in der Erbfolge sonst niemend mehr da ist.

Glaub es mir, hab das alles schon mal durch.

Beste Lösung: Mutter nimmt Erben-WBK und Du die sichere Aufbewahrung.

Geschrieben

Ganz so einfach ist die angelegenheit leider wirklich nicht. Das sinnvollste ist ganz einfach, eine Beratung bei einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt. Wenn der zufällig noch LWB ist und sich im WaffG auskennt.....

Einfach mal "Telefonterror" betreiben und bei einigen anfragen.

Geschrieben

Ich hatte auch nicht weitergefragt, aber die rechtmäßigen Erben haben auf das Erbe verzichtet und somit ging das ganze über in den Besitz des Freistaates Bayern.

Das Schreiben hatte ich in der Hand.

Ich will damit nicht sagen das es so bei dir passieren muss, aber evtl. könnte.

Deswegen würde ich nen Anwalt zu rate ziehen der sich mit Erbrecht gut auskennt.

Bist du als Jäger nicht in einem Jagdverband oder sowas ähnlichem mit Rechtsberatung? Gibts doch, oder?

Geschrieben

Erbe ohne Testament= 50 % an die Ehefrau und die anderen 50 % an die verbliebenen Kinder zu gleichen Teilen.

Mit Testament alles an den Erben.

Die Kinder haben allerdings einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Dieser ist in Geld auszubezahlen.

Mutter könnte vom Erbe zurücktreten (ganz), dann geht alles an die nächsten Erben.

2x3 Jahre Klageerfahrung in diesem Gebiet.

Geschrieben

Bei mir war das vor 10 Jahren so:

Vater verstorben, Ordnungsamt fragte bei meiner Mutter nach was mit der Waffe passieren würde,

Mutter war Erbin, wollte das KK selbst nicht, wollte jedoch das die Waffe in Familienbesitz bleibt.

also beide zum Sachbearbeiter, Sachlage erklärt, dies wäre kein Problem, Erb WBK wurde auf meinen Namen ausgestellt,

er wollte nur die Unterbringung gesichert haben.

hoffe geholfen zu haben

holy Moses

Geschrieben
Erbe ohne Testament= 50 % an die Ehefrau und die anderen 50 % an die verbliebenen Kinder zu gleichen Teilen.

Mit Testament alles an den Erben.

Die Kinder haben allerdings einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Dieser ist in Geld auszubezahlen.

Mutter könnte vom Erbe zurücktreten (ganz), dann geht alles an die nächsten Erben.

2x3 Jahre Klageerfahrung in diesem Gebiet.

Eben drum wäre es auch mal ganz gut zu wissen, was da überheupt im Testament steht.

Ich vermute zwar ein sog. Berliner-Testtament aus der Instand-Tüte eines wenig mandantenorientierten Notars, aber auch da kann es kleine Gemeinheiten geben. :closedeyes:

Merke: ein schlechtes Testament ist nicht selten schlechter als gar kein Testament

Geschrieben

Erbe ist "ganz oder gar nicht"-Sache.

Nach Deinem Bericht scheint es ein Testament zu geben, in dem Deine Mutter als Erbin eingesetzt wird. Wenn Sie die Erbschaft ausschlägt, geht es mit der Erbfolge weiter entsprechend der gesetzlichen Regelung. Für sie fällt dann auch keine Erbschaftssteuer an, als Ehefrau hat sie unter diesem Aspekt aber ohnehin den höchsten Freibetrag.

Waffen sollten per Vermächtnis an berechtigte Erben weitergegeben werden, darum müsste man sich als LWB zu Lebzeiten kümmern. Sterben tut man von solcher Vorsorge keinen Moment früher.

Wie gesagt: Rechtsbeistand ist gut angelegtes Geld, wir sind dafür kein Ersatz.

Geschrieben

okay danke, im LJV BW bin ich ja, aber ob es da einen Rechtsbeistand gibt mag ich zu bezweifeln werde mich mal erkundigen und gegebenenfalls an einen Anwalt wenden.

Danke für die Antworten.

Werde mich wieder melden wenn es etwas neues gibt!

Geschrieben

:hi::gutidee: hola amigos,

um dieses Problem zu vermeiden haben wir Ehepartner unser Testament dahingehend ergänzt dass falls ich zuerst sterben sollte unser Sohn alle Waffen und Zubehör erben soll,

er ist WBK Inhaber und Waffenbesitzer. Hat natürlich wieder mal 130.-ois Notargebühren gekostet(die hat unser Sohn aber bezahlen dürfen). Das Testament hatte aber schon 400.-ois gekostet, weil es beim Gericht deponiert wurde brauchen die Erben keinen Erbschein zu beantragen was das Erben etwas einfacher macht. Unsere 3 Kinder haben Kopien

vom Testament bekommen so dass Sie wissen wie´s läuft.

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

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