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IGNORED

Recht: Beglaubigungen von EWB


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusamen,

ich habe eine Büchse verkauft und den Erwerber um eine beglaubigte Kopie seiner EWB gebeten, die heute mit der Post eingetroffen ist.

Eine Kreispolizeibehörde hat den Stempel "Die Kopie stimmt mit dem vorgelegten Original überein" drauf gehauen, dazu der Adress-Stempel: Der Landrat als Kreispolizeibehörde (hier folgt Name und Adresse der Behörde)

Meines Erachtens gehört aber ZUSÄTZLICH das DIENSTSIEGEL dazu, welches aber fehlt. Theoretisch kann ja jemand so einen Stempel selber herstellen, mt einem Stempelkasten für Kinder. Darum das Siegel, mit Landeswappen und Polizeistern, das kann man nicht so leicht fälschen.

Ohne weitere Überprüfung möchte ich das eigentlich so nicht akzeptieren.

Was meint Ihr?

Grüße

kape357

Geschrieben

Hallo,

ich fürchte aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu bekommen. War jedenfalls bei meinem letzten eGun-Verkauf so....

kape357

Geschrieben

Ich gebe als Käufer dem Verkäufer meine Daten per E-Mailanhang und die Kontaktdaten meines SB. Feddich.

Gruß JM

Geschrieben

hi

sei mir ned boese

aber so einen "spezialisten" als verkaeufer hatte ich auch kuerzlich mal

warst das evt du der eine bockflinte richtung bayern verkauft hat?

mein haendler macht sich mit den SB des verkaeufers telefonisch aus dass alles ok geht

waffenhandelsgenehmigung per fax direkt vom haendler an den SB

und der V E R K Ä U F E R macht daraufhin auf seinem ordnungsamt rabatz und aerger mit beschwerde ueber den SB bei dessen vorgesetzten warum denn der ablauf ohne notariell beglaubigter WHG moeglich ist ...

wenn alle so waeren kommt der waffenhandel deutschlandweit zum erliegen

welcher haendler hat denn bitte zeit fuer JEDE EINZELNE waffe eine beglaubigung vom amt holen zu koennen?

von den kosten ganz zu schweigen ..

ich verstehs manchmal einfach ned ...

Geschrieben
Ich gebe als Käufer dem Verkäufer meine Daten per E-Mailanhang und die Kontaktdaten meines SB. Feddich.

Gruß JM

ja

so ist es auch der normale weg

und geht auch problemlos

der SB macht sich das eh alles selber am telefon aus

die zetteln sind im prinzip nur die unterlage fuers telefonat

die ganze beglaubigerei ist doch nur geschaeftemacherei fuer die aemter und notare

Geschrieben

Es könnte alles so einfach sein :rolleyes:

Scan der EWB, WBK oder handelserlaubnis und die zuständige Behörd mit deren Tefflonnummer.

Und gut ist.

Vor Versand die Behörde anrufen, mit dem SB verbinden lassen oder Name und Durchwahl erfragen.

Dort telef. über die Berechtigung ein ja oder nein erfragen und gut.

Danach der eigenen Behörde die Daten beim Abmelden auf Papier überlassen.

gut iss.

Geschrieben
Was meint Ihr?

Hallo Kape357,

ich bin auf Nummer Sicher gegangen und habe mir die originale WBK schicken lassen. Einfach als Paket verschickt

und schon wären beim Verlust die Kosten gedeckt.

Nun könnte man ja sagen: "Um Gottes willen, ich schick doch keine originale WBK weg!" Aber mal im Ernst, wir reden über

den Verkauf einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe. Da gehe ich nicht das Risiko irgenwelcher Kopien und

Bestätigungen ein.

Schließlich könnte der Käufer nach der Kopie schon beim nächsten eine Waffe gekauft haben und seinen Voreintrag

damit belegt haben.

Wenn der Verkäufer ein Händler wäre, würde auch die Karte verschickt werden, da der Eintrag vorgenommen werden muss.

MFG RNehring

Geschrieben
... ich bin auf Nummer Sicher gegangen und habe mir die originale WBK schicken lassen. Einfach als Paket verschickt und schon wären beim Verlust die Kosten gedeckt.
Richtig.

Und irgendein Unbekannter befindet sich im Besitz eines gültigen Waffenbesitz- und -erwerbsdokuments!

Nun könnte man ja sagen: "Um Gottes willen, ich schick doch keine originale WBK weg!"
Genau das sage ich auch.
Aber mal im Ernst, wir reden über den Verkauf einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe. Da gehe ich nicht das Risiko irgenwelcher Kopien und Bestätigungen ein.
Wenn Dir meine korrekt amtlich beglaubigte und nicht-älter-als-eine-Woche-(Farb-)Kopie des gültigen Erwerbsdokuments nicht aussreicht, dann kannst Du Deinen Krempel behalten. So einfach ist das.
Schließlich könnte der Käufer nach der Kopie schon beim nächsten eine Waffe gekauft haben und seinen Voreintrag damit belegt haben.
Ah, ja.

Und wie erklärt der Käufer seinem SB, dass auf seine erteilte Einzelgenehmigung 2 Waffen von ihm erworben wurden?

Wenn der Verkäufer ein Händler wäre, würde auch die Karte verschickt werden, da der Eintrag vorgenommen werden muss.
Nein.

In meiner WBK nimmt nur eine(r ) Eintragungen vor und das ist ausschliesslich mein(e) SB(in).

Da malt sicher kein Händler drin rum.

MfG,

CM

Geschrieben
Richtig.

Und irgendein Unbekannter befindet sich im Besitz eines gültigen Waffenbesitz- und -erwerbsdokuments!

Und das bringt dem Unbekannten was genau?

Eine WBK hat keine Ausweisfunktion. Die Erwerbs- und Besitzerlaubnis gilt nur für derjenigen, der sich als die Person ausweisen kann, deren Name auf der WBK steht. Wenn man mit einer WBK (oder gar einem Jagdschein! Eine quasi-unbegrenzte Erwerbserlaubnis für Langwaffen und Munition) ohne sich auszuweisen im Geschäft diverse Püster (und Munition) erwerben könnte, dann wären die Dinger eine wesentlich begehrtere Diebesbeute, als sie im Moment anscheinend sind.

Ich sehe eher das Problem darin, daß der ursprüngliche Inhaber der WBK für eine Weile zwar im Besitz der Waffen ist, die darauf eingetragen sind, aber nicht im Besitz seiner Besitzerlaubnis.

Geschrieben
Eine WBK hat keine Ausweisfunktion. Die Erwerbs- und Besitzerlaubnis gilt nur für derjenigen, der sich als die Person ausweisen kann, deren Name auf der WBK steht. Wenn man mit einer WBK (oder gar einem Jagdschein! Eine quasi-unbegrenzte Erwerbserlaubnis für Langwaffen und Munition) ohne sich auszuweisen im Geschäft diverse Püster (und Munition) erwerben könnte, dann wären die Dinger eine wesentlich begehrtere Diebesbeute, als sie im Moment anscheinend sind.

Auf diesen Einwand habe ich bereits gewartet.

zur Praxis des Erwerbs: ich habe in den vergangenen 35 Jahren eine Anzahl von erlaubnispflichtigen Schusswaffen erworben, die immerhin ausreicht um 9 (in Worten: Neun) grüne WBK vollständig zu füllen.

Bei keinem Händler zwischen Flensburg und Garmisch wurde ich jemals nach der Vorlage eines Ausweisdokuments gefragt.

CM

Geschrieben
Und irgendein Unbekannter befindet sich im Besitz eines gültigen Waffenbesitz- und -erwerbsdokuments!

Ohne originalem Personalausweis nützt ihm das nichts.

Wenn Dir meine korrekt amtlich beglaubigte und nicht-älter-als-eine-Woche-(Farb-)Kopie des gültigen Erwerbsdokuments nicht aussreicht, dann kannst Du Deinen Krempel behalten. So einfach ist das.

Das ist Dein gutes Recht.

Und wie erklärt der Käufer seinem SB, dass auf seine erteilte Einzelgenehmigung 2 Waffen von ihm erworben wurden?

Das ist in der Tat sein Problem. Aber es ist mein Problem, dass ich ihm dann eine Waffe ohne gültige EWB überlassen habe.

In meiner WBK nimmt nur eine(r ) Eintragungen vor und das ist ausschliesslich mein(e) SB(in). Da malt sicher kein Händler drin rum.

Dann hättest Du hier bei uns wohl ein anderes Hobby :-(

Nichts für ungut, aber ich gehe da kein Risiko ein und würde es auch von keinem anderen verlangen.

MFG RNehring

Geschrieben
Bei keinem Händler zwischen Flensburg und Garmisch wurde ich jemals nach der Vorlage eines Ausweisdokuments gefragt.

Ich wurde bisher bei jedem Erwerb um einen gültigen Identitätsnachweis gebeten.

MFG RNehring

Geschrieben

hi

ich komm hier aus dem kopfschuetteln ned raus

aber ok

soll jeder machen was er glaubt tun zu muessen

aus der praxis kann ich nur sagen dass ich das bei "meinem" haendler aus verschiedenen gruenden recht gut mitbekomme

der hat in den letzten 18 monaten wohl um die 200 gebrauchte waffen angekauft

und bei allen bis auf zwei lief es so wie es am einfachsten ist:

die daten wurden ausgetauscht

der haendler faxt oder mailt dem SB des verkaeufers einen scan seiner WHG, manchmal reichte auch ein telefonanruf des haendlers beim SB ...

und der SB gab den verkaeufer draufhin bescheid dass er die waffe auf die reise schicken kann

glaubt hier wer im ernst ein haendler wuerde seine WHG per post auf die reise zu einem verkaeufer schicken ..?

um dann 10 tage oder so zu warten bis die zureueckgesandt wurde und er erst dann die naechste waffe wo anders kaufen kann ..

Geschrieben
In meiner WBK nimmt nur eine(r ) Eintragungen vor und das ist ausschliesslich mein(e) SB(in).

Da malt sicher kein Händler drin rum.

MfG,

CM

Vergl. § 34 (2) WaffG.

Gruß

Markus

Geschrieben

Hallo. Ich würde nie meine Orginal WBK versenden. Wie soll ich in der Zeit wo meine WBK unterwegs ist bei einer Kontrolle nachweisen dass ich berechtigt bin die eingetragenen Waffen zu besitzen???

Aber ich kenne das Problem wenn man z.B. bei Egun was kauft. Habe mir dort auch eine Waffe ersteigert und der Verkäufer wollte eine beglaubigte Kopie. Und da fing das Problem an,weder die Polizei,Pastor und auch das Einwohnermeldeamt wollte mir meine WBK beglaubigen-Kopf schüttel. Meine SB hat mir dann aber ohneKosten meine WBK beglaubigt. :00000733:

Kann einfach nicht verstehen das sich alle weigern eine WBK zu beglaubigen :confused:

Allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest.

Geschrieben

Bei Privatkauf verschicke ich Scans der Vor- und Rückseite und die Telefonnummer mener SB. Bisher hat das immer gereicht.

Beim Händler per Post. Ging auch immer.

Frohe Weihnachten,

Coltfan

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