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IGNORED

Neue WBKs mit eingetr. Bedürfnis ?


WolfK33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Na gut, aber zu solchen Blockwarten würde ich nicht mehr hingehen!

Wenn die nicht kapieren, das sie sich auch über Standgelder finanzieren... :glare:

Geschrieben
Das sieht dann so aus:

Gruß

Michael

Ist doch schön:

Jagdwaffen...

Und?

Schließt ja nicht eine zusätzliche Verwendung wegen weiterer

Bedürfnisse aus..

D.h.: schöner Stempel, aber eigentlich überflüssig, weil nichtssagend...

Geschrieben

Jagdwaffen, wie öde und nichtssagend.

Mein Vorschlag für die Rückseite der WBK wäre: Achtung Schusswaffen !

Das würde auch gleich der Gefahrenabwehr angemessen Rechnung tragen und bestimmt auch bei Einbruch den Diebstahl einer WBK verhindern. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

So, nachdem ich die Tage ein interessantes Angebot für eine 9x19 USP Expert bekommen habe war ich heute wieder beim SB und habe um einen Voreintrag gebeten.

Vorher muss ich dazu sagen, der SB ist ein netter Kerl aber neu auf dem Posten, das wollen wir ihm mal anrechnen.

"Ne, das wird nix, sie haben ja schon zwei..."

Es folgte eine Weile das bekannte Spiel, Erbwaffe anrechnen oder nicht.

Den Einwand daß ich seiner Meinung nach die Erbwaffe nicht nutzen darf und er sie deswegen ja auch schlecht anrechnen könnte ließ er nicht gelten "Das ist was anderes..." :confused:

Ich fragte dann mal wie es denn wäre wenn ich zwei oder mehr KW geerbt hätte, dann könnte ich nach der Logik ja weder eine der beiden nutzen noch eine kaufen die ich dann auch nutzen darf. Das sah er auch so, aber das wäre halt so.

Naja, das Spiel ging noch eine ganze Weile hin und her bis wir uns endgültig mit unseren jeweiligen Argumenten im Kreis drehten.

Tja, gutes Timing, denn just in dem Moment in dem ich Luft holte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern der beide Aussagen enthält, also Erbwaffe nicht nutzen dürfen aber trotzdem auf´s Kontingent anrechnen, kam der zweite SB ins Büro (nicht für mich zuständig), welcher das schon seit Jahren macht und mir aufgrund anderer Aufgaben die er beim Landkreis noch hat auch aus meiner dienstlichen Tätigkeit bekannt ist.

Der neue SB meinte zu ihm es gäbe hier ein Problem, der Herr WolfK33 wolle noch eine Kurzwaffe aber habe schon zwei. Da meinte der zweite SB gleich das gehe dann ja wohl nicht. Ich wies dann nochmal darauf hin das der Revolver geerbt sei und nur die Pistole auf JS gekauft.

"Ach so, ja dann gibt´s ja auch kein Problem, dann kann er natürlich noch ´ne zweite haben. Da musst Du immer nach dem Bedürfnis bei der Waffe gucken, wenn was geerbt ist darfst ihm das auf seinen Jagdschein nicht anrechnen!"

Irgendwas rechnete er ihm noch vor daß ein Jäger und Erbe bis zu 6 KW haben könnte, das habe ich nicht ganz begriffen da es ja wohl kein "Erbenkontingent" gibt, aber ich habe lieber erstmal nicht nachgefragt...

Ich halte die Ansicht daß man geerbte Waffen nicht zur Jagd nutzen darf zwar weiterhin für Unsinn, aber in diesem Fall soll es mir recht sein, die USP Expert ist schon in ihr neues Zuhause eingezogen :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Das wäre ja reichlich idiotisch, wenn ich dann dreimal die gleiche Waffe kaufen MUSS, weil

der 1. 357er 4" Revolver geerbt wurde und nicht benutzt werden darf

der 2. 357er 4" Revolver nur als Jagdwaffe genutzt werden darf und

der 3. 357er 4" Revolver nur sportlich eingesetzt werden darf.

Man beachte: Also dreimal die gleiche Waffe vom selben Hersteller und mit der gleiche Lauflänge :wacko:

4. 357er 4" Revolver als Sammler

5. 357er 4" Revolver als Sachverständiger und

6. 357er 4" Revolver als gefährdete Person weil man so viele gefährliche 357er 4" Revolver hat. :rotfl2:

... und dann wird man Landtagsabgeordneter. :D

Geschrieben

Ja, hi hi. Genau.

Eigentlich kann man sich das Bedürfnisprinzip recht einfach vorstellen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass immer beim Erwerb einer Waffe eine dahingehende Prüfung erfolgt und der Erwerb im Wege der Erbfolge halt einen Sonderfall abseits Erwerbsstreckungsgebot, Schießterminen, Verbandsbescheinigung o.ä. darstellt.

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