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IGNORED

Kontrollen müssen angekündigt werden


greyman

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Geschrieben
Kontrollen müssen angekündigt werden

Landratsamt darf nur in Verdachtsfällen Waffenbesitzer überraschend überprüfen

Cham. (ge) Das Gewehr im Kleiderschrank zählt nach dem neuen Waffenrecht zu den bußgeldpflichtigen Vergehen. Dass es dennoch immer wieder vorkommt, haben die Mitarbeiter des Landratsamts bei ihren Kontrollen festgestellt. "Jäger und Schützen halten sich in der Mehrzahl strikt an die Vorgaben des Waffenrechts.

Die Altbesitzer hingegen handhaben das schon etwas laxer", fasst Norbert Wittmann, Leiter des Referats für öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Erfahrungswerte zusammen. Nun stellt allerdings eine Anordnung des Bayerischen Innenministeriums die Kontrollpraxis der Landkreisbehörde auf den Kopf.

Wittmann: "Wir sind aufgefordert, Kontrollen nicht mehr unangemeldet vorzunehmen."

Quelle: http://www.idowa.de/straubinger-tagblatt/c...con/787631.html

Hervorhebungen von mir.

Da hat wohl ein Innenministerium gesehen, wieviel Zeit und Geld sich sparen lässt, wenn die Mitarbeitder der Kreise nicht planlos an haustüren klingeln.

Und mal wieder überraschend objektive Aussagen vom Referatsleiter.

Geschrieben

nur weil die regierung spinnt müssen halt nicht alle politiker verblendet und desorientiert sein

die antis werden natürlich wieder schreinen das die böse waffenlobby.......

Geschrieben

Auch eine angekündigte Kontrolle erfüllt ihren Zweck!

Wenn der "laxe Altbesitzer" das Schreiben erhält, muss er sich überlegen, ob er einen vorschriftsmässigen Waffentresor kaufen, oder seine Waffe(n) abgeben möchte.

Was will man mehr?

Geschrieben

Servus !

Das sehe ich nun etwas anders.

Denn während er überlegt und überlegt und überlegt steht/liegt die Waffe irgend wo rum wo vllt. jeder Zugriff darauf hat.

Und gerade sowas kann uns LWB in Situationen bringen, die wir alle nicht haben wollen !

Denn wenn dann damit was passiert, schreit wieder jeder nach einer Verschärfung des Waffenrechts !

Geschrieben
Servus !

Das sehe ich nun etwas anders.

Denn während er überlegt und überlegt und überlegt steht/liegt die Waffe irgend wo rum wo vllt. jeder Zugriff darauf hat.

Und gerade sowas kann uns LWB in Situationen bringen, die wir alle nicht haben wollen !

Denn wenn dann damit was passiert, schreit wieder jeder nach einer Verschärfung des Waffenrechts !

das ist unsinn

mit der methode die leute zu überraschen werden fast nur erben erwischt da diese in der regel nicht wussten das sich da die aufbewahrungsvorschriften geändert hatten - mit den ergebnissen wird dann die stimmung gegen die lwb angeheizt

wenn die leute aber einenn bescheid bekommen und dann darauf zb durch veräusserung reagieren koennen ist doch allen geholfen

Geschrieben

Vor allem hilft es letztlich "unseren" Statistiken. Insofern sehe ich das genauso wie Borg. Der Druck durch die Ankündigung bewirkt haargenau das, was das Gesetz erreichen will und an dessen Darstellung wir auch interessiert sein müssen, nämlich unsere Seriosität.

Insofern gehe ich noch einen Schritt weiter und sage, es wäre schon sehr viel geholfen, wenn die Waffenbehörden einfach mal Serienbriefe zur Erbringung schriftlicher/ bildlicher Aufbewahrungsnachweise mit Kontrollankündigung auflegen würden. Das wäre mE die beste Methode, Bewusstsein und auch den nötigen Druck zu schaffen, um den Zweck zu erreichen.

Letztlich ist es ja genau dies, was in BW zu den dort so verschieden interpretierten Kontrollergebnissen geführt hat, als man nach einer solchen Aktion anfing, die Überprüfungen bei denen vorzunehmen, die nicht reagiert hatten. Und denen ist dann wirklich nicht mehr zu helfen !

Insofern glaube ich nicht, dass Eure Positionen wirklich auseinander liegen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
... es wäre schon sehr viel geholfen, wenn die Waffenbehörden einfach mal Serienbriefe zur Erbringung schriftlicher/ bildlicher Aufbewahrungsnachweise mit Kontrollankündigung auflegen würden.

Hallo Coltfan,

das ist doch bei uns in München - bis auf Ausnahmen wie mir (???) - passiert.

Leider viel zu spät.

Man hätte das schon 2003 durchziehen können, aber da schliefen die Behörden halt noch den Schlaf der Gerechten aus dem sie letztes Jahr sehr unsanft geweckt wurden.

Diejenigen Waffenbesitzer, die jetzt auf die Mailingaktion nicht geantwortet haben hat man dann kontrolliert und daraus entstanden dann diese exorbitanten Verstoßzahlen, dass 102% der Sportschützen....usw.

Eigentlich logisch, oder?

Damit hat das Ordnungsamt den Schwarzen Peter ganz schnell in Richtung Waffenbesitzer weitergeschoben.

Ge.ickt eingeschädelt!

Gruß,

Freebird

Geschrieben

Also Kontrollen der Aufbewahrung sind was Nützliches und steigern unsere Seriösität ?

Muß ich mal eine doofe Frage stellen :

Zu was haben wir eigentlich eine Verfassungsbeschwerde laufen ??

Hätten wir doch alles so lassen können wie es ist. :confused:

Geschrieben
Servus !

Das sehe ich nun etwas anders.

Denn während er überlegt und überlegt und überlegt steht/liegt die Waffe irgend wo rum wo vllt. jeder Zugriff darauf hat.

Und gerade sowas kann uns LWB in Situationen bringen, die wir alle nicht haben wollen !

Denn wenn dann damit was passiert, schreit wieder jeder nach einer Verschärfung des Waffenrechts !

Der Schrei nach Verschärfung ist ein durch Tatunwilligkeit, Kompetenzlosigkeit und Medienhörigkeit hervorgerufener politischer Reflex und erfolgt völlig unabhängig davon, ob Waffen vernünftig aufbewahrt werden oder nicht.

Abgesehen davon ist es auch durch unangekündigte Besuche nicht möglich festzustellen, ob eine Waffe vorschriftsmäßig gelagert wird. Denn die unangemeldete Kontrolle ist ausschließlich möglich, wenn der Besitzer zu Hause ist. Und wenn der Besitzer zu Hause ist, darf er die Waffe im Wohnzimmer spazieren tragen, reinigen, angucken und auch auf seine Unterhosen legen wenn es ihm Spaß macht, ist ja schließlich sein Eigentum und befindet sich in seinem persönlichen "Kontrollbereich". Welche Schlüsse sollte die Behörde also in solchen Fällen ziehen können?

Etwas anderes ist es, wenn festgestellt würde, dass gar keine Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind. Aber das zu gewährleisten ist auch mit der angemeldeten Kontrolle (mindestens seit 2002, vermutlich sogar noch früher) möglich.

Geschrieben
Also Kontrollen der Aufbewahrung sind was Nützliches und steigern unsere Seriösität ?

Muß ich mal eine doofe Frage stellen :

Zu was haben wir eigentlich eine Verfassungsbeschwerde laufen ??

Hätten wir doch alles so lassen können wie es ist. :confused:

Damit wir nicht auf unser Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verzichten müssen. Brisant ist dabei der in Aussicht gestellte Zwang durch den angedrohten Verlust der Zuverlässigkeit.

Ich hätte einige weitere Anmerkungen zur Verfassungsklage die ich mir hier aber schenken werde.

greetz

P.S.: Vielleicht ist ja auch schonmal aufgefallen, dass niemand seriöserweise gegen Kontrollen ist. Diese werden sogar ausdrücklich quer durch die Bank begrüßt. Das Problem ist die Durchführung der jetzigen Kontrolle. Sie ist grundrechtseinschränkend und zugleich wirkungslos. Die Kontrolle an sich muss nur verändert werden. Gestaltet man diese zielführend und GG.Konform wird es keine ernstzunehmende Gegenstimme geben.

Geschrieben
Servus !

Das sehe ich nun etwas anders.

Denn während er überlegt und überlegt und überlegt steht/liegt die Waffe irgend wo rum wo vllt. jeder Zugriff darauf hat.

Und gerade sowas kann uns LWB in Situationen bringen, die wir alle nicht haben wollen !

Denn wenn dann damit was passiert, schreit wieder jeder nach einer Verschärfung des Waffenrechts !

Ich auch,

die stand bisher auch "nur so da" und hat doch tatsächlich kein Eigenleben entwickelt.

Und "Jeder" schreit bestimmt nicht nach Verschärfungen.

Man kann vor lauter "könnte", hätte", "wäre", "sollte", "müßte" irgendwann auch in eine "Angststarre" verfallen.

Geschrieben
Also Kontrollen der Aufbewahrung sind was Nützliches und steigern unsere Seriösität ?

Zu was haben wir eigentlich eine Verfassungsbeschwerde laufen ??

Hätten wir doch alles so lassen können wie es ist. :confused:

Hallo DSH,

ich sehe einen großen Unterschied zwischen

1.) dem Nachweis der Möglichkeit der gesetzeskonformen Aufbewahrung per Foto und Beleg und dem sinnvollen Wegsperren unserer Waffen vor unbefugtem Zugriff und

2.) dem Schnüffel-Blockwart-Paragraphen, der Art.13GG widersprechenden aktuellen Ausgestaltung des WaffG

Aus diesem Grund kann man sehr wohl dafür sein, dass die Ordnungsämter ihrer Aufgabe nachkommen und gleichzeitig die "Heimsuchungs-"Praxis beendet wird.

Gruß,

Freebird

Geschrieben
Insofern gehe ich noch einen Schritt weiter und sage, es wäre schon sehr viel geholfen, wenn die Waffenbehörden einfach mal Serienbriefe zur Erbringung schriftlicher/ bildlicher Aufbewahrungsnachweise mit Kontrollankündigung auflegen würden. Das wäre mE die beste Methode, Bewusstsein und auch den nötigen Druck zu schaffen, um den Zweck zu erreichen.

Bei uns läuft das schon längst. Ich musste vor ein paar Monaten eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift ausfüllen, wie ich meine Waffen genau aufbewahre. Und dazu Fotos von den Tresoren bei der SB'in vorlegen. Sie war zufrieden und ich auch. Von mir aus hätte sie auch gerne einen Termin vereinbaren und sich die Schränke persönlich anschauen können. Aber dazu reicht die Zeit beim Amtspersonal einfach nicht.

Geschrieben
P.S.: Vielleicht ist ja auch schonmal aufgefallen, dass niemand seriöserweise gegen Kontrollen ist. Diese werden sogar ausdrücklich quer durch die Bank begrüßt. Das Problem ist die Durchführung der jetzigen Kontrolle. Sie ist grundrechtseinschränkend und zugleich wirkungslos. Die Kontrolle an sich muss nur verändert werden. Gestaltet man diese zielführend und GG.Konform wird es keine ernstzunehmende Gegenstimme geben.

Also da irrst du dich gewaltig! Ich bin ganz eindeutig gegen die Kontrollen an sich.

Vor 2003 waren weder Kontrollen noch Tresore notwendig. Unterschied zu heute in den Zahlen zu Delikten mit legalen Schußwaffen: statistisch signifikant nicht nachweisbar!

Geschrieben
Diejenigen Waffenbesitzer, die . ....... hat man dann kontrolliert und daraus entstanden dann diese exorbitanten Verstoßzahlen, dass 102% der Sportschützen....usw.

Eigentlich logisch, oder?

Das Beste daran ist ja (sogar leider), dass bei den bösen "Altfällen", die man jetzt reihenweise mit der Waffe "im Kleiderschrank" erwischt, von keinem einzigen eine Waffe für böse (Amok) Zwecke entwendet wurde .....

Also, verringertes Risiko = 0.

(Was nicht heisst, dass die Waffen nicht in den Schrank gehören....)

(Was auch heisst, dass Waffen dadurch zugriffsischer sind, dass sie friedlich und unerkannt in Privathaushalten [im Tresor] schlummern.... anstatt zu tausenden im unbewachten Schützenheim auf Interessierte zu warten)

Vor 2003 waren weder Kontrollen noch Tresore notwendig. Unterschied zu heute in den Zahlen zu Delikten mit legalen Schußwaffen: statistisch signifikant nicht nachweisbar!

Korrelation ist in diesem Faller leider nicht gleich Kausalität.

Geschrieben
Korrelation ist in diesem Faller leider nicht gleich Kausalität.

Absolut richtig.

Geschrieben
1.) dem Nachweis der Möglichkeit der gesetzeskonformen Aufbewahrung per Foto und Beleg und dem sinnvollen Wegsperren unserer Waffen vor unbefugtem Zugriff und

Genau, und mehr braucht man nicht, und so wird es auch von den meisten Behörden in meinem Umkreis gehandhabt. Was soll da eine vor Ort Kontrolle noch mehr an Sicherheit bringen?

Geschrieben

Die sichere Aufbewahrung im A/B bzw. 0 Schrank wurde 2003 ins Gesetz aufgenommen, weil angeblich 6000 legale Schusswaffen im Jahr verschwanden.

Schleierhaft ist mir nur die Begründung der damaligen rot-grnen Bundesregierung auf die Anfrage der damaligen PDS im Februar 2002:

Der Verlust betrug 6000 Schusswaffen. Davon statistisch erfasst und aufgeschlüsselt waren nur die ca. 350 Diebstähle. Die restlichen 5650 Verluste wurden nicht beziffert.

Von den ca. 350 erfassten Diebstählen fanden ca. 89% im privaten, ca. 4% im gewerblichen, ca. 5% im militärischen und ca. 2% im behördlichen Bereich statt.

Von den gestohlenen Waffen gehörten 15% Jägern, 14% Sportschützen, 6% Herstellern und Händlern, 1% Sammlern und 51% den sonstigen Waffenbesitzern.

Die restlichen 11% verteilen sich auf Transportgewerbe, Bundeswehr, Polizei, Behörde, sonstiges Gewerbe und NATO.

Einen Zusammenhang zwischen Diebstahl und Missbrauch könne wegen fehlender statistischer Daten nicht aufgezeigt werden.

Der Verlust von 6000 Schusswaffen jährlich sei ein hinreichender Grund für das Recht der behördlicher Kontrolle der Aufbewahrung, auch wenn diese das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung einschränke.

Hier nachzulesen (köstlich der ganze Text). Damals war die PDS noch nicht DDR 2.0 in dieser Frage, sondern konnte sich damit ganz wunderbar von den anderen roten abgrenzen.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf

Die ganze Kritik am damaligen Gesetz lt. Visier Extra steht hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_...Gesetzesentwurf

Ist echt interessant, was so im Web für Doks stehen ;)

Gruß

Katja Triebel

Geschrieben
Die restlichen 5650 Verluste wurden nicht beziffert.

Das waren mit hoher Wahrscheinlichkeit Erbwaffen aus den Anmeldungen der Jahre 73 und 76.

Die Ursache dafür ist meist im Waffengesetz 73 zu finden.

Die 73´er WBK´s waren nur auf fünf Jahre befristet. Diese Befristung wurde nach einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Kraft Gesetz aufgehoben, war aber in allen WBK´s dieser Zeit noch vorhanden und wurde nur bei der Vorlage der WBK bei der Behörde gestrichen.

Viele dieser Altbesitzer stellten nach Jahren fest, "Mensch, meine WBK ist ja abgelaufen". Aus Angst vor Repressalien wurden dann die Waffen weggegeben oder vernichtet. Jetzt, da diese Generation unsere Welt verlässt, kramen die Sachbearbeiter die alten Akten hervor, schreiben die Erben an und stellen fest - die Waffe ist weg. Statistisch läuft damit der Fall erst jetzt, obwohl die eigentliche Beseitigung der Waffe oftmals bereits 20-30 Jahre zurückliegt.

Den politischen Entscheidungsträger ist die Materie fremd. Die Zuarbeiter in den Ministerien haben oft nur den begrenzten Blick der letzten 10 Jahre des Waffengesetzes. Dadurch ist eigentlich eine sachgerechte Interpretation der über den Waffenbesitz vorliegenden Erkenntnisse nur eingeschränkt möglich.

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