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IGNORED

...der ebenfalls von der Sportschützin getötet worden war...


EEW

Empfohlene Beiträge

Hallo Forenmitglieder,

hat heute (25.09.10) Jemand die ARD Tagesschau um 20 Uhr gesehen?

Dort wird von der Trauerfeier in Lörrach berichtet. In dem Beitrag heißt es u.a. (Zitat): "Der Krankenpfleger, der ebenfalls von der Sportschützin getötet wurde, wurde bereits gestern beigesetzt!"

Nicht von der Täterin, nicht von der Rechtsanwältin... Nein, von der Sportschützin!

Vielleicht reagiere ich ja jetzt völlig über, aber muß man sich das gefallen lassen?

Muß man, oder besser gesagt, müssen wir und das gefallen lassen, das "Otto N" so ganz dezent darauf hingewiesen wird, dass der Mörder mal wieder der Sportschütze war?

Kann man denn da garnix tun?

Soviel ich weiß, war die Frau ja zum Tatzeitpunkt noch nicht mal Sportschützin?

Was soll das?

Einmal Sportschütze (= potentieller Mörder), immer Sportschütze (= potentieller Mörder)?

"Der ewige Sportschütze"???

Sollte man da nicht wenigstens einen "Musterprotestbrief" aufsetzen, den Jeder, der es möchte ausdruckt und an die Redaktion der Tagesschau abschickt?

Viele Grüße,

eew

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Nicht von der Täterin, nicht von der Rechtsanwältin... Nein, von der Sportschützin!

Bei mir lief der Fernseher in Hintergrund; als der Nachrichtensprecher den Satz vorlas ist mir das auch gleich aufgefallen; möglicherweise ist das ja auch selektive Wahrnehmung, aber ich glaube nicht.

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Sollte man da nicht wenigstens einen "Musterprotestbrief" aufsetzen, den Jeder, der es möchte ausdruckt und an die Redaktion der Tagesschau abschickt?

Viele Beiträge (Sei es in Zeitungen oder Fernsehen) sind unterschwellig oder auch direkt so aufgemacht, dass eine Meinungsmache gegen die LWB entsteht.

Das ist so gewollt.

Ich warte eigentlich mal auf den Artikel, wo der Tatbestand der Volksverhetzung offensichtlich erfüllt wird. Im Moment macht es zwar die Masse der Beiträge schon aus, aber im Einzelnen gehen die Artikel nur bis kurz vor Messers Schneide.

Sogar bei BILD bin bei einem bestimmten Artikel am Grübeln. Ich bin mir da noch nicht so ganz sicher. Aber wenn sich der Tatbestand begründen lässt, setzt es keine Protestbriefe, sondern eine Anzeige.

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Ich warte eigentlich mal auf den Artikel, wo der Tatbestand der Volksverhetzung offensichtlich erfüllt wird. Im Moment macht es zwar die Masse der Beiträge schon aus, aber im Einzelnen gehen die Artikel nur bis kurz vor Messers Schneide.

Sogar bei BILD bin bei einem bestimmten Artikel am Grübeln. Ich bin mir da noch nicht so ganz sicher. Aber wenn sich der Tatbestand begründen lässt, setzt es keine Protestbriefe, sondern eine Anzeige.

Trenne Dich doch mal von dem Traum dass Du als Waffenbesitzer hier tatsächlich Oper werden kannst.

Der Tatbestand ist hier nahezu unmöglich zu erfüllen.

Karl

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Leute Leute. Guten Morgen.

Also im Geschäftsalltag da nennt man das was die Politiker und die Medien veranstalten schlicht und einfach: MOBBING!

Jeder einzelne Artikel in einer Zeitung oder jeder Satz eines Ökotalibans für sich genommen könnte man noch hinnehmen und NIEMAND würde da auch sich übel stoßen - aber es macht die Masse und genau das definiert Mobbing: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing - siehe DEFINITION

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Wehrt euch doch rein visuell:

Sportschuetze_Stigma.jpg

In meinem Blog könnt Ihre euch das Bild herunterladen und z.B. auf ein T-Shirt drucken lassen.

Dieses dann zu jeder Gelegenheit tragen.

Interessante Gespräche, bei denen Ihr die Möglichkeit bekommt einiges zugunsten der Sportschützen geradezurücken, sind garantiert!

Gruß

Michael

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Hier mein Brief an die Redaktion der Tagesschau:

Meldung in der Tagesschau/Tagesthemen v. 25.09.10

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bettnässer,

die o.a. Meldung bezüglich der Trauerfeier für die Opfer des Mordanschlags von Lörrach habe ich mit großem Befremden zur Kenntnis genommen. Was hat Sie denn bewogen, die irrsinnige Täterin mehrfach als "Sportschützin" zu bezeichnen? Die Frau war seit 14 Jahren keine Sportschützin mehr, denn da ist sie aus ihrem Schützenverein ausgetreten. Ich bin mir sicher, dass Sie das gewußt haben. warum also der perfide Hinweis, dass die Täterin Sportschützin war? verfolgen Sie damit einen ganz bestimmten Zweck? Wollen Sie damit sagen, dass Sportschützen per se zu Mordtaten neigen? Die korrekte Bezeichnung für die Mörderin von Lörrach wäre übrigens "Anwältin" gewesen, warum haben Sie das nicht gesagt?

Wenn Sie also jemanden, der vor 14 Jahren den Schießsport aufgegeben hat, immer noch als "Sportschützin" bezeichnen, dann ist es aufgrund der von Ihnen angewandten Logik bei der Bezeichnung der Täterin auch zulässig, dass ich die gesamte Redaktion der "Tagesschau" einschließlich der Sprecher problemlos als "Bettnässer" bezeichne, denn das waren Sie mit großer Sicherheit früher alle einmal. Wie gefällt Ihnen das?

Mit verärgertem Gruß

(Unterschrift)

P.S.: Bitte informieren Sie sich endlich mal über die tatsächliche Bedeutung des Wortes "Amok". Die Tat in Lörrach war von langer Hand geplant, Amoktaten hingegen erfolgen sponta mit den in diesem Moment zur Verfügung stehenden Mitteln.

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Der Tatbestand ist hier nahezu unmöglich zu erfüllen.

Ach.

Und das hier ?

Immer wieder waren es Sportschützen oder Sportwaffen, die bei den schlimmsten Bluttaten der letzten Jahre eine tödliche Rolle spielten.

Eindeutige Aussage, oder etwa nicht ?

Eindeutig und falsch. Es waren nicht immer wieder Sportschützen oder Sportwaffen, sondern sie waren in den letzten 15 Jahren nur bei 0,01 % der Tötungsdelikte beteiligt.

Hier mal das STGB ohne Kürzungen. Sucht Euch was aus:

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a)verbreitet,

B )öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c)einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d)herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2.eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

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El :

Ja auch da würde ein vernünftiger Verband inzwischen mit Gegendarstellungen (Welche veröffentlicht werden müssen!) arbeiten und den einen oder anderen Staatsanwalt auf Trab bringen und diesem einmal genau die Paragraphen des STGB erneut lehren müssen..

Es gibt dort nette Regelwerke wie ein Palandt oder Schönke-Schröder, man nennt diese Kommentare und damit kann man sicherlich vor dem einen oder anderen Gericht einstweilige Verfügungen und Strafanzeigen lancieren.

Mit aller Härte durchgeführt, notfalls bis zum erzwungenen Berufsverbot von unbelehrbaren wäre in 2 Jahren Ruhe mit dem Geschmeiss.

Aber wir ducken uns lieber holen uns 300 gr. Vaseline und lassen uns weiter diffamieren.

Bis wir verloren haben - weil wir uns nicht wirklich wehren.

LG

M

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