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IGNORED

Aussetzung der Regelueberpruefung fuer Sportschuetzen bei Auslandsaufenthalt?


Boule

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Wichtige Frage - Dank eines etwas laengeren Aufenthalten in den USA bin ich jetzt mittlerweile in die naechste Regelueberpruefung fuer Sportschuetzen hineingerutscht und kann natuerlich keinen Nachweis ueber das regelmaessige Training in D erbringen (auch wenn ich gerne mit der ICBM die Waffenbehoerde..).

Im Zweifelsfall muss ich die Waffen exportieren, aber es waere schon einmal interessant, ob denn jemand einen aehnlich gelagerten Fall gehabt hat. Gibt es eine Moeglichkeit die Regelueberpruefung fuer die Zeit des Auslandsaufenthaltes auszusetzen?

Ansonsten werd ich wohl meinen Asylantrag in den US ausfuellen muessen..... Verfolgt wegen Legalwaffenbesitzes :00000733:

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Hier geht's nicht um die Regelüberprüfung (die wird durch einen Auslandsaufenthalt ja i.d.R. sogar erleichtert ;-) ), sondern um den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses. Und diesen Nachweis kann man zwar aussetzen lassen, geschmeidiger geht's aber mit der freiwilligen Vorlage einer entsprechenden ausländischen Bescheinigung. Ein solches Stück Papier macht es auch der Waffenrechtsbehörde einfacher.

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Und diesen Nachweis kann man zwar aussetzen lassen, geschmeidiger geht's aber mit der freiwilligen Vorlage einer entsprechenden ausländischen Bescheinigung. Ein solches Stück Papier macht es auch der Waffenrechtsbehörde einfacher.

Hab ich schon nachgefragt. Der Nachweis muesste sich auf die deutsche Sportordnung oder von den Verbaenden sanktionierte internationale Events beziehen. Auf das Erste kann man nur antworten "What the F... is a German Sportordnung" und die wird sich sicherlich nicht auf ein paar lokale Wettkaempfe beziehen, fuer die internationalen bin ich nicht gut genug.

Wenn ich ein eine IDPA-Teilnahme oder den Kurs in Verteidigungsschiessen einreichen wuerde..... na ja, der SB ist nicht mehr der Juengste und vielleicht ist der Ersatz ja angenehmer.

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In welcher Eigenschaft warst du denn in den USA? Es gibt ja Spezialfälle in denen du rechtlich gar nicht im Ausland warst...

Forschung - deshalb der Kommentar von Leusel - aber ich musste aus Visagruenden bisher in D mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Daher resultiert ja auch der ganze Spass mit der Behoerde.

Wieso kannst du in US und A nicht nach einer in D annerkanten Sportordnung schiessen?

Außerdem steht auf deiner Trainingsnachweis nur das du geschossen hast aber nicht was du geschossen hast.

Weil mein lieber SB das nicht anerkennen will, wenn nicht ein deutscher Verein/Verband oder ein von diesem Verband anerkanntes Gremium (z.B. ISSF) das bestaetigen wuerde, bzw. wenn es nach deren Regeln international ausgeschriebene Wettkaempfe sind. Ein reiner Schiessnachweis aus den USA ist ihm halt nicht genug.

@leusel:

Mach Dich nicht ueber meine Untertanen lustig.

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Weil mein lieber SB das nicht anerkennen will, wenn nicht ein deutscher Verein/Verband oder ein von diesem Verband anerkanntes Gremium (z.B. ISSF) das bestaetigen wuerde, bzw. wenn es nach deren Regeln international ausgeschriebene Wettkaempfe sind. Ein reiner Schiessnachweis aus den USA ist ihm halt nicht genug.

Wer nen lieben Präsidenten hat.....

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Also in meinem Schießbuch steht "Datum, Ort (Nicht Land), Ergebnis, Unterschrift/Stempel"

Und da findest Du bei mir schon viele unterschiedliche Orte (handschriftlich).

Woher würde jemand erkennen, ob eines davon jenseits irgendeiner Grenze war...

:confused:

P.S.: Bei eigentlich jedem Verein in D bekommt man seinen Eintrag, auch wenn man einfach nur so das präzise Schießen trainiert...

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Ansonsten werd ich wohl meinen Asylantrag in den US ausfuellen muessen..... Verfolgt wegen Legalwaffenbesitzes

MACH DAS!!!

Wenn Du die Gelegenheit hast, dann nutze sie!

Als Mäusetöter.....ääähhhhh Forscher hast Du doch die besten Chancen auf eine Green Card. ;)

Dieses Land verdient nichts anderes als den totalen "brain drain"!

Schade dass ich nicht genug "brain" habe, sonst wäre ich schon längst fort! :traurig_16:

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Es gab den Fall einer Famile, die Asyl in den USA bekommen hat, weil sie ihre Kinder nicht zuhause unterrichten durfte.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/deu...sa/1671994.html

Sollte bei den LWB auch möglich sein, und wie würde ein "guter Bekannter" dann sagen?"

Die fremden Herre Mitte marschieren in den USA ein.

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Es gab den Fall einer Famile, die Asyl in den USA bekommen hat, weil sie ihre Kinder nicht zuhause unterrichten durfte.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/deu...sa/1671994.html

Ja, diese Fälle gibt es immer wieder!

Man muss dazu aber auch wissen, dass die Eltern, die in D Homeschooling machen (wollen) deutlich größeren staatlichen Repressalien ausgesetzt werden: Entzug des Sorgerechts/faktisch Wegnahme ihrer Kinder oder auch (auch das ist in D in jüngster Zeit mit einer Mutter passiert) HAFT. Hier kann man also tatsächlich von Verfolgung reden - was Gewährung von Asyl in einem anderen Land dann durchaus plausibel macht. Hinzu kam im besagten Fall auch eine entsprechende Organisation in den USA, die sich massiv für die Familie eingesetzt hat.

Sollte bei den LWB auch möglich sein,

Naja, noch werden in D Sportschützen oder LWB nicht mit dem Entzug des Sorgerechts oder pauschal mit Haft bedroht. Im Einzelfall (wenn z.B. eine entsprechende Medienhetze dazukäme) und sich z.B. die NRA für einen einsetzte, ginge vielleicht aber doch was.

Grüße

Schwarzwälder

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Naja, noch werden in D Sportschützen oder LWB nicht mit dem Entzug des Sorgerechts oder pauschal mit Haft bedroht.

Aber doch:

Wenn ich Homeshooting machen würde, würde mir nicht nur mit dem Entzug meines Sorgerechts für meine kleinen UND pauschal mit Haft gedroht werden, sondern garantiert auch sofort umgesetzt werden.

Glaubste nicht ? na dann baller doch mal zu Hause mit deinen Kanonen rum....

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Das ist doch hier ein typischer Fall für einen besonderen Grund, trotz vorübergehenden Bedürfniswegfalls vom Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse absehen zu können. Wo und wie lange der Auslandsaufenthalt besteht, sollte ja relativ einfach nachweisbar sein. Man ist nicht verpflichtet, im Ausland weiterzuschießen. Geht ja aus Zeitgründen (Arbeiter auf einer Ölbohrplattform, Montage in der Wüste ?) vielleicht dort auch gar nicht mehr.

So lange man Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, unterliegt man natürlich weiterhin der (unter Umständen kostenpflichtigen) Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Darlegen wird man im vorliegenden Fall auch müssen, wie die Waffen in der BRD weiterhin in einem dauerhaft bewohnten Gebäude ohne Zugriffsmöglichkeiten durch Nichtberechtigte verwahrt werden.

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