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IGNORED

Betrifft Waffensteuer


Fjäldor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mir geht bei dem Thema Waffensteuer eins nicht aus dem Kopf: Wieviel meiner "normalen" Steuer, die ich als Arbeitnehmer oder Unternehmer zahle, bleibt bei der Stadt oder Gemeinde meines ersten Wohnsitzes?

Hintergrund: Wenn ich 5 Waffen habe und je 100 Euro im Jahr zahle, sind das 500 Euro. Wenn ich meinen Wohnsitz verlege, d.h. weg von der Stadt, die die Steuer erheben möchte, wieviel verliert die Stadt dann außer den 500 Euro. Ich meine von meiner normal zu entrichtenden Steuer inkl. KFZ-Steuer?

In vielen Städten leben Menschen mit einem hohen Einkommen, darunter sind natürlich auch Jäger und Sportschützen. Wenn diese dann den ersten Wohnsitz verlegen, bzw. die Masse dies tut, ist das meiner Meinung nach fast die direkte und einfachste Reaktion.

Kennt sich hier jemand aus, wieviel wo bleibt?

Geschrieben

Die Rechnung wird ja noch viel länger. Du gibst natürlich auch in der neuen Stadt Dein Geld aus. Nicht umsonst verzichtet Bremen auf Studiengebühren und lockt(e) statt dessen mit einer "Einbürgerungsprämie" wenn man seinen Wohnort nach Bremen verlegt.

Das ist ein interessanter Gedanke, den man den betreffenden Politikern durchaus mitteilen sollte aber die Prognose, wie viele LWB tatsächlich den Wohnort wechseln würden, könnte abenteuerlich werden.

Geschrieben
Hallo zusammen,

mir geht bei dem Thema Waffensteuer eins nicht aus dem Kopf: Wieviel meiner "normalen" Steuer, die ich als Arbeitnehmer oder Unternehmer zahle, bleibt bei der Stadt oder Gemeinde meines ersten Wohnsitzes?

Hintergrund: Wenn ich 5 Waffen habe und je 100 Euro im Jahr zahle, sind das 500 Euro. Wenn ich meinen Wohnsitz verlege, d.h. weg von der Stadt, die die Steuer erheben möchte, wieviel verliert die Stadt dann außer den 500 Euro. Ich meine von meiner normal zu entrichtenden Steuer inkl. KFZ-Steuer?

In vielen Städten leben Menschen mit einem hohen Einkommen, darunter sind natürlich auch Jäger und Sportschützen. Wenn diese dann den ersten Wohnsitz verlegen, bzw. die Masse dies tut, ist das meiner Meinung nach fast die direkte und einfachste Reaktion.

Kennt sich hier jemand aus, wieviel wo bleibt?

Hallo Fjäldor,

für diesen Gedanken sollte man dir einen Orden verleihen. :eclipsee_gold_cup:

Im Ernst; Die "Obrigkeit" kann man damit zum Wahnsinn treiben. Sollte "meine Stadt" auf den Gedanken kommen, die Waffensteuer einzuführen, verlege ich meinen 1. Wohnsitz einfach in die Stadt, welche keine Waffensteuer erhebt und melde meinen 1. Wohnsitz bei einem befreundeten "Legalwaffenbesitzer" an. Meinen richtigen, 1. Wohnsitz gebe ich als 2. Wohnsitz an.

Kosten: Bei meinem Freund erhöht sich die Müllabfuhrgebühr um ca. 60 Euro im Jahr. Das wars gewesen. Die Stadt, wo ich meinen 1. Wohnsitz hatte, bekommt 1. keine Waffensteuer und verliert 2. jede Menge an Steuer.

Frage: Ist diese Schlußfolgerung von mir falsch?

Denke immer daran; wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Gemeinsam sind wir stark!

Gruß jaguar :gutidee:

Geschrieben

danke, danke, freut mich, dass der gedanke gefällt. ich hoffe, dass sich jemand noch auskennt, wieviel steuer wo bleibt, damit ich das mal überschlagen kann, ich bin irgendwie ein zahlenmensch.

Geschrieben

hast du das Wort "derzeit" überlesen? Glaub mal nur nicht, dass man dieses Gespenst nicht irgendwann in nächster Zukunft wieder aus der Schublade zerrt.....

Geschrieben
Waffensteuer ist vom Tisch. Dank Gegenwehr der Jäger und Sportschützen. Weiter so!

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...-vom-tisch.html

Wenn es wirklich so ist, dann :appl: ! Und zwar all jenen, die die Fakten zur Widerlegung geschaffen haben.

... eigentlich sollte doch jetzt die Frage erlaubt sein, was es die Stadt Stuttgart gekostet hat - und zwar von der Idee zur Steuer bis zu ihrer Nichtrealisierung ...

Geschrieben

Dafür gibt es bereits einen Thraed...

Dann müssen ja erstmal nur die Göttinger umziehen..

Am Besten nach Stuttgart, da haben sie erstmal Ruhe :-)))

Utopie, aber, wenn wirklich jemand seinen Wohnsitz verlegen würde, würden

eine ganze Menge mehr Steuern verloren gehen, als sie hätten mit der Waffensteuer

einnehmen können!

kriegerlein

Geschrieben
Dafür gibt es bereits einen Thraed...

Dann müssen ja erstmal nur die Göttinger umziehen..

Am Besten nach Stuttgart, da haben sie erstmal Ruhe :-)))

Utopie, aber, wenn wirklich jemand seinen Wohnsitz verlegen würde, würden

eine ganze Menge mehr Steuern verloren gehen, als sie hätten mit der Waffensteuer

einnehmen können!

kriegerlein

Hallo Kriegerlein,

ein Wechsel des 1. Wohnsitzes ist keine Utopie. Man muss dafür nur ein Formular ausfüllen. Nicht mehr und nicht weniger. Die Auswirkungen in Bezug auf die Steuereinnahmen der Stadt könnten aber gravierend sein. Nennen wir es doch einfach "ziviler Ungehorsam" oder so ähnlich.

Für mich würde sich in der Praxis nichts, rein gar nichts ändern, wenn ich meinen 1. Wohnsitz auf dem Papier verlegen würde. Außer die zusätzliche Müllabfuhrgebühr.

Wir solllten darüber einfach mal nachdenken und immer einen Plan -B- im petto haben.

Trotzdem würde mich interessieren, ob ich keinen "Gedankenfehler" habe.

Gruß jaguar

Geschrieben

Soweit ich weiß, ist der Hauptwohnsitz dort, wo man sich hauptsaächlich aufhält. die

überwiegende Zeit. Es könnte dann ggf. Probleme mit der Nachweispflicht geben, glaube ich...

Aber, das wäre dann ein Thema für sich :-)

Auch ich habe einen Plan "B", den behalte ich für mich :s73:

Geschrieben
Utopie, aber, wenn wirklich jemand seinen Wohnsitz verlegen würde...

Wieso Wohnsitz aus der Gemeinde verlegen?

Angabe, dass die Lagerung der Waffen nicht (mehr) innerhalb des Gemeindegebiets stattfindet!

Ich bin (mal ganz abgesehen von den sonstigen rechtlichen Problemen beim Thema Waffensteuer..) fest davon überzeugt,

dass eine gemeindliche "Waffensteuer-Satzung", die sich nur am Wohnsitz des Waffenbesitzers, nicht aber am

tatsächlichen Aufbewahrungsort der Waffen orientiert, vor den Verwaltungsgerichten Schiffbruch erleidet.

Kommunale Aufwandsteuern müssen einen örtlichen Bezug hinsichtlich des Steuergegenstandes (Ort der Hunde- oder Pferdehaltung,

Lage der Zweitwohnung) haben. Was macht die (steuererhebende) Gemeinde, wenn ich angebe, dass die Waffen regelmäßig

bzw. überwiegend beim Schützen- oder Jägerkollegen in der übernächsten Gemeinde - also außerhalb des Geltungsgebietes

der Steuersatzung - einzgelagert sind?

Geschrieben

Ja, wobei man bei der Kfz-Steuer aufpassen muss mit Vergleichen.

Die Kfz-Steuer ist KEINE kommunale Aufwandsteuer. Solche sind (wie gesagt) hauptsächlich die Hundesteuer,

und (in viel kleinerer Zahl, und rechtlich z.T. heftig umstritten) auch die Steuern für Pferdehaltung und Zweitwohnungen.

Geschrieben

Wir wollen uns hier nicht im Kleinkram verlieren :-)

Mit dem Auto geht es um die Zulassung/versicherung..

Hat man einen 2.Wohnsitz und das Kfz hat dort

seinen Hauptstandort...etc...

Wie das mit den Waffen wäre, standortbedingt, müsste man, wenn

sie ihre WaffBesSt wider Erwarten, doch einführen, dann eruieren...

kriegerlein

Geschrieben

Scheint dem Post im Waffenrechtsteil endgültig vom Tisch zu sein. :00000733:

Das von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellte Rechtsgutachten belegt, dass die

Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich ist.

Ich mag den Prof.... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Hallo zusammen,

mir geht bei dem Thema Waffensteuer eins nicht aus dem Kopf: Wieviel meiner "normalen" Steuer, die ich als Arbeitnehmer oder Unternehmer zahle, bleibt bei der Stadt oder Gemeinde meines ersten Wohnsitzes?

...

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz - GemFinRefG)

§ 1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung nach Artikel 107 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinnahmt werden.

§ 2 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.

§ 3 Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil

(1) Der Schlüssel für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird wie folgt ermittelt. Für jede Gemeinde wird eine Schlüsselzahl festgestellt. Sie ist der in einer Dezimalzahl ausgedrückte Anteil der Gemeinde an dem nach § 1 auf die Gemeinden eines Landes entfallenden Steueraufkommen. Die Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an der Summe der durch die Bundesstatistiken über die veranlagte Einkommensteuer und über die Lohnsteuer ermittelten Einkommensteuerbeträge, die auf die zu versteuernden Einkommensbeträge bis zu 30.000 Euro jährlich, in den Fällen des § 32a Abs. 5 oder des § 32a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes, jeweils in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310, 3843), bis zu 60.000 Euro jährlich entfallen. Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend.

(2) (aufgehoben)

(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Ermittlung der Schlüsselzahlen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu treffen. In der Rechtsverordnung ist zu bestimmen, welche Bundesstatistiken über die veranlagte Einkommensteuer und über die Lohnsteuer für die Ermittlung des Schlüssels jeweils maßgebend sind.

...

Der USt-Anteil der Gemeinden wird nicht nach dem Wohnsitz versteilt.

Geschrieben
hast du das Wort "derzeit" überlesen? Glaub mal nur nicht, dass man dieses Gespenst nicht irgendwann in nächster Zukunft wieder aus der Schublade zerrt.....

Es IST in Stuttgart vom Tisch. -- Seit Montag.

Weil es zuviel gekostet hätte und/oder in Zukunft zuviel kosten wird, wenn man es tut.

Der mediale Nachklang ist nur noch politischer Theaterdonner.

Geschrieben
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz - GemFinRefG)

§ 1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung nach Artikel 107 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinnahmt werden.

dank dir, das würde dann wirklich weh tun. das mit der umsatzsteuer müsste beim ummelden des gewerbes auch zutreffen. tät wirklich weh, gefällt mir

Geschrieben

mir fällt noch was ein zum "anderen ende": wenn jemand hartz iv erhält und waffensteuerpflichtig werden sollte: wie ist hier das verfahren? wenn die dann erstattet wird, dann hätte ich zur "steuerflucht" noch den hartz iv zustrom :-)

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