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IGNORED

Einzel-Bedürfnisnachweis für Gelbe WBK


Der Reservist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

http://www.waffenrechtslupe.de/frage-zum-n...waffengesetz-75

Was ändert sich bei den Waffenbesitzkarten?

Es wird auch zukünftig eine „grüne” WBK, z. B. für Sportpistolen, geben und eine „gelbe” „WBK für Sport schützen”, auf der zukünftig außer den Einzellader-Gewehren z. B. auch (einschüssige) Freie Pistolen ohne Voreintrag erworben werden können. Was hier jedoch wie eine Erleichterung gegenüber dem bisherigen Zustand aussieht, ist tatsächlich das genaue Gegenteil: So können zukünftig Bedürfnisse für den Erwerb von Schusswaffen nicht mehr von den einzelnen Vereinen bescheinigt werden, sondern nur noch von den Verbänden. Auch für die gelbe WBK ist es zukünftig für jeden Erwerb erforderlich, dass ein entsprechendes Sportschützen-Bedürfnis vorliegt, was u. U. auch von der Kreispolizeibehörde kontrolliert werden kann.

Also - immer schön vorher fragen

Geschrieben
Warum jetzt vom Januar 2003??

Juli 2009 ist doch die letzte Änderung,

auch für die "Gelbe"

Wo ist der Witz ?? :confused:

War damals ein Einzelnachweis erforderlich?

Aber das Datum habe ich - Schande über mich - übersehen.

Trotzdem erwarte ich ich auf so benannten Seiten keine derartigen "Fehler"

Geschrieben
Auch für die gelbe WBK ist es zukünftig für jeden Erwerb erforderlich, dass ein entsprechendes Sportschützen-Bedürfnis vorliegt, was u. U. auch von der Kreispolizeibehörde kontrolliert werden kann.

@CM

ich lese da nicht raus dass einzelne bedürfnisnachweise für jede waffe auf gelb verlängt werden würden!

es wird lediglich überprüft werden OB noch ein sportschützenbedürfnis vorliegt und das "auch von der Kreispolizeibehörde kontrolliert werden kann." ... nicht muss!

wo ist das problem? solange ein bedürfnis als sportschütze vorliegt, spricht nichts gegen einen weiteren erwerb auf gelbe WBK! und das kann auch kontrolliert bzw. von der behörde hinterfragt werden. das ist inzwischen gesetz und praxis! .... mehr steht da nicht... ausser man interpretiert da was rein, das die gesetzesverschärfer gerne noch so hätten....

gruß alzi

Geschrieben

Leider sehen manche SB's hier eine Möglichkeit, ihre Auffassung vom Gesetzestext dem Sportschützen auf' Auge drücken zu können. Vor allem, wenn sie die Einstellung vertreten; So wenig Waffen ins Volk wie möglich.

Wenn selbst die Verordnungen zum WG noch Interpretationen zulassen.

Weis einer, wie weit die neuen Verordnungen gediehen sind?

Auch was den Erlaubnissfreien Umgang angeht?

Geschrieben
Weis einer, wie weit die neuen Verordnungen gediehen sind?

der letzte Entwurf der WaffWvW des BMI ist anscheinend im moment bei den Ländern.

soll ende des jahres noch verabschiedet werden. könnte inhaltlich einige weitere beschränkungen bringen, mal ganz abgesehen von biometrie und aufbewahrung.

gruß alzi

Geschrieben
... aber nicht der hier fälschlich aufgeführte Einzel-Bedürfnisnachweis für den Waffenerwerb auf der Grundlage des § 14 Abs. 4 WaffG (WBK Gelb Neu).

CM

Quark!

Hast du etwas anderes gelesen als ich?

Was da oben steht ist richtig und heute normal - da steht übrigens nix von Einzel-Bedürfnisnachweis...

Geschrieben

Oder farbenblind, besonders in puncto roter Farbe. :rolleyes:

Dieser Einzelbedürfnisnachweis war mal angedacht, hat sich im Gesetzgebungsverfahren 2008 dann aber so nicht durchgesetzt. Im Gegenteil: es wurde sogar klargestellt, dass auch verbandsfremde Waffen mit der gelben WBK erworben werden können (bayerische Lösung).

Und es wurde klargestellt, dass das Erwerbsstreckungsgebot (in der Regel nicht mehr als zwei Waffen pro sechs Monate) auch für die gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG gilt.

Geschrieben

Wo ist das Problem? Für jede in die neue gelbe eingetragene Waffe muss ein Bedürfnis vorliegen. De facto sieht es so aus, dass darauf nur Waffen eingetragen werden können, für die es eine Disziplin nach einer anerkannten Schießordnung gibt. Als Sportschütze HAT man für diese Waffen also ein Bedürfnis. Steht (zumindest auf meiner) sogar ausdrücklich drauf: "Im Rahmen dieser Erlaubnis dürfen nur solche Waffen erworben werden, die nicht [...] vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind"

In die ALTE gelbe wird jeder Einzellader eingetragen - auch, wenn wegen fehlender anerkannter Disziplin kein Sportschützen-Bedürfnis zugrunde liegt.

Edit hat gesagt, dass ich noch mal meine Odografi überprüfen sollte.

Geschrieben
Wo ist das Problem? Für jede in die neue gelbe eingetragene Waffe muss ein Bedürfnis vorliegen. De facto sieht es so aus, dass darauf nur Waffen eingetragen werden können, für die es eine Disziplin nach einer anerkannten Schießordnung gibt. Als Sportschütze HAT man für diese Waffen also ein Bedürfnis. Steht (zumindest auf meiner) sogar ausdrücklich drauf: "Im Rahmen dieser Erlaubnis dürfen nur solche Waffen erworben werden, die nicht [...] vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind"

In die ALTE gelbe wird jeder Einzellader eingetragen - auch, wenn wegen fehlender anerkannter Disziplin kein Sportschützen-Bedürfnis zugrunde liegt.

Edit hat gesagt, dass ich noch mal meine Odografi überprüfen sollte.

Hallo,

dass, was Sachbearbeiter schreibt, ist richtig. Bedürfnisse werden für die grüne WBK benötigt. Als ich mir meine Howa oder Anschütz kaufte, wurden diese anstandslos in die gelbe WBK eingetragen. Da braucht es vom Verband keine Genehmigung.

Gruß

fichtl

Geschrieben

Bedürfnis?

relativ "einfach" für die "Neue Gelbe" !

Bei "Grün", mußte ich aber nachweisen, das ich mit ner "Fremdwaffe" an den Vereins und Kreismeisterschaften "teilgenommen" hatte.

Und schon hatte ich das "Bedürfnis" eines "Eigenen" 686.

Damals,...vom Kreisschützenmeister abgesegnet. :P

Die nächste "Drehpistole" soll ein SAA werden.

Optimiert für Schwarzpulver ! !

"Gold Line" heist das Zauberwort..von "Hege" :P

Die "SPI" läßt grüßen ! !

...und "darf" das befürworten :eclipsee_gold_cup:

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