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IGNORED

Voraussetzung für WbK


uhx

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mir hatte ein Vereinskollege mitgeteilt, um eine WbK zu beantragen muss ich mindestens 1 Jahr im Verein sein,regelmäßig am Training teilnehmen,Sachkunde nachweise und die restlichen gestzlichen Vorgaben erfüllen (Zuverlässigkeit etc..)Soweit klar

Dann müsste ich von 300 Ringen mindestens 70% treffen=210 Ringe mit dem Kaliber das ich gerne selbst erwerben möchte(Distanz 25 m).Verband ist die DSU.Ich meine ich hätte das hier im Forum aber anders gelesen,oder irre ich mich.

Danke für Eure Hilfe

Geschrieben

(............ Dann müsste ich von 300 Ringen mindestens 70% treffen=210 Ringe mit dem Kaliber das ich gerne selbst erwerben möchte(Distanz 25 m).Verband ist die DSU.Ich meine ich hätte das hier im Forum aber anders gelesen,oder irre ich mich. ....................)

....du irrst dich nicht...denn das ist vollkommener Schwachsinn !

(wäre ja noch schöner, das der Staat -oder dein Verband... ODER IRGEND WER- dir/mir/uns vorschreiben will, wie gut oder schlecht man schiessen kann/können muss, um eine Waffe zu besitzen !)

wenn´s danach ginge, hätte ich keine WBK :P

Lass dich nicht veräppeln !

gruß

phil

Geschrieben
Dann müsste ich von 300 Ringen mindestens 70% treffen=210 Ringe mit dem Kaliber das ich gerne selbst erwerben möchte(Distanz 25 m).Verband ist die DSU.Ich meine ich hätte das hier im Forum aber anders gelesen,oder irre ich mich.

Jaja, die Gespräche unter Fachexperten!

Geschrieben
Hallo,

Dann müsste ich von 300 Ringen mindestens 70% treffen=210 Ringe mit dem Kaliber das ich gerne selbst erwerben möchte

Nee Du musst 310 von 300 Ringen treffen

Allerdings verlangen manche Verbände das man 18 mal am Training teilgenommen hat, obwohl laut Gesetz nur 12x nötig ist, einmal im Monat. 18x nur wenn in dieser Zeit (1Jahr) eine oder mehrere Unterbrechungen im monatlichen Rhytmus vorgekommen sind.

Erik

Geschrieben

Laut Gesetz ist von "regelmäßig" die Rede, es wird gar keine Zahl genannt. Die übliche Interpretation ist aber 18mal im Jahr oder mindestens einmal im Monat.

Geschrieben

nur 210 ringe musst du schaffen???

das geht doch

andere vereine würden am liebsten erst unterschreiben wenn du wenigstens 3 goldmedallien der olympiade erschossen hast??

aus solchen vereinen sofort austreten ist meine meinung!!!!!!!!!

sonst zählt wie bei einem verein in meiner nähe auch für die die anzahl der besuchten festumzüge und saufgelagere mit als vorraussetzung

Geschrieben

oh ha, wieder ein Verein der Möchte, dass die Schützen auch treffen !

Find ich eigentlich gut ! Wobei mit der eigenen Waffe dann die Ringzahlen i.d.R. noch ein bisschen hoch gehen (sollten).

Wobei 7'er Schnitt gar nicht so hoch angesetzt ist. Wär ich selbst nicht zufrieden mit...

Einfach fleissig trainieren, dann wird das schon. Und wenn es nach dem Jahr bei 6,9 liegt, drückt der Chef vielleicht ein Auge zu :lol:

Geschrieben

Wenn der verband es so in der Satzung/Sportordnung hat, ist`s eben so.

Aber: stimmt, es gilt nicht für das Erstbedürfnis/DSU!

Tipp: einfach mal Vereinsvorstand/Sportleiter fragen...

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
oh ha, wieder ein Verein der Möchte, dass die Schützen auch treffen !

Find ich eigentlich gut !

Ich nicht!

Oder findest du es auch gut, wenn ein Fußballverein nur Kinder und Jugendliche mitspielen läßt, die in jedem Spiel mindestens ein Tor schießen?

Wobei mit der eigenen Waffe dann die Ringzahlen i.d.R. noch ein bisschen hoch gehen (sollten).

Wobei 7'er Schnitt gar nicht so hoch angesetzt ist. Wär ich selbst nicht zufrieden mit...

Einfach fleissig trainieren, dann wird das schon. Und wenn es nach dem Jahr bei 6,9 liegt, drückt der Chef vielleicht ein Auge zu :lol:

Ich erreiche normalerweise keinen 7-er Schnitt. Bin aber auch zum Glück nicht auf die wohlwollende Gnade eines selsternannten Vereinsgottes angewiesen.

Geschrieben

Ich überlege mir geade, wie ein Sportschütze überhaupt zu einem reproduzierbaren Ergebnis kommen können soll, wenn er stets auf - möglicherweise sogar verschiedene - Waffen anderer angewiesen ist. Wenn er mit eigener Waffe schießt mag eine Mindestschwelle gegebenenfalls für weitere Waffen nachvollziehbar, jedoch nicht wünschenswert sein, da so eine weitere sportliche ( Fort- ) Entwicklung in jedem Fall gedeckelt sein könnte...

Geschrieben

Sportordnung der RAG-Schießsport (im Reservistenverband) findest Du unter rag-schiess-sport.de, und dann links im Navigationsbereich WIR ÜBER UNS anklicken, und dann im Hauptfenster die dritte Strichaufzählung.

Regelbedürfnis Kurzwaffen zwei, Halbautomaten drei.

Schießergebnisse sind erst relevant für erweitertes Bedürfnis (ab 3. Kurzwaffe bzw. 4. Halbautomaten) und im Kapitel 8 ab Seite 29 beschrieben.

Geschrieben

eigentlich müsste dem Staat doch lieber sein, wenn wir gar NIX treffen, oder ? so richtig schlecht sind ... umso ungefährlicher wird die "Bedrohung legaler Waffenbesitzer" .... :rolleyes:

Geschrieben

So steht es in der Satzung der DSU:

Die DSU befürwortet als Grundbedürfnis 2 Kurzwaffen, Revolver und / oder Pistole im Kaliber nach Wahl im Rahmen der Sportordnung

dann aber Aufbau:

Wenn der Schütze mindestens bei einem bundesweiten Wettbewerb der DSU, also Pokal-Runde, Liga-Runde oder bei der Deutschen Meisterschaft der DSU mit der vorhandenen Waffe oder mit beiden Waffen eine Mindestleistung von 80 % nachweist, befürwortet die DSU für ihn eine 2. Großkaliber-Pistole und/oder einen 2. Großkaliber-Revolver.

Alternativ dazu wird auch eine Kurzwaffe im Kaliber 22 lfb oder 22 WMR befürwortet. Wenn der Schütze erfolgreich mit seinen Kurzwaffen bei der DM teilgenommen hat und dabei mit dem Revolver oder mit der Pistole

90 % der möglichen Treffer erreicht hat, befürwortet die DSU für diesen Schützen eine 3. Pistole und/oder einen 3. Revolver, unter der Voraussetzung, dass der Schütze höchstens 1 Waffe in dem beantragten Kaliber hat. Hierzu stellt die DSU eine zusätzliche Bescheinigung aus

Also darf ich jetzt 2 beantragen oder nicht?

Dürfte ich nach diesem Erlaß als Grundbesitz zB 45 ACP und 9mm Para nehmen????

Ich muss da nochmal fragen mit den 70%der Ringe ,allerdings sagte dass der Kollege der die Waffenanträge bearbeitet .

Geschrieben

Also darf ich jetzt 2 beantragen oder nicht?

Dürfte ich nach diesem Erlaß als Grundbesitz zB 45 ACP und 9mm Para nehmen????

Ja, Du darfst!

Entweder 1 Revolver und 1 Pistole oder 2 Revolver oder 2 Pistolen..

Je nach Disziplin und Kaliber.

Schiessergebnisse sind bei uns im Verband weniger wichtig, eher Teilnahme an Bezirks, bzw Landesmeisterschaften um eine weitere Waffe zu bekommen.

Erik

Jo, bei uns auch!

Geschrieben
So steht es in der Satzung der DSU:

Die DSU befürwortet als Grundbedürfnis 2 Kurzwaffen, Revolver und / oder Pistole im Kaliber nach Wahl im Rahmen der Sportordnung

dann aber Aufbau:

Wenn der Schütze mindestens bei einem bundesweiten Wettbewerb der DSU, also Pokal-Runde, Liga-Runde oder bei der Deutschen Meisterschaft der DSU mit der vorhandenen Waffe oder mit beiden Waffen eine Mindestleistung von 80 % nachweist, befürwortet die DSU für ihn eine 2. Großkaliber-Pistole und/oder einen 2. Großkaliber-Revolver.

Alternativ dazu wird auch eine Kurzwaffe im Kaliber 22 lfb oder 22 WMR befürwortet. Wenn der Schütze erfolgreich mit seinen Kurzwaffen bei der DM teilgenommen hat und dabei mit dem Revolver oder mit der Pistole

90 % der möglichen Treffer erreicht hat, befürwortet die DSU für diesen Schützen eine 3. Pistole und/oder einen 3. Revolver, unter der Voraussetzung, dass der Schütze höchstens 1 Waffe in dem beantragten Kaliber hat. Hierzu stellt die DSU eine zusätzliche Bescheinigung aus

...

Fairerweise müsstest Du aber auch das Ende des Absatzes zitieren:

Zusammenfassung: Nach diesen Richtlinien befürwortet die DSU für seine Mitglieder grundsätzlich 3 Pistolen und 3 Revolver.

Das versuche mal beim DSB hinzu bekommen...so viele Wettkämpfe und Meisterschaften kann man nur schießen, wenn man keinen Beruf ausüben muss.

Gruß Jägermeister, DSB und DSU-Mitglied und froh über die Ausweichmöglichkeit DSU!

Geschrieben
Das versuche mal beim DSB hinzu bekommen...so viele Wettkämpfe und Meisterschaften kann man nur schießen, wenn man keinen Beruf ausüben muss.

Der übliche Dummschwatz!

... schon alleine deswegen, weil der DSB gar keine Waffen befürwortet...

Geschrieben

Ich war ja immer zufrieden mit der DSU, aber seit dieser Prozent-Regelung konzentriere ich mich mehr auf die anderen Verbände. Die Regelung war seinerzeit nichts anderes als das Einknicken der DSU (bzw. vorauseilender Gehorsam) wegen der 10.000er Regel für anerkannte Verbände. Man hatte schlicht nicht die Eier, es auf eine Klage ankommen zu lassen und führte die damalige Kader-Regelung ein, um im Gegenzug die Anerkennung zu bekommen. Wenn du einen guten BDS Verein in der Nähe hast, überlege dir das mit der DSU nochmal.

Geschrieben
Ich war ja immer zufrieden mit der DSU, aber seit dieser Prozent-Regelung konzentriere ich mich mehr auf die anderen Verbände. Die Regelung war seinerzeit nichts anderes als das Einknicken der DSU (bzw. vorauseilender Gehorsam) wegen der 10.000er Regel für anerkannte Verbände. Man hatte schlicht nicht die Eier, es auf eine Klage ankommen zu lassen und führte die damalige Kader-Regelung ein, um im Gegenzug die Anerkennung zu bekommen. Wenn du einen guten BDS Verein in der Nähe hast, überlege dir das mit der DSU nochmal.

Heisst das also die haben recht mit dieser Reglung? Ich hatte jetzt mal bei dem Schießleiter nachgefragt und der bestätigte das.Will ich zb eine KK-Pistole muss ich wenn ich das richtig 20 Trainingseinheiten mit diesem Kaliber geschossen haben und noch einen Leistungstest erbringen indem ich mit 30 Schuß mindestens 225 Punkte/Ringe erziele.

Ich sagte dann dass das nirgends steht im Buch der DSU und ob das eine Vereinsinterne Lösung sein.Nein das kommt von der DSU.Ist ja auch teuer wenn ich mal ne 45ACP haben möchte muss ich wieder 20 TE und dann 225 Ringe.Bis zur beantragung ist bei mir ja noch Zeit aber ich glaube ich gehe mal aufs Amt,denn der Typ entscheidet doch was ich bekomme und was nicht,oder muss auch immer der Verband zustimmen.Bzw kann ich noch in einen 2. Verband eintreten und mich auf die berufen????Ich will als Frischling halt nicht auf große "Klappe" machen,aber ich bin immer gerne gut informiert.

Geschrieben

:gutidee: hola amigo uhx,

Du musst dich schon "schlau lesen": die Sportordnungen der verschiedenen Verbände, DSB, BDMP, DSU usw. geben dir Auskunft wie die einzelnen Verbände das mit der "Bestätigung des Bedarfs" innerhalb des jeweiligen Verbandes handhaben...meistens SCHÄRFER als es im WaffG steht.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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