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IGNORED

Aufbewahrung in Waffenräumen


ballwanz

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So langsam werde ich unter der Flut der Informationen paranoid. Ich habe zwei Tresore, beide in einem Keller mit sehr dicken Wänden, einem zugemauerten Fenster (mit Be- und Entlüftung) und einer Wertraumtür VDS-Klasse 1. Nach Auskunft meines SB muss ich bei dieser Konstellation nichts separat verschließen, also Munition in Schrank, Waffen in Schrank etc. Bei den vielen Fällen geht es immer nur um Waffenschränke, nicht um Waffenräume. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich etwas darf, was Schrankbesitzer nicht dürfen. Es wurde mir zwar gesagt, aber für andere Wertraum(tür)besitzer wäre Eure Info sicherlich auch interessant.

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in klasse 1 darfst du alles soviel du willst reinpacken - egal ob schrank oder raum

wenn raum dann reichen auch regale dadrin - hab ich auch

steht auch bei den safes in frankonia katalog einfach mit bildern erklärt

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Nach Auskunft meines SB muss ich bei dieser Konstellation nichts

separat verschließen, also Munition in Schrank, Waffen in Schrank etc.

Moin,

wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß nicht nur die Tür, sondern der ganze Raum

den Anforderungen an einen Waffenraum entspricht.

"Dicke" Wände sind ja schön, aber "dick" ist eben kein feststehender Rechtsbegriff.

Aus diesem Grund laß' Dir von Deinem SB ( schriftlich ) bestätigen,

daß Dein Raum den kompletten Anforderungen ( in SH z.B. 25 cm Wandstärke, keine Zu- oder

entsorgungsschächte über 12 cm usw. ) entspricht und Du bist auf der sicheren Seite,

denn SB können ja auch wechseln...

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Dein Waffenraum entspricht (und zwar, wenn sonst baulich alles stimmt, entsprechend der Tür) einem Waffenbehältnis/-schrank.

Da drin darfst du - von der rechtlichen Seite her - alles an die Wand hängen und/oder in offenen Holzständern und -regalen lagern...

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Wenn Du meine Frage richtig gelesen hättest...

Entscheidend ist, was auf dem Typenschild steht - und das kann der Fredstarter doch mal ablesen, damit eine fundierte Einordnung erfolgen kann.

Hab ich durchaus und beim Fredstarter steht WERTRAUMTÜR!!! Kann also denknotwendigerweise keine WK-1 sein...

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Hab ich durchaus und beim Fredstarter steht WERTRAUMTÜR!!! Kann also denknotwendigerweise keine WK-1 sein...

Bestätigt wurde die Sicherheitsstufe durch Rechnung des Lieferanten. Tür hat kein Typenschild, was meines Wissens bei Wertraumtüren auch nicht zwingend erforderlich ist. Bestätigt ist VDS Klasse 1. Das liegt auch dem OA per Foto und Rechnung vor. Weiterhin ist Keller ca. 30cm Dickes Mauerwerk per Alarmanlage und Videoüberwachung (WLan Kamera) gesichert. Es ging mir aber in erster Linie um die Frage, ob ich alles offen liegenlassen darf. Das ist für mich jetzt geklärt. Danke für Eure Info`s

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Laß es Dir Dein Aufbewahrungskonzept und sein Einverständnis zur Sicherheit von Deinem SB schriftlich bestätigen, dazu kann ich nur ganz dringend raten!!!

genau!

DAS und nichts anderes ist, was dir Sicherheit bringt.

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Hallo @Ballwanz,

wende dich doch einfach an das LKA.

Ich komme aus der Nähe der Hauptstadt des Königreiches Württemberg und habe meinen Waffenraum vom LKA abnehmen lassen.

Das LKA informiert die zuständige Behörde und diese übernahm die Empfehlung des LKA 1 zu 1.

Die "Abnahme" durch das LKA und die Bestättigung der zuständigen Behörde war nicht kostenpflichtig!!

Gruß

Speedster

P.S.

Der Waffenraum wird bei mir durch eine VDS III-Türe verschlosen. ;)

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"Oh glücklich der, den Ihr belehrt" ;-)))

"Ich wünschte nicht, Euch irre zu führen.

Was diese Wissenschaft betrifft,

Es ist so schwer, den falschen Weg zu meiden,

Es liegt in ihr so viel verborgnes Gift,

Und von der Arzenei ist's kaum zu unterscheiden.

Am besten ist's auch hier, wenn Ihr nur Einen hört,

Und auf des Meisters Worte schwört.

Im ganzen - haltet Euch an Worte!

Dann geht Ihr durch die sichte Pforte

Zum Tempel der Gewissheit ein."

:heuldoch:

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