Zum Inhalt springen
IGNORED

Zoll beschlagnahmt 6mm Gas "Little Joe"


John Kahn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Little Joe gibt's ausschließlich mit PTB-Zulassung - egal ob die 6mm Flobert Rand oder die .22lg Platzversion. Wenn an dem Revolver also nicht manipuliert wurde, ist der in Deutschland frei ab 18 Jahren zu kaufen.

@Max Braun: Das gilt nur für die 2mm Berloque Waffen, die in der Tat unter dem Treibladungs-Minimum liegen. Alle 6mm Platzer (wie auch alle anderen Schreckschußwaffen-Kaliber) haben seit 1969 eine PTB-Zulassung. Dabei ist es völlig egal, ob die ein Gewinde haben oder gar nur eine Startversion mit dem Ausschuß nach oben sind. Einziger Unterschied zu den größeren Kalibern ist, dass die 6mm Flobert Platzer nicht der Beschußpflicht unterliegen. Das heißt in der Realität haben alle frei verkäuflichen 6mm Platzer seit 1969 ein PTB-Zeichen aber keine Beschußzeichen.

Geschrieben

Hallo Flens69,

entschuldige, wenn ich nicht ausdrücklich auf den Bezug zum 2mm Berloque hingewiesen habe, ich dachte der Zusammenhang mit GT's Posting sei klar...

Grüße :s75:

Max

Geschrieben

Also ich meine es gab auch Schreckschusswaffen ohne PTB. Ich hatte da vor langer Zeit einen Einfield bzw. Webly Revolver, der auf 9 mm Platz geändert war, der hatte keine PTB Kenzeichnung - glaub ich - aber auch kein Gewinde im Lauf. Der Lauf und Trommel war eben nur durch Stifte dicht.

Zum Thema Zoll:

Ein Kumpel hat Probleme mit einem Zollmann gehabt im Grenzgebiet zu Holland weil ein dort gekauftes Samurai Schwert laut Zoll doch sehr merkwürdig war und eher wie ein Stock bzw. Knüppel aussah und evtl. wie ein Spazierstockdegen dann verboten sein sollte. Von der Rechnung vom Händler in Holland wurde dann eine Kopie gemacht aber es kam nichts nach. Sind einfach alle etwas " übermoteviert"

Geschrieben
Ein Kumpel hat Probleme mit einem Zollmann gehabt im Grenzgebiet zu Holland weil ein dort gekauftes Samurai Schwert laut Zoll doch sehr merkwürdig war und eher wie ein Stock bzw. Knüppel aussah und evtl. wie ein Spazierstockdegen dann verboten sein sollte. Von der Rechnung vom Händler in Holland wurde dann eine Kopie gemacht aber es kam nichts nach. Sind einfach alle etwas " übermoteviert"

Wenn ich ab morgen in einem anderen Deliktsbereich arbeiten müßte, würde ich auch erst einmal "alt" aussehen und mich eine Weile in die einzelnen Besonderheiten einarbeiten müssen.

Zumindestens hat der Zollbeamte den Sachverhalt tiefer geprüft und das ist doch in Ordnung!

Aus der Erfahrung heraus schätze ich, dass die Angst etwas falsch zu machen größer ist, als etwas irtümlich unter einem Anfangsverdacht zu beschlagnahmen!

Die Angst vor einer Strafvereitelung im Amt ist eben größer und eine realere Gefahr, als vom Dienstherrn eine Schelte wegen einer irrtümlichen Beschlagnahme zu bekommen. (Unsicherheit kommt natürlich auch dazu)

Z. B. beläßt der Beamte einem Bürger einen Gegenstand, wo er das Verbotsmerkmal nicht erkannt hat, bei einer 2. Kontrolle, wird es erkannt und protestiert, dass der andere Beamte doch ihm die Sache belassen habe und schon dreht sich der Kreisel!

Nun komm mir keiner: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!", das funzt nicht!

Geschrieben
Die Angst vor einer Strafvereitelung im Amt ist eben größer und eine realere Gefahr, als vom Dienstherrn eine Schelte wegen einer irrtümlichen Beschlagnahme zu bekommen.

Tja, wenn wir in einem freiheitlichen Rechtstaat leben würden, gäbe es vielleicht auch in solchen i.d.R. eher lächerlichen Situationen eine Unschuldsvermutung. Ohne daß die Welt unterginge. Oder "man" würde frei nach Dieter Nuhr handeln. Zumal es ja in 99,9999% immer nur um Kleinkram geht und nicht um den Schmuggel mit Kernkraftwerken oder Interkontinentalraketen.

Geschrieben
Tja, wenn wir in einem freiheitlichen Rechtstaat leben würden, gäbe es vielleicht auch in solchen i.d.R. eher lächerlichen Situationen eine Unschuldsvermutung.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren

Durch die Unschuldsvermutung werden aber Maßnahmen der Strafverfolgung auf Grund eines bestimmten Verdachts nicht ausgeschlossen. So ist insbesondere die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts auch ohne den endgültigen Beweis der Schuld des Beschuldigten möglich.[1] Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung nämlich keine strafende Wirkung zu, obwohl die Untersuchungshaft und die Verbreitung dieser Tatsache über Presse und Bekanntenkreis des Betroffenen eine rufschädigende Vorverurteilung mit sich bringen können, die sich mit rechtlichen Vorgaben nur schwer abwenden oder beseitigen lassen. Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ohne Anfangsverdacht darf überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet werden.

Ein Anfangsverdacht liegt doch wohl bei einer Beschlagnahme eines Gegenstandes, bei Verdacht wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor!

Aber ich denke mal dass Du das genau weißt!

Geschrieben
Nun komm mir keiner: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!", das funzt nicht!

Ohne hier Behörden "Bashing" wie es hier so gern auf Neudeutsch genannt wird betreiben zu wollen das mit

den Krähen ist kein Vorurteil, sondern tut sich leider in der Realität oft bestätigen, frag mal Leute die Ansprüche

aus Unfällen,Ärztepfusch oder ähnliches haben die Gutachter sind auch Ärzte, genau wie mit der Vergabe der

Pflegestufen mein Vater war zuletzt Pflegefall konnte gar nichts mehr machen und bekam gerade mal eine Pflegestufe1

dabei ist das genau geregelt wie einzustufen ist, wenn jemand nicht mal selbst essen kann ist das nie eine Pflegestufe 1

als Angehöriger hat man nur Ärger mit Heimen,Behörden,Ärzte da wird zwar manches hinter vorgehaltener Hand gesagt

aber am Ende sind die sich grün und du als Sohn guckst doof aus der Wäsche und kannst zahlen bist du schwarz wirst.

Geschrieben
Ohne hier Behörden "Bashing" ............

Das hat doch mit der obigen Gesichte nichts zu tun!

Habe im vorigen Jahr für meinen Vater Pflegestufe beantragt, klar abgelehnt, nun ist er im Pflegeheim mit Pflegestufe II und ich brauch nicht bezahlen, naja, meine Schulden für Hausbau sind eben hoch genug! :rolleyes:

Nun haben wir für meine Mutter die Pflegestufe I erreicht, im ersten Anlauf und zwar weil wir aus der 1. Geschichte gelent haben und das Pflege Forum eine gute Hilfe war.

Geschrieben
Nö, ist in einem Kreis!

Selbiges auf dem 2mm Berloque Mini-Revolver Xythos.

Auch hier keinerlei Laufsperren.

Aber so ein 2mm Ding ist schon eine erschreckend gefährlichböse Kanone.....

Geschrieben

Hab jetzt mit der Lupe intensiv mal nachgeschaut & anhand der PTB-Liste verglichen:

Es hätte wahrscheinlich mal eine 222 werden sollen, aber die mittlere Zahl des Schlagstempels muß kaputt gewesen sein, denn oben ist die Zahl nicht gerundet und der untere Teil ist auch nur leicht angedeutet, deutlich abweichend von den beiden anderen Zahlen.

Mit bloßem Auge eindeutig eine 7!

Geschrieben
Aber so ein 2mm Ding ist schon eine erschreckend gefährlichböse Kanone.....

Zum erschrecken von Assel,Schabe und Co bestimmt bestens geeignet.... :rotfl2:

Was habe ich hier gelesen auch in scharfer Ausführung gab es 2mm (sic!) Pistölchen?

Was kommen denn da für Patrönchen rein? Sind die auch WBK pflichtig?

Wie fühlt sich das an? Wie ein Stich einer Stecknadel??? :o

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.