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IGNORED

? Wer würde ein liberales Waffengesetz nutzen?


blauweiss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
[*]sind wir alle hier das "fremde Heer Mitte"

Jawoll.

Nicht nur Terrorist,

Teil der ballernden Volksbedrohung

Mit mehr Waffen als die Polizei hat.

Geschrieben
Jawoll.

Teil der ballernden Volksbedrohung

Falsch!

Teil der rechtstreuen, staatstragenden Bürger, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Voilk bewußt sind!

Wenn der Klügere immer nachgibt, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

Geschrieben

Sorry, für Dich nochmal extra grün gefüllt, musste an meiner Sig schrauben, die akzeptiert nämlich weder Bilder noch andere Fonts. Und Extra anzuhängen war mir zu lästig. Ich fand die schlotternde Ehrfurcht, die der Herr Brennecke an den Tag gelegt hat, bewundernswert. Das begründet dann ja auch seinen religiösen Eifer. So etwas Überzogenes und Tatsachen verdrehendes kann zur Demonstration der Minderwertigkeit mancher Anti-Waffen-Lobby-Stimme genutzt werden.

Geschrieben
P.S.: Ich habe in der Schweiz die Möglichkeit, auf Einladung mit Vollautomaten zu schießen wenn ich das will.

Diese Möglichkeit besteht auch in der Bananenrepublik. Nennt sich Reservistenverband.

Geschrieben
Ich fand die schlotternde Ehrfurcht, die der Herr Brennecke an den Tag gelegt hat, bewundernswert. Das begründet dann ja auch seinen religiösen Eifer.

:D Grün war schon klar;

etwas Ironie ist in meinen Worten gegenüber der Meinung von Herrn Brennecke enthalten;

doch beschreiben meine Worte die historische Realität; daher keine grüne Farbe möglich.

Welche SIG, eine 210? Nehme ich gerne; wenn Du sie verschenken willst; nur für welche Disziplin? Für 1001 und 2.53 bin ich mit meinem Sportgerät sehr zufrieden. Aber eine SIG 210 als Zweitwaffe hätte was für sich.

PS: Mit dem schenken Ist nicht ernst gemeint.

:s75:

Geschrieben
Diese Möglichkeit besteht auch in der Bananenrepublik. Nennt sich Reservistenverband.

das ist eine schöne sache - das problem ist nur das mich das nutzen von waffen die ich nicht selber kaufen darf ehr traurig als glücklich macht

aber was dummer waffengesetze betrifft wüsste ich noch viele adere wichtige dinge die wir vorher geändert haben sollten

2-6 regel - anschein - vereinszwang - mengenbegrenzungen....................

Geschrieben
Mir ist schon klar, daß VA in diesem Land ein Traum bleiben werden, aber in einem wirklich freien Land, sollte es kein Problem sein.

Aber so weit wie wir von einem VA entfernt sind, so weit sind wir auch von einem freien Land entfernt.

Die Lösung wäre ganz einfach:

Alle, die gedient hatten und eine militärische Ausbildung durchlaufen haben, die haben auch schon mit Vollautomaten Dauerfeuer geschossen.

Z.B. Ak47/74, lMG, sMG, 23er FlaK, G1/G3/G36 usw. Und alle diejenigen können auch bestens damit umgehen. Die Meisten können auch die Gewehre mit verbundenen Augen auseinandernehmen und wieder zusammenbauen.

Hier wäre doch eine Anschaffung kein Problem.

Vor allem würde die Munitionsindustrie und zusätzlich der Staat mit seinen Steuereinnahmen profitieren. Aber da der Staat wie bei vielen anderen Sachen auch, gern auf Steuereinnahmen verzichtet, ist das ganze Theater um knappe Kassen nicht ernst zu nehmen.

Geschrieben
:s75:

@CFvB :drinks:

@All

Schwierig, was zum Thema zu sagen. Was wären denn die Regeln eines "Liberalen Waffenrechts" ? Hier meine Wunschliste:

- unbegründete Waffenverbote: Weg! Das betrifft sowohl die HA-FFW mit Kaliber<6,3mm als auch kurze Pumpen und Butterfly-Messer etc. VA-Waffen per Ausnahmegenehmigung.

- §42a schlachten

- §19 von den Termini "besonders gefährdet" und "Waffe geeignet zur Abwendung der Gefährdung" befreien.

- Bedürfnisprinzip abmildern. Es reicht die Sportschützen-, Jäger-, Und Sammler/Sachverständige-Eigenschaft einmal nachzuweisen aus.

- Entfernen des "Bedürfnisumfassten Zwecks"

- KWS auf Hieb- und Stichwaffen ausweiten, Taser wieder erlauben und ebenfalls führbar machen.

- Altersgrenzen einheitlich für alle Erwerbergruppen, die MPU ist überflüssig

- 2/6 Erwerbsstreckung und Kontingente können wegfallen

- Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen zur Hausverteidigung lockern: Gewehrständer statt Panzerschrank.

Tja, und was würde sich dann für mich ändern ? Wahrscheinlich würde ich ein Carry-Permit holen. Eventuell mit einer Waffe herumlaufen, dann muss sie aber klein und leicht sein. Vielleicht im Schlafzimmer und im Flur eine Flinte deponieren. Nen zweiten Revolver für Präzi kaufen, oder Western Revolver zulegen. Und 'ne uralte 1911.

Aber so richtig viel würde sich für mich nicht ändern, da bin ich bei unserem TE.

Geschrieben
Aber so richtig viel würde sich für mich nicht ändern, da bin ich bei unserem TE.

:drinks:

So richtig ändern würde sich ...... nichts.

Beim SprengG hätte ich ein paar Wünsche zur vereinfachten Handhabung.

Sammeln tue ich nicht, dann könnte man sich eine rote WBK zulegen.

Und man glaubt es kaum, abhängig vom Platz und dem Wunsch die Geräte auch alle regelmäßig zu bewegen, ist beim einen früher, beim anderen später, genug einfach mehr als genug.

Egal ob zu teuer, man mit der Munitionsproduktion nicht nachkommt oder einfach keine Termine mehr frei sind, um an mehr Wettkämpfen neben dem Training teilzunehmen.

Es ist schön zu können, wenn man wollte, aber man muß ja nicht.

Ich bin für eine sichere Aufbewahrung und Trennung von Munition und Waffen in privater Lagerung.

Die zentrale Lagerung im Schützenhaus ist weltfremd. Ich bin in mehr als einem Verein und schieße Regional an unterchiedlichen Orten, zum Teil mit den gleichen Waffen.

Für andere Aspekte weiß ich auch keine einfache Lösung, die allen und allem gerecht wird.

Geschrieben
:drinks:

So richtig ändern würde sich ...... nichts.

Beim SprengG hätte ich ein paar Wünsche zur vereinfachten Handhabung.

Sammeln tue ich nicht, dann könnte man sich eine rote WBK zulegen.

Und man glaubt es kaum, abhängig vom Platz und dem Wunsch die Geräte auch alle regelmäßig zu bewegen, ist beim einen früher, beim anderen später, genug einfach mehr als genug.

Egal ob zu teuer, man mit der Munitionsproduktion nicht nachkommt oder einfach keine Termine mehr frei sind, um an mehr Wettkämpfen neben dem Training teilzunehmen.

Es ist schön zu können, wenn man wollte, aber man muß ja nicht.

Ich bin für eine sichere Aufbewahrung und Trennung von Munition und Waffen in privater Lagerung.

Die zentrale Lagerung im Schützenhaus ist weltfremd. Ich bin in mehr als einem Verein und schieße Regional an unterchiedlichen Orten, zum Teil mit den gleichen Waffen.

Für andere Aspekte weiß ich auch keine einfache Lösung, die allen und allem gerecht wird.

aufbewahrung im schützenverein ist klasse aber in welchem??

ich bin fast nie 2 mal auf dem gleichen stand hintereinander - oder ich bräuchte die 10 fache menge waffen

Geschrieben
aufbewahrung im schützenverein ist klasse aber in welchem??

Aufbewahrung im Schützenhaus wers will, ok, ich nicht.

Und bei erlaubnispflichtigen Vorderlader oder Schwarzpulverwaffen für die Reinigung bar jeder sinnhaften Logik oder besser jeglicher bezahlbaren und zeitlich nutzbaren logistischen Lösung.

Außerdem erst 70 km in die eine Richtugn fahren um die Waffe zu holen, um dann 140 km oder auch 280 km oder 600 km in die andere Richtung zum Wettkampf zu fahren und dann das ganze wieder zurück? :gaga:

Geschrieben
Aufbewahrung im Schützenhaus wers will, ok, ich nicht.

Und bei erlaubnispflichtigen Vorderlader oder Schwarzpulverwaffen für die Reinigung bar jeder sinnhaften Logik oder besser jeglicher bezahlbaren und zeitlich nutzbaren logistischen Lösung.

Außerdem erst 70 km in die eine Richtugn fahren um die Waffe zu holen, um dann 140 km oder auch 280 km oder 600 km in die andere Richtung zum Wettkampf zu fahren und dann das ganze wieder zurück? :gaga:

Den Ökofaschisten und Internationalsozialisten ist das aber egal. Wenn Du unbedingt so ein teures, kilometerstrapazierendes Hobby ausleben möchtest, dann musst Du halt auch die Strapazen und Kosten in Kauf nehmen. Sicherheit geht nun einmal vor.

Geschrieben
Außerdem erst 70 km in die eine Richtugn fahren um die Waffe zu holen, um dann 140 km oder auch 280 km oder 600 km in die andere Richtung zum Wettkampf zu fahren und dann das ganze wieder zurück? :gaga:

Wie war das noch: Fahren für die Rente ?? oder war das Terrorismus ?? oder wofür war doch noch gleich der "Zusatzbeitrag" ??

Geschrieben
Sicherheit geht nun einmal vor.[/color]

Dann müßten die politischen Erben von Felix Edmondowitsch Dserschinski und Lawrenti Beria als Staatsfeinde verboten und nach Sibierien verbannt werden.

Sicherheit geht vor, korrekt, darum weg mit den Bündnisgrünen und den SED-Nachfolgern.

Geschrieben

Sicherheit geht vor, korrekt, darum weg mit den Bündnisgrünen und den SED-Nachfolgern.

Warum in "Grün" ?

Geschrieben
- KWS auf Hieb- und Stichwaffen ausweiten, Taser wieder erlauben und ebenfalls führbar machen.

Warum?

Zur Sicherheit war der Art. 20 Abs. 4 GG gedacht. :rolleyes:

Falsch.

Der wurde erst nachträglich eingebaut, und unterliegt deshalb nicht der Ewigkeitsklausel, obwohl diese den Art.20 ausdrücklich einschließt. Das heißt, ein angehendes Unrechtsregime hätte leichtes Spiel, dieses Widerstandrecht einfach wieder rauszunehmen.

Geschrieben
...

Falsch.

Der wurde erst nachträglich eingebaut, und unterliegt deshalb nicht der Ewigkeitsklausel, obwohl diese den Art.20 ausdrücklich einschließt. Das heißt, ein angehendes Unrechtsregime hätte leichtes Spiel, dieses Widerstandrecht einfach wieder rauszunehmen.

Nein!

Dass das falsch sei, ist falsch.

Der Art. 20 Abs. 4 GG wurde ja gerade zur Sicherung der FDGO mit der Einführung der Möglichkeit von Notstandsgesetzen eingeführt. :rolleyes: Das Bestreben des Abschaffen des Art. 20 Abs. 4 GG wäre gerade ein Anlaß ihn materiell zu nutzen. :bud: Nur läßt u.a. das WaffG keine Vorbereitung zur materiellen Nutzung des Art. 20 Abs. 4 GG zu. :mega_shok: Daher halte ich das derzeitige Waffenrecht wegen materieller Verhinderung der Nutzung des Art. 20 Abs. 4 GG ja auch für verfassungswidrig. :angry2:

Geschrieben
Nein!

Dass das falsch sei, ist falsch.

Der Art. 20 Abs. 4 GG wurde ja gerade zur Sicherung der FDGO mit der Einführung der Möglichkeit von Notstandsgesetzen eingeführt.

Aber erst NACHDEM der Art.20 durch die Ewigkeitsklausel geschützt wurde. Und die Ewigkeitsklausel gilt nunmal nach derzeitiger Rechtsauffassung in "beide Richtungen". Sie schützt vor Änderungen... sowohl zum Schlechten, wie auch zum Guten.

Geschrieben

Ich rätzel immer noch am Kontext der Ewigkeit. Ist doch erst mal gar nicht relevant, oder? :confused:

  1. Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) zur Sicherheit des Bestands der FDGO einfegührt
  2. ohne wirksame Waffen und kampfmäßige Ausbildung an Selbigen bestehen erhebliche geringere Möglichkeiten zu einen effektiven Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG
  3. => WaffR höhlt das verfassungsrechtliche Widerstandsrecht materiell aus
  4. =>=> WaffR ist verfassungswidrig

Begründete gegenteilige Sichtweisen? :rolleyes:

Geschrieben
Begründete gegenteilige Sichtweisen? :rolleyes:

Weil man als "Widerstand" auch die Wahrnehmung der Möglichkeit zur Wahl zu gehen bezeichnen kann. Ist zwar im Fall der Fälle reichlich sinnlos, jedoch haben Waffenrecht und Widerstand nichts gemein.

Geschrieben

wie wäre es denn, wenn man, um laien an den schiessport heranzuführen, zumindest 1.mal im monat einen tag den vereinsinternen schiesstand zur verfügung stellt, auf dem schützen ihre nachbarn,freunde, verwandte und andere interessierte anleiten?

und jetzt sagt nicht: das geht doch auch so!

nein, das geht eben NICHT so!

als ich das erste mal auf so einem vereinsstand war, musste mich mein begleiter mehr oder weniger "übergeben" in die hände von schiessportleiter xy, der spass an der sache blieb eindeutig auf der strecke, den mann kannte ich nicht-es entstand während der knochentrockenen ausführeungen auch kein vertrauen....usw...

und zu guter letzt der vorsitzende, der mir auf ein paar blödeleien mit meinem bekanten sagte: wenn ICH dir hier WBK genehmigen soll, musst du aber....blablabla...

ich hab dann den laden mit hinweis auf meine berits vorhandenen grünen WBK´s verlassen....

wisst ihr, was ich meine?

Geschrieben
Weil man als "Widerstand" auch die Wahrnehmung der Möglichkeit zur Wahl zu gehen bezeichnen kann. ...

Nein,

weil das kein Widerstand im Sinn des Art. 20 Abs. 4 GG ist, sondern normale Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk gem. Abs. 2. :closedeyes:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Abs. 4 ist das letzte Mittel. Damit haben die Fähigkeit effektiv Widerstand zu leisten und das WaffR, das diese Fähigkeit einschränkt, miteinander zu tun.

Geschrieben

Interessante zeitliche Korrelation:

Art. 20(4) wurde 1968 mit den Notstandsgesetzen eingeführt, (relativ) kurz danach das Waffengesetz (damals noch Wafffenrecht) "aufgestellt"....

Grüssles,

Colti

Archiviert

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