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IGNORED

Es EILT


Slotsipxes

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Geschrieben

Irgendwo stand doch einmal eine Definition darüber das nur Waffen erworben werden dürfen die in einem anerkannten Verband in einer anerkannten Schießportordnung geschossen werden dürfen unabhängig davon, ob man in den jeweiligen Verband Mitglied ist und die Disziplin schießen kann????? Wo steht es????? Oder anders herum gefragt, welche Waffen duerfen NICHT erworben werden wenn diese VOR 1945 eingefuehrt wurden? Beispiel MG 42 Hessen ARMS - Danke

Geschrieben

hallo,

gegenfrage:

für welche disziplin irgend eines dachverbandes ist ein ...42 von hessen arms geeignet und zugelassen ?

mir fällt aufgrund des gewichts und der gurtzuführung hier nichts ein - was übersehe ich ?

in freudiger erwartung

handgunner

Geschrieben

Weder Gewicht, noch Gurtzuführung sind hier das Problem. Die von Dir zitierte Regelung, jede Waffe die nach irgendeiner anerkannten Schießsportordnung eines Verbandes, irgendwo geschossen werden kann, kaufen zu dürfen, obwohl man in dem Verband gar kein Mitglied ist, trifft nur auf Waffen der gelben WBK zu.

Die von Dir genannte Waffe ist ein Halbautomat und somit grüne WBK und somit Verbandsbedürfnis.

Geschrieben
... Wo steht es????? ...

Explizit steht das nirgendwo.

Das ergibt sich indirekt bei Sportschützen aus dem Bedürfnis und ist eigentlich nur bei Gelb relevant.

Das Hessen Arms passt aber in Schießsportordnungen. Du brauchst von diesen Verbänden eine passende Bedürfnisbescheinigung für den Halbautomat. :rolleyes:

@ Handgunner

z.B. VdRBw

G-HS 2 und 3 (jedoch beide "freihändig" :heuldoch: ) und G-HZF1, wenn Du ein beliebiges ZF dranpackst. :dirol:

Wenn Du weitersuchst, wirst Du sicherlich noch weitere Schießsportordnungen mit Halbautomaten-Disziplinen ohne Gewichtsbeschränkungen finden. B)

Geschrieben

Das heißt, dass ich MITGLIED in dem jeweiligen Verband sein muss, da nur der jeweilige Verband, in dem diese Disziplin geschossen wird, auch die Bedürfnissbescheinigung ausstellen darf?

Worst case scenario:

Antrag Selbstlader 8x57IS - Kauf Hessen Arms - der Verband bekommt es mit; (spätestens, wenn ich damit zum Schießen auftauche) - was passiert dann

1.) von seitens des Verbandes.

2.) von seitens der Behörde

dankkeeeeeeeeeeeeee im Vorraus

Gast solideogloria
Geschrieben

Du besitzt dann eine illegal erworbene Waffe, denn aufgrund deiner Sachkunde hättest du wissen müssen......... Worst Case, du bist EX Waffenbesitzer und EX Sportschütze.

Geschrieben

Genau!

... und möglicherweise auch bald ex-nichtvorbestraft. :rolleyes:

Wenn der Verband/Verein ganz gemein ist, dann macht der gar nichts außer weiter Deine Mitgliedsbeiträge zu kassieren. :blum:

Das Hessen Arms Gewehrle wird halt immer etwas für wohlhabende Jäger als Fangschußgeber oder zur Bekämpfung wildernder Hundehorden oder als "Ersatz-HA" für Sammler mit Thema "Waffen der deutschen Truppen bis Mai 1945" o.ä. sein. Welcher Sportschütze wird sich denn einen der raren HA-Plätze mit dem Teil blockieren? :unsure:

Geschrieben
Genau!

... und möglicherweise auch bald ex-nichtvorbestraft. :rolleyes:

Wenn der Verband/Verein ganz gemein ist, dann macht der gar nichts außer weiter Deine Mitgliedsbeiträge zu kassieren. :blum:

Das Hessen Arms Gewehrle wird halt immer etwas für wohlhabende Jäger als Fangschußgeber oder zur Bekämpfung wildernder Hundehorden oder als "Ersatz-HA" für Sammler mit Thema "Waffen der deutschen Truppen bis Mai 1945" o.ä. sein. Welcher Sportschütze wird sich denn einen der raren HA-Plätze mit dem Teil blockieren? :unsure:

ich halte das ding für zu teuer dafür das die schiessergebnisse so bescheiden waren im test und die montage einer optik kaum möglich ist

kaufen darf er sie schon - nur wettbewerb ist käse

rare ha einträge - gibts da nen limit??

Geschrieben
...

rare ha einträge - gibts da nen limit??

Naja,

ab dem dritten HA wird es bei einigen Verbänden etwas nerviger - bei einigen sehr nervig. :closedeyes:

Wenn Du unabhängig von der Sportschützeneigenschaft bist, bist Du natürlich auch frei, Dein eigenes nachfragegestütztes Konjunkturprogramm zu machen. B)

Geschrieben

Sinvoller ist das. :rolleyes:

Aber der VdRBw schickt Dir für die 30 Oiois JAHRESbeitrag auch noch monatlich eine 110%ig linientreue Jubelpostille ins Haus. ;)

Geschrieben

Wieso soll das als Sportschütze nicht möglich sein??

Und was soll schon passieren wenn SB und Verband rausbekommen das du ein MG42 von Hesse hast???

Im DSB in Sachsen ist es erlaubt.

SC LP 2.05 Selbstladebüchse

Cal. <.50

und keinerlei Gewichtsbegrenzung.

Geschrieben
Wieso soll das als Sportschütze nicht möglich sein??...

Das die Möglichkeit gegeben ist, ist schon lange geklärt. Es ging jetzt nur noch um das Maß an (sportlichen) Sinngehalt. B)

Geschrieben

Noch so ein paar Blüten deutsche Büchsenmacherkunst und wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn wir den Anscheinsparagraphen schneller wieder haben als wir ihn losgeworden sind.

MG 42, Mac-10 und Co. - kastriert auf Halbauto - sind nun wirklich Dinge bei denen die Argumentation zur Sinnhaftigkeit gegenüber politischen Entscheidungsträgern recht schwer fällt. Die Präzision auf 100 Meter kann es ja wohl nicht sein. Beitler läßt grüßen.

Demnächst schleppt noch einer eine alte Gatling als Repetierer an. Hhmm - obwohl ... :rolleyes:

Manfred

Geschrieben

Manfred,

gerade für Sammler machen solche Produkte als Ersatz-HA für nur außerordentlich aufwändig erlaubt zu erhaltene VA 100%ig Sinn. Wenn sich der eine oder andere Jäger oder gar Sportschütze aufgrund zusätzlichen historischen und technisch-wissenschaftlichen Interesse so ein Exemplar zulegt ... :rolleyes:

Was soll's? :dirol:

Geschrieben
Wenn sich der eine oder andere Jäger oder gar Sportschütze aufgrund zusätzlichen historischen und technisch-wissenschaftlichen Interesse so ein Exemplar zulegt ... :rolleyes:

Geil - ich sehe jetzt vor meinem geistigen Auge wie ein Jäger (in konservativem Loden) mit geschultertem Anscheins-MG42, zwei bis drei Meter aufmuntionierten Patronengurt hinter sich herziehend bei einer Gesellschaftsjagd erscheint. Dürfte den Immobilienmarkt aufgrund unerwarteter Todesfälle in Folge plötzlichen Herzversagens enorm ankurbeln.

Gleiches (der unerwartete Todesfall) wird vermutlich auch im Sportschützenbereich bei einigen älteren Standaufsichten zu beklagen sein.

MG42 stehend freihändig - jetzt läßt Arnold schön grüßen.

Den einzigen Sinn - da gebe ich Dir Recht - macht das Teil bei Sammlern auf "rot".

LG

Manfred

Geschrieben

Ach Manfred,

was soll die Polemik? :confused: Du weißt mindestens so gut wie ich, dass zur Jagd auf Wild bei 2+1 Schuß für HA Schluß ist ;) und die Sinnhaftigkeit für viele Sportdisziplinen ist doch hier auch schon längst geklärt.

Es passiert halt schneller als man denkt, dass man einmal nicht über seinen Tellerrand hinaus schaut und die Samler hat man halt auch schnell vergessen. Das kann jedem mal passieren. :friends:

Geschrieben

Moin Stefan,

mein Post hat nichts mit Polemik zu tun - eher wax mit Situationskomik.

Aber bitte - nur falls wir im IM mal gefragt werden: Wie können oder sollen wir die sinnhaftigkeit dieser Gegenstände erklären? Lassen wir die Sammler jetzt mal außen vor.

LG

Manfred

Geschrieben

E steht nicht in irgendeiner "Bibel" oder dem GG, dass ich als Bürger nur machen darf was "Sinnhaft" ist oder der Meinung aller entspricht.

Meine Einstellung zu diesen Themen kennst du - trotzdem: Wer sowas haben möchte soll es haben dürfen. Nur weil es für mich absolut keinen Sinn macht, soll es auch sonst keiner haben? Meine Schmiedeesse oder mein Moped machen auch wenig Sinn - ich habe sie trotzdem.

Soll ich jetzt bei dir anfangen???

Editm meint, ich kann dem IM weder mein Moped noch deine LR-Kracher für sinnhaft verkaufen. Aber das liegt wahrscheinlich nur daran, dass ich ein lausiger Verkäufer bin.

Geschrieben
Aber bitte - nur falls wir im IM mal gefragt werden: Wie können oder sollen wir die sinnhaftigkeit dieser Gegenstände erklären? Lassen wir die Sammler jetzt mal außen vor.

Muß alles einen Sinn haben?

Dann hätten wir das neue WaffG nicht.

Ansonsten sollte in einer freiheitlichen Demokratie "möchte haben" als Sinn völlig ausreichen.

Geschrieben
... Wie können oder sollen wir die sinnhaftigkeit dieser Gegenstände erklären? Lassen wir die Sammler jetzt mal außen vor.

LG

Manfred

Falscher Ansatz!

Die haben die Verbotsnotwendigkeit zu erklären. Lasst Euch ja nicht aufs Eis führen und schon gar nicht in diese Denkschiene bringen sowie immer den Baron de Motesquieu zur Hand haben!!! :gutidee:

„Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.“

Charles-Louis de Montesquieu

Geschrieben
Ach Manfred,

was soll die Polemik? :confused: Du weißt mindestens so gut wie ich, dass zur Jagd auf Wild bei 2+1 Schuß für HA Schluß ist ;) und die Sinnhaftigkeit für viele Sportdisziplinen ist doch hier auch schon längst geklärt.

Es passiert halt schneller als man denkt, dass man einmal nicht über seinen Tellerrand hinaus schaut und die Samler hat man halt auch schnell vergessen. Das kann jedem mal passieren. :friends:

aber er sprach doch vom Gurt (so 1 bis 2 m)! Die 2+1 für Jäger gilt doch nur für Magazin????? Oder verstehe ich das als Laie falsch???

Geschrieben
aber er sprach doch vom Gurt (so 1 bis 2 m)! Die 2+1 für Jäger gilt doch nur für Magazin????? Oder verstehe ich das als Laie falsch???

Das hast du schon richtig gelesen........

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