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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Der Rat des FvLW im Kontrast dazu war dennoch richtig. Wenn die Behörde jetzt einen Fehler macht (und sehr sachkundig scheinen sie nicht zu sein), wunderbar.

Carcano

Ich Danke Dir -

aber ganz im Ernst - Ich begreife es einfach nicht - ist mir zu hoch!!!

Ich krieg mich gar nicht mehr ein - - -tzzzzzz

Grüße, Reiner

Geschrieben

Erstmal herzlichen Dank für Eure aufmunternden Worte und die Bereitschaft, mich zu unterstützen!

Ein Berliner Polizeibeamter, der selber im Clinch mit dem LKA liegt, hat mich schon angerufen und auch seine Unterstützung zugesichert, vielen Dank auch dafür!

Auch für Eure Spendenbereitschaft bedanke ich mich im Namen der FvLW e. V.!

Ja, doch, die Nerven liegen etwas blank...

Grüße

Max

Geschrieben
Nur zum allgemeinen Verständnis:

Da bei diesem Vorkommniss die Begründung der Verfassungsklage direkt mit einzubeziehen ist,

verwenden wir die für die rechtliche Erwehrung und für die weitere Maßnahmen die gespendeten Gelder.

Ich setze mal Euer Einverständnis voraus.

Danke und kämpferische Grüße, Reiner Assmann

Hallo Reiner

Also mein Einverständnis hast DU :gutidee:

Werde am Sonntag die Spendendose aus unserem Vereinsheim holen und den Betrag, wie hoch der auch immer ausfällt, überweisen.

Schließe mich Deinem Gruß an

Franz

Geschrieben
Erstmal herzlichen Dank für Eure aufmunternden Worte und die Bereitschaft, mich zu unterstützen!

Ein Berliner Polizeibeamter, der selber im Clinch mit dem LKA liegt, hat mich schon angerufen und auch seine Unterstützung zugesichert, vielen Dank auch dafür!

Grüße

Max

Na also geht doch !

Und der Zug ist schon wieder auf die Schienen gesetzt und Rollt wieder :pro:

Geschrieben
Wenn er die Kontrolle verweigern würde, wäre hiermit der Verdacht einer Straftat, eben der nicht rechtskonformen Aufbewahrung gegeben und man würde einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen.

Wie kommen die Jungs denn auf dieses schmale Brett ?

§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

19.entgegen § 36 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 eine Schusswaffe aufbewahrt,

Das wäre immer noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Also weiter:

§ 52a Strafvorschriften

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 53 Absatz 1 Nummer 19 bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhanden kommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird.

Sind irgendwelche Schusswaffen oder Munition hier abhanden gekommen ?

Nein ?

Welche Gefahr wurde denn dann verursacht ? Und wo soll denn dann der Verdacht auf eine Straftat liegen ?

Max, Ruhe bewahren. Wir stehen alle hinter Dir. Und einige auch vor Dir.

Geschrieben
Unglaublich das Ganze. Gilt die Drohung mit einer Hausdurchsuchung eigentlich als Nötigung?

Da hier eigentlich gar kein Verdacht auf eine Straftat begründet ist, würde ich sagen: Ja.

Geschrieben
Erstmal herzlichen Dank für Eure aufmunternden Worte und die Bereitschaft, mich zu unterstützen!

Ein Berliner Polizeibeamter, der selber im Clinch mit dem LKA liegt, hat mich schon angerufen und auch seine Unterstützung zugesichert, vielen Dank auch dafür!

Auch für Eure Spendenbereitschaft bedanke ich mich im Namen der FvLW e. V.!

Ja, doch, die Nerven liegen etwas blank...

Grüße

Max

MAx - tröste dich!< Das stecken wir locker weg. Ich habe da so meine jahrelangen Erfahrungen. Reiner wird dir bei Bedarf mehr erzählen können.

Geht alles vorbei und im g

Gegensatz zu den meisten bisherigen Fällen hast du enorme Rückendeckung!! So muss es sein! Hoffentlichbegreift jetzt acuh der letzte, ws die Stunde geschlagen hat.

Geschrieben
Der Max tut mir so was von leid - der ist vollkommen fertig - Max - WIR ALLE stehen hinter Dir!!!

Reiner

Volle Zustimmung. :icon14:

Kopf hoch Max.

Die nächste Spende ist raus das werden mehr als 10 Euro. Deutlich mehr.

werde mir demnächst mal einen Anwalt suchen wenn sie zu mir kommen und krumme Touren versuchen. Dann gibt`s auch ein beglaubigtes Protokoll.

Geschrieben

Hmmm ...

... meine Schränke stehen im Schlafzimmer,

sollte ich vielleicht vorsorglich schon mal jeden

morgen nach dem Aufstehen die Betten machen,

damit es schön ordentlich ist?

Wenn ich es richtig verstanden habe, darf doch nur in

den Räumen Nachschau gehalten werden, wo die

Aufbewahrung statt findet - oder?

Und wenn ich nicht daheim bin, sondern auf

der Arbeit, braucht meine Frau die Herren auch

nicht rein lassen - oder?

Wenn ich mir für einen Nachschau einen Tag

frei nehmen muss bzw. vom Kunden schnell

nach Hause fahren muss - wer bezahlt mir

eigentlich dann den Umsatzausfall?

Wie auch immer ...

Max ich drück die Daumen das alles glatt geht!

Und meine Spende kommt die nächsten Monate

jeweils zum ersten.

In diesem Sinne

TDH

Geschrieben

Jetzt hilft ein guter Anwalt! Dienstaufsichtsbeschwerden, Prüfung ob evtl. eine Nötigung vorliegt etc......

Was diese berliner Behörde an Beschwerden und Gerichtsverfahren kassiert ist unglaublich. Irgendwann wird es vielleicht auch der höheren Ebene zu heiß........

Geschrieben

Spende ist angewiesen, Kopf hoch das wird schon wieder. War Heute auf meiner Behörde, da ist Hochbetrieb die arbeiten mittlerweile zu viert... :rolleyes:

Ansonsten an Anlehnung an Trapp": Was erlaube Strunz ?" Vielleicht wird die geschilderte Aktion im Nachhinein einfach nur "Strunz Dumm" für die Behörde laufen..

Geschrieben

Leute - seit mal ehrlich - was habt ihr von diesem Blutroten soziallisten XXXXXX eigentlich erwartet?

Das war zwar die erste Aktion aber sicherlich nicht die letzte mit der Versucht wird uns bzw unsere Vertreter mürbe zu machen.

Mfg Weini

Geschrieben

Sind wir bald wieder so weit:

"Als rühmliche Ausnahme verdient ein junger Sozialdemokrat Erwähnung, der im Hausflur seiner Mietwohnung ein halbes Dutzend sogenannter Hilfspolizisten erschoß. Der war noch der substantiellen, der altgermanischen Freiheit teilhaftig, die seine Gegner theoretisch feierten."

Geschrieben
... hätten die Öffnung der Waffenschränke verlangt.

Ähm ... Ich dachte die dürften nur die Aufbewahrung an sich kontrollieren ... Wieso wollen die in den Schrank schauen?

Geschrieben

In § 36 Abs. 3 WaffG steht: „Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen“.

Damit dürfen die Behörden ausschließlich das Vorhandensein des/der Behältnisse prüfen. Nicht mehr und nicht weniger. Ist nichts von wegen Tresor aufschließen und reinsehen.

Geschrieben

Hallo Max

daß das ein Einschüchterungsversuch war, liegt auf der Hand. Sie werden alles abstreiten bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Zieh das Ding trotzdem bis zum Ende durch. Wir LWBs werden es dir danken. Auch wenn der Petitionsausschuß komplett belogen wird, werden sie vorsichtiger. Dann war es alles wert.

Steven

Geschrieben

Moralische Unterstützung geben gegen die politische Beamtenwillkür.

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