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IGNORED

Gelbe WBK


aw93

Empfohlene Beiträge

hallo

hätte mal eine frage zur gelben wbk

besitze die grüne wbk seid 1998,die gelbe wbk seid 2007

gehöre einem schützenverein an,wo aber nur KK geschossen wird,also spopi und kk gewehr

auf meiner gelben wbk ist das kk gewehr eingetragen

nun zu meiner frage

1. kann ich mir eine 12/70 oder 76 kaufen

2. muss ich bevor ich mir die 12/70 kaufe in einem verein sein wo trap und skeet geschossen wird ?

3.wenn ich mir die flinte gekauft habe,kann das amt es verweigern mir diese einzutragen? ( weil ich in keinen verein bin der diese disziplin schießt? )

4.ist es bedingung für den kauf der flinte 1 jahr vorher flinte zu schießen ?

ich weiß,fragen über fragen,aber eventuell ist ja ein schützenkollege so nett der sich damit auskennt und kann mir diese fragen beantworten

danke und gruß

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Einfach kaufen und eintragen lassen.

.... denn Du kannst ja auch jederzeit als Gastschütze in einem anderen Verein trainieren. Aus aktuellem Anlass, solltest Du dann aber doch den einen oder anderen Eintrag dann mit der Flinte im Schießbuch haben - freut die Behörde und erspart einem den Streß!!!

Viel Spaß beim Shoppen!! :00000733:

Michael

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Gast solideogloria

Nein, dass ist bei allem auf gelbe WBK anders. 2 Einkäufe pro Halbjahr hast du da frei. Außer du möchtest eine Pumpe oder SLF auf die grüne. Dann ist das wieder ganz was anderes. Und Schießnachweise brauchst du auf gelb auch keinen.

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hallo

hätte mal eine frage zur gelben wbk

besitze die grüne wbk seid 1998,die gelbe wbk seid 2007

gehöre einem schützenverein an,wo aber nur KK geschossen wird,also spopi und kk gewehr

auf meiner gelben wbk ist das kk gewehr eingetragen

nun zu meiner frage

1. kann ich mir eine 12/70 oder 76 kaufen

2. muss ich bevor ich mir die 12/70 kaufe in einem verein sein wo trap und skeet geschossen wird ?

3.wenn ich mir die flinte gekauft habe,kann das amt es verweigern mir diese einzutragen? ( weil ich in keinen verein bin der diese disziplin schießt? )

4.ist es bedingung für den kauf der flinte 1 jahr vorher flinte zu schießen ?

ich weiß,fragen über fragen,aber eventuell ist ja ein schützenkollege so nett der sich damit auskennt und kann mir diese fragen beantworten

danke und gruß

Hallo

hier mal die neuste Fassung zur gelben WBK.

§ 14 WaffG

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

MfG.....hajo304

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hier mal die neuste Fassung zur gelben WBK.

Was Du da zitiert hast, gilt (ebenso) für die Grüne, bezieht sich aber nicht spezifisch auf die Gelbe.

Speziell die Gelbe betrifft § 14 (4) WaffG:

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
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soll auf deutsch heissen ?

gelbe wbk habe ich ja wie gesagt

aber in unserem verein kann keine flinte geschossen werden,da müsste ich bei uns in der nähe zu einem anderen schützenplatz fahren

gruß

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Gast solideogloria

Wenn du im letzten halben Jahr weniger als zwei Waffen erworben hast, gleich ob auf gelb oder grün, dann kannst du morgen in einen Laden deiner Wahl gehen und eine Doppelflinte erwerben. Spätestens 14 Tage danach hat das Dingens auf dem Amt eingetragen zu sein.

Egal was ihr für einen Stand habt.

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Hallo AW93

du kannst mit der Gelben WBK alle Waffen kaufen, die in das Raster nach 14/4 fallen. Vorraussetzung diese Waffe ist durch irgendeine Sportordnung irgendeines Verbandes zugelassen. Beispiel: du bist im BDS und möchtest eine Repetierbüchse in .338 Lapua Mag. Es gibt aber in deinem Dachverband keine Disziplin für dieses Kaliber. Der BDMP bietet aber eine Disziplin an. Obwohl du nicht im BDMP bist, kannst du eine Rep. Büchse in .338 Lapua Mag. kaufen.

(die Verbände wurden nur so genannt, ich habe keine Ahnung, ob sie so eine Disziplin anbieten oder nicht anbieten.)

Steven

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Waffengesetz (WaffG)

WaffG

Ausfertigungsdatum: 11.10.2002

Vollzitat:

"Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), das zuletzt

durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert

worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 G v. 17.7.2009 I 2062

Mittelbar geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 17.7.2009 I 2062

Fußnote

(+++ Textnachweis

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als

gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung

des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum

Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-

Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den

Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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Aber warum sind dann z.B. beim BDMP in deren 14.4-Bescheinigung zwar alle vier auf gelb erwerbbare Waffenarten in Tabelle aufgeführt, jedoch wird nur eine davon mit Waffe, Kaliber, die Disz.-Nr. i.d. Sportordnung und der Bezeichnung aufgeführt, so dass drei Arten gestrichen sind?

Kenne aktuelle (2009) DSB-Bescheinigungen in denen nur der 14.4-Gesetzestext drin steht und dafür ein Bedürfnis als Sportschütze bescheinigt wird (also für alle möglichen "Gelb"-Waffen, die derjenige zuvor ja kaum alle inkl. "Freie Pistole" und so geschossen haben kann)?

Meine SB wollte auch für Antrag Neu-Gelb, dass ich die gewünschte (und in BDMP-Bescheinigung auftauchende Waffe) dort im Antrag aufführe, wo m.E. dies nur bei "grün" hingehört...

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Aber warum sind dann z.B. beim BDMP in deren 14.4-Bescheinigung zwar alle vier auf gelb erwerbbare Waffenarten in Tabelle aufgeführt, jedoch wird nur eine davon mit Waffe, Kaliber, die Disz.-Nr. i.d. Sportordnung und der Bezeichnung aufgeführt, so dass drei Arten gestrichen sind?

Hallo

das war mal so eine Anwandlung des ehemaligen Vorsitzenden des BDMP um seine Mitglieder etwas mehr zu gängeln. Ist vom Gesetz nicht abgedeckt. Dürfte auch in neueren Formularen des BDMP nicht mehr so aufgeführt sein. Ansonsten bin ich sicher, daß die neue Führungsriege des BDMP dies schnellstens auf die gesetzliche Anforderung korrigiert.

Steven

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Im Formular von Ende April ist es jedenfalls noch so. Mal abwarten, was da vom SB kommt. Habe da nochmals angefragt, ob ich evt. später für jede erwerbbare Waffenart, die dort nicht explizit aufgeführt wurde 'ne neue Bedürfnisbescheinigung vorlegen müsse. Würde ja die "gelbe" ad absurdum führen (finde ich)...

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hallo

hatte hier noch mal ein wenig gelesen,dabei ist mir etwas aufgefallen

in einem vorherigen beitrag habe ich dieses gelesen >

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Eine Remington 700 ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

Beide dürfen auf Basis der waffenrechtlichen Erlaubnis nach "§ 14 Abs. 4 WaffG (WBK Gelb) erworben werden.

Punkt.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

also ist eine flinte eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf !

als ich meine gelbe wbk bekommen habe,lag vom amt noch ein schreiben bei

Gelbe Waffenbesitzkarte - sehr geehrter herr bla bla bla u.s.w

anliegend übersende ich Ihnen ihre gelbe waffenbesitzkarte

Diese wafffenbesitzkarte wurde aufgrund &14 Abs.4 in Verbindung mit 14 Abs.2 WaffG ausgestellt.Sie werden damit zum Erwerb von Einzellader Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen und von Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition berechtigt.

Bin ich damit nun berechtig mir eine flinte in 12/70 zu kaufen? weil da nichts steht von >Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf !

P.s oder was soll nur die genaue bvezeichnung der flinte sein ?

danke

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Gast solideogloria

Hallo aw93, wegen einer "REPETIERFLINTE" rufst du jetzt bitte deinen Sachbearbeiter an. Der Thread war somit quasi für die Tonne. Vergiss alles was oben geschrieben ist.

Edith, bevor du anrufst lies bitte den ganzen Thread hier nochmal durch.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=gelbe+wbk

warum hatte ich sowas im Gefühl.

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Hallo,

also ist eine flinte eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf !

Falsch, eine Flinte ist ein Einzellader mit glatten Lauf.

Diese wafffenbesitzkarte wurde aufgrund &14 Abs.4 in Verbindung mit 14 Abs.2 WaffG ausgestellt

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes

Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2

Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader- Langwaffen mit

glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen

Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit

Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Diese Waffen kannst DU erwerben.

Gruß

voyager

PS: ich finde ja die Hinweise auf "hast Du keine Sachkunde gemacht?" S******e, aber manchmal kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.

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Gast solideogloria

Du fragtest so arglos :) also du möchtest eine Doppelflinte? Dann kauf sie dir eben einfach. Wie schon mehrfach erwähnt. Sportschützen mit gelber WBK dürfen das. Einfach so, weils Gesetz ist. Sogar schon mit 18.

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