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IGNORED

Gelbe WBK


aw93

Empfohlene Beiträge

Du fragtest so arglos :) also du möchtest eine Doppelflinte? Dann kauf sie dir eben einfach. Wie schon mehrfach erwähnt. Sportschützen mit gelber WBK dürfen das. Einfach so, weils Gesetz ist. Sogar schon mit 18.

Es sei denn, seine Waffensachkunde ist irgendwie begrenzt und umfasst keine Flinten.

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@ bopper siehst du,,die sachkunde wurde erst später eingeführt

@solideogloria ja,soweit ist alles ok,nur ihr hattet da in meinem beitrag manchmal etwas verwechselt,mit dem repetierer,ich wollte mir von anfang an keinen kaufen,halt nur eine normale flinte in 12/70 für skeet und trap

gruß

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sagen wir mal 1998er WBK

Das ist dann keine WBK nach §14 Abs 4.

Da gibt es nur Einzlladerlangwaffen.

Details muß man nach dem alten Gesetz prüfen.

Wurde aber auch schon 1985 in der "Sachkunde" mit Schießleiter behandelt.

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@CalrFriedrichvon... Das ist dann keine WBK nach §14 Abs 4.

doch ist es,steht ja so drinnen auf der WBK

die ganz alten,glaube das war so 1972, als die waffen in deutschland unter kontrolle gebracht wurden,musste man diese nur anmelden und man hat die grüne wbk bekommen,diese hat ein guter freund von mir,er wollte da beim amt eine sportpistole eintragen lassen,haben sie nicht gemacht,aber bei der 1998er geht das,weil damals die "sachkunde" über den schießsportleiter nachgeweisen wurde > gegenüber dem amt

gruß

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Niemand wird ihm auf Gelb oder ohne Voreintrag auf Grün eine Repetierflinte verkaufen

Nun, Frankonia Jagd tat einmal so etwas. Bekam aber auch ein Strafverfahren dafür (und nein, sie waren nicht mein Mandant :-) ). In der Regel darf man aber sonst schon davon ausgehen, dass Waffenhändler das Gesetz kennen.

Carcano

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@CalrFriedrichvon... Das ist dann keine WBK nach §14 Abs 4.

doch ist es,steht ja so drinnen auf der WBK

gruß

Dann ist Sie 2003 bzw. später erweitert worden. Erst seit 2003 gibt es ´mehrschüssige Repetierlangwaffen und merhschüssige Perkussionvorderlader durch die Gesetzesändeurng auf gelber WBK.

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@ CarlFriedrichvon...

Dann ist Sie 2003 bzw. später erweitert worden. Erst seit 2003 gibt es ´mehrschüssige Repetierlangwaffen und merhschüssige Perkussionvorderlader durch die Gesetzesändeurng auf gelber WBK.

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hier geht es nur um eine normale 12/70 flinte für skeet und trap und nicht um mehrschüssige Repetierlangwaffen und merhschüssige Perkussionvorderlader

gruß

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Hallo,

@ bopper siehst du,,die sachkunde wurde erst später eingeführt

das stimmt doch garnicht.

Ich Frage mich warum ich eine Sachkunde schon 1989 ablegen musste, wenn die es damals noch nicht gegeben hat.

Ausserdem verarscht uns AW93, ich fühle mich auf jeden Fall verarscht.

gruß

voyager

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@voyager mal immer langsam und vorsichtig mit deiner wortwahl > verarscht ! ich verarsche hier keinen ja,damals war es von bundesland zu bundesland verschieden mit der sachkunde,bei uns in niedersachsen war es so das man die sachkunde im vberein machen konnte 1998 und dieses bestätigte der schießsportleiter auf dem antrag,dann wurde die grüne wbk ausgestellt

aber mir unterstellen das ich hier jemanden verarsche,das verbitte ich mir ok

gruß

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Hallo,

also ist eine flinte eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf !

Das hast DU geschrieben.

nur ihrhattet da in meinem beitrag manchmal etwas verwechselt,mit dem repetierer

Haha, jetzt waren es also die Anderen.

aber mir unterstellen das ich hier jemanden verarsche,das verbitte ich mir ok

Interessiert mich überhaupt nicht.

Du kannst lesen, ich musste auch im Gesetz nachschauen, warum hast Du das nicht als erstes gemacht und dann gefragt.

gruß

voyager

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@ dieses war meine ürsprüngliche frage

hallo

hätte mal eine frage zur gelben wbk

besitze die grüne wbk seid 1998,die gelbe wbk seid 2007

gehöre einem schützenverein an,wo aber nur KK geschossen wird,also spopi und kk gewehr

auf meiner gelben wbk ist das kk gewehr eingetragen

nun zu meiner frage

1. kann ich mir eine 12/70 oder 76 kaufen

2. muss ich bevor ich mir die 12/70 kaufe in einem verein sein wo trap und skeet geschossen wird ?

3.wenn ich mir die flinte gekauft habe,kann das amt es verweigern mir diese einzutragen? ( weil ich in keinen verein bin der diese disziplin schießt? )

4.ist es bedingung für den kauf der flinte 1 jahr vorher flinte zu schießen ?

ich weiß,fragen über fragen,aber eventuell ist ja ein schützenkollege so nett der sich damit auskennt und kann mir diese fragen beantworten

danke und gruß

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hallo

hatte hier noch mal ein wenig gelesen,dabei ist mir etwas aufgefallen

in einem vorherigen beitrag habe ich dieses gelesen >

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Eine Remington 700 ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.

Beide dürfen auf Basis der waffenrechtlichen Erlaubnis nach "§ 14 Abs. 4 WaffG (WBK Gelb) erworben werden.

Punkt.

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also ist eine flinte eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ![...]

Eine Remington 700 ist überhaupt keine Flinte sondern eine Büchse. Eine Flinte an sich kann muss aber keine Repetierlangwaffe sein. Auch die mehrläufigen Flinten gehören (von evtl. Exoten mal abgesehen) zu den Einzelladern und nicht zu den Repetierern!

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hallo

danke,das ist doch mal eine auskunft von voyager

äähhh Halllooooo,

diese Auskunft wurde eigentlich von fast allen hier die dir geantwortet haben getätigt. Wie schon von Anfang an geschrieben, haste ne WBK mit §14, geh in einen Laden und kauf dir so ein 12/70er Dingens und lass sie innerhalb 14 Tagen eintragen, fertisch.

Ich muss mich schon wundern wenn einer den Unterschied zwischen Flinte und Büchse nicht kennt, zumal du in Besitz von WBK´s bist. Das macht mir Angst.

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