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IGNORED

Mal ne ganz andere Frage bzgl. Waffenschein


Fjäldor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ihr macht euch Gedanken um Dinge, bei denen es sich nicht lohnt. Glaubt`s oder lasst es bleiben - dabei kann ich allerdings nur die Lage in Hessen "beurteilen".

In anderen Ländern mag es anders aussehen, ich glaube ea aber aus gutem Grund nicht.

Wer einen WS als Politiker bekommt, wird fast durchgängig -allein schon wegen der Gefährdungsstufe- seine Unterweisung bei einer der Polizeien bekommen und dort auch trainieren.

Sollte ein Politiker heutiger Generation so abgehoben und dumm sein, dass er seine Waffen nicht Gesetzeskonform verwahrt, würde mich das sehr wundern. Über die evtl. auf WS geführte Waffe brauchen wir da ja nicht einzugehen. Die nützt im Tresor nichts.

Er muss doch, gerade wenn er sich einer gemäßigten Haltung zum WaffG befleißigt, heute sehr schnell damit rechnen, dass ihn jemand aus dem Gegenlager einfach mal so anzeigt. Dann ist der Anzeige nachzugehen - und dies wird auch geschehen.

Also warum über Dinge aufregen und seitenlang Diskussionen im Nebel führen - es interessiert uns wenig und bringt uns auf unserem Weg nicht einen Schritt weiter.

Was es allerdings schafft ist, Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und gegenüber vielen Leuten den Eindruck erwecken, wir gingen gegen "Politiker" vor im allgemeinen. Die interessieren uns doch aber gar nicht, uns interessiert das, was einige Politiker (sind austauschbar) gegen uns vom leder ziehen und welche Gesetze sie unterstützen um unsere bürgerlichen Freiheiten einzuschränken.

DAS sollte uns interessieren, Für den Pipikram haben wir hinterher Spielzeit.

Geschrieben
Danke, somit brauche ich mich auf den Angriff nicht mehr persönlich zu äußern. :icon14:

Wenn man solche Postings wie Du verfasst, sollte man auch *Mannes genug sein* selbst zu Antworten.

Deine Aussage:

Waffenschein zum Selbstschutz ist eh totaler nonsens, weil sich kein Mensch dieser Erde 24 Stunden am Tag mit einer Knarre schützen kann. Der Täter hat IMMER das Überraschungsmoment auf seiner Seite und wird sich für einen Angriff einen für das Opfer ungünstigen Moment aussuchen.

ist das übliche dumme Propagandamärchen der Behörden.

Ich bringe mal ein paar Gegenbeispiele zur erfolgreichen Selbstverteidigung mit der Schusswaffe aus aktuellen US Amerikanischen Polizeiberichten und Zeitungsmeldungen:

1. Shocked onlookers watched as a vehicle careened across a mall parking lot, nearly strik-

ing a tree. Inside, a man was savagely beating his girlfriend as shescreamed for help.

While others stood by and watched, a 27-year-old man with a concealed carry permit .

ran to the woman's aid, drew a Glock semi-automatic pistol and shouted at her boyfriend to

end the assault. The boyfriend saw the gun and promptly complied. Police praised the armed

citizen's actions. "For all we know, he could have saved her from .serious injury" said Police

Captain Norman Colyer. Tm going to call him and tell him that when he gets ready to renew

his [concealed carry]license, it's on me" (News-Telegram, Sulphur Springs, TX, 10/15/09)

2. Police say Peter Gilmore was enjoying a visit with his son, James

McGlone, when two armed men with stockings over their faces kicked

open the front door. One of the suspects

held a knife to Gilmore's throat and

threatened to kill him. McGlone ran for

the bedroom while the other suspect,

armed with a tire iron, gave chase. The

suspect may have assumed McGlone

was running away, but he soon learned

McGlone was arming himself. McGlone

retrieved one of his father's pistols,

aimed it at his assailant and told him to

leave. Instead, the suspect struck him

with the tire iron. McGlone fired a single

shot, woundinq the suspect, who fled

with his accomplice. (Herold Tribune,

Sarasota, FL, 10/26/09)

3. A Georgia woman was at home with

her daughter and a visitor when

she heard a commotion in the front room. To her horror, two men and

a woman wearing rnasks had barged in

and started robbing the visitor, Rather

than panic, the woman grabbed her gun,

cell phone and daughter and hurried into

a closet. Meanwhile, according to police,

the robbers took $100 from the visitor,

tied him up and began searching for the

woman, They opened the closet, buttook

one look at her gun and ran. They were in

such a hurry that they had trouble open-

ing cl door and fired a couple of shots in

desperation. The woman returned fire

and the robbers fled the scene.

(Associat~d Press, 10/19/09)

Deine Aussage:

Und noch sicherer ist man, wenn man sich im Leben so wenig Feinde wie möglich macht.

empfinde ich in Bezug auf Verbrechensopfer weiterhin menschenverachtend und zynisch.

Geschrieben

So aus meiner "Erfahrung" heraus:

  • Ich habe mal ein Interview im Fernsehen mit dem ehem. Bundesinnenminister Diestel (sic?) zu dessen Amtszeit gesehen. Die Moderatorin hat ihm mehrfach zu entlocken versucht, ob er eine Schusswaffe mit sich trägt. Diestel hat sich immer um die Antwort drum herum gewunden. Da kann man jetzt reininterpretieren, was man will. Manchmal ist eben auch keine Antwort eine Antwort.
  • Es gab mal eine Abstimmung im Bundestag, wo es eine "Verhinderungsdemonstration" in der Bannmeile gab (ich glaube, es ging um die Änderung des Asylrechts im GG). Die Demonstranten wollten verhindern, dass die MdBs zum Bundestag kommen und damit die Abstimmung blockieren. In den Fernsehnachrichten habe ich gesehen, wie ein Bundestagsabgeordneter die Demonstranten mit einer Pistole bedroht hat, damit sie ihm den Weg frei machen. Die Polizei hat das recht schnell beendet, indem sie ihn aufgefordert hat die Waffe wegzustecken. Ob da anschließend nocht mehr passiert ist - oder nicht, war nicht zu sehen. Auch nicht, ob es eine echte oder eine Gaswaffe war.
  • In der letzten Anhörung im Innenausschuss zur WaffG-Verschärfung war ein Staatsanwalt aus Mainz anwesend. Ich erinnere mich daran, dass dieser sagte, er sei in seinem Gerichtsbereich für die Ausbildung der Staatsanwälte und Richter zuständig, die Waffen bekommen.

So ganz unüblich scheint es mir daher nicht zu sein, dass dieser Personenkreis Waffen hat. Und wenn ich mir ansehe, dass z.B. in München die U-Bahnwache Revolver mit sich führt (jedenfalls als ich das letzte Mal da war, was zugegebener Maßen schon ein paar Jahre her ist) und dass z.B. in Frankfurt Mitarbeiter des Ordnungsamtes Waffen führen und beide Gruppen nicht vom WaffG ausgenommen sind, sondern eben über Waffenscheine gehen müssen, dann habe ich Schwierigkeiten nicht zu glauben, dass hier im Vergleich zu einer Privatperson mit zweierlei Maß gemessen wird und eben das Recht auch mit zweierlei Maß angewendet wird.

bye knight

Geschrieben
So aus meiner "Erfahrung" heraus:

  • Ich habe mal ein Interview im Fernsehen mit dem ehem. Bundesinnenminister Diestel (sic?) zu dessen Amtszeit gesehen. Die Moderatorin hat ihm mehrfach zu entlocken versucht, ob er eine Schusswaffe mit sich trägt. Diestel hat sich immer um die Antwort drum herum gewunden. Da kann man jetzt reininterpretieren, was man will. Manchmal ist eben auch keine Antwort eine Antwort.

Ob ein DDR-Minister ein gutes Beispiel ist????

  • Es gab mal eine Abstimmung im Bundestag, wo es eine "Verhinderungsdemonstration" in der Bannmeile gab (ich glaube, es ging um die Änderung des Asylrechts im GG). Die Demonstranten wollten verhindern, dass die MdBs zum Bundestag kommen und damit die Abstimmung blockieren. In den Fernsehnachrichten habe ich gesehen, wie ein Bundestagsabgeordneter die Demonstranten mit einer Pistole bedroht hat, damit sie ihm den Weg frei machen. Die Polizei hat das recht schnell beendet, indem sie ihn aufgefordert hat die Waffe wegzustecken. Ob da anschließend nocht mehr passiert ist - oder nicht, war nicht zu sehen. Auch nicht, ob es eine echte oder eine Gaswaffe war.

Genaueres kannst Du dazu auch nicht mehr sagen.

Beachte dazu auch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t

  • In der letzten Anhörung im Innenausschuss zur WaffG-Verschärfung war ein Staatsanwalt aus Mainz anwesend. Ich erinnere mich daran, dass dieser sagte, er sei in seinem Gerichtsbereich für die Ausbildung der Staatsanwälte und Richter zuständig, die Waffen bekommen.

unbestritten nur wäre es interessant zu wissen wieviele es sind.

So ganz unüblich scheint es mir daher nicht zu sein, dass dieser Personenkreis Waffen hat. Und wenn ich mir ansehe, dass z.B. in München die U-Bahnwache Revolver mit sich führt (jedenfalls als ich das letzte Mal da war, was zugegebener Maßen schon ein paar Jahre her ist)

Als Privatfirma ist die Münchner U-Bahnwache tatsächlich nicht vom WaffG ausgenommen, daher haben die Betreiber auch eine Erlaubnis für ihre Bediensteten beantragt. Nach Behördenauskunft gültig für die Zeit der Tätigkeit. (Arbeitszeit)

In München gab es zur Zeit von Erfurt keine 100 private Waffenscheine. (Quelle Dr. Blume-Beyerle)

Karl

Geschrieben
Ob ein DDR-Minister ein gutes Beispiel ist????

Hhmmm... Stimmt. Der war DDR-Innenminister und nicht BRD, wie ich oben schrieb. Jetzt kann ich leider nicht mehr sagen, zu welchem Zeitpunkt (vor oder nach dem 3. Oktober) das Interview war.... Sorry.

Genaueres kannst Du dazu auch nicht mehr sagen.

Beachte dazu auch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t

Was hat das damit zu tun? Es ging darum, dass ein MdB eine Waffe führen durfte. Dass die Polizei ihn mit Samthandschuhen angefasst hat, ist eine andere Geschichte, aber meiner Ansicht nach erwähnenswert.

unbestritten nur wäre es interessant zu wissen wieviele es sind.

Ja, in der Tat.

In München gab es zur Zeit von Erfurt keine 100 private Waffenscheine. (Quelle Dr. Blume-Beyerle)

Wenn dann auch noch ein Großteil auf die U-Bahnwache entfällt, bestätigt das ja mein (Vor)Urteil ;)

bye knight

Geschrieben
So aus meiner "Erfahrung" heraus:

  • Ich habe mal ein Interview im Fernsehen mit dem ehem. Bundesinnenminister Diestel (sic?) zu dessen Amtszeit gesehen. Die Moderatorin hat ihm mehrfach zu entlocken versucht, ob er eine Schusswaffe mit sich trägt. Diestel hat sich immer um die Antwort drum herum gewunden. Da kann man jetzt reininterpretieren, was man will. Manchmal ist eben auch keine Antwort eine Antwort.
    Wie du sagst. Spekulation, vielleicht wollte re acuh nur nicht zugeben, dass er KEINE bekommen hat, z.B. wg. PS. Die haben bestimmt nicht eine unkalkulierbar reaghierende, dann noch bewaffnete Schutzperson am Hals.
  • Es gab mal eine Abstimmung im Bundestag, wo es eine "Verhinderungsdemonstration" in der Bannmeile gab (ich glaube, es ging um die Änderung des Asylrechts im GG). Die Demonstranten wollten verhindern, dass die MdBs zum Bundestag kommen und damit die Abstimmung blockieren. In den Fernsehnachrichten habe ich gesehen, wie ein Bundestagsabgeordneter die Demonstranten mit einer Pistole bedroht hat, damit sie ihm den Weg frei machen. Die Polizei hat das recht schnell beendet, indem sie ihn aufgefordert hat die Waffe wegzustecken. Ob da anschließend nocht mehr passiert ist - oder nicht, war nicht zu sehen. Auch nicht, ob es eine echte oder eine Gaswaffe war.
  • In der letzten Anhörung im Innenausschuss zur WaffG-Verschärfung war ein Staatsanwalt aus Mainz anwesend. Ich erinnere mich daran, dass dieser sagte, er sei in seinem Gerichtsbereich für die Ausbildung der Staatsanwälte und Richter zuständig, die Waffen bekommen.

Da der Herr H. damals im Bereich OK angesiedelt war, war das für mich auch i.O. "Zuständig" bedeutet in dem Fall, evtl. die theoretische Beschulung, die praktische bestimmt nicht sondern lediglich die gesamte Verwaltungsmaschinerie am laufen halten. Immer erst bestimmte Dinge hinterfragen und wissen, wie was wo funktioniert.

So ganz unüblich scheint es mir daher nicht zu sein, dass dieser Personenkreis Waffen hat.

Doch, aber es gibt zu Recht Ausnahmen

Und wenn ich mir ansehe, dass z.B. in München die U-Bahnwache Revolver mit sich führt (jedenfalls als ich das letzte Mal da war, was zugegebener Maßen schon ein paar Jahre her ist) und dass z.B. in Frankfurt Mitarbeiter des Ordnungsamtes Waffen führen und beide Gruppen nicht vom WaffG ausgenommen sind, sondern eben über Waffenscheine gehen müssen, dann habe ich Schwierigkeiten nicht zu glauben, dass hier im Vergleich zu einer Privatperson mit zweierlei Maß gemessen wird und eben das Recht auch mit zweierlei Maß angewendet wird.

bye knight

Wieder nur teilrichtig. Die Ordnungsbehörden (z.B. auch Ffm.) sind in der Regel per Erlass (ja, das ist gängige Praxis) von den Erfordernissen des WaffG befreit.

Sie bekommen WS - genau wie Polizeibeamte/Zöllner/Justiz- indem diese Erlaubnis im Dienstausweis vermerkt wird.

Die privaten U-Bahn SD`s sind eben dies - private Lohnunternehmen im Dienstleistungsbereich. Daher müssen sie den Weg über den § 28 WaffG gehen. Die Behörde entscheidet, ob sie eine Waffentrageerlaubnis bekommen.

Es hilft überhaupt nichts, wenn hier immer wieder teilrichtige Teilinformationen gestreut werden. Entweder wissen was Sache ist oder eben nicht. Dann aber auch keien "Gerüchte" als Information verkaufen.

Geschrieben
Wenn dann auch noch ein Großteil auf die U-Bahnwache entfällt, bestätigt das ja mein (Vor)Urteil ;)

bye knight

Nochmal: Erkundige dich mal bei deiner Behörde. Im Normalfall (es gibt andere Verfahrensweisen) bekommt die Firma EINEN WS und vergibt dann nach Absprache mit der Behörde Trageerlaubnisse, die vom Zuteilungsmodus mit dem WS identisch sind.

Geschrieben
Ihr macht euch Gedanken um Dinge, bei denen es sich nicht lohnt. Glaubt`s oder lasst es bleiben - dabei kann ich allerdings nur die Lage in Hessen "beurteilen".

In anderen Ländern mag es anders aussehen, ich glaube ea aber aus gutem Grund nicht.

Wer einen WS als Politiker bekommt, wird fast durchgängig -allein schon wegen der Gefährdungsstufe- seine Unterweisung bei einer der Polizeien bekommen und dort auch trainieren.

Sollte ein Politiker heutiger Generation so abgehoben und dumm sein, dass er seine Waffen nicht Gesetzeskonform verwahrt, würde mich das sehr wundern. Über die evtl. auf WS geführte Waffe brauchen wir da ja nicht einzugehen. Die nützt im Tresor nichts.

Warum soll ich davon ausgehen, jetzt mal den Waffenscheininhaber unter den Politikern aussen vor gelassen, dass auch ein Politiker seine Waffe richtig verwahrt?

Mein Tenor war eher, dass die Behörden wohl auch bei den Jagenden Politiker, ab bestimmten Amtsstufen, keine Nachschau durchführen würden, obwohl sie diese Klientel genauso zu kontrollieren haben, wie jeden anderen Waffenbesitzer auch. Ungeachtet dessen welches Amt er/sie bekleidet.

Oder sind Politiker, die auch der Jagd nachgehen, vor dem Waffenrecht anders zu behandeln als jeder andere Waffenbesitzer?

Geschrieben

DU gehst davon aus, dass die Behörden da Ausnahmen machen. ICH nicht. Gesetze gelten für alle. So einfach kann Leben sein.

Edith meint, so wie sie mich kennt, werde ich bei anders lautenden SICHEREN Informationen die durch MICH verifizierbar sind, entsprechend reagieren. Siehe oben.

Also was soll das alles? Wenn jeder genug Mummi den Knochen hätte um in seinem Bereich dafür zu sorgen das es so ist und bleibt, hätten wir hier viele Beiträge überhaupt nicht.

Aber immer nach dem Motto:2 lasst und drüber reden, vielleicht macht ja einer mal irgendwas - und im übrigen finde ich das eine Riesensauerei, auch wenn ich gar nicht weiß ob es zutrifft".

Bockmist!

Geschrieben
Nochmal: Erkundige dich mal bei deiner Behörde. Im Normalfall (es gibt andere Verfahrensweisen) bekommt die Firma EINEN WS und vergibt dann nach Absprache mit der Behörde Trageerlaubnisse, die vom Zuteilungsmodus mit dem WS identisch sind.

So ist es auch in München, mit den privaten Waffenscheinen meinte ich schon die an Privatpersonen zum eigenen Schutz vergebenen Waffenscheine, meiner Erinnerung nach sogar nur ~ 30 für die LH München, darin enthalten sind auch die Vitamin B Inhaber und sonstigen Spezeln die den WS bekommen haben.

Die Zahl der Waffenträger im Bewachungsgewerbe ist natürlich höher, aber angeblich immer auf die Arbeitszeit beschränkt.

Karl

Geschrieben
DU gehst davon aus, dass die Behörden da Ausnahmen machen. ICH nicht. Gesetze gelten für alle. So einfach kann Leben sein.

Im Grunde ja, ICH gehe davon aus.

Es ist richtig, Gesetze sollten für alle gelten, nur tun sie das oftmals nicht so wirklich, den nsie werden scheinbar sehr häufig zu gunsten bestimmter priveligierter viel weicher ausgelegt. Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum bekannte Steuersünder bei Millionen Euro Steuerhinterziehung lediglich nen Klapps auf die Finger bekommen und der Otto normalo, der bei seiner Erklärung Mist gebaut hat, um seine Existenz bangen muss.

Also warum sollen dann beim Waffenrecht nicht auch diese priveligierten besser behandelt werden, also der Normlbürger wie Du und ich?

Geschrieben
So aus meiner "Erfahrung" heraus:

[*] Ich habe mal ein Interview im Fernsehen mit dem ehem. Bundesinnenminister Diestel (sic?) zu dessen Amtszeit gesehen. Die Moderatorin hat ihm mehrfach zu entlocken versucht, ob er eine Schusswaffe mit sich trägt. Diestel hat sich immer um die Antwort drum herum gewunden.

An das Interview kann ich mich erinnern. Diestel hat nach einiger Zeit schließlich mit einem breiten Grinsen wörtlich gesagt:

"Ein bißchen Was hab ich dabei"

Geschrieben
Im Grunde ja, ICH gehe davon aus.

Es ist richtig, Gesetze sollten für alle gelten, nur tun sie das oftmals nicht so wirklich, den nsie werden scheinbar sehr häufig zu gunsten bestimmter priveligierter viel weicher ausgelegt. Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum bekannte Steuersünder bei Millionen Euro Steuerhinterziehung lediglich nen Klapps auf die Finger bekommen und der Otto normalo, der bei seiner Erklärung Mist gebaut hat, um seine Existenz bangen muss.

Also warum sollen dann beim Waffenrecht nicht auch diese priveligierten besser behandelt werden, also der Normlbürger wie Du und ich?

Im Grunde ganz einfach: Weil die "Steuerhinterzieher" nach meinem laienhaften Verständnis bereits versteuertes Geld anderweitig angelegt haben und lediglich die aus diesem versteuerten Einkommen/Vermögen erwachsenden Zinserträge NICHT auch noch dem Fiskus gemeldet haben.

Derjenige, der erst gar nicht angibt was er verdient hat, versteuert die Basis schon gar nicht, von daraus entstehenden Zinserträgen gar nicht zu reden.

Das eine ist also die nicht erfolgende Angabe von Zinsgewinnen aus bereits versteuertem Einkommen, während das andere die nicht erfolgende angabe von steuerpflichtigem Einkommen ist.

Dieses Steuerpflichtige Einkommen hat der "privilegierte" ja ordnungsgemäß versteuert.

Was deinen ertsne Satz angehrt, möchte ich dir "rein subjektiv" zustimmen, aber du hast die entscheidenden Worte selbst benutzt: "scheinbar" "oftmals nicht so wirklich" "ich kann mir nicht erklären"

Damit ist eigentlich alles gesagt. Dass sie "nur einen Klaps" bekommen liegt vielleicht auch daran, dass die Strafandrohungen für die nachgewiesenen Taten wegen des o.a. Faktes relativ gering ausfallen.

Edith meint, um das Thema damit für mich abzuschließen sei noch angemerkt, dass jemand, der seine Pflicht Steuern zu entrichten auf sein Einkommen dem Staat gegenüber erfüllt hat, m.M. nach mit seinem dann übrig gebliebenen Geld machen kann was er will. Alles andere ist für mich schlicht unanständig, auch wenn ich selbst nie in die Lage kommen werde, irgendwo Zinsen zu bekommen. Ich zahle sie höchstens.

Geschrieben

Ich stimme dir ja soweit auch zu.

Nur ist es für mich eigentlich egal, welceh Steuern nichth entrichtet wurden. Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung.

Und wieviele Gelder, die irgendwie nebenbei durch Vorträge oder sonstwas eingenommen wurden und erst gar nicht dem Fiskus gemldet wurden, möchte ich gar nicht erst wissen.

Ist aber nicht das Thema.

Mich würde, nur um wieder zum Thema zurückzukommen, interessieren, ob Minister, Abgeordnete etc. von ihren Ämtern auch die schreiben erhalten haben, mit der Aufforderung die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachzuweisen und ob die Behörden auch dort die verdachtsunabhängigen Kontrollen druchführen.

Geschrieben
Wieder nur teilrichtig. Die Ordnungsbehörden (z.B. auch Ffm.) sind in der Regel per Erlass (ja, das ist gängige Praxis) von den Erfordernissen des WaffG befreit.

Sie bekommen WS - genau wie Polizeibeamte/Zöllner/Justiz- indem diese Erlaubnis im Dienstausweis vermerkt wird.

Interessant. Wieder was gelernt.

Aber im Ende macht es das ja eigentlich nur schlimmer, da somit die von mir kritisierte 2-Klassen-Messlatte nur noch offensichtlicher zum Vorschein kommt...

bye knight

Geschrieben

Das ist so ebenfalls nicht richtig. Denk noch mal drüber nach. Es muss einem nicht gefallen, aber es ist folgerichtig und m.M. nach ein sinnvolles Verfahren. Denn damit gehen auch besondere Verpflichtungen einher, denen der "normale" WS-Inhaber nicht unterliegt. Alles hat immer mindestens zwei, meist mehr Seiten. Nicht alle sind sofort ersichtlich sondern erst nach Studium der entsprechenden, meist aufeinander aufbauenden Grundlagen. Die beginnen mit der Hes. Verfassung, gehen über die Kreis- und Kommunalordnungen, das HSOG und das WaffG bis zu den entsprechenden Erlassen und Dienstvorschriften.

Geschrieben
Wenn man solche Postings wie Du verfasst, sollte man auch *Mannes genug sein* selbst zu Antworten.

"Bine" wird nicht die Zeit haben, um auf jeden Quatsch zu antworten, zumal es hier genügend Leute gibt, die Ihre Aussagen auch verstehen!

Deine Aussage:

Waffenschein zum Selbstschutz ist eh totaler nonsens, weil sich kein Mensch dieser Erde 24 Stunden am Tag mit einer Knarre schützen kann. Der Täter hat IMMER das Überraschungsmoment auf seiner Seite und wird sich für einen Angriff einen für das Opfer ungünstigen Moment aussuchen.

ist das übliche dumme Propagandamärchen der Behörden.

Bravo, solche Einstellungen brauchen wir hier!

Ich bringe mal ein paar Gegenbeispiele zur erfolgreichen Selbstverteidigung mit der Schusswaffe aus aktuellen US Amerikanischen Polizeiberichten und Zeitungsmeldungen:

Vergiß es, wir leben in Deutschland!

Jaja, jeder sucht sich in einem anderen Land eine der besten Seiten heraus!

Dass es dort aber auch negative Seiten gibt, will man nich sehen und haben schon gar nicht!

Geschrieben

Also das LDBs und MDBs automatisch einen Anspruch auf einen Waffenschein haben halte ich für totalen Quatsch.

Und selbst unter den Ministern der Bundesregierung nicht. In der rot-schwarzen Regierungszeit hatten Bundeskanzlerin, Außenminister, Innenminister überhaupt rund um die Uhr Personenschutz. Alle anderen nur bei offiziellen Veranstaltungen.

Also ich glaub nicht dasAngi ne Waffe im Nachttisch hat.... Vll. die 2 anderen schon?

Jetzt wird sicher noch der Verteidigungsminister in den Kreis des ständigen Schutzes aufgenommen worden sein.

in den Länderparalmenten vll. Ministerpräsident und Innenminister mit ständigem Schutz. Interessant der Link zu Goll ( Innenminister BW) der selbst 2 Waffen mit Waffenschein führt. Dafür verzichtet er auf Personenschutz.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...rjue/index.html

Geschrieben

Lasst mal gut sein, hier sind zu viele Leute mit zu wenig Ahnung. Außerdem heißt es MdL und MdB, gemeint sind damit Mitglieder des jeweiligen Land- oder Bundestages.

Allein die Vermutung, dass JETZT der Verteidigungsminister auch PS erhalten wird, zeigt die Hausnummer unter der hier schwadroniert wird.

Manchmal bildet Fernsehen doch, wenn man sehen kann. Bestimmte Dinge sind in diesem Land Standard. Das sollte man als Bürger und ständig seine Eigenverantwortung betonender LWB einfach wissen.

Geschrieben

Afair stand es früher für jeden nachlesbar in der VwV (?), daß die Landtagsverwaltungen für jeden Hinterbänkler und die Bundestagsverwaltungen eh Ersatzpapiere ausstellen. Auch der Weiterbestand nach Amtsausscheiden war dort geregelt per Anweisung an die unteren Behörden. Daß das heute nicht mehr drin steht, bedeutet imo nicht, daß es sich geändert hätte, sondern nur Geheimnistuerei, warum wohl?

Jedenfalls taugt die Diskussion um den hochverehrten Herrn Minister Prof. Goll dazu, die Schußwaffeneigenschaft zur Gefahrenabwehr auch bei ungeübten (irgendwo sagt er selbst, wie selten er schießen geht, als Sportschütze wäre es viel zu wenig) und älteren Menschen nachzuweisen. An der Stelle wird ja gerne, wenn die Behörde an der Gefährdung nicht mehr vorbei kann, das Notwehrrecht beschnitten.

Geschrieben
Afair stand es früher für jeden nachlesbar in der VwV (?), daß die Landtagsverwaltungen für jeden Hinterbänkler und die Bundestagsverwaltungen eh Ersatzpapiere ausstellen.

Das stand da eben nicht, es stand nur darinn dass sie für die Ausstellung zuständig sind.

Jedenfalls taugt die Diskussion um den hochverehrten Herrn Minister Prof. Goll dazu, die Schußwaffeneigenschaft zur Gefahrenabwehr auch bei ungeübten (irgendwo sagt er selbst, wie selten er schießen geht, als Sportschütze wäre es viel zu wenig) und älteren Menschen nachzuweisen. An der Stelle wird ja gerne, wenn die Behörde an der Gefährdung nicht mehr vorbei kann, das Notwehrrecht beschnitten.

könnte durchaus dazu taugen, wenn wir nicht hier grundsätzlich die Berechtigung und den Sinn bei diesen so genannten "Privilegierten" Waffenträgern in Abrede stellen würden.

Karl

Archiviert

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